Protokoll der Sitzung vom 21.06.2001

Sie hatten aber nach der Position der Landesregierung zur Gründung einer Berufsakademie - unter Umständen in Kooperation mit Berlin - gefragt. Ich möchte ein paar Sätze zur Berufsakademie und dieser Art der Ausbildung sagen. Es ist eine Ausbildung im tertiären Bereich, die unter gewissen Umständen fachhochschuladäquat ist. Die jungen Leute werden drei Jahre ausgebildet und sind jeweils vierteljährlich im Betrieb und in der Ausbildungsstätte. Sie sind in einem Ausbildungsbetrieb und bekommen Ausbildungsunterstützung. Sie erhalten einen Berufsabschluss sowie ein entsprechendes Diplom.

Das ist eine Art der Ausbildung, bei der die jungen Leute erfahrungsgemäß und statistisch belegt sehr gute Berufschancen haben und größtenteils von den Betrieben übernommen werden. Solche Studiengänge - duale Studiengänge genannt - sind auch an Fachhochschulen möglich; es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. In Brandenburg existiert zum Beispiel der berufsbegleitende Studiengang Telematik an der Fachhochschule Wildau oder der neu genehmigte Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Lausitz, wo man mit dem Diplom einen Meisterabschluss der Industrie bekommt.

Insgesamt muss man einschätzen, dass in Brandenburg die Angebote, die von der Wirtschaft, besonders von den kleinen Unternehmen, gebraucht werden, zu gering sind. Hier haben wir eindeutig ein Defizit; wir brauchen mehr Studiengänge, die praxisorientiert sind. Es gibt verschiedene Wege, diese einzurichten, nicht nur das klassische Modell Berufsakademie oder Fachhochschule. Man sollte überlegen, wie man die Ressourcen des Landes einsetzen kann. Ich möchte ein Beispiel nennen: An meiner Fachhochschule haben wir vor fünf Jahren mit der Wirtschaft einen Modellversuch unternommen, der sich sehr bewährt hat und der jetzt durch eine Gesetzesänderung fixiert wurde. Wir haben an der Fachhochschule auch einen berufsakademischen Studiengang von drei Jahren im Wechsel eingerichtet. Dadurch werden die Geräte an der Hochschule mehr ausgenutzt. Die Professoren, die bisher zum Teil nicht ausgelastet waren, sind jetzt voll ausgelastet. Hier muss man überlegen, wie man solche dualen Studienangebote realisiert, und nicht nur nach neuen Organisationsformen suchen.

Wir haben im Moment verschiedene Anträge für die Bildung von Berufsakademien, zum Beispiel für eine private Berufsakademie mit staatlich anerkanntem Abschluss in Potsdam. Ich unterstütze dieses Projekt voll und hoffe, dass wir zu einer Gründung kommen.

Zum anderen gibt es von verschiedenen Orten, Bürgermeistern und Landräten ein Interesse daran, eine Berufsakademie im staatlichen Bereich zu etablieren. Das fortgeschrittenste Projekt ist das in der Prignitz, das Sie mit vertreten. Dort soll eine Berufsakademie in Korrespondenz mit Berlin eingerichtet werden. Fachliche Unterstützung in diesem Bereich haben sie bereits

erhalten und wurde ihnen auch zugesichert. Es würde Sinn machen, eine Außenstelle von Berlin nach Brandenburg zu verlegen. Von den 1 400 Studierenden an der Berliner Berufsakademie stammen ungefähr 400 aus Brandenburg. Von den Ausbildungsbetrieben sind 33 % Brandenburger Betriebe. Von den bereitgestellten Studienplätzen stammen ebenfalls 11 % aus Brandenburg. Man muss natürlich die Qualität der Berliner Berufsakademie überprüfen. Es gab Evaluationen; das ist also lösbar.

Das Problem, Herr Neumann, sind die Finanzen. Wir müssen mit dem Geld, über das wir in Brandenburg verfügen, im Bildungsbereich effektiv umgehen. Jeder neue Standort braucht auch eine neue Infrastruktur, eine Bibliothek und ein Rechenzentrum. Aus diesem Grund können wir das Geld nicht breiter streuen, sondern müssen eine Konzentration erreichen. Ich denke, dass dieses von Ihnen angestrebte Projekt Chancen hat, wenn es die Wirtschaft finanziert. - Danke.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke auch. - Damit sind wir bei der Frage 769 (Haltung der Regierung zur Kofinanzierung von EU- und Bundespro- grammen). Frau Stobrawa, bitte.

