Bevor ich auf die einzelnen Punkte eingehe, mit denen wir der Polizei bessere Handlungsmöglichkeiten ge genüber Kriminalität
geben wollen, möchte ich sagen: Wir hatten auch in der Vergangenheit ein gutes Polizeigesetz, es gab Eingriffsmöglichkeiten und dieses Polizeigesetz hat sich bewährt. Seit Jahren ist die Aufklärungsquote steigend. Dafür gebührt unseren Polizeibeamten in Brandenburg Dank. Wir haben auch ein Zurückgehen der Fallzahlen zu verzeichnen. Dennoch ist die Entwicklung immer noch Besorgnis erregend. beispielsweise im Bereich Jugendkriminalität, aber auch bei der Kriminalität im öffentlichen Raum. Deswegen hat sich die Koalition entschlossen, eines, wie ich glaube. der besten und modernsten Polizeigesetze in Deutschland einzuführen und das Polizeigesetz in den entsprechenden Punkten zu novellieren.
Zu den einzelnen Punkten: Herr Prof. Bisky, Sie haben das Aufenthaltsverbot angesprochen. Wir haben heute bereits das Instrument des Platzverbots. Wir werden ein Aufenthaltsverbot haben. Ich sehe einen ganz großen Vorteil in dem Aufenthaltsverbot. wie wir es im Gesetz festschreiben, dass nämlich der Betroffene vor Gericht dagegen klagen kann. und zwar nicht wie beim Platzverweis, wo er zunächst beim polizeilichen Einsatz den Platzverweis erhält und im Nachhinein vor Gericht klären lassen kann, ob dies rechtmäßig war oder nicht. Hier kann er, da das Aufenthaltsverbot schriftlich erteilt wird, schon im Vorhinein das Gericht anrufen und all die Bedenken. die Sie hier geschildert haben, vor Gericht überprüfen lassen. Ich glaube. dass bei verantwortungsvoller Auslegung der Möglichkeit des Aufenthaltsverbots die Masse dieser Vorgänge Bestand haben wird.
Zum finalen Rettungsschuss: Wir von der CDU-Fraktion begrüßen ausdrücklich, dass wir als Gesetzgeber den Mut hatten. diese polizeiliche Möglichkeit in das Gesetz hineinzuschreiben und somit den Beamtinnen und Beamten vor Ort Rechtssicherheit zu geben.
Auch an dieser Stelle möchte ich daran ennnern. worum es eigentlich geht. Hier geht es doch nicht um Ladendiebstahl oder Hütchenspiele. Hier geht es darum, dass Täter mit höchster krimineller Energie jemanden umbringen oder damit drohen bzw. ihn schwer verletzen. Nur dann kommt das Mittel des finalen Rettungsschusses in Betracht. Ich glaube. dann ist es auch gerechtfertigt. Gleichzeitig muss ich aber sagen: Natürlich wünsche ich. dass das Mittel des finalen Rettungsschusses in Brandenburg nie durch eine Polizeibeamtin oder einen Polizeibeamten angewendet wird.
Zum Mittel der Videoüberwachung: Wir tun in mancher Diskussion so, als ob das jetzt ganz neu erfunden wurde. Ich möchte daran erinnern, dass man bereits 1958 in München damit begonnen hat, den Straßenverkehr mit dem Mittel der Videoüberwachung - ich weiß gar nicht, ob das damals schon Video hieß -, mit Fernsehkameras oder wie auch immer zu beobachten. Für uns ist es die offene Videoüberwachung. Sie hat präventiven Charakter. „Offen" bedeutet auch, dass dort Schilder stehen werden. Herr Prof. Bisky, wir haben heute schon die Möglichkeit, verdeckt von der Videoüberwachung Gebrauch zu machen. Ich habe von Ihnen in der Vergangenheit keinen Aufschrei deswegen gehört. dass an Tankstellen, an Bankautomaten und in Einkaufspassagen dieses Mittel durch Private eingesetzt wird.
Ich meine. wir sollten unsere Polizei, die Polizei des Landes Brandenburg, in die Lage versetzen, an bestimmten Orten dieses Mittel zur Sicherheit der Bürger einzusetzen.
Zusammenfassend: Uns geht es bei der Novellierung des Polizeigesetzes um ein Mehr an innerer Sicherheit für unsere Brandenburger Bürger. Ich glaube, wir werden dies erreichen. Vielen Dank.
