Protokoll der Sitzung vom 25.10.2001

Herr Minister, Sie überschreiten die vereinbarte Redezeit erheblich.

Ich komme zum Ende. - Frau Große, Standorte, die schon heute gefährdet sind, haben keine Chance, das Jahr 2003 oder 2004 zu überleben. Wir wollen in Grundzentren nicht alle Abschlüsse ermöglichen, sondern wir wollen eine weiterführende Schule, die zumindest zwei Abschlüsse sichert.

Ich sage Ihnen zu: Sehr bald wird Ihnen die Stellungnahme der Landesregierung vorliegen. Ich sage Ihnen heute aber auch, dass wir einige wichtige Entscheidungen nur sehr viel zeitnäher treffen können, als es mit dieser Antwort auf die Vorlage der Wunder-Kommission möglich war.

Ich danke Ihnen für die faire und sachliche Diskussion. Sie hat uns in dieser wichtigen Frage ein Stück weiter gebracht. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Die Rednerliste ist erschöpft. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der PDS-Fraktion mit der Drucksachennummer 3/3427. Wer diesem Antrag folgen will, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Bericht der Landesregierung zur Überprüfung der Energiebilanz und Einführung eines Energiemanagements im Bereich der Landesverwaltung

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 3/3428

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der beantragenden Fraktion. Bitte sehr, Herr Thiel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des noch gültigen Energiekonzepts der Landesregierung von 1996 wurde unter anderem auf die Energieeinsparung in öffentlichen Einrichtungen verstärktes Augenmerk gelegt. Dafür sollten unter anderem die Instrumente jährliche Vorlage eines Energieberichtes, Ausbau der Energiebeauftragten in den Kommunen und Kreisen sowie Beschaffungen und Leistungsvergaben unter den Gesichtspunkten der Energieeffizienz zum Einsatz kommen.

Am 13. Dezember 1996 hatte der Landtag mit seinem Beschluss „Überprüfung der Energiebilanz in den Ministerien und den ihnen nachgeordneten Häusern und Einführung eines dezentralen Energiemanagements”, nachlesbar in Drucksache 2/3493-B, die konkrete Ausgestaltung jener Instrumente gefordert.

Gleichzeitig mit diesem Beschluss wurde die Regierung durch

den Landtag beauftragt, beginnend mit dem Haushaltsjahr 1998 im Rahmen des jährlichen Energieberichtes über gewonnene Erkenntnisse, eingeleitete Maßnahmen und Konsequenzen zu informieren. Ein solcher Bericht, meine Damen und Herren, wurde dem Hohen Haus erst- und einmalig mit der Drucksache 2/4576, und zwar im Oktober 1997, also in der vergangenen Wahlperiode vorgelegt. Danach jedoch herrschte Stillschweigen seitens der damaligen SPD-Landesregierung.

In den Jahren 1999 und 2000 wurde dem Landtag auch durch die große Koalition kein Energiebericht übermittelt, obwohl in der Zwischenzeit der Landesrechnungshof mit der Drucksache 3/818 vom März 2000 in einer beratenden Äußerung gemäß § 888 der Landeshaushaltsordnung zu ausgewählten Aspekten der Einführung eines dezentralen Energiemanagements im Bereich der Landesverwaltung auf dringend von der Landesregierung zu lösende Probleme hingewiesen hat.

Der Landesrechnungshof und seine staatlichen Rechnungsprüfungsämter haben bei 32 Behörden und Einrichtungen mit 44 Liegenschaften die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen untersucht. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass noch erhebliche Anstrengungen der Landesregierung erforderlich sind, um die im Energiekonzept von 1996 angestrebten Ziele zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Energieeinsparung im Verantwortungsbereich der Landesverwaltung zu erreichen.

Der Landesrechnungshof macht in seinen Schlussfolgerungen unter anderem darauf aufmerksam, dass durch entsprechende Bewirtschaftung der Liegenschaften des Landes und der vom Land genutzten Gebäude und Räume, die nicht im Eigentum des Landes stehen, mittelfristig Einsparungen von bis zu 40 Millionen DM erreicht werden können - da wir alle zurzeit Geld suchen bei der Haushaltsdebatte. Das sind angesichts der durch die Landesregierung angestrebten Kürzungen im Doppelhaushalt 2002/2003 keine unbeträchtlichen Summen, die zum Beispiel für den Erhalt von Strukturen im sozialen, kulturellen oder ökologischen Bereich dringend benötigt werden.

Meine Damen und Herren der SPD-Fraktion, am 22. Februar 2000, also vor circa anderthalb Jahren, haben Sie mit Ihren energiepolitischen Forderungen - es handelt sich um den Punkt 3 c Ihres Fraktionsbeschlusses - die Landesregierung gebeten, bis zum III. Quartal 2000 einen Bericht über den Stand der rationalen Energieverwendung, also Energiemanagement, in den Liegenschaften des Landes, der Landkreise, der kreisfreien Städte, Ämter und Gemeinden zu erstellen und auf dieser Grundlage dem Landtag Vorschläge für die weitere Förderung der rationellen Energieverwendung zu unterbreiten.

Leider fehlte bisher die entsprechende parlamentarische Initiative der SPD-Landtagsfraktion, den Forderungen Nachdruck zu verleihen. Deshalb heute dieser Antrag meiner Fraktion, dem die Kolleginnen und Kollegen der SPD eigentlich nur zustimmen können, wenn sie ihre eigenen Beschlüsse denn ernst nehmen.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort geht an die SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Gemmel, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der sparsame Umgang mit Ressourcen sowie eine rationelle Energieverwendung sind Themen, die besonders in Zeiten von Haushaltsberatungen die Dringlichkeit konsequenten Handelns verdeutlichen. Sie haben darauf hingewiesen.

Es ist allgemein bekannt, dass durch ein konsequentes Energiemanagement sowie durch gezielte Investitionen Steuergelder in Millionenhöhe gespart werden können. Dies hat nicht zuletzt der Landesrechnungshof für Brandenburg im Jahr 2000 angemahnt. Ob nun 40 Millionen eine realistische Zahl ist, weiß ich nicht, aber sie ist mit Sicherheit sehr hoch. Fachleute sprechen bei Einsparpotenzialen im Gebäudebestand der öffentlichen Verwaltung von bis zu 50 % bei Wärme, bis zu 30 % bei Wasser und bis zu 20 % bei Strom. Diese Erkenntnis ist für die Haushalte des Landes und auch der Kommunen genauso wichtig wie für den Umweltschutz.

Weil dem so ist, hat der Landtag in mehreren Beschlüssen die Landesregierung aufgefordert, hier ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden. Das war in der letzten Legislaturperiode und Sie haben auch auf die Beschlüsse aus dem Jahr 2000 hingewiesen.

Konkret ist die Landesregierung auf Antrag der Koalition vom 4. April 2000 aufgefordert gewesen, zum III. Quartal 2000 über die Einführung eines dezentralen Energiemanagements zu berichten. In dem Zusammenhang waren auch die Fortschreibung des Energiekonzepts und die Überarbeitung des REN-Programms durch den Landtag eingefordert worden. Dies ist aus meiner Sicht nach wie vor ziemlich dringlich. Es ist sogar noch dringlicher geworden.

Der Landtag hat den Beschluss zur Berichtspflicht der Landesregierung, die die PDS heute in ihrer Beschlussvorlage einfordert, bereits im Jahr 2000 gefasst. Der heutige Beschlussvorschlag ist also entbehrlich. Die Koalition wird ihn aus diesem Grunde ablehnen. Aber wir fordern natürlich die Umsetzung der bestehenden Beschlüsse; eine weitere Verzögerung ist nicht vertretbar.

Wenn wir es freundlich formulieren wollten, dann könnten wir jetzt davon ausgehen, dass der Bericht aufgrund der langen Bearbeitungszeit besonders umfangreich und aussagefähig sein wird. Das müsste also ein ganz toller Bericht werden.

Eine schnelle Umsetzung der Energiebeschlüsse ist auch erforderlich, um dem Eindruck entgegenzuwirken, dass die betreffenden Themen in einigen Ministerien womöglich eine untergeordnete Rolle spielen. Die nächste Landtagssitzung wäre ein guter Termin, um noch im Jahre 2001 über den Stand der Abarbeitung zu berichten. Es gibt wohl eine ganze Menge zu berichten; denn es ist deutlich mehr passiert, als es vielleicht den Eindruck macht. Wir haben uns als Fraktion bemüht, hier auch Einfluss zu nehmen. Aber, wie gesagt, der Bericht liegt noch nicht vor, sodass wir im Hohen Hause noch nicht darüber diskutieren können.

Gestatten Sie mir einen letzten Hinweis. Der Bericht zur Umsetzung des Energiekonzepts muss selbstverständlich ressortübergreifend für alle Landesliegenschaften angelegt sein. Es gibt

Tendenzen, bei denen es heißt, das könnte jedes Ministerium für sich machen. Das ist aber nicht der Auftrag, den der Landtag erteilt hat. Es muss ein ressortübergreifender Bericht sein. Abrechenbare Aufgabenstellungen für die Energiebeauftragten sowie eine Energiedatenbank für ein professionelles Energiecontrolling sollen nachgewiesen werden.

Es gibt also eine Menge zu tun. Wir wollen die Zahlen dann auch wirklich ganz genau wissen.

Dennoch lehnen wir, wie gesagt, den vorliegenden Antrag ab, einfach weil wir das schon einmal beschlossen haben. Wir mahnen die Landesregierung jetzt gebührend, nun auch entsprechend schnell zu handeln. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke auch. - Das Wort geht an den Abgeordneten Claus. Er spricht für die DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Herr Gemmel, beschließen ist gut, darauf achten ist aber besser.

Sparen tut Not und dies gilt erst recht im Bereich der Landesverwaltung.

Bereits durch Beschluss des Landtags vom 13. Dezember 1996 wurde die Landesregierung aufgefordert, die Energiebilanz in den Ressorts und in den ihnen nachgeordneten Häusern zu überprüfen, durchgehend ein dezentrales Energiemanagement aufzubauen, Wege aufzuzeigen, wie energiesparende Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden könnten, im Rahmen eines Pilotprojekts mögliche kurzfristige Energiekosteneinsparungen zu ermitteln sowie über die gewonnenen Erkenntnisse, die eingeleiteten Maßnahmen und die Erfolge zu berichