Protokoll der Sitzung vom 13.07.2000

Ich danke Ihnen. Hen. Minister Scheiter. Der Fragesteller hat noch Zusatzfragebedarf. Bitte schön. Herr Abgeordneter Homeger!

Herr Minister Schelter. können Sie kurz darstellen. wie im Rahmen der Korruptionsbekämpfung die Zusammenarbeit mit den brandenburgischen Behörden. insbesondere der Staatsanwaltschaft. und den Bundesbehörden sowie den Behörden auf europäischer Ebene abläuft?

Die Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden. also sowohl nm dem Bundeskriminalamt als auch in Einzelfällen nun dem Bundesgrenzschutz, ist in allen Bereichen sehr gut.

Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene befindet sich. wie Sie wissen. Herr Abgeordneter Homeger. noch im Anfangsstadium. Sie wissen, dass die 13etrugsbekämpfungsstelle OLAF der Europäischen Union vor eini gen Monaten mit ihrer Arbeit begonnen hat. Ich habe unsere Schwerpunktstaatsanwaltschaft angewiesen, eng mit dieser Stelle zusammenzuarbeiten. Durch das Projekt Eurojust. das Pendant zu Europol. wird eine neue Dimension erschlossen. Auch diese Stelle wird sich in Zukunft mit Fragen der KoiTuptionsbekiimpfung in Europa befassen.

Ich danke Ihnen. Herr Minister Schelter. - Die Frage 331 wird der Abgeordnete Thiel stellen. Es geht uni Kritik des Landesrechnungshofes zu Praktiken am "Lausitzring". Bitte schön. Herr Abgeordneter!

Der Landesrechnungshof hat verschiedenen Dienststellen des Landes Sorglosigkeit und Unverantwortlichkeit beim Geldausgeben vorgeworfen. Im Zentnun seiner Kritik stand dabei der Lausitzring. das größte öffentlich geförderte Bauprojekt des Landes Brandenburg. Zwar v% urde bei den Förderungszusagen des Wirtschaftsministeriums von immerhin 241 Millionen DM unterstellt. dass I 500 Arbeitsplätze entstehen. doch laut Bericht gebe es "erhebliche Zweifel, dass diese Zahl auch nur annähernd erreicht werde". Gleichzeitig beanstanden die Prüfer. dass die Bewilligung der Zuwendung "ohne die erforderliche haufachliche Prüfung über die Angemessenheit der Kosten" erfolgt sei. Weiterhin habe sich heraus gestellt. dass die Verkehrsinfrastruktur nicht im Entferntesten den Anforderungen von Großveranstaltungen auf dem Lausitzring genüge und sich ein erheblicher Mehrbedarf abzeichne.

Ich frage daher die Landesregierung: Mit welchen Maßnahmen

gewährleistet sie die ordnun gsgemäße Verwendun g öffentlicher

1128 Landtag Brandonbure - 3. 11ahlperiixie - Plenarpnnokoll. 3. 1' 1 - 3. ist 21grit

Fördermittel für den Bau des Lausitzrings entsprechend den Auflagen der Förderungszusagen?

Schönen Dank. Herr Abgeordneter. Für die Landesreeiertine wird der Wirtschaftsminister antworten. Bine schön. Herr Fürniß!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Thiel, der Lausitzring ist neben den dortigen Energie- und Bergbauprojekten ein Schlüsselprojekt - vielleicht sogar das Schlüsselprojekt - für die Entwicklun g des Südens unseres Landes. Für dieses Projekt hat das Land mit ZUM endungsbcscheid vom 29.1 2.1995 Förderm hie] in Höhe von 24I Millionen DM bewilligt. Davon wurden bis heute 190 Millionen DM ausgezahlt.

