Protokoll der Sitzung vom 01.03.2001

(Vereinzelt Heiterkeit)

Aber ich kann darüber natürlich nicht selbst bestimmen und ich sehe mich auch nicht in der Lage, das Ticket zu bestellen. Aber unsere Position ist klar und darin stimmen wir doch überein.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Sehr schön! - Beifall bei der PDS)

Was die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zwischen Schiene und Straße betrifft, sind unter den heutigen Bedingungen der Trendwende die Einflussmöglichkeiten eines Bundeslandes sehr gering; denn auf Bundes- und auch auf europäischer Ebene sind erhebliche Veränderungen erforderlich.

Ziel muss es sein, bei allen Bundesländern bezüglich der Verbesserung der Kostenkonkurrenz des Schienenverkehrs und bezüglich einer Erhöhung der Effizienz durch Wettbewerb auf der Schiene eine gemeinsame Linie zu erreichen. Das gilt auch für Brandenburg. Das gilt auch für eine bessere Zusammenarbeit und möglichst auch für die Zusammenführung von ZÖLS und VBB.

Bei allen Diskussionen über Lösungsmöglichkeiten muss dafür Sorge getragen werden, dass die Eckpunkte der Bahnstrukturreform nicht außer Acht gelassen werden. Das bezieht sich insbesondere auf die ausschließliche Aufgabenträgerschaft der Länder für den Schienenpersonennahverkehr, die gesetzlich fixiert ist.

Die Landesregierung misst der Entwicklung und effektiven Nutzung der Schieneninfrastruktur für die weitere Verbesserung des SPNV im Zusammenhang mit der von der Deutschen Bahn AG angekündigten Sanierungsoffensive eine besondere Bedeutung bei. Brandenburg ist offen für zielführende Alternativen, die den SPNV als Aufgabe der Daseinsfürsorge auf Dauer sicherstellen und Voraussetzungen für einen möglichst optimalen Einsatz der für den SPNV zur Verfügung stehenden Mittel schaffen.

Zu den Eckpunkten gehören unter anderem auch die Auflösung des Planungsstaus und die Beschleunigung der Projektabwicklung seitens der Deutschen Bahn AG. Die leider noch ausstehenden Ergebnisse des DB-Projektes „Mittelstandsoffensive” sollten vorbehaltlos diskutiert werden. Nur so kann eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung erreicht werden.

Herr Präsident, die Lampe zeigt mir an, dass ich nur noch eine Minute Redezeit habe. Darf ich diese Minute noch nutzen?

Herr Minister, ich hatte Ihnen das rote „Haltesignal” gegeben, wie Sie richtig erkannt haben.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Abschließend möchte ich noch zwei Themen aus der Großen Anfrage herausgreifen. Ich bin für den Wettbewerb. Wir werden mehr als bisher ausschreiben. Der bisherige Anbieter, die Deutsche Bahn, bietet im Durchschnitt 20 % weniger an, als sie bisher von uns kassiert.

In Bezug auf den Zustand der Bahnhöfe muss ich - auch für einige Rednerinnen - aufklärend sagen: Die Bahnhöfe sind im Besitz der Bahn. Sie bringen doch auch nicht den Vorgarten Ihres Nachbarn, sondern eher Ihren eigenen in Ordnung. Unser „Vorgarten” ist der Bahnhofsvorplatz und den bringen wir in Ordnung. Dazu sind wir mit einem gemeinsamen Programm von Land und Bahn in Vorleistung gegangen. Wir halten uns an das gemeinsam verabredete Programm. Die Bahn muss nun nachziehen. Ich weiß, dass sie Schwierigkeiten hat, trotzdem werde ich mich mit dem Zustand nicht zufrieden geben. - Ich bedanke mich für Ihre Geduld.

(Beifall bei SPD und PDS)

Schönen Dank. - Das Wort geht noch einmal an die Fraktion der SPD, an den Abgeordneten Dellmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Meyer hat richtig gesagt: Bei der Bahn muss man sich einmischen, wenn es darum geht, wie sie ihren „Vorgarten” bestellt. Ich glaube, dass wir uns alle gemeinsam einmischen werden. Ich denke gerade daran, wie Frau Enkelmann sich in die Gestaltung des „Vorgartens” der Stadt Bernau, nämlich in die Gestaltung des Bahnhofs, eingemischt hat.

Wir haben eine Vielzahl von Fragen zu stellen und Antworten zu finden. Ich möchte dazu noch einmal auf einige Punkte eingehen, zu denen im Land Brandenburg noch eine stärkere Meinungsbildung stattfinden müsste. Diese Meinungen müssten dann sowohl beim Bund als auch bei der EU eingebracht werden.

