Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat am 15. Juni 2000 entschieden, dass die Verordnungsermächtigung zur Verbindlichkeitserklärung der Braunkohlen- und Sanierungspläne im Gesetz zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg - das ist ein toller Titel - sowie die Verordnung über die Verbindlichkeit des Braunkohlentagebaus Jänschwalde aus dem Jahre 1998 nicht mit der Verfassung vereinbar sind. Das hat eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die Braunkohlen- und Sanierungsplanung erforderlich gemacht. Diese Änderung ist dringlich, um die Rechtssicherheit für die Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg so schnell wie möglich wiederherstellen zu können.
Mein Haus hat diese Aufgabe mit der gebotenen Gründlichkeit und Eilbedürftigkeit vorbereitet. Ich möchte mich heute bei Ihnen für die konstruktive und schnelle Beratung in den Ausschüssen bedanken. Nunmehr liegt der Gesetzentwurf zur 2. Lesung vor. Ich denke, diese schnelle Beratung war nur möglich, weil wir uns auf die Braunkohlensanierungsplanung beschränkt haben.
Die Braunkohlen- und Sanierungspläne sollen künftig von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung erarbeitet werden. Da die Gemeinsame Landesplanungsabteilung ein Teil der für Raumordnung und Landesplanung zuständigen obersten Behörden von Brandenburg und Berlin ist, bedürfte es neben der Änderung des Regional- und Braunkohlenplanungsgesetzes einer Änderung des Landesplanungsvertrages. Deshalb musste dieses Artikelgesetz in einem Paket behandelt werden.
Die Änderungen des Landesplanungsvertrages wurden ferner bereits im Zweiten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages einvernehmlich mit dem Senat von Berlin in einem wahrlich kurzen Zeitraum bewältigt.
Unabhängig von diesen Änderungen bedürften der Landesplanungsvertrag und das übrige brandenburgische Landesplanungsrecht noch in diesem Jahr der gesetzlichen Anpassung an das novellierte Bundes-Raumordnungsgesetz.
Die Neuregelungen zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung sehen vor, dass Braunkohlen- und Sanierungspläne künftig von der gemeinsamen Landesplanungsabteilung erarbeitet und anschließend als Rechtsverordnung von der Landesregierung erlassen werden. Die bewährte Zusammenarbeit mit dem Braunkohlenausschuss als regionales Gremium wird im Erarbeitungsverfahren der Pläne fortgesetzt.
Damit sieht sich das Land auch weiterhin in der besonderen Verantwortung für die Braunkohlen- und Sanierungsplanung. Dies halte ich aufgrund der erheblichen landespolitischen Bedeutung der Braunkohlen- und Sanierungsplanung für unbedingt erforderlich. Die Braunkohlenplanung schafft die landesplanerische Voraussetzung für die Umsetzung des Energiekonzeptes des Landes Brandenburg.
Neben der Sicherung einer umweltverträglichen, zuverlässigen und kostengünstigen Energieversorgung geht es gleichrangig um Arbeitsplatzsicherung und um Wertschöpfung für das Land. Die hiermit verbundenen komplexen und äußerst schwierigen Abwägungsfragen - hierbei sei beispielgebend auf die bergbaubedingte Umsiedlung verwiesen - können nicht nur auf der regionalen Ebene gelöst werden. Sie können aber auch nicht ohne die vorgesehene regionale Willensbildung erfolgen. Dies gilt gleichermaßen für die Sanierungsplanung, durch die unter anderem die Voraussetzungen für den effektiven Einsatz der von Bund und Ländern bereitgestellten Mittel zur Beseitigung der ökologischen Altlasten des Bergbaus geschaffen werden.
Bis Ende des Jahres 2000 wurden Sanierungsmaßnahmen mit einem Umfang von 4,4 Milliarden DM realisiert. Im Bereich der Braunkohlensanierung waren im Jahr 2000 noch 4 900 Arbeitnehmer beschäftigt. Planungsentscheidungen von solcher Tragweite müssen auch weiterhin in der Entscheidungsbefugnis der Landesregierung liegen.
