Protokoll der Sitzung vom 13.12.2000

Über Ihren Alibi-Beschluss, den Sie in Form eines Entschließungsantrages vorgelegt haben, kann ich mich sehr amüsieren. Punkt I : Stärkere Transparenz bei der Ermittlung der Kosten. Ja, meine Damen und Herren, die Summe ist ausschlaggebend. nicht die Ermittlung der Summe.

Der zweite Punkt: Der Landtag nimmt in Aussicht, irgendwann mehr Transparenz in die Finanzberichte zu bringen. Nun lassen Sie doch noch mehr Transparenz zu, lassen Sie noch mehr Gremien kontrollieren! Was verändern Sie denn damit? Der ORB ist eine schlanke Anstalt. das weiß jeder. Und wenn Sie noch ein Gremium zur Überwachung der Öffentlich-Rechtlichen wollen, indem Sie eine Kommission aller Landtage fordern. dann frage ich: Was wollen Sie denn noch? Die werden schon genügend kontrolliert - durch den Rundfunkrat, durch Verwaltungsräte. durch andere Anstalten. Gegen eine nochmalige parlamentarische Kontrolle sind wir mit aller Entschiedenheit.

Dann wollen Sie aus jedem Landtag zwei Abgeordnete einsetzen. Nachtigall, ick hör dir trapsen! Dur eine Abgeordnete kommt in Brandenburg von der SPD. der zweite von der CDU. und in Sachsen kommt der erste von der CDU und der zweite von der SPD. Das machen wir nicht mit, meine Damen und Herren! Wir stimmen dagegen.

Ich danke dem Abgeordneten Bisky. - Das Wort geht an die Fraktion der SPD, an Herrn Ab geordneten Klein.

(Vietze [PDS]: Keine leichtfertigen Zusagen!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sowohl die 1. Lesung als auch die Beratung im Hauptausschuss haben zwei Probleme deutlich gemacht. Das erste Problem ist ein inhaltliches. Das hat Herr Bisky angesprochen. ich werde gleich darauf eingehen. Das ist die Erhöhung der Rundfunkgebühren. Und das zweite ist ein Problem. das generell aufläuft, wenn wir über Staatsverträge zu befinden haben, zu denen der Landtag bekanntlich nur Ja oder Nein sagen kann.

Zuerst zur Erhöhung der Rundfunkgebühren: Es ist ja nicht so. dass irgendwelche Leute gesagt hätten, wir müssten die Gebühren um 3,33 DM erhöhen. sondern die Kommission zur Ermittlung der Rundfunkgebühren hat Festlegungen getroffen. nach denen die Gebühren dort ursprünglich höher waren, und in Verhandlungen ist eine Erhöhung um 3,33 DM herausgekommen.

Im Gegensatz zu Herrn Bisky sage ich, auch angesichts meiner Einkommensverhältnisse und der Kenntnis der Einkommensverhältnisse der Menschen im Lande: 3.33 DM im Monat sind auch für sozial Schwache erträglich.

(Lachen bei der PDS)

Ich weiß, dass - Sie haben das Argument das letzte Mal angeführt - in Sachsen gesagt worden ist: Das ist ein Stück Kuchen. Ich sage immer: Es ist keine Schachtel Zigaretten. Es ist - so haben Sie, Herr Bisky, gesagt - unter Umständen das einzige Stück Kuchen, das sich ein Armer leisten kann. Aber ich sage: Es gibt vielfältige Möglichkeiten der Einsparung.

Ganz im Gegensatz zu Ihnen, Herr Bisky, vertrete ich den Standpunkt: Die Erhöhung der Rundfunkgebühren ist nicht der Untergang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern die Gewähr dafür. dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgaben nach wie vor erfüllen kann. Das sollte uns diese Erhöhung der Gebühren wert sein.