Es geht um die Frage des Wettbewerbs: Welchen Umfang soll der Wettbewerb haben? Es geht vor allen Dingen auch um die Frage, die auch vom jetzigen Bundesverkehrsminister, Herrn Bodewig, aufgeworfen worden ist, inwieweit und in welcher Form eine Trennung von Netz und Betrieb möglich ist. In diese Diskussion sollten wir uns verstärkt einbringen. Es geht um die Frage nach den regionalen Netzen. Unterstützen wir das, was Herr Mehdorn zumindest als Idee postuliert hat! Vielleicht können wir als Land auch selbst die Initiative ergreifen und sagen: Wir stehen im Land Brandenburg für ein Modell zur Verfügung. Es schließt sich die Frage an, welche verkehrlichen und vor allen Dingen auch welche sozialen Standards wir im zukünftigen Wettbewerb einfordern wollen.

Ich glaube, das sind die Dinge, mit denen wir uns beschäftigen müssen. Wir müssen uns primär mit den Rahmensetzungen beschäftigen. Ich möchte bezüglich der sozialen Standards von hier aus ganz deutlich folgendes Signal nach außen geben: Mit uns kann im Land Brandenburg kein Wettbewerb statt

finden - weder beim SPNV noch beim ÖPNV -, der einseitig zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen geht. Das wollte ich an dieser Stelle klarstellen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Dazu gehört, dass wir uns - insbesondere was die Frage des Wettbewerbs im ÖPNV anbelangt - für vernünftige Übergangszeiten für die Erfüllung der Pflichten zur Ausschreibung von Busverkehrsleistungen in Deutschland, in der EU und vor allen Dingen auch hier im Land Brandenburg stark machen sollten; denn wir müssen unsere kommunalen Busunternehmen wettbewerbsfähig machen. Wenn wir uns dafür stark machen, dass es vernünftige Übergangszeiten gibt, dann ist das ein ganz deutlicher Beitrag zur Unterstützung der Landkreise unserer Kommunen.

Es geht mir vor allen Dingen auch darum, dass wir schauen, wie wir diesen Prozess darüber hinaus noch begleiten können. Ich bin sehr dankbar dafür, dass die Finanzmittel, die wir zur Verfügung stellen, und auch die gesonderten Regelungen für die Straßenbahn ein ganz wichtiger Beitrag dafür sind - was draußen auch angekommen ist -, dass wir sagen: Wir als Land lassen den ÖPNV im Land Brandenburg nicht allein.

Wir sollten keine Angst vor dem Wettbewerb haben; denn Angst ist eine Eigenschaft, die manchmal doch zu vorschnellen Entscheidungen führt. Ich glaube, dass wir uns in die Definition von Spielregeln einmischen müssen. Wir müssen völlig klarmachen, dass wir diejenigen sind, die die Rahmenbedingungen setzen. Vor allen Dingen muss, was den SPNV anbelangt - Minister Meyer hat das richtigerweise gesagt -, ganz klar werden, wer die Politik macht, wer bestellt. Frau Enkelmann, ich gebe Ihnen Recht; auch ich hatte öfter vermutet oder den Verdacht gehabt, dass die DB hier erklärt, wo gefahren und was gemacht wird. Dies darf zukünftig auf keinen Fall mehr sein. Wir sind diejenigen, die hier entscheiden.

Dazu gehört aber auch, dass wir harte Entscheidungen treffen. Es gibt ja den Unterschied zwischen gefahrenen Zug- und Personenkilometern. Ich muss ganz deutlich sagen: Mir ist die Maßeinheit Personenkilometer wesentlich lieber. Es ist mir auch lieber, wenn eine Strecke im ländlichen Raum stillgelegt wird, aber mit dem dadurch eingesparten Geld deutlich mehr Personen in frequenzstärkeren Räumen durch die Gegend gefahren werden, allerdings nur - dies sei ganz klar gesagt -, wenn ein anständiges Äquivalent - Dr. Wiebke schaut mich schon an und denkt wahrscheinlich an die Uckermark - hierfür geschaffen wird.

Die Koalition steht für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz auch hier in Brandenburg. Wir stehen vor allen Dingen dazu, dass wir hier mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln ein hochwertiges Angebot für die Brandenburger Bürger gewährleisten werden. Wir stehen auch dazu, dass wir ein ökologisches Angebot brauchen, eine Alternative, vor allem für die Bürger, die nicht mit dem Auto fahren wollen oder können. - Danke.