Auch künftig soll die Braunkohlen- und Sanierungsplanung nicht ohne die Beteiligung der betroffenen Regionen durchgeführt werden. Landesplanerische Vorgaben auf einem politisch so sensiblen Gebiet sind nur dann nachhaltig tragfähig und durchsetzbar, wenn die von der Planung betroffenen Regionen möglichst umfassend in den planerischen Willensbildungsprozess einbezogen werden.
Durch transparente Planung und öffentliche Diskussion muss ein Grundkonsens in der Region zu den landesplanerischen Vorgaben angestrebt werden. Neben dem Beteiligungsverfahren soll daher, wie bereits erwähnt, an dem bewährten Arbeitsgremium „Braunkohlenausschuss zur Mitwirkung und regionalen Willensbildung bei der Braunkohlen- und Sanierungsplanung” festgehalten werden.
Die formelle Mitwirkung des Braunkohlenausschusses hat sich dabei zwar geändert; sein Beitrag zur regionalen Konsensbildung bleibt aber weiterhin unverzichtbar.
Erklärtes Ziel soll und wird es sein, die Rechtssicherheit für die Braunkohlen- und Sanierungsplanung wiederherzustellen. Ich bitte Sie um Unterstützung für den vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion, der die Drucksachennummer 3/2475 trägt, abstimmen. Er verfolgt das Ziel eines neuen Satzes 3 in Nr. 7 des § 4 Abs. 2 und einer Änderung des § 6 in Nr. 8. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses. Sie trägt die Drucksachennummer 3/2402. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen. Das Gesetz ist damit verabschiedet.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Wir behandeln die Entwicklung der Betäubungsmittelkriminalität im Land Brandenburg. Hierzu hat die DVU-Fraktion am 10. November 2000 eine Große Anfrage an die Landesregierung gerichtet, deren Beantwortung uns nun vorliegt. Hierzu ist einiges zu sagen und ergänzend nachzufragen.
Einige Dinge möchte ich gleich vorweg festhalten: Was Lob verdient, soll auch Lob bekommen. Die Landesregierung hat sich ersichtlich Mühe gegeben, die einzelnen Fragen der DVUFraktion umfassend und detailliert zu beantworten. Dies ist für unsere weitere Arbeit hilfreich und zugleich der Bedeutung der gesamten Problematik des Missbrauchs von Sucht- und Betäubungsmitteln angemessen. Aus diesem Grunde haben wir uns an dieser Stelle bei der Landesregierung zu bedanken, was ich hiermit getan habe.
Erstens: Ich denke, bereits aus der Art der Fragestellungen in unserer Großen Anfrage wird deutlich, was wir damit letztlich bezwecken. Es geht um zweierlei:
Einmal wollen wir natürlich wissen, was im Land Brandenburg aktuell geschieht und was die Landesregierung zusätzlich plant oder zu tun beabsichtigt, um dem Problem des Betäubungsmittelmissbrauchs und der Betäubungsmittelkriminalität zu begegnen.
Unter anderem auf der Grundlage dieser Daten wollen wir dann natürlich zu der Bewertung kommen, ob angesichts der Lage und Entwicklung in Brandenburg die Maßnahmen und Konzepte der Landesregierung ausreichen, um den Betäubungsmittelmissbrauch, die Betäubungsmittelkriminalität und die Suchtproblematik insgesamt hier in Brandenburg einzudämmen, oder ob zusätzliche Maßnahmen oder womöglich gar ein abgeändertes Gesamtkonzept erforderlich sind, um Betäubungsmittelmissbrauch und -kriminalität zumindest signifikant zurückzudrängen.
Zu Besorgnis gibt es wahrlich genügend Anlass. Wie wir bereits dem uns vorliegenden Zahlenmaterial aus dem „Polizei Basis Kurier”, Regionalausgabe Ost, Ausgabe 9/2000, für das erste Halbjahr des Jahres 2000 entnehmen mussten - und in der Antwort auf unsere Frage 1 bestätigen Sie diese Zahl -, ist die Zahl der polizeilich erfassten Betäubungsmitteldelikte allein in diesem Zeitraum gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 37,3 % gestiegen. Ich will diese Prozentzahl wie auch die Gesamtproblematik mit Ihnen zunächst einmal in allen Richtungen diskutieren.
Es stellt sich natürlich angesichts der gravierenden Zahl von 37,3 % ganz zwangsläufig die Frage: Spiegelt diese Zahl, was Betäubungsmittelmissbrauch und -kriminalität, ja das Suchtproblem insgesamt angeht, die ganze Realität wider oder ist sie nur die Spitze des Eisberges einer für die Zukunft unseres Landes Brandenburg geradezu apokalyptischen Entwicklung, die hier sichtbar wird? Konkret: Verbirgt sich hinter dieser Steigerung kriminalistisch erfasster Betäubungsmitteldelikte um 37,3 % womöglich eine entsprechend hohe Steigerung des Betäubungsmittelkonsums?
Sollten diese Fragen im Ergebnis auch nur annähernd zu bejahen sein, dann ist für Entwarnung wirklich kein Anlass, dann ist im wahrsten Sinne des Wortes Holland oder besser Brandenburg in Not und die Zeichen müssen auf Alarm gestellt werden. Dann stellt sich die Frage, ob die Maßnahmen und Konzepte der Landesregierung wirklich ausreichen.
insbesondere auch hinsichtlich Prävention und Therapie. Wir konnten jüngst der Presse entnehmen, dass es damit im Land Brandenburg im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht gerade zum Besten steht.
Ganz abgesehen davon gehen wir als DVU-Fraktion davon aus, dass es zwischen der über den engeren Bereich der Betäubungsmittelkriminalität hinausgehenden Suchtproblematik insgesamt und der zunehmenden Gewaltbereitschaft insgesamt durchaus Verbindungslinien gibt, denn in hohem Maße werden Gewaltdelikte unter dem Einfluss von Suchtmitteln begangen. Insoweit stellt sich dann schließlich die zusätzliche Frage nach einer detaillierten Abstimmung des Gesamtkonzeptes im Kampf gegen beide Phänomene.
Zweitens: Eines, denke ich, ist aus dem bisher Gesagten schon deutlich geworden: Um zu einer verlässlichen Beurteilung der sich in unserem Land Brandenburg abzeichnenden Lage und zu den richtigen Schlussfolgerungen zu kommen, bedarf es zunächst einer sorgfältigen Analyse der jüngsten Entwicklung und der gegenwärtigen Situation. Hier wie in anderen Problemfeldern unserer parlamentarischen Arbeit muss vor der Entscheidung die Analyse stehen. Alles andere wäre unseriös.
In diesem Sinne wirft unsere Große Anfrage - bezogen auf Betäubungsmittelmissbrauch und -kriminalität - eine ganze Anzahl von Fragen auf, die zugleich einen großen Teilbereich des Problems des Suchtmittelmissbrauchs und seiner Folgen abdecken. Grob skizziert sind nach Ansicht der DVU-Fraktion, zunächst bezogen auf die Betäubungsmittelkriminalität, für die Analyse Daten aus folgenden Problemfeldern vonnöten:
Welche Betäubungsmittel werden missbraucht? Wo und auf welchem Wege kommen sie in unser Land? Wer handelt damit? Wo wird damit gehandelt? In welchen Strukturen verläuft der Handel? Wer konsumiert? In welchem Maße hat sich der Konsum bereits zur Sucht verfestigt? Welche Folgen hat die Sucht für die Betroffenen und die Allgemeinheit?
Darauf haben Sie im Zusammenhang mit unserer Großen Anfrage weitgehend geantwortet. Einige dieser Fragen konnten Sie aber offenbar mangels Datenmaterials nicht beantworten.
Drittens: Im Sinne der weiteren Vorbereitung einer Analyse habe ich zu den von der Landesregierung gegebenen Antworten noch einige Nachfragen, Anmerkungen und Anregungen.
Zu Frage 2: In der Antwort heißt es zu den wirksameren Kontrollmechanismen in Satz 3: „Hier liegt ein Grund für die Steigerung...” Ich frage: Was sind denn bitte die anderen Gründe?
Zu Frage 3: In dem der Antwort beigefügten Auszug aus der Polizeilichen Kriminalstatistik werden lediglich „illegaler Handel”, „illegale Einfuhr” und - das halten wir im Übrigen für sehr erfreulich - die „Abgabe an Minderjährige” als Delikttypen statistisch besonders erfasst. Natürlich sind der Handel und die Einfuhr besonders aufzuführen; das ist gar keine Frage. Für unsere Fraktion stellt sich aber die Frage: Warum wird der gewerbsmäßige Handel nicht zusätzlich statistisch erfasst? Diese Begehungsform stellt gegenüber dem „allgemeinen Handeltreiben” eine signifikante Steigerung dar und gibt gerade über das bestehende Gefahrenpotenzial Auskunft.
Zu den Fragen 8 und 9: Die der Antwort beigefügte Statistik gibt nur Auskunft über die so genannten harten Drogen. Interessant sind aber gerade auch die so genannten weichen Drogen, die bekanntlich vielfach dem Einstieg dienen. Deswegen ist deren Konsum und auch deren Aufnahme in die Statistik von elementarer Bedeutung für die Prognose zukünftigen Drogenkonsums.
Da meine Redezeit zu Ende ist, möchte ich mich zum Schluss auf eine Anmerkung zur Frage 16 beschränken. Gerade Zahlenmaterial über abhängige Kinder und Jugendliche sollte angesichts des dort festzustellenden hohen Gefährdungspotenzials und wegen der zu erstellenden Zukunftsprognosen statistisch erfasst werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Claus. - Das Wort geht jetzt an den Abgeordneten Homeyer. Er spricht für die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Große Anfragen an die Landesregierung dienen dazu, Erkenntnisse und Meinungen der Landesregierung abzufragen und Erkenntnisse zu gewinnen, die dem Fragesteller ansonsten nicht ohne Weiteres zugänglich wären. Das ist bei der Großen Anfrage 14 offensichtlich überwiegend nicht der Fall. Rund die Hälfte der Antworten sind durch einfaches Nachschlagen in der Polizeilichen Kriminalstatistik zu beantworten. Zu den anderen Fragen befinden sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik in aller Regel deshalb keine Angaben, weil aus guten Gründen hierzu keine Statistik geführt werden muss.
Meine Damen und Herren, auch wenn die Große Anfrage Dilettantismus offenbarte, ist das Thema Betäubungsmittelkriminalität doch nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Mehrzahl der Konsumenten illegaler Drogen Jugendliche und Heranwachsende sind - sogar Kinder konsumieren bereits Drogen -, zu wichtig, als dass wir nicht alle Anstrengungen zur Eindämmung dieses Problems unternehmen müssten. Wie an dieser Stelle schon mehrfach ausgeführt, sind wir alle - jeder an seinem Platz - dazu aufgerufen, präventiv zu wirken. Die Aufklärung muss im Elternhaus beginnen. Auch die Schulen sind aufgerufen, und auch Landtag und Landesregierung müssen sich mit den Ursachen der Drogenkriminalität befassen und Strategien zu ihrer Eindämmung entwickeln.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, kurz darzulegen, welche umfangreichen Maßnahmen beispielsweise die Polizei des Landes Brandenburg sowohl zur Bekämpfung als auch zur Vorbeugung der Rauschgiftkriminalität eingeleitet hat. Um die Rauschgiftkriminalität wirksamer bekämpfen zu können, wurde die Bearbeitung so genannter kleiner Konsumentenverfahren auf die Ebene der Schutzbereiche verlagert, weil gerade dort die effektivste Bearbeitung möglich ist. Die für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Rauschgiftstraftaten zuständigen Dritten Kommissariate in den Polizeipräsidien können so ihre Kräfte und Mittel auf die schweren Delikte konzentrieren. Ebenso wichtig war die Bil