Protokoll der Sitzung vom 19.09.2001

Verbrauch ist derzeit eine Stütze der Konjunktur. Erst kürzlich hat der Internationale Währungsfonds seine Wachstumsprognose für Deutschland auf unter ein Prozent reales Wachstum nochmals nach unten korrigiert. Hauptursache für die schwierige Wirtschaftslage ist die schlechte Baukonjunktur, wie wir alle wissen. Die positive Entwicklung im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungssektor ist noch nicht stark genug, die sonstigen Verluste zu kompensieren.

Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch eines klarstellen: Das von vielen geforderte Vorziehen der Entlastungseffekte des Steuersenkungsgesetzes, die ursprünglich für die Jahre 2003 und 2005 vorgesehen waren, kann für uns nicht infrage kommen. Dies würde genau dem finanzpolitischen Aktionismus entsprechen, der erfahrungsgemäß wie ein Strohfeuer verlischt. Ein solcher Schritt hätte nichts mit nachhaltiger Finanzpolitik zu tun. Er würde die Gebietskörperschaften auf allen Ebenen dazu zwingen, die zwangsläufig zusätzlich fehlenden Einnahmen durch weitere Kreditaufnahmen zu kompensieren. Allein ein Vorziehen der Entlastungsstufe 2005 würde nach unseren Berechnungen zusätzliche Mindereinnahmen in Höhe von 350 Millionen Euro verursachen. Wir könnten einen solchen Betrag nur über eine entsprechende Erhöhung der Nettokreditaufnahme kompensieren, was wir uns nicht leisten können. Wir brauchen eine auf Kontinuität und Verlässlichkeit angelegte Finanzpolitik, die es allen Akteuren ermöglicht, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen. Wir haben dies mit der aktuellen Finanzplanung gemacht, in der sowohl die Steuerrechtsänderungen als auch die negativen Auswirkungen der konjunkturellen Abschwächung auf die Einnahmen berücksichtigt worden sind.

Aber ich will nicht verhehlen: Es bleiben Risiken, die wir im Entwurf des Doppelhaushaltes und der Finanzplanung noch nicht berücksichtigen konnten. Ich nenne nur die Unsicherheiten über die weitere wirtschaftliche Entwicklung, gerade jetzt, nach den unfassbaren Terroranschlägen in den USA, ich nenne die weitere Entwicklung bei der Landesentwicklungsgesellschaft. In den nächsten Wochen wird die Landesregierung über die nächsten Schritte entscheiden. Ich nenne die weitere Entwicklung bezüglich des Flughafens Schönefeld. Hierzu müssen in Kürze in Abstimmung mit dem Land Berlin und dem Bund die nötigen Weichenstellungen erfolgen. Ich nenne auch noch einmal den Bau der Chipfabrik in Frankfurt. Die Verwirklichung dieses Projekts wird zukunftsweisend für die weitere Entwicklung unseres Landes sein; darüber sind wir uns alle einig. Aber: Ich trage natürlich auch die Gesamtverantwortung für den Haushalt dieses Landes. Dies verpflichtet mich ausdrücklich dazu, das Vorhaben mit besonderer Sorgfalt positiv zu begleiten. Mit dem in dieser Sitzung eingebrachten Nachtragshaushalt zeigen wir aber auch, dass wir gewillt sind, im Rahmen unserer Handlungsspielräume alles für dieses derzeit in Brandenburg bedeutsamste Industrieprojekt zu tun.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun noch einmal auf den Ihnen vorgelegten Entwurf des Doppelhaushalts und des Finanzplanes eingehen. Beide Dokumente stehen als sichtbarer Ausdruck dafür, dass es diese Landesregierung - wie bereits angesprochen - mit der konsequenten Fortführung des Konsolidierungskurses ernst meint, und dies trotz der geschilderten Verschlechterung der Einnahmen und der Mehrbelastungen auf der Ausgabenseite. Wir halten das Niveau der Ausgaben in den Jahren bis 2005 nominell nahezu konstant. Das heißt, real wer

den auch in der aktuellen Finanzplanperiode die Ausgaben weiter sinken. Im Haushaltsjahr 2002 steigen die Gesamtausgaben um 0,7 % gegenüber dem Vorjahr. Im Jahre 2003 gehen sie sogar um 2,2 % zurück.