Nun zum zweiten Problem, der Behandlung von Staatsverträgen in diesem Parlament generell:

Nicht zuletzt aus dem Unbehagen, das uns in diesem Parlament bei der Behandlung von Staatsverträgen immer entgegengeschlagen ist, haben wir gesagt: Wir werden uns überlegen. wie wir zumindest an dieser Stelle eine größere Beteiligung nicht nur unseres Parlaments, sondern aller Landesparlamente erreichen können. Ergebnis davon ist die Entschließung, die wir Ihnen vorgelegt haben und die Herr Bisky hier kritisiert hat. Was ist aber dagegen zu sagen. wenn der Landtag in Punkt 1 die Landesregierung auffordert. ihn bei Verhandlungen. wie sie in der KEF stattfinden, zu beteiligen? Das ist nur legitim und dem sollten wir uns stellen.

(Beifall bei der PDS) Zweitens nimmt der Landtag in Aussicht, mehr Transparenz im

Finanzgebaren der Rundfunkanstalt, die wir zu beobachten haben. nämlich des ORB. zu erreichen. Das ist damit ja nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben. sondern wir werden darauf bei der Novellierung des Gesetzes über den Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg zurückkommen, Im Übrigen werden Sie bemerken. dass es nicht nur um das Finanzgebaren des ORB im Allgemeinen geht. sondern auch um die Beteiligungen des ORB. die wir mithilfe des Landesrechnungshofs in Augenschein nehmen und genau beobachten wollen.

Die Frage, wie wir dann eine Kommission besetzen. wenn sie denn als Konsensbeschluss aller Landtage der Bundesrepublik Deutschland zustande kommt, wird dann auszuhandeln sein. Vielleicht werden wir die Souveränität besitzen. Herr Bisky. einen Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und einen der Opposition in dieses Gremium zu entsenden. Das ist kein Versprechen; aber wir sollten darüber reden.

Wir werden selbstverständlich dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. - Ich bedanke mich Für Ihre Auferksamkeit.

Ich danke dem Abgeordneten Klein und gebe das Wort an die Fraktion der DVU, an den Abgeordneten Schulde.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uni es in aller Deutlichkeit gleich vorweg zu sagen: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ebenso wie den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag schlicht und einfach als unsozial und abgabenpolitisch unvertretbar ah. Daher entschlossen wir uns, einen Änderungsantrag vorzulegen. Er bezweckt, dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag nur in seinen gebührenunschädlichen Teilen zuzustimmen sowie die Landesregierung aufzufordern, die Artikel 6 und 9 des Staatsvertrages, welche sich mit der Gebührenerhöhung beschäftigen, neu zu verhandeln.

Angesichts einer zunehmenden Preissteigerung auf allen Gebieten des Lebens für die Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs, wie sie beispielsweise durch die explosionsartige Energiepreisverteuerung ebenso wie durch die Verteuerung von Importprodukten aufgrund der Euro-Schwäche. verbunden 111 i 1 inflationären Tendenzen und einer zunehmenden Hochzinspolitik. zum Ausdruck kommt, welche die Kaufkraft der Bevölkerung zusätzlich lähmt, sind weitere Preis- und Gebührensteigerungen gerade im öffentlichen Bereich für die Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs einfach nicht mehr hinzunehmen.

(Beifall bei der DVU)

Eine neuerliche Erhöhung der Rundfunkgebühren um 333 DM zum 1. Januar 2001, wie in Artikel 6 des Fünften Rundfunkänderunesstaatsvertraees von der Landesregierung ebenso wie von allen anderen Bundesländern geplant, auf dann sage und schreibe 31,58 DM ist im Interesse der Erhaltung der Realeinkommen der Brandenburgerinnen und Brandenburger nicht zu verantworten und den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu erklären, erst recht nicht angesichts der Programmqualität der derzeitigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, worauf ich in einem anderen Antrag unserer Fraktion heute noch zu sprechen kommen werde.

Darüber hinaus kann es nicht angehen, dass ein von einer Landesregierung gefordertes schärferes Werbeverbot als bisher bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten zusätzlich über Gebührenerhöhung auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden soll. Im Moment. meine Damen und Herren. werden jährlich sage und schreibe 11.3 Milliarden DM an Rundfunkgebühren in der Bundesrepublik Deutschland eingezogen. Allein der ORB erwirtschaftete mit Kapitalanlagen im Jahre 1999 fast 1 I Millionen DM an Zinserträgen. Zum Jahresende 2000 werden es wohl wiederum nahezu 10 Millionen DM sein. Herr Prof. Bisky, wie Sie angesichts dieser Summe von einer schlanken Anstalt reden können. kann ich nun wirklich nicht verstehen. Ein Drittel seiner Bilanzsumme, nämlich fast 140 Millionen DM. ist in Finanzanlagen investiert. Scherzhaft könnte man sagen. dass der ORB kein Rundfunksender, sondern zumindest zu einem Drittel eine Bank ist. Selbst die Koalitionsfraktionen scheinen dies erkannt zu haben: anderenfalls hätten sie wohl nicht ihren hier vorliegenden Entschließungsantrag mit der Forderung nach mehr Transparenz im Finanzwesen der Rundfunkanstalten gestellt.

Wozu überhaupt die Gebührenerhöhungen? Die Junge Union Deutschlands forderte bei ihrem letzten Deutschlandtag sogar die Abschaffung des Gemeinschaftsprogramms der ARD. In ihrem diesbezüglichen Leitantrag. den die JU-Vorsitzende Hildegard Müller präsentierte. hieß es:

,,Die Junge Union plädiert im Fernsehbereich dafür. das ZDF als einziges bundesweites Vollprogramm zu erhalten und das Gemeinschaftsprogramm der ARD entfallen zu lassen.

Ihr Parteinachwuchs, meine Damen und Herren von der CDUFraktion. forderte darüber hinaus die zehn ARD-Sendeanstalten dazu auf, über ihre Programme die regionale Berichterstattung auszubauen, die Spartenprogramme arte, Kinderkanal. 3sat, Phoenix usw. dagegen nicht auszuweiten. Begründet wurde die JU-Forderung damit. dass sich aus dem Grundgesetz zwar ein Grundversorgungsauftra g ableiten ließe. nicht aber die Anzahl der Programme. die dafür erforderlich seien, denn private Fernseh- und Rundfunksender trügen ebenfalls zur flächendeckenden Information und Programmvielfalt bei. Deshalb ist eine drastische Versa I an k-ung des öffentlich-rechtlichen Programms geboten. In eine ähnliche Richtung. meine Damen und Herren. wird ein noch zu behandelnder Antrag unserer Fraktion während dieser Dezember-Landtagssitzung gehen.

Doch selbst wenn es bei der jetzigen Struktur der ARD-Anstalten in öffentlich-rechtlicher Form auf Dauer bleiben sollte. was wir nicht hoffen. ist es trotzdem ein Unding und den Bürgern überhaupt nicht zu vermitteln. dass durch diesen Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine erneute Gebührenerhöhung stattfinden soll. Aus diesem Grunde lehnt unsere Fraktion der Deutschen Volksunion die laut Artikel 6 des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrages vorgesehene Gebührenerhöhung ab und fordert die Landesregierung zur Neuverhandlung der entsprechenden Artikel auf. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke dem Abgeordneten Schuldt und gebe das Wort an die Fraktion der CDU, an den Abgeordneten Schöps.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorweg ein Wort an Herrn Bisky im Hinblick auf das digitale Fernsehen: Im Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir den Pflichtzugang der öffentlich-rechtlichen Anstalten zum digitalen Fernsehen festgeschrieben. Das ist die eine Information. Zweitens bitte ich Sie. sich anzuschauen, was der ORB in diesem Bereich macht. Das ist eine ganze Menge, mehr als andere Landesanstalten. Ich möchte damit dem Eindruck entgegenwirken, beim ORB werde alles verschlafen. Das ist sicherlich nicht der Fall.

Im Rahmen der öffentlichen Debatte der letzten Wochen ist eine ausführliche und breite Diskussion über den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, insbesondere natürlich - wie kann es anders sein? - über die Gebührenerhöhung, geführt worden, wobei rationale und emotionale Standpunkte qualifiziert diskutiert wurden. Diese Diskussion war der CDU-Fraktion auch wichtig: denn die bis dato praktizierte Form der Gesetzgebung per Staatsvertrag erlaubt dem Landtag lediglich eine Quasi-Notarfunktion. bei der nur noch eine Entwederoder-Entscheidung getroffen werden kann. Eine der Verantwortung des Abgeordnetenmandats entsprechende inhaltliche Einflussnahme im Vorfeld des Staatsvertrages war und ist bis heute in der Tat nicht möglich. Genau diese Beschränkung auf eine alleinige Entweder-oder-Entscheidung war oft Inhalt und Anlass der - für meine Begriffe auch gerechtfertigten - Kritik vieler.

Um unter anderem genau dieser Kritik gerecht zu werden, war die Diskussion der Vergangenheit auch notwendig und hat siehe Entschließungsantrag von SPD und CDU - nun auch zu konkreten Ergebnissen - sprich: Verbesserungsvorschlägen und Festlegungen - geführt.

Es ist mir auch wichtig, namens der CDU-Fraktion deutlich zu machen. dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerade in der sich heute rasant verändernden Medienlandschaft zur Gewährleistung einer freien und umfassenden Meinungsbildung gebraucht wird. Das duale Rundfunksystem in Deutschland ist eine für das künftige Europa bedeutsame Errungenschaft. die sich bewährt hat und auch in Zukunft stabil weiterentwickelt werden soll - so unsere Meinung.

Wir müssen feststellen, dass die Zahl voneinander unabhängiger Informationsquellen sehr wichtig ist. Freie Meinungsbildung setzt die Möglichkeit voraus, sich aus einer Vielzahl voneinander unabhängiger Quellen zu informieren. Dafür liefert das duale System die richtige Grundlage.

Zur Vermittlung von Bildung und Kultur und eines möglichst umfassenden Angebots an Informationen kommt dem durch Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch weiterhin eine hohe Bedeutung zu. Die Programmgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss nicht um jeden Preis auf allein durch Einschaltquoten verursachte Zwänge Rücksicht nehmen. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten existieren zwar nicht losgelöst von Quotenvergleichen, haben aber dennoch eher die Möglichkeit, weniger spektakuläre oder regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Sie verfügen damit über Möglichkeiten, in die Gesellschaft hinein integrierend zu wirken, ein Sachverhalt, den wir nicht unterschätzen sollten. Auch Programme wie 3sat oder arte sind mittlerweile beliebter denn je. Als

Bildungs- und Informationsprogramme erfreuen sie sich einer wachsenden Popularität.

Entnehmen Sie dem Gesagten bitte ein deutliches Bekenntnis der CDU-Fraktion zum dualen Rundfunksystem in Deutschland und damit zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk! Aber uni genau diese Perspektive zu sichern. haben wir in den vergangenen Wochen auch die bestehenden Vorbehalte zu Form und Inhalt des Fünften Rundfunkändenmesstaatsvertrages mit den Anstalten und der Öffentlichkeit diskutiert. Ein gewisser Unmut diesbezüglich - besonders bei der Gebührenerhöhung - war nun einmal im Land zu spüren.

Überall wird von uns Abgeordneten verlangt, zum Beispiel die Qualität der Verwaltung zu verbessern. die Sicherheit im Lande zu erhöhen, die Bildungsangebote zeitgemäß auszuweiten, aber dabei gleichzeitig Haushaltskonsolidierung zu betreiben. Unumgängliche Sparzwänge müssen durchgesetzt werden. Es darf für die Bürger unseres Landes nicht der Eindruck entstehen, dass es im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anders ist, das heißt so. als könnten Haushaltsdefizite linear oder durch Gebührenerhöhungen ausgeglichen werden. Es war deshalb Abgeordnetenpflicht. diesen Eindrücken und allen Einwendungen gründlich nachzugehen und die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung gründlich zu prüfen. Auch wenn eine für die Gebührenprüfung geschaffene Kommission mit der Bezeichnung KEF ein analytisches Positivresultat bereits im Vorfeld abgegeben hat, ist es dennoch Politikeraufgabe, eine Gesamtbewertung der Situation vorzunehmen.

Die von der CDU-Fraktion durchgeführte Anhörung der Intendanten von ZDF und ORB sowie des Vorsitzenden der ARD. die im Übri gen eine sehr offene und konstruktive Diskussion war, hat am Ende zur Aufklärung beigetragen. Aber sie war auch dringend notwendig.

