Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie angesichts des derzeitigen Verhandlungsstandes die Möglichkeiten bzw. Chancen für eine Kostenregelung, die die jeweiligen Baulastträger finanziell entlastet?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Neumann, eins muss ich Ihnen lassen: Sie sind zäh. Zwei bis drei Jahre lang haben Sie verschiedene Mündliche Anfragen zur B 189 gestellt. Jetzt bauen wir. Also sagen Sie, jetzt geht es mit den Kreuzungsbauwerken bei der Bahn genauso weiter. Sie haben Recht. Es ist eine ganz wichtige Sache für die betroffenen Kommunen.
Leider kann ich Ihnen noch nichts Neues sagen. Ich hatte gestern angekündigt, dass der Bund die Forderung des Landes auf Kostenentlastung beim Bau der Bahnübergänge entlang der ICE-Strecke Hamburg - Berlin weiterhin ablehnt. Ich halte es demgegenüber weiterhin für richtig, wenn die ursprünglich für die Magnetschwebebahn eingeplanten Finanzmittel des Bundes in das Ausbauprojekt fließen, um insbesondere die kommunalen Anteile der Kreuzungskosten abzudecken.
Das ist der Stand und das ist auch unser Standpunkt. Deshalb haben wir, wie bereits gesagt, ein weiteres Gespräch zu diesem Thema initiiert, das, nachdem der Termin mehrfach verlegt worden ist, am 13. dieses Monats in Wittenberge stattfindet. Neben Vertretern des Bundes und der Bahn AG werden auch die Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern vertreten sein. Letztere stellen ebenso wie Brandenburg Forderungen nach einer Kostenentlastung an den Bund.
Brandenburg hält ein gemeinsames Vorgehen für notwendig. Wir haben das angeregt, um die Erfolgsaussichten in dieser Sache zu erhöhen. Vom Ausgang des morgigen Gespräches ist abhängig, ob und gegebenenfalls welche weiteren Schritte einzuleiten sind, um die Kommunen zu entlasten. Ich werde Sie hierüber auf dem Laufenden halten, ich verspreche, auch ohne eine nächste Mündliche Anfrage. Sie können sich darauf verlassen: Auch in der Sache werden wir unsere Meinung nicht ändern und hart bleiben. - Schönen Dank.
Schönen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 818 (Haltung der Landesregierung zum Zweiten Gesetz zur Familienförderung), die die Abgeordnete Frau Osten formulieren wird. Bitte.
Das Zweite Gesetz zur Familienförderung steht morgen, am 13.07.2001, im Bundesrat zur Abstimmung. Durch die Einigung auf eine Finanzierung im Verhältnis von 24 : 76 sind nun einige Bedenken der Länder zerstreut worden, aber es gibt noch ein Problem, nämlich nach wie vor eine Benachteiligung von Geringverdienenden, Alleinerziehenden und Sozialhilfeempfängern. Sie könnte durch eine punktweise Abstimmung im Bundesrat und die entsprechenden Nachbesserungen im Vermittlungsverfahren gemindert werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Osten, ich könnte jetzt kurz und bündig antworten: Ja. Aber ich will es doch noch ein bisschen deutlicher untersetzen. Die Landesregierung begrüßt natürlich das Zweite Gesetz der Bundesregierung zur Familienförderung. Es ist richtig und wichtig, dass es auf den Weg kommt. Wir sehen uns mit diesem Gesetz in unserem Kurs einer familien- und kinderfreundlichen Politik bestätigt.
Mit diesen Zielen hatten wir uns auch immer wieder in die Diskussion dieses Gesetzentwurfs eingebracht. Ich jedenfalls bin froh, Frau Kollegin Osten, dass der Bundestag das Gesetz mit großer Mehrheit verabschiedet und damit Tatsachen geschaffen hat. Das schließt nicht aus, dass dieses Gesetz im Bundesrat weiter qualifiziert - sprich: nachgebessert - wird.
Insbesondere begrüßen wir die Anhebung des Kindergeldes sowie die Möglichkeit, erwerbsbedingte Betreuungskosten für Kinder steuerlich geltend zu machen. Das sind deutliche Signale für die steuerliche Entlastung von Familien und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.
Das Brandenburger Kabinett hat den Ministerpräsidenten am vergangenen Dienstag für die Abstimmung im Bundesrat mit pflichtgemäßem Ermessen ausgestattet, das heißt, der Ministerpräsident wird auch die Flexibilität haben, die er braucht, um auf neue Vorschläge reagieren zu können. Nach bisherigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass dieses Gesetz weiterhin im Vermittlungsverfahren behandelt wird. - Danke schön.
Ich danke auch. - Wir haben nun wieder zwei aufeinander folgende Fragen zur gleichen Thematik. Zum einen geht es um die Frage 819, gestellt vom Abgeordneten Neumann, und zum anderen um die Frage 820, gestellt vom Abgeordneten Domres. Es ist verständlich, dass sich die Fragen ähneln bzw. übereinstimmen, weil sie sich auf die gleichen Probleme beziehen. Besteht die Möglichkeit, diese Fragen zusammen zu beantworten, Herr Wirtschaftsminister? - Sind Sie als Fragesteller einverstanden? - Bitte, Herr Abgeordneter Neumann, dann haben Sie jetzt Gelegenheit, die Frage 819 (Einrichtung eines Strukturbü- ros in Wittenberge) zu formulieren.
Mit der Gründung der Zukunftsagentur Brandenburg wurde die T.IN.A-Außenstelle in Wittenberge geschlossen und in die Außenstelle der Zukunftsagentur nach Neuruppin verlegt. Am 24. Januar informierte der Wirtschaftsminister dazu im Landtag, dass stattdessen in Wittenberge in enger Abstimmung mit der Zukunftsagentur und anderen Einrichtungen des Landes ein
Ich frage die Landesregierung: Welche Pläne verfolgt sie im Hinblick auf den Zeitpunkt der Einrichtung des Strukturbüros in Wittenberge sowie dessen Besetzung und Aufgaben?
Nun hat Herr Domres Gelegenheit, die Frage 820 (Regionales Strukturbüro für Wittenberge) zu formulieren.
Am 22.06.2001 wurde in Neuruppin das ServiceCenter der Zukunftsagentur Brandenburg eröffnet. Der Staatssekretär kündigte wiederholt die Eröffnung eines regionalen Strukturbüros in Wittenberge an. Leider ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nichts Konkretes über besagtes Büro bekannt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete Neumann und Domres, die Zukunftsagentur Brandenburg hat am 22. Juni 2001 in Neuruppin ein ServiceCenter eröffnet. Dabei handelt es sich eben nicht einfach um eine Verlegung einer Außenstelle einer Landesgesellschaft von Wittenberge nach Neuruppin. Die ehemalige T.IN.A-Zweigstelle in Wittenberge war vor allem mit der Technologieinnovationsförderung sowie dem Technologietransfer in Nordwest-Brandenburg beschäftigt. Das Neuruppiner ServiceCenter der Zukunftsagentur hingegen hält für seine Kunden ein umfassendes Angebot an Wirtschafts- und Technologieförderung sowie Beratungen für Beteiligungskapital bereit. Es handelt sich um eine wesentliche Ausweitung dessen, was bisher geschehen ist.
Die Zukunftsagentur führt in Wittenberge im Vorfeld der Einrichtung eines regionalen Strukturbüros heute schon regelmäßige Sprechtage im Technologie- und Gründerzentrum der Stadt durch, wobei die gesamte Palette der Dienstleistungen angeboten wird. Die Experten, die in Neuruppin zur Verfügung stehen, stehen an diesen Sprechtagen auch in Wittenberge zur Verfügung. Das geplante Strukturbüro wird deswegen auch die Aufgabe haben, diese Sprechtage vorzubereiten und nachzubereiten.
Damit an den Sprechtagen die Experten vorhanden sind, sodass die Gespräche mit den interessierten Unternehmern vor- und nachbereitet werden können, werden wir ein Strukturbüro in Wittenberge eröffnen. Dieses Büro wird zu Beginn einen festen Mitarbeiter und eine Sekretariatskraft haben. Dann werden wir sehen, wie stark nachgefragt wird. Wir sollten uns auch hier marktkonform verhalten und nicht einfach etwas einrichten und, falls sich herausstellt, dass es nicht benötigt wird, wieder schließen. Wir sollten also bescheiden anfangen und abwarten, ob die regionale Wirtschaft dieses Büro tatsächlich nachfragt oder ob es sich nur um eine strukturpolitische Debatte zwischen den
- Die Konzeptphase für dieses Büro wird im September abgeschlossen sein. Danach wird dieses Büro geöffnet.
Herr Präsident, zwei Nachfragen: Erstens: Ist angedacht, dass das Strukturbüro mit der BTU-Außenstelle kooperiert? Dazu gibt es ja verschiedene Möglichkeiten.
Zweitens: Wird dieses Strukturbüro über ein eigenes Budget verfügen oder ist es dem ServiceCenter angeschlossen und wird darüber budgetiert?
Danke sehr. - Die Frage 821 (Finanzielle Lage der Landesent- wicklungsgesellschaft LEG) wird von Frau Hesselbarth formuliert.
Ich habe nur noch eine kurze Nachfrage zur LEG: Seit wann lag bzw. liegt bei der LEG Überschuldung und damit ein zwingender Insolvenzgrund vor?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die LEG ist mit einem Stammkapital von 100 Millionen DM und einer Kapitalrücklage von 20 Millionen DM, also mit einem Eigenkapital von 120 Millionen DM, ausgestattet worden. Ausweislich des vorläufigen, noch nicht testierten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2000 beläuft sich der Jahresverlust 2000 auf 62,7 Millionen DM. Zusammen mit den in den Vorjahren aufgelaufenen Verlusten in Höhe von 42,9 Millionen DM und einem für das Jahr 2001 von der Geschäftsführung erwarteten Fehlbetrag von 29,7 Millionen DM ergäbe sich am Jahresende ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 15,3 Millionen DM. Der Geschäftsführer der Gesellschaft hat dazu auf meine Anfrage am 10. Juli erklärt, dass sich, bezogen auf einen Eigenkapitalstand am 1. Januar 2001 in Höhe von 14,4 Millionen DM, zum 2. Juli 2001 rechnerisch ein negatives Eigenkapital in Höhe von 0,45 Millionen DM ergebe. Das bedeutet wirtschaftliche Überschuldung und hat - das sage ich erneut - nichts mit der Liquidität zu tun.
Der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr und ich sind ermächtigt, den zur Abwehr einer wirtschaftlichen Überschuldung nötigen Rahmenrücktritt für die der LEG vom Land gewährten Darlehen zu erklären. Damit wäre eine Insolvenzgefahr abgewendet. - Vielen Dank.
Danke sehr. - Die Frage 822 (Private Vorfinanzierung von Landesstraßenbauprojekten) stammt erneut vom Abgeordneten Neumann. Er erhält nun Gelegenheit, diese zu formulieren, sofern er sich aus seinem Dialog mit Herrn Homeyer löst. Man darf sich hier nicht ablenken lassen, Herr Neumann.
Eine leistungsfähige Straßeninfrastruktur ist eine entscheidende Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere in den Randregionen. Aufgrund der angespannten Finanzsituation in unserem Land kann die Straßeninfrastruktur jedoch nicht so zügig ausgebaut werden, wie dies für die Entwicklung der Wirtschaft erforderlich wäre. Deshalb wurde entschieden, die Realisierung einiger wichtiger Straßenbauprojekte in Brandenburg mithilfe einer privaten Vorfinanzierung zu beschleunigen. Den Angaben im Haushalt 2000/2001 zufolge sind das die Ortsumgehungen Fürstenwalde und Altlandsberg/Seeberg, die sich bereits in der Umsetzungsphase befinden.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die bisherigen Erfahrungen bei der Realisierung der Landesstraßenbaumaßnahmen durch private Vorfinanzierung und, schlussfolgernd daraus, die Möglichkeiten für die Umsetzung weiterer Projekte?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Erfahrungen, die wir bei der Realisierung einer Landesstraßenbaumaßnahme durch eine private Vorfinanzierung gemacht haben, sind sehr positiv. Wir haben das in Fürstenwalde mit einem Landesstraßenbauprojekt einschließlich Spreebrücke und in Wustermark bei einem Projekt des Bundes, nämlich der Ortsumgehung der B 5, gemacht und wir wollen das bei einer Landesbaumaßnahme in Altlandsberg machen. Die Ortsumgehung Fürstenwalde war also die erste Maßnahme dieser Art im Lande.
Sonderfinanzierung öffentlicher Vorhaben - das müssen wir wissen - sind angesichts knapper Kassen erst einmal reizvoll. Sie verlagern allerdings die finanziellen Lasten in die weite Zukunft und binden somit Haushaltsmittel für einen langen Zeitraum. Daher werden wir im MSWV mögliche Einzelfallentscheidungen grundsätzlich auch in diesem Zusammenhang prüfen. Eine Prüfung im Einzelfall ist auch in der Landeshaushaltsordnung festgelegt.
Die eigentlichen Vorteile einer Sonderfinanzierung liegen im Effizienzgewinn; denn im Vordergrund steht der Einkauf von
Zeit bei gleichzeitiger Vermeidung von sofortiger Eigenfinanzierung mittels Kreditaufnahme durch das Land. Erforderliche Bauleistungen können so früher erbracht werden. Das Produkt Straße oder Brücke oder was auch immer ist dann schon fertig gestellt und kann für wirtschaftliche Entwicklungen genutzt werden. Die Herstellungs- und Finanzierungskosten verteilen sich dann über einen längeren Zeitraum, sodass bei gleichem Haushaltsvolumen deutlich früher ein größeres Bauvolumen bewegt werden kann.
Grundvoraussetzung für die Realisierung von Bauvorhaben im Rahmen einer privaten Vorfinanzierung ist aber die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und ihre überragende Bedeutung für die Stabilisierung bzw. Entwicklung wichtiger Wirtschaftsstandorte. Im Bereich des Landesstraßenbaus wird geprüft, welche weiteren Bauvorhaben für diese Finanzierungsart infrage kommen. Es wird daher in jedem Einzelfall zwischen den konkreten Vor- und Nachteilen abzuwägen sein. - Danke.