Den Haushalt 2002 konnte die Landesregierung mit einer Kreditaufnahme in Höhe von 256 Millionen Euro ausgleichen. Das ist exakt der Betrag aus der vorjährigen Finanzplanung. Wir konnten sogar auf die für das Jahr 2002 noch im Finanzplan enthaltene globale Minderausgabe in Höhe von 168 Millionen Euro verzichten, weil einmalige Einnahmen aus Veräußerungserlösen in etwa dieser Größenordnung zu erwarten sind. Wir erfüllen damit für 2002 auch die Vorgabe des Haushaltsgesetzgebers, keine globalen Minderausgaben auszubringen.

2003 sind leider derartige Einnahmen nicht zu erwarten. Der Haushaltsausgleich konnte deshalb nur mit einer nochmaligen Kreditaufnahme in Höhe von 256 Millionen Euro erreicht werden. Ziel war, unseren ständig nach unten gerichteten mittelfristigen Pfad nicht zu verlassen; wir haben ihn gestreckt.

Erlauben Sie mir deshalb den Schluss: Die Konsolidierung wird einnahmeorientiert zeitlich etwas gestreckt und ich denke, dass diese Streckung unter dem Gesichtspunkt der Rahmenbedingungen vertretbar ist. Sie ist durch die geschilderten Einbrüche vor allem bei den Steuereinnahmen bedingt. Aber dies unterstreicht umso mehr die Notwendigkeit, dass nun Kontinuität bei den finanzpolitischen Eckpfeilern eintritt.

Für das Jahr 2003 muss noch eine globale Minderausgabe in Höhe von 155 Millionen Euro veranschlagt werden. Über Maßnahmen zu deren Bewältigung müssen wir zeitnah entscheiden.

Meine Damen und Herren! Wir haben die Personalausgaben im Griff. Im Vergleich der neuen Länder hat Brandenburg die niedrigsten Pro-Kopf-Personalausgaben. Sie bleiben weitgehend konstant bei circa 25 % der Gesamtausgaben. Dass diese Quote in den Eckzahlen der Finanzplanung etwas niedriger ausgewiesen ist, liegt an haushaltstechnischen Umschichtungen, die sich aus weiteren Nettoveranschlagungen ergeben, insbesondere bei der Forstverwaltung.

Diese in etwa konstante Entwicklung, die im Übrigen auch schon eine angemessene Vorsorge für Tariferhöhungen enthält, ist nur möglich, weil die Landesregierung an ihrem Ziel des Abbaus von 8 000 Stellen und Beschäftigungspositionen bis zum Jahre 2005 festhält und Schritt für Schritt an der Umsetzung arbeitet.

Die strategische Trendwende, die die Landesregierung zu Beginn dieser Legislaturperiode in diesem Punkt eingeleitet hat, wird somit nachweisbar fortgesetzt.

Die sächlichen Verwaltungsausgaben, also der Eigenverbrauch der Verwaltung, bleiben mit circa 360 Millionen Euro jährlich ebenfalls konstant. Rechnen Sie davon die durchschnittliche jährliche Preissteigerung ab, bedeutet das einen realen Rückgang. Auch hier sind wir im Vergleich der neuen Länder vorbildlich sparsam.

Die Investitionsausgaben werden auf hohem Niveau fortgeführt. Vom Investitionsvolumen 2002 in Höhe von 2,2 Milliarden Euro - das sind 4,3 Milliarden Mark - entfallen fast 900 Millio

nen Euro auf die Wirtschafts- und Strukturförderung sowie auf Landwirtschaft und Umweltschutz. Über 450 Millionen Euro sind für den Straßenbau und den öffentlichen Personennahverkehr bestimmt und rund 390 Millionen Euro fließen über das Gemeindefinanzierungsgesetz an die Kommunen. Die Zuweisungen für Investitionen belaufen sich 2002 und 2003 auf rund 3,5 Milliarden Euro.

Wir setzen in unserem Haushalt Akzente, trotz der schwierigen Situation. So wird die Bildungsoffensive konsequent umgesetzt und im Rahmen der erst kürzlich beschlossenen Hochschulentwicklungsplanung bis zum Jahre 2015 ist eine Erweiterung der Ausstattung vorgesehen, die der Entwicklung der Zahl der Studierenden entspricht. Eine Erhöhung der Investitionsquote von derzeit unter 20 % wäre zwar wünschenswert; das Geld dafür haben wir aber bereits in den vergangenen Jahren ausgegeben.