Ich danke dem Abgeordneten Petke und erteile der Landesregierung das Wort. Herr Minister Schönbohm. bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei ist die wichtigste Grundlage für polizeiliches Handeln. Es bietet darüber hinaus auch Gelegenheit, einmal festzustellen, wie ernst die Politik die Ängste der Bürger vor zunehmender Gewalt nimmt und wie entschlossen ein Staat für die Beibehaltung der inneren Sicherheit eintritt.
Der wehrhafte Rechtsstaat steht und fällt mit der Gewährleistung der inneren Sicherheit. Das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat hängt davon ab, ob wir dies leisten können. Rechtssicherheit sichert die Freiheitsrechte unserer Mitbürger. Nur auf dieser Basis der inneren und tatsächlich gewährten Sicherheit kann sich die grundgesetzlich abgesicherte Freiheit des Einzelnen überhaupt entfalten. Von daher gesehen ergibt sich daraus die Aufforderung an den Gesetzgeber, der Polizei ein in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht optimales Instrumentarium zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben an die Hand zu geben.
Und. meine Damen und Herren, was immer wieder vergessen wird: Die Polizei wird genauso rechtsstaatlich kontrolliert wie alle anderen Einrichtungen des Staates auch. Es ist doch kein Willkürakt. Sie kann jederzeit überprüft werden und wird sehr oft nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten in ihrem Handeln überprüft. Zudem gibt es. glaube ich, keinen Bereich unseres Landes. der so stark auch politisch kontrolliert wird wie die Polizei: von Ihnen, von mir, von den Medien und von anderen Bereichen. Die Polizei wird sehr oft. zum Teil auch zu Unrecht. angegriffen.
Der Ihnen heute zur Beschlussfassung vorliegende Entwurf zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes ist das Ergebnis einer sorgfälti gen Prüfung. wie die der Polizei derzeit zur Verfügung stehenden Befugnisse sinnvoll ergänzt werden können. Wir haben dies, Herr Prof. Bisky, mit großem Ernst im Innenausschuss erörtert, auch die Argumente, die Sie vorgebracht haben. Aber wir sind doch zu dem Ergebnis gekommen. das jetzt im Gesetzentwurf festgehalten wurde.
Vor der Überlegung. welche neuen, modernen Befugnisse eine mögliche sinnvolle Ergänzung des Polizeigesetzes darstellen können. bestand zunächst der Bedarf nach Schaffung größtmöglicher Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Das, was hierbei erörtert wurde. berücksichtigt jeweils die Vorgaben des Verfassungsgerichts. Die Aufnahme einer eindeutigen gesetzlichen Regelung zum so genannten finalen Rettungsschuss dient in erster Linie ebenfalls der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit. Ich möchte ausdrücklich betonen. dass es sich nicht uni eine Erweiterung der Befugnisse bzw. eine neue Befugnis handelt, sondern es handelt sich um eine Klarstellung. Die Anwendung des finalen Rettungsschusses ist als Ultima Ratio und war auf der Grundlage der bisherigen Regelungen in § 66 Abs. 2 des Brandenburger Polizeigesetzes schon immer zulässig. Ich glaube, wir sind zu dieser Klarstellung gegenüber unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verpflichtet.
Die Aufnahme einer Befugnis zur Erteilung eines Aufenthaltsverbots stellt insbesondere aus polizeipraktischer und -taktischer Sicht eine sinnvolle Ergänzung zum Platzverweis dar.
Auf der Grundlage dieser Befugnis wird es der Polizei künftig möglich sein, ein Aufenthaltsverbot auszusprechen. das potenzielle Straftäter auch für einen längeren Zeitraum von bestimmten Gebieten fern halten soll. Dies kann wiederum rechtsstaatlich überprüft werden.
Ebenso wie das Aufenthaltsverbot ist die Einführung einer Befugnis der Polizei zur offenen Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Polizeiinstrumentariums zur Gefahrenabwehr. Hierüber waren sich alle Innenminister der Länder und des Bundes einig.
Ich möchte betonen, dass es sich bei der Videoüberwachung nicht um eine Überwachung von Bürgern handelt. Es ist eine öffentliche Überwachung, und ich sage: Es ist weder.,Big Brother" noch _Big Mother". Wir müssen das auch mal ganz geschlechtsneutral ausdrücken. Zu diesen Vorwürfen besteht kein Anlass. und einer rechtsstaatlich handelnden, demokratischen Polizei fehlt hierzu auch die gesetzliche Legitimation.
Die Videoüberwachung auf öffentlich zugänglichen Straßen und Plätzen erfolgt ausschließlich offen, das heißt für jedemiann sichtbar und nur dann, wenn Verdacht auf eine Straftat besteht. Beim Einsatz von Videotechnik geht es uni den Schutz von Personen und Rechtsgütern durch die Überwachung bestimmter Örtlichkeiten.
Alles in allem wird das Land Brandenburg mit der Novellierung des Brandenburgischen Polizeigesetzes über eines der modernsten Gesetze in Deutschland verfügen und damit einen Meilenstein zur Stärkung der inneren Sicherheit setzen. Wir wollen einen wehrhaften Rechtsstaat. Wir wollen, dass die Polizei auf rechtlicher Basis das erreichen kann, was der Bürger will: mehr Sicherheit zur Wahrnehmung seiner Freiheitsrechte.
Ich danke Ihnen. Herr Minister Schönhohm. - Meine Damen und Herren. wir sind am Ende der Aussprache angekommen und kommen zur Abstimmung.
Ich rufe zuerst zur Abstimmung den Änderungsantrag der Fraktion der PDS auf. Er liegt Ihnen in der Drucksache 3/2154 vor und betrifft die Streichung von Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c sowie Nummer 5 Buchstabe c und Nummer 13 im vorliegenden Gesetzentwurf. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Ge genstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe zur Abstimmung die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres auf. Sie lie gt Ihnen in der Drucksache 3/2087 vor. Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt. den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltun gen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden und das Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes verabschiedet.
Ich rufe zum Dritten den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 3/2162 auf. Wer dem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Dann ist auch diesem Entschließungsantrag mehrheitlich zugestimmt worden.
Dazu liegt Ihnen ein Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 3/2160 vor.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile der Fraktion der PDS das Wort. Herr Prof. Bisky, bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag. der uns vorliegt, löst keine der Fragen, die heute wichtig und aktuell sind. Es gibt keinerlei Idee, wie man der zunehmenden Konzentration in diesem Bereich Rechnung trägt. Es gibt keine Regelung für mehr Vielfalt im Medienbereich. Und im Jahr 2003. wenn die nächste Regelung kommen soll, sind die Messen in Bezug auf das digitale Zeitalter schon längst gesungen. Dann können Sie noch Museumsgesetze beschreiben.
Da aber nur durchschnittlich alle vier Jahre eine Veränderung kommt. mit der die Gebühren hochgeschraubt werden und zugleich einige kleine gesetzliche Regelungen erfolgen. sehe ich
mit großer Skepsis in die Zukunft auf diesem Gebiet. Die neuen Medien haben da längst ihre Regelungen getroffen, auf jeden Fall unabhängig von den Landesparlamenten. Vielleicht wird ja der Bundestag eingreifen, aber das bezweifle ich.
Zur Sache selbst will ich sagen: Wir halten nach wie vor die Erhöhung der Rundfunkgebühren nicht für gerechtfertigt. Sie ist sozial unverträglich. Meine Damen und Herren. 1992 zahlte ein Bürger 19 DM, jetzt bezahlt er 31,98 DM. Nun mögen Sie sagen: Das fällt gar nicht groß auf. - Bei uns nicht! Aber es gibt viele Gruppen im Land Brandenburg, wo das schon auffällt. Wir sagen: Das ist nicht nötig. Es ist eine andere Regelung möglich, es gibt auch andere Finanzierungsmodelle. die in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Deshalb sind wir gegen diesen Vertrag.
Herr Rosenbauer kennt seit langem meine Meinung. Er weiß auch, woher ich das Geld nehmen würde. Es ist sein Recht, das anders zu sehen. Ich sage: Es ist der Untergang der öffentlichrechtlichen Anstalten. wenn man langfristig so weitermacht. Jeder sagt heute: So geht es nicht weiter. - Aber alle handeln so, als ob es dennoch auf ewig so weiterginge. Das wollen wir nicht.
Deshalb sage ich: Weil wir für die Erhaltung der ÖffentlichRechtlichen sind, wollen wir ein Signal setzen. Wir möchten Sie auffordern: Handeln Sie mit uns, auch wenn Sie in Einzelfragen anderer Auffassung sind! Versuchen Sie wenigstens, etwas zu tun, bevor es zu spät ist!
Über Ihren Alibi-Beschluss, den Sie in Form eines Entschließungsantrages vorgelegt haben, kann ich mich sehr amüsieren. Punkt I : Stärkere Transparenz bei der Ermittlung der Kosten. Ja, meine Damen und Herren, die Summe ist ausschlaggebend. nicht die Ermittlung der Summe.