(Beifall bei SPD und PDS)

Ich danke dem Abgeordneten Dellmann. - Ich beende die Aus

sprache zu diesem Tagesordnungspunkt und stelle fest, dass Sie die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 13 Drucksache 3/2363 - zur Kenntnis genommen haben.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Schutz des Bürgers gegen medienmäßige Falschdarstellungen

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 3/2403

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der DVU und gebe der Abgeordneten Frau Hesselbarth das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die skandalösen Vorgänge im Zusammenhang mit Sebnitz haben es uns allen erneut klar vor Augen geführt: Es gibt in Deutschland eine Erscheinung, die vom ehemaligen SPD-Parteivorsitzenden und langjährigen saarländischen Ministerpräsidenten Lafontaine als „Schweinejournalismus” bezeichnet worden ist. Der tragische Unfalltod eines Kindes, die Trauer seiner Familie und vor allem die immer noch nicht völlig aufgeklärten Umstände sind von Medien gnadenlos ausgeschlachtet worden. In erschreckender Art und Weise missbrauchten Journalisten die Macht der „vierten Gewalt”, um einzelne Personen und pauschal alle Anhänger der so genannten Skinheads zu verdächtigen und vorzuverurteilen, um nicht nur die Bürger einer Stadt zu verunglimpfen, sondern auch die Bevölkerung der gesamten neuen Bundesländer in Misskredit zu bringen. Dabei wurde vor Verleumdungen nicht zurückgeschreckt.

Von solchen Machenschaften wissen auch wir Brandenburger ein Lied zu singen. Ich darf als ein Beispiel von vielen nur an die so genannte Heldin von Potsdam erinnern, die angeblich von Rechtsradikalen angegriffen und verletzt worden war, weil sie bei einem angeblichen rassistischen Überfall eingegriffen hatte. Statt abzuwarten, was die polizeilichen Ermittlungen ergeben, marschierte der damalige Innenminister Alwin Ziel in Begleitung von Zeitungs- und Fernsehreportern zu dem angeblichen Opfer, um sich mit großer Geste für die Zivilcourage zu bedanken. Die Landesregierung veranstaltete einen großen Medienrummel um die Frau. Bald darauf stellte sich jedoch heraus, dass die Frau alles frei erfunden hatte. Auch diesen rechtsradikalen Überfall hatte es nie gegeben. Wie im Fall Sebnitz diente das Schicksal dieser angeblichen Heldin von Potsdam gewissen Medien dazu, nicht nur alle national gesinnten Bürger als Kriminelle darzustellen, sondern auch die Menschen in Brandenburg und in den neuen Bundesländern insgesamt vor aller Welt schlecht zu machen.

Sicherlich gäbe es auch einiges über gewisse Politiker zu sagen, die ihre Machenschaften mit dieser oder anderen aufgebauschten Falschmeldungen fördern wollten. Doch dies soll jetzt hier nicht das Thema sein.

Heutzutage geistern immer noch Horrormeldungen über so genannte national befreite Zonen in Brandenburg durch die

Medien, wo sich wegen angeblicher rechtsradikaler Übergriffe praktisch kein Ausländer oder auch kein linker Deutscher mehr auf die Straßen trauen könne. Wie sich aus der Antwort der Landesregierung auf die parlamentarische Anfrage der DVUFraktion hier im Haus ergibt, haben diese Gräuelgeschichten nichts mit der Wahrheit zu tun. Aber diese Tatsache hindert weder die Journalisten daran, die Falschmeldung weiter zu verbreiten, noch ändern verantwortliche Politiker in diesem Land ihre Politik angesichts der Erkenntnis, dass die Begründung für etliche ihrer Maßnahmen frei erfunden ist. Denn auch das ist ein wichtiger Aspekt, auf den man bei der Beobachtung der Medien schnell stößt: Die Berichterstattung der Medien beeinflusst die Öffentlichkeit, die Politik und manchmal sogar das Handeln der Justiz. Wenn die Medien einen Vorgang hochkochen, reagieren verantwortliche Politiker oft mit blindem Aktionismus, mit undurchdachten Handlungen aufgrund mangelhafter oder falscher Information und Planung. Sie wollen hart durchgreifen, um in der veröffentlichten Meinung als handlungsfähige Macher dargestellt zu werden. Ich erinnere hier nur an das Stichwort „Kampfhunde”.

Die DVU-Fraktion hält es im Interesse des Landes für dringend geboten, dass die Regierung alles unterlässt, was hysterische Reaktionen in Medien schürt, und alles unternimmt, um Einzelne oder auch die Gesamtbevölkerung vor dem Wüten eines „unmoralischen Enthüllungsjournalismus” zu schützen.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, Sie werden jetzt vermutlich Ihre gewohnten Unterstellungen hervorkramen und der DVU vorwerfen, sie wolle sich an der Freiheit der Presse vergreifen. Nein, meine Damen und Herren, die DVU will eben gerade nicht so handeln, wie es der bereits zitierte ehemalige saarländische Ministerpräsident seinerzeit mit der Neufassung des saarländischen Pressegesetzes versuchte. Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Wer sich an ihr vergreift, begeht Verfassungsbruch, so wie damals Herr Lafontaine von der SPD.