Die ordnungsgemäße Verwendung dieser Fördernntief wird durch eine strenge Kontrolle des Zuwendungsempfängers zum einen im Rahmen der bergbaubegleitenden baufachlichen Prüfung durch das Ministerium der Finanzen. durch Vor-Ort-Priifung der Bewilli g ungsbehörde. der ILB. und zum anderen im Rahmen der Verwendunesnachweisprüfuneen durch die Bewilligungsbehörde. die während der Realisierung und nach Abschluss des Projektes erfolgen. sowie gegebenenfalls durch den Einsatz eines unabhän gigen Gutachters durch die Bewilligunesheilöffle gewährleistet.

Mir persönlich liegt sehr viel daran. hier in hohem Maße Transparenz herzustellen und deutlich zu machen, dass das große finanzielle Engagement des Landes eine ordnungsgemäße Abwicklung zur Folge hat. Ich will gleichzeitig aber auch feststellen: Das kann nicht bedeuten. dass wir in irgendeiner Form von der Notwendigkeit der Investitionen in dieses Projekt abweichen. - Vielen Dank.

(Vereinzelt I3cifall hei SPD und CDU)

Herr Minister. ich danke Ihnen. Der Fra gesteller möchte noch einmal nachfragen. Bitte schön. Herr Thiel!

Herr Minister, ich habe drei Nachfragen. Erste Fra ge: Können Sie die Haltung vieler empörter Lausitzerinnen und Lausitzer teilen. die seit dem gestrigen Coup der Betreibergesellschaft im Rahmen der Umbenennung der Renn- und Teststrecke in "Eurospeedway Berlin-Brandenbur g" - man beachte die Reihenfolge der Meinung sind: "So lange unsere Zustimmung gebraucht wurde. hieß es Lausitzring. Jetzt, da große Geschäfte gemacht werden. wird dieser Name abgelegt."

Zweite Frage: Teilen Sie die Auffassung Ihres Regierungssprechers. der gestern 1 or der Presse behauptet haben soll, die Amerikaner hätten em Problem damit. den Namen Lausitzring auszusprechen? Flüchtig klinge es wie "lausig". was in der deutschen Sprache Mittelmaß bedeute. Überdies sei der Name Lausitzring letztendlich so etwas wie ein Arbeitstitel gewesen.

Dritte Frage: Ist es nicht gewissermaßen eine Missachtung des Landtages. dass die Betreibergesellschaft während eines vor weni gen Tagen stattgefundenen Besuches des Lausitzrings durch den Wirtschaftsausschuss keine Information hinsichtlich dieser problematischen Umbenennung gegeben hat?

(Beifall bei PDS und DVU)

Bitte schön. Herr Minister Fürniß!

Ich bin der Meinung. dass es richtig ist. die internationale Positionierung dieser Rennstrecke und der dortigen Infrastruktur zu verbessern. Gleichzeitig hätte ich aber überhaupt kein Problem. auch was die englische Sprache anbetrifft - im Ge genteil. ich halte es sogar für notwendig -. dass der Name "Lausitzring" in der Gesamtbezeichnung dieser Rennstrecke erscheint. Das führt zu einer Identifikation mit der Region. Die Region hat dieses Projekt ja in hohem Maße mitgetragen. Nicht ein Entwederoder, sondern beides zusammen würde aus meiner Sicht einen sinnvollen Namen ergeben. Ich denke, das werden wir hinbekommen. Ich weiß nicht. welche Ausspracheprobleme manche Amerikaner haben: das kann ich nicht beurteilen. Aber richtig ist - das eilt übrigens für alle Firmennamen -. darauf zu achten. dass man einen Namen verwendet. der auf internationaler Ebene gleichmäßi g ausgesprochen werden kann. Deswegen betone ich: Beide Bezeichnungen gehören zusammen.

Zum anderen muss ich Ihnen sagen: Auch ich hätte mir gewünscht, dass die Informations- und Kommunikationspolitik eine bessere gewesen wäre.

(Beifall bei SPD und CDU)

Schönen Dank. Herr Minister. - Die Frage 332 wird der Abgeordnete Vogelsänger von der Fraktion der SPD formulieren. Es geht um die Aufstufun g von Landesstraßen. Bitte schön. Herr Abgeordneter!