Nach Äußerungen von verschiedenen Mitgliedern der Landesregierung müsse Brandenburg prüfen, ob künftig noch alle Mittel aus EU- und Bundesprogrammen durch das Land kofinanziert werden können. Diese öffentlichen Statements sind - wenn man sie als Hinweis auf die komplizierte Finanzsituation des Landes und als Auftrag zur Umsetzung strikter Sparsamkeit beim Umgang mit öffentlichen Mitteln versteht - vielleicht noch nachvollziehbar. Auf der anderen Seite rufen sie nicht nur bei denen, die künftig Anträge auf Förderung stellen wollen, sondern auch in Europas Hauptstadt Brüssel mehr als nur Verwunderung hervor. Es steht zu befürchten, dass solcherlei missverständliche Äußerungen negative Auswirkungen auf das Herangehen der Europäischen Kommission an die Förderung von Maßnahmen in Brandenburg haben könnten.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist die grundsätzliche Position des Landes zur künftigen Kofinanzierung von EU- und Bundesprogrammen durch das Land Brandenburg?

Herr Staatssekretär Dr. Schackmann-Fallis, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um die Frage grundsätzlich zu beantworten, muss ich zunächst auf die Situation des Landeshaushaltes eingehen, die den Hintergrund für die Berichte gebildet hat, die Sie zitiert haben.

Ich muss Ihnen zur Situation und zur Entwicklung des Landeshaushaltes nicht allzu viel erzählen. Allein nach den Ergebnissen der letzten Steuerschätzung muss für Brandenburg in den Jahren 2001 bis 2004 mit Steuerausfällen in Höhe von insge

samt 2,5 Milliarden DM gegenüber den Ergebnissen der vorhergehenden Steuerschätzung vom Mai 2000 gerechnet werden. Davon sind 1,5 Milliarden DM auf das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene Steuersenkungsgesetz und 800 Millionen DM auf konjunkturell bedingte Ausfälle zurückzuführen. Der Rest wird durch die Erhöhung des Kindergeldes und das Altersvermögensgesetz verursacht.

Allein im Jahr 2002 werden wir aufgrund dieser Prognose 242 Millionen DM weniger haben. Im Jahr 2003 steigt der Fehlbetrag auf 303 Millionen DM an. Die Zinsausgaben im Landeshaushalt als Folge früherer Kreditaufnahmen sind für 2001 mit 1,4 Milliarden DM angesetzt. Das sind 7 % des Gesamthaushalts und dieser Betrag wird bis 2004 durch die zusätzliche Kreditaufnahme weiter ansteigen.

Dieses Geld fehlt uns für notwendige Maßnahmen im Land. Der Gestaltungsraum wird dadurch entscheidend eingeschränkt und dies ist die beste Begründung für die Fortsetzung der bisherigen Konsolidierungspolitik im Interesse des Landes.

Meine Damen und Herren, diese Situation zwingt uns, wenn wir unsere Verantwortung für das Land wahrnehmen, zu einer kritischen Bestandsaufnahme aller Haushaltsposten und bisherigen Gepflogenheiten. Dieser Aufgabe hat sich diese Landesregierung mit der zitierten Diskussion gestellt.

Ein wichtiger Meilenstein dabei war die Kabinettsdiskussion zu den Prioritätsbereichen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, in deren Rahmen auch alle Förderbereiche des Landes auf den Prüfstand kommen müssen und gekommen sind. Im Ergebnis der Klausur zu den Prioritäten wurde die Kofinanzierung der EU-Strukturfonds als einer der herausragenden Prioritätsbereiche benannt. Wir alle wissen, dass durch die Kofinanzierung Mittel gesichert werden, die in den Bereichen Ausbau der Infrastruktur, Bildung, Wissenschaft und Arbeitsmarkt zum Einsatz kommen, auch den Prioritätsbereich Osterweiterung unterstützen und damit für die weitere Entwicklung des Landes von entscheidender Bedeutung sind.

Das Kernstück der EU-Förderung, das Operationelle Programm Brandenburg 2000 bis 2006, ist in seiner Konzeption und Finanzstruktur im Wesentlichen im Jahre 1999 entstanden. Sie wissen das. Seither hat sich - auch das ist Ihnen bekannt - die Finanzlage des Landes weiter verschlechtert. Wir suchen nach Wegen, die Finanzierungsstruktur des Operationellen Programms zu optimieren, um nicht auf die Mittel aus Brüssel verzichten zu müssen. Bisher ist uns das in den Kabinettsberatungen gelungen.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch noch einmal bei der Kommission für die Mittel bedanken, die ein entscheidender Faktor für die Entwicklung Brandenburgs sind. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt noch Klärungsbedarf. Frau Stobrawa, bitte!