Das Abfallen der Investitionsausgaben auf unter 20 % der Gesamtausgaben im Finanzplanungszeitraum ist auch nur auf den ersten Blick kritisch. Das Absinken ist allein darauf zurückzuführen, dass wir den Umfang der zweckgebundenen Zuweisungen an die Kommunen verringern und damit das System vereinfachen. Das bedeutet konkret: Wir erhöhen die frei verfügbaren Schlüsselzuweisungen zulasten der investiven Zuweisungen an die Kommunen und geben ihnen damit bewusst mehr Eigenverantwortung in der Mittelverwendung. Das macht im Übrigen fast die Hälfte der Umschichtungen von investiv zu konsumtiv aus. Gleichzeitig sehe ich die Kommunen in der besonderen Pflicht, diese Mittel vorrangig für Investitionen und nicht für konsumtive Zwecke in den Gemeinden auszugeben.

Wir liegen bei den laufenden Zuweisungen über dem Durchschnitt der neuen Länder. Dies ist zum überwiegenden Teil darauf zurückzuführen, dass wir durch die Schaffung von Globalhaushalten und Umwandlung von Ämtern in Landesbetriebe haushaltssystematisch bedingte Umbuchungen vornehmen müssen. Die mit diesen Veränderungen verbundene Verbesserung der Wirtschaftlichkeit wird aber dazu führen, dass wir auch hier Einsparungen erzielen werden.

Meine Damen und Herren! Am heutigen Tag wird auch das Gemeindefinanzierungsgesetz mit einem Volumen von rund 3,3 Milliarden Euro für die nächsten beiden Jahre eingebracht. Gestatten Sie mir dazu folgende Anmerkungen:

Diese Landesregierung steht dafür ein, dass die Kommunen zur Erledigung ihrer Aufgaben über eine angemessene Finanzausstattung verfügen, wie es unsere Verfassung vorgibt. Wir stellen aber auch fest, dass sich die brandenburgischen Kommunen trotz der auch dort vorherrschenden angespannten Haushaltslage, die niemand unter den Tisch kehren will, im Vergleich zum Land und im Vergleich zu den Kommunen in den übrigen neuen Ländern in einer besseren, wenn auch nicht ausreichend guten finanziellen Situation befinden.

Dies rechtfertigt es nach meiner Überzeugung, darüber nachzudenken, das Finanzvolumen des kommunalen Finanzausgleichs zu überprüfen. Das Kabinett hat bereits einen entsprechenden Prüfauftrag erteilt.

Die kommunalen Spitzenverbände sind herzlich dazu eingeladen, insbesondere im Rahmen der Vorbereitung des beabsich

tigten mehrjährigen Finanzausgleichsgesetzes mit uns in einen konstruktiven Dialog darüber zu treten, welchen Beitrag die Kommunen des Landes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit des öffentlichen Sektors leisten können; denn letztlich profitieren wir alle davon.

Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen haben die Landesregierung gebeten, ebenfalls den Entwurf eines Haushaltsstrukturgesetzes 2002 zu erstellen und zeitgleich mit dem Doppelhaushalt vorzulegen. Sie haben hierdurch deutlich gemacht, dass sie die Bemühungen der Landesregierung um die Konsolidierung des Landeshaushalts nicht nur mittragen, sondern auch aktiv voranbringen wollen. Für diese Unterstützung danke ich Ihnen sehr. Die Landesregierung hat Ihre Bitte sehr ernst genommen und einen Gesetzentwurf erarbeitet. Er trägt sowohl Ihren Forderungen nach Einschnitten bei den gesetzlichen Leistungen des Landes als auch den seit dem Haushaltsstrukturgesetz 2000 veränderten Rahmenbedingungen Rechnung.

Das vorgesehene Haushaltsstrukturgesetz 2002 wird den Landeshaushalt im Jahre 2002 um rund 81 Millionen Euro und im Jahre 2003 um rund 69 Millionen Euro entlasten. In den Folgejahren führt das Gesetz zu weiteren Entlastungen des Landeshaushalts: um rund 48 Millionen Euro im Jahre 2004 und rund 41 Millionen Euro im Jahre 2005.

Ich möchte Ihnen die vorgeschlagenen Bestandteile kurz nennen. Die im Gesetz über Grundsätze und Vorgaben zur Optimierung der Landesverwaltung enthaltenen Höchstbeträge für Personalausgaben sind den durch die Umstrukturierung der Landesverwaltung veränderten Veranschlagungen im Haushalt und dem aktuellen Personalbedarf anzupassen. Hierdurch werden die Höchstbeträge im Jahre 2002 um rund 66 Millionen Euro und 2003 um rund 68 Millionen Euro, 2004 um rund 50 Millionen Euro und 2005 um rund 42 Millionen Euro verringert.

Das Sondervermögen Grundstücksfonds Brandenburg soll schrittweise in den Landeshaushalt überführt werden. Durch die Entnahme aus dem Sondervermögen erhält der Landeshaushalt im Jahre 2002 rund 13 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen.

Die zeitnahe Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklung der Kinderzahlen im Kindertagesstättengesetz ermöglicht es, den Landeszuschuss stärker am tatsächlichen Bedarf zu orientieren, ohne die Leistungen des Landes für das einzelne Kind zu verschlechtern - im Gegenteil, die Pauschale pro Kind steigt sogar. Hierdurch wird das Land Zuschüsse von rund 9,7 Millionen Euro im Jahre 2002 und von rund 8,4 Millionen Euro im Jahre 2003 einsparen. 2004 werden die Einsparungen rund 4,5 Millionen Euro und 2005 noch rund eine Million Euro betragen.

Die besondere Leistung des Landes für Gehörlose, die die meisten anderen Bundesländer nicht erbringen, soll künftig entfallen. Hierdurch wird das Land jährliche Einsparungen von rund 1,4 Millionen Euro erzielen. Diese Kürzung schmerzt sehr. Würden wir noch Möglichkeiten sehen, Finanzquellen zu erschließen, käme diese Kürzung mit Sicherheit noch einmal auf den Prüfstand.

Eine leider atypische Mehrbelastung des Haushalts wird hingegen die Erhöhung der Fallzahlobergrenzen für das Ausführungsgesetz zum Bundessozialhilfegesetz bewirken. Diese Erhö

hung ist erforderlich, da pflegebedürftige Hilfeempfänger die Leistungen im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich stärker in Anspruch nehmen als bisher angenommen. Hierdurch werden sich die Ausgaben allein im Jahre 2002 um rund 9,5 Millionen Euro und im Jahre 2003 um rund 9 Millionen Euro erhöhen. Auch im Jahre 2004 müssen hierfür rund 8 Millionen Euro und im Jahre 2005 rund 4 Millionen Euro mehr ausgegeben werden.

Meine Damen und Herren! Unser Sparkurs belastet natürlich die Ressorts in ausgesprochen hohem Maße. Wir versuchen aber, über neue haushaltspolitische Steuerungselemente mehr Freiräume zu geben.

Wir führen im Wege des § 5 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes Personal- und Verwaltungsbudgets ein. Die Ressorts erhalten im Rahmen der Budgets eine erhöhte Flexibilität im Umgang mit den Mitteln und gleichzeitig Anreize, sparsam mit diesen umzugehen. Innerhalb der Budgets besteht nämlich eine umfassende Deckungsfähigkeit. Darüber hinaus wird künftig zugelassen, dass Einsparungen bei Personalausgaben sowie Mehreinnahmen das Verwaltungsbudget verstärken können. Das ist ein Novum und wird natürlich die Diskussion im Haushaltsausschuss darüber eröffnen, wie weit dann die parlamentarische Kontrolle noch in ausreichendem Maße gewährleistet ist. Da freue ich mich auf die widerstreitenden Interessen.

Beim Jahresabschluss sollen nicht verbrauchte Mittel einer Rücklage zugeführt werden, über die im Folgejahr frei verfügt werden kann. Aufgrund dieser Regelung zählt Brandenburg bei der Modernisierung der Haushaltswirtschaft zur Spitzengruppe unter den Ländern.

Meine Damen und Herren! Wir werden bis zum Jahreswechsel ein Konzept zur Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in ausgewählten Bereichen vorlegen und dann Pilotprojekte benennen, in denen wir angepasste betriebswirtschaftliche Planungs- und Steuerungskonzepte einführen. Wir stellen uns vor, je Ressort eine Einrichtung vorzuschlagen, wahlweise eine Ministerialabteilung, eine Landesoberbehörde oder eine untere Verwaltungsbehörde oder Einrichtung. Bei der Auswahl sind wir uns mit dem Landesrechnungshof darin einig, dass bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine Kosten- und Leistungsrechnung überhaupt sinnvoll ist. Wir werden dann auf der Grundlage eines Vergleichs mit anderen Einrichtungen in der Lage sein, die Wirtschaftlichkeit unserer Pilotprojekte zu beurteilen. Nach Auswertung der Ergebnisse dieser Testphase wird die Landesregierung über den flächendeckenden Einsatz dieser Kosten- und Leistungsrechnung entscheiden.

Gegenstand einer Kosten- und Leistungsrechnung können nur die Kosten und Leistungen der Verwaltung sein, das heißt die persönlichen und sachlichen Verwaltungsausgaben einschließlich der investiven Beschaffungen sowie die Verwaltungseinnahmen. Dagegen sind die Einnahmen aus nichtinvestiven und investiven Zuweisungen sowie für laufende Zuweisungen und Investitionsausgaben nicht Gegenstand einer Kosten- und Leistungsrechnung. Sie werden weiterhin der Einzelberatung und Beschlussfassung durch das Parlament unterliegen.