Die Bundesregierung darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgenchtes in Karlsruhe die Länder nicht anweisen, eine Bundesstraße in eine Landesstraße herabzustufen. Mit dem am 3. Juli 20(10 verkündeten Urteil gab der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes einer Klage des Landes SchleswigHolstein statt. Der Zweite Senat begründete seine Entscheidung damit. dass die alte Bundesregierung ihre im Grundgesetz festgelegten Kompetenzen überschritten habe. als sie das Land zur Herabstufung habe zwingen wollen.

Ich frage daher die Landesregierun g: Sieht sie nach diesem Urteil bessere Chancen. die politisch gewünschte Aufstufung bestimmter Landesstraßen zu Bundesstraßen. die im Verhältnis : 1 zu abzustufenden Bundesstraßen vor genommen werden soll. gegenüber dem Bund durchzusetzen?

Landing Brandenburg - 3_ '0.d/dueriede - Bleiharnrota. dl 3 1 '1 1 3. J111121100 1129

Die Antwort der Landesregierung wird der Verkehrsminister geben. Bitte schön, Herr Meyer!

NI in ister für Stadtentwicklung, Mohnen 1111d Verkehr Klever:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vogelsänger, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist noch nicht in allen seinen Einzelheiten geprüft. In der Tendenz sieht sich das Land Brandenburg jedoch in seiner Position gegenüber dem Bund in Fragen der Auf- und Abstufun g gestärkt. Das Urteil macht deutlich. dass zwei Verhandlungspartner am Tisch sitzen und die Länder nicht mir Wersungsernpriinger sind. So sieht die Landesre gierun g auch bessere Chancen. die landespolinsch gewünschte Aufstufung bestimmter Landesstraßen zu Bundesstraßen im Längenverhältnis I : 1 zu abzustufenden Abschnitten in Verhandlung mit dein Bund durchzusetzen, Zu nennen wäre hier beispiels \% eise der Lückenschluss im Bundesstraßen netz zwischen Becskow und Eberswalde in der weiträumigen Verbindung Cottbus - Eberswalde durch Aufstufting des Landesstraßenzuges mit kurzen Neuhauahschnitten und geplanten Ortsumgehungen. - Schönen Dank.

(Beifuß hei der SPD)

Ich danke Ihnen. Ilerr Minister er. Es gibt noch Zusatzfragen. Bleiben Sie freundlicherweise noch hier! Der Abgeordnete Christoffers möchte an Sie noch Fragen stellen. Bitte schön!

Herr Minister. können Sie außer dem einen von Ihnen eben erwähnten Sachverhalt weitere Konflikt- bzw. Verhandlungsbereiche bei der Auf- bzw. Abstufung von Bundes- oder Landesstraßen gegenüber dem Bund benennen'?

Minister :Meyer:

Es sind natürlich noch einige im Gespräch. Der Bund drängt sehr stark darauf. dass parallel führende Bundesstraßen zu Autobahnen. die länger als 15 Kilometer parallel laufen. abgestuft werden. Das wird für Brandenburg ein Problem und wir brauchen jetzt natürlich entsprechende Streckenabschnitte. die wir ausbauen und dann auch aufstufen. Deswegen le gen wir Wert darauf, dass wir das im Län genverhältnis l : 1 übertragen. Ich hin optimistisch. dass uns das auch gelingen wird.

Schönen Dank. Herr Minister. - Die Frage 333 formuliert der Abgeordnete Bochow von der Fraktion der SPD. Es geht uni die Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen. Bitte schön. Herr Abgeordneter!

Die Versteigerung der Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration UMTS steht bevor. Man geht davon aus, dass dem Bundeshaushalt dabei mehr als 50 Milliarden DM zufließen werden.