Herr Vizepräsident, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass ich zehn Minuten Redezeit habe.

Ja, ich bitte um Entschuldigung!

Wir von der DVU wollen aber sehr wohl die derzeitigen Verhältnisse, die den Medien alle und ihren Opfern faktisch keine Rechte geben, vom Kopf auf die Füße stellen. Wir sehen Pressefreiheit als etwas Ganzheitliches, als etwas, von dem sowohl die Produzenten als auch die Konsumenten profitieren müssen.

(Homeyer [CDU]: Nein!)

Die grundlegenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Möglichkeiten dafür sind gegeben. Sie müssen aber von der Politik, von der brandenburgischen Landesregierung mit Leben erfüllt werden. Bürgerinnen und Bürgern, die von Verleumdungen und Verletzungen in Medien betroffen sind, muss von Amts wegen geholfen werden, auch wenn sie Deutsche sind und unabhängig von ihrer politischen oder weltanschaulichen Ein

stellung. Der Staat muss dem einzelnen Bürger Beistand leisten gegen die oft übermächtig erscheinende „vierte Gewalt”. Der Staat soll sich nicht gegen die Medien, aber für seine Bürger einsetzen, um bei den immer wieder vorkommenden Fällen von falscher oder irreführender Berichterstattung helfend und vermittelnd eingreifen zu können.

Das Presserecht gibt dem von Mediendarstellungen Betroffenen einige Mittel an die Hand, die aber weithin unbekannt sind. Insbesondere stellt das Landespressegesetz dem von Mediendarstellungen Betroffenen das Recht auf Gegendarstellung zur Verfügung - die einzige rechtlich gesicherte Möglichkeit, einer ihn betreffenden Mediendarstellung mit seiner eigenen Darstellung entgegenzutreten. Aber leider sind, wie gesagt, das Wissen über dieses Recht und seine Anwendung nur den wenigsten Bürgern bekannt. In der Praxis kann auch dieses Recht nur mithilfe von erfahrenen Medienanwälten wahrgenommen werden. Die Versuche von Bürgern, Gegendarstellungen bei den Medien zur Veröffentlichung zu bringen, scheitern in aller Regel an den stark formalisierten rechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit solch einer Gegendarstellung. Die Einschaltung eines Medienanwaltes ist meist aus finanziellen Gründen ausgeschlossen. Wird aber ein Anwalt eingeschaltet, ist die Gegendarstellung häufig wegen des Unverzüglichkeitsgebotes nicht mehr durchsetzbar. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass in den Rechtsabteilungen der Medien versierte Spezialisten beschäftigt werden, um die Ansprüche betroffener Bürger abzuwehren. Von Waffengleichheit im Verhältnis der Massenmedien zum Bürger kann also keine Rede sein.

Dabei dient das Recht der Gegendarstellung, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, nicht nur dem Schutz des Betroffenen, sondern kommt zugleich der öffentlichen Meinungsbildung zugute, weil dem Leser neben der Darstellung der Presse auch die Sicht des Betroffenen vermittelt wird. Schon daher muss es doch im ureigensten Interesse der Regierung wie der des Landes Brandenburg liegen, eine umfassende und objektive Berichterstattung über alle wichtigen Bereiche des öffentlichen Lebens zu ermöglichen, um den Bürgern alle notwendigen Informationen für ihre Meinungsbildung zur Verfügung zu stellen. Es muss doch jeder Politiker, jedes Regierungsmitglied daran interessiert sein, dass die Öffentlichkeit objektiv und umfassend informiert wird. Falschmeldungen und Lügen schaden ja nicht nur dem direkt Betroffenen, sondern, wie beispielsweise im Fall Sebnitz, auch einem weiten Umfeld, oft ganzen Bundesländern.

Angesichts dieser Sachlage ist es erforderlich, dass das Land Brandenburg eine Aufklärungskampagne über die Rechte der von Medienberichterstattung Betroffenen durchführt. Es wird derzeit so viel Geld für Kampagnen gegen Rechts ausgegeben, da werden ja wohl noch ein paar Mark für entsprechende Informationsblätter und Broschüren aufzutreiben sein. Wie wäre es denn einmal mit einem „Brandenburger Bündnis für Pressefreiheit” unter Beteiligung der Landesregierung oder mit einem Handlungskonzept „Ganzheitliche Medienlandschaft Brandenburg”?