Das Ergebnis ist nun. dass Politiker und Rundfunkanstalten überein gekommen sind. dass erstens die Rundfunkanstalten öfter als bisher. das heißt jährlich, und direkter als bisher, das heißt an die Landtage, im Rahmen von Transparenzberichten über ihre Ausgabensituation informieren. zweitens. dass auch die mittelbaren Beteiligungen der Sender einer Landesrechnunushoftirüfung unterzogen werden können, und drittens, dass bei Einvernehmen aller Bundesländer eine Kommission aller Landtage gebildet wird. die über die bisherige und mit Recht kritisierte reine Notarfunktion der Landtage hinaus als begleitendes und prüfendes Bindeglied zwischen den Bürgern unseres Landes und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dient. Damit kann jährlich. regelmäßig und rechtzeitiger als immer nur unmittelbar vor Fristablauf in einer neuen Gebührenperiode parlamentarisch mitgewirkt werden.

Vor diesem Hintergrund und unter der Voraussetzung des genfeinsamen Entschließungsantrages der Koalitionsfraktionen. Drucksache 3/2160, sieht sich die CDU-Fraktion nunmehr in der Lage. dem Gesetz zu dein Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen.

( Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Abgeordneten Schöps. - Das Wort geht an die

Landesregierung, und zwar mit Ihrer Erlaubnis an Staatssekretär Speer. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Prof. Bisky, Sie wissen doch eigentlich besser, oh nur alle vier Jahre über Rundfunkänderungsstaatsverträge zu diskutieren ist. Wir hatten vor kurzem den Vierten Rundfunkändeningsstaatsvertrag hier in der Debatte und Sie haben die gleichen Argumente wie zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgebracht. Insofern wird auch die Frage der notwendigen Änderung der Rechtslage in Bezug auf die Einfühning anderer technischer Parameter und Grundlagen weiterhin in der Verhandlung sein und wird auch weiterhin dazu führen, dass wir zwischen den 16 deutschen Ländern Abstimmungen vornehmen müssen, uni dies zu regeln. Wir werden auch hier in diesem Parlament infolge dessen darüber reden. und zwar kurzfristiger als in vier Jahren.

Der Anspruch auf Vielfalt, Qualität und Gnindversorgung macht auch nur einen Sinn. wenn man ein Programm gestaltet, das so attraktiv ist, dass es auch in die Haushalte kommt, dass es gesehen wird. Insofern sind logischerweise Ansprüche an die Programmgestaltung vorhanden, die mit einem hochqualitativen Element an Unterhaltung zu tun haben, zum Beispiel des Sports, zum Beispiel auch des Fußballs. Wir wissen, wie hart uni Übertragungsrechte beim Fußball verhandelt wird und um welche Summen es geht. Wir können aber die Übertragung von Fußballspielen und anderen Sportereignissen nicht allein dem PayTV überlassen. Deswegen muss sich auch öffentlich-rechtlicher Rundfunk diesem Anspruch stellen und muss auch mitbieten. mitverhandeln. Damit gehen Kostensteigerungen einher, die letztendlich zu höheren Finanzierungsansätzen führen. Ob Sie das auf die Gebühren schlagen oder - wie Sie meinen - alternativ reeeln, also über Steuern - es wird letztendlich immer die Allgemeinheit treffen. Insofern ist das nur ein anderes Finanzierungsinstrument. In der Substanz ist es aber notwendig. dass dies von der Allgemeinheit getragen wird.

Ich bedanke mich für die Beratungen in den Ausschüssen und bitte noch einmal namens der Landesregierung uni Zustimmung zum Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke dem Staatssekretär Speer. - Ich schließe die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und komme zur Abstimmung.

Ich rufe zuerst den Änderungsantrag der Fraktion der DVU auf. Er liegt Ihnen in Drucksache 3/2116 vor und beinhaltet eine Neufassung des § 1 Satz 1 sowie weitere Änderungen. Wer dem Änderungsantrag der DVU seine Zustimmung gibt. den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, die Ihnen in Drucksache 3/2119 vorliegt, auf. Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der