Das zeigt zumindest die Erfahrung aus dein Vereinigten Königreich Großbritannien. Dort nahm der Finanzminister mehr als 70 Milliarden DM ein. In letzter Zeit sind Stimmen laut geworden. die fordern. dass der Bund einen Teil der Einnahmen den Länderhaushalten zugute kommen lassen soll.

Ich frage die Landesregierung. welche grundsätzliche Position sie in dieser Frage vertritt.

Vizepräsident 1-labermann:

Schönen Dank. Herr Abgeordneter. - Für Geld ist die Finanzministerin zuständig. Bitte schön. Frau Ministerin Simon!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Versteigerung der Frequenzen für die nächste Mobilfunkgeneration ist für den 3I. Juli dieses Jahres vorgesehen. Dabei werden vier bis sechs Lizenzen vergehen. die zu zusätzlichen einmaligen Einnahmen des Bundes führen werden. Die Höhe dieser Lizenzeinnahmen wurde zeitweili g auf mehr als 100 Milliarden DM geschätzt. Ob dieser Betrag aber auch nach dem Rückzug einiger potenter Bieter erreicht wird. bleibt abzuwarten.

Der Bund beabsichti gt die Einnahmen aus der Lizenzvergabe vollständig zur Schuldentil gung einzusetzen. Dies bewirkt eine dauerhafte Verringerung des Schuldendienstes im Bundeshaushalt.

Wenn die Telekommunikationsunternehmen die Kosten für den Lizenzerwerb in ihrer Preiskalkulation vollständig auf den Verbraucher überwälzen können. sind keine weiteren unmittelbaren Auswirkun gen auf die Ertragslage der Unternehmen und damit auf die Ertragssteuern zu erwarten.

Wenn dagegen der Erwerb und die anschließende wirtschaftliche Verwertun g der Lizenzen bei den Mobilfunkunternehmen per Saldo zu Ertragseinbußen führt. kann es auch zu geringeren Steuereinnahmen bei Bund und Ländern führen.

Diese doppelte Gefahr hat einige Länderfinanznliraster dazu bewogen, öffentlich eine Beteiligung der Länder an den Mehreinnahmen des Bundes zu fordern. Allerdings wirft der bisher einmalige Vorgang der hier zur Debatte stehenden Lizenzeinnahmen erhebliche verfassungsrechtliche Auslegung,- und Anwendungsfragen auf, die von den Ländern sicherlich kontrovers mit dem Bund diskutiert werden müssen.

Die zu erwartende Diskussion dürfte im Übrigen auch dadurch erschwert werden. dass die Ausgestaltung der grundgesetzlichen Vorschrift des Artikels 106 Abs. 3 Grundgesetz über die Umsatzsteuerverteilung im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern und den Ländern untereinander eine wesentliche Rolle spielen wird. Zur Klärung dieser grundlegenden Frage steht in der Tat eine verfassun gsrechtliche Rechtsgrundlage zur Verfügung.

Für den hier vorliegenden Fall ist die Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Umsatzsteuer das klassische Instrument zur Korrektur von nicht nur kurzfristi gen und finanziell bedeutsamen Belastungsverschiebun gen im Bund-Länder-Finanzgefüge.

1130 Lamdtas firandenburc - 3. Wahlpericxle - I'le gurprutokoll 3 19 - 20.1)C

In diesem Zusammenhang ist auch bereits eine Neuzuordnung der Restschuld des Fonds "Deutsche Einheit" zulasten des Bundes und zugunsten der Länder vorgeschlagen worden. ein Vorschlag, der auf den ersten Blick wegen der unmittelbaren Verrechnungsmöglichkeit der Länderförderung durchaus geeignet erscheint. Hier bestünde allerdings noch erheblicher Feinsteuerungsbedarf. da die neuen Länder an der Refinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" nicht beteiligt sind und deswegen bei dieser Lösun g, nicht unmittelbar profitieren würden. Von daher ist also auch beim Fonds "Deutsche Einheit" noch kein einfacher Lösungsweg erkennbar.