Herr Staatssekretär, ich entnehme Ihrer Antwort, dass Sie mit mir darin übereinstimmen, dass Konsolidierung des Haushalts

nicht unbedingt Kofinanzierung ausschließt. Das wäre meine erste Frage.

Zweitens: Was die Optimierung der Mittel betrifft, so habe ich Ihren Ausführungen entnommen, dass es keine substanzielle Änderung der Fördermöglichkeiten durch das Land Brandenburg geben wird.

Frau Abgeordnete, die erste Frage beantworte ich mit Ja. Zur zweiten Frage muss ich nachfragen. Sie beziehen sich auf die EU-Förderprogramme? - Dann beantworte ich diese Frage auch mit Ja. - Danke sehr.

Wir sind bei der Frage 770 (Kinder- und Jugendtheater „Waggon-Komödianten”). Sie wird vom Abgeordneten Dellmann gestellt.

Unter dem Motto „Kinder und Jugendliche spielen für Kinder” werden Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Mitwirkung im Amateurensemble „Waggon-Komödianten e. V. Eberswalde” kontinuierliche Angebote für eine sinnvolle Kulturarbeit, kreatives Denken und Bildung gemacht. Wiederholt wurde dabei, auch vonseiten der Landesregierung, die Bedeutung derartiger Maßnahmen der Jugendarbeit gewürdigt. Um dieses wichtige Angebot der Jugendarbeit auch im Jahr 2001 fortsetzen zu können, wurde durch den Verein im April dieses Jahres ein Antrag auf Kofinanzierung einer SAM an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur gerichtet.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie wird die Landesregierung die künftige Arbeit des Vereins „Waggon-Komödianten e. V. Eberswalde” unterstützen?

Frau Ministerin Wanka, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dellmann, das kulturpolitische Interesse der Landesregierung im Bereich der Theater drückt sich aus in der Unterstützung der kommunalen und der freien professionellen Theater und in der Unterstützung des brandenburgischen Amateurtheaterverbandes, der überregional wirkt und 14 Mitgliedsbühnen hat. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Projekten von einzelnen Amateurtheatern. Diese werden in der Regel nicht durch die Landesregierung unterstützt, sondern kommunal, es sei denn, es sind Projekte, von denen sich ein überregionales oder landesweites Interesse ableiten lässt. Das bedeutet, dass im Bereich der SAM-Stellen im kulturellen Bereich die Mittel konsequent für landesweit bedeutsame Initiativen eingesetzt werden. Das ist die Aufgabe des Landes an dieser Stelle. Im Bereich Theater heißt das, dass wir ausschließlich Stellenanträge zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs der professionellen freien Theater von der Landesregierung kofinanzieren.

Danke sehr. - Die Frage 771 (Radweg Müllrose - Dubrow [Landkreis Oder-Spree]) stellt der Abgeordnete Herr Karney.

Die Stadt Müllrose im Landkreis Oder-Spree ist mit dem Ortsteil Dubrow durch eine Straße verbunden, die gleichzeitig als Autobahnzubringer dient. Ein Radweg, der Müllrose mit seinem Ortsteil Dubrow verbindet, ist nicht vorhanden. Aufgrund der engen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verflechtungen von Müllrose und Dubrow ist eine hohe Frequenz des Fahrradverkehrs festzustellen. Die gleichzeitig hohe Frequenz des PKW- und LKW-Verkehrs ist für alle Verkehrsteilnehmer mit überdurchschnittlichen Risiken verbunden.

Ich frage die Landesregierung: Plant die Landesregierung angesichts der beschriebenen Situation den Bau eines Radweges zwischen Müllrose und seinem Ortsteil Dubrow?

Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Karney, das Brandenburgische Straßenbauamt Frankfurt (Oder) plant den Bau eines Radweges zwischen Müllrose und Dubrow und die Weiterführung entlang der Landesstraße 37 bis Jacobsdorf. Ein Vorentwurf einschließlich landschaftspflegerischem Begleitplan liegt vor. Die weitere Planung und die Realisierung dieses Radweges ist vom Neubau der Bundesstraße 87, Ortsumgehung Müllrose, abhängig, da die Landesstraße 37 und der begleitende Radweg mit einem Brückenbauwerk über die Bundesstraße 87, Ortsumgehung Müllrose, geführt werden. Beide Vorhaben, das Brückenbauwerk und der Radweg Müllrose - Dubrow, werden zeitgleich im Jahr 2003 gebaut.

Das ging aber schnell. - Wir sind damit bei der Frage 784 (Zu- ständigkeit für die Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgeset- zes), die auf Wunsch der PDS-Fraktion mit Frage 772 getauscht worden ist. Frau Bednarsky hat Gelegenheit, diese Frage zu formulieren.

In der letzten Landtagssitzung hat die Landesregierung auf eine Anfrage der PDS-Fraktion nach Maßnahmen zur Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes geantwortet, dass sie unter anderem angesichts der Klagen mehrerer Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht ein Tätigwerden des Landes zur Umsetzung des Gesetzes für „noch nicht angezeigt” halte. Auch wenn ich diese Auffassung nicht teile, zumal andere Bundesländer bereits tätig werden bzw. tätig geworden sind - wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt -, so ist doch zu klären, wer vor Ort zuständig für die Registrierung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist. In anderen Bundesländern ist dies mit Übertragung

auf die Standesämter geregelt worden, in Brandenburg allerdings noch nicht. So zeichnet sich ab, dass Kommunen unterschiedliche Entscheidungen treffen - von nicht möglich bis hin zur Erklärung der Zuständigkeit der Ordnungsämter. Zumindest die Frage des Ortes der Registrierung bzw. der verwaltungsrechtlichen Zuständigkeit müsste durch die Landesregierung kurzfristig entschieden werden, damit diesbezüglich landesweit ein einheitliches Verwaltungshandeln gesichert wird und interessierte Lebenspartnerschaften das genannte Gesetz, das am 1. August 2001 in Kraft treten wird, auch mit In-Kraft-Treten nutzen können.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie wird die Landesregierung ein diesbezüglich landesweit einheitliches Verwaltungshandeln sichern?

Das Wort geht an den Innenminister. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Bednarsky, wir sind zum Ersten tätig geworden, haben aber noch nichts entschieden.

Zum Zweiten bin ich Ihnen sehr dankbar, dass Sie darauf hinweisen, dass wir ein verwaltungseinheitliches Handeln sicherstellen sollen. Das ist unser Bestreben. Von daher gesehen muss ich Ihnen den Sachverhalt noch einmal erläutern.

Das von Ihnen erwähnte Lebenspartnerschaftsgesetz soll am 1. August dieses Jahres in Kraft treten, das Bundesverfassungsgericht wird aber voraussichtlich am 18. Juli, also in vier Wochen, über den Antrag des Freistaates Bayern auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung entscheiden, das Lebenspartnerschaftsgesetz bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag nicht in Kraft treten zu lassen bzw. den Vollzug einstweilen auszusetzen.

Der Entwurf eines Ergänzungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz befindet sich noch im Vermittlungsausschuss. Die Bundesregelung sieht die Zuständigkeit der Standesbeamten vor. Im Falle des Scheiterns dieser Bundesregelung im Vermittlungsausschuss müssen die Länder eigene rechtliche Regelungen zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes schaffen. Erst wenn diese Entscheidungen klar sind, werden wir handeln. Das bereiten wir vor.

Die Schaffung einer landesrechtlichen Ausführungsbestimmung ist nämlich erst dann sinnvoll, wenn sich tatsächlich ein Scheitern des Ergänzungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz abzeichnet. Das ist im Augenblick nicht absehbar.

Im Falle eines Notwendigwerdens eigener Ausführungsbestimmungen werden darum die Zuständigkeit zur Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ebenso wie die Einzelheiten der erforderlichen Registrierung zu regeln sein, um so eine landesweite einheitliche Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ab dem 1. August 2001 sicherzustellen.

Hierüber gibt es - das möchte ich noch hinzufügen - in den Bundesländern grundsätzlich drei Auffassungen. Die einen

Bundesländer vertreten das Standesamt, die anderen Bundesländer sagen, dass es der Hauptverwaltungsbeamte ist - das können der hauptamtliche Bürgermeister, der Amts- oder der Gemeindedirektor sein -, und die dritten sagen, dass man dies bei Notaren machen sollte. Die vierte Gruppe ist die, die Sie angesprochen haben. Sie sagt, dass man es den Kommunen überlassen will, wo und wie sie es machen. Wir werden gemeinsam eine verbindliche Regelung für das Land Brandenburg treffen.

Herr Sarrach hat noch Klärungsbedarf.