Meine Damen und Herren! Es gibt zum Kurs der nachhaltigen Konsolidierung der Finanzen des Landes keine Alternative. Mit

dem Doppelhaushalt 2002/2003, dem Haushaltsstrukturgesetz und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2005 haben wir die Grundlagen dafür gelegt. Es liegt nun an Ihnen, an beiden Gesetzen weitere Konkretisierungen vorzunehmen. In den Ausschüssen werden wir ausreichend Gelegenheit haben, sehr intensiv über die Einzelheiten zu beraten und zu diskutieren. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke der Ministerin der Finanzen und gebe das Wort an die Fraktion der PDS, Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Bisky.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Seit wir die Bilder des Grauens am 11. September gesehen haben, gab es quer durch alle Parteien eine Erkenntnis, die auch heute wiederholt werden muss: Die Welt hat sich verändert. Wir alle haben erlebt, wie die Wirklichkeit der politischen Vorstellungskraft weit davongerannt ist. Dies einzugestehen ist für Politiker schwierig. Aber ich glaube, es muss sein. Die Frage ist: Wie gehen wir damit um? Gehen wir einfach zum politischen Tagesgeschäft über? Ich glaube: Ja, wir müssen es. Denn wir dürfen den Terroristen nicht gestatten, dass sie unsere Arbeit lähmen.

(Beifall bei der PDS und vereinzelt bei der SPD)

Zugleich sage ich: Wir - ob Regierung oder Opposition - werden noch häufiger darauf zurückkommen, weil sich ja eventuell Bedingungen verändern könnten. Ich werfe der Regierung nicht vor, dass sie das nicht vorhersehen konnte. Die Opposition konnte es auch nicht vorhersehen.

Diese Vorbemerkung schien mir nötig. Trotzdem will ich nun aber auf den Haushalt zu sprechen kommen. Viele von Ihnen können sich sicherlich noch an Zeiten erinnern, als die Haushaltsentwürfe der brandenburgischen Landesregierung Zitate des märkischen Dichters Theodor Fontane schmückten. Wenn man den Finanzplan des Landes für die Jahre 2001 bis 2005 liest, kommt einem leicht der Gedanke, zumindest das Ministerium der Finanzen sei jetzt selbst unter die Dichter gegangen. Wie heißt es immer so schön? Deutschland ist stolz auf seine Dichter und Denker. Nur kann man sich bei der Lektüre dieses Werkes fragen, ob das Denken nicht etwas zu kurz gekommen ist.

Das Märchen, meine Damen und Herren, beginnt so:

„Brandenburg verfolgt seit Jahren eine konsequente Konsolidierungspolitik, die bereits beachtliche Erfolge gebracht hat.”

Wenn ich aber dann die aufgeführten Belege mit den Zahlen vergleiche, die Sie, meine Damen und Herren von der SPD und der CDU, 1999 in Ihre Koalitionsvereinbarung geschrieben haben, muss ich zu einem anderen Schluss kommen: Ihre Haushaltskonsolidierung ist gescheitert.

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Frau Ministerin, ich kann mich noch genau erinnern: Als die PDS die Streckung der Nettokreditaufnahme vorgeschlagen hat, haben Sie geschrien, haben Sie getanzt, haben Sie sehr, sehr merkwürdige Äußerungen getan. Heute, wenn die Regierung das vorschlägt, ist es normal. Vielleicht können Sie das dann auch mit einem Preis würdigen. Ich weiß, wenn die Opposition etwas sagt, ist das immer schwierig. Aber Sie müssen zur Kenntnis nehmen: Sie haben das Hauptanliegen Ihrer Koalition verfehlt.

Es war einmal - so lange liegt 1999 allerdings noch nicht zurück -, da wollten Sie die Nettokreditaufnahme für das Jahr 2001 auf 275 Millionen DM senken und für 2002 bereits auf null zurückführen. Heute lesen wir im Finanzplan die Erfolgsmeldung von nur noch 845 Millionen DM für das laufende Jahr und ein Ende der Nettokreditaufnahme im Jahre 2005. Selbst da halten Sie sich, Frau Finanzministerin, noch ein Hintertürchen offen, wenn sich das Ministerium selbst lobt:

„Gleichwohl bleibt der vorgezeichnete Kurs ein sehr ehrgeiziges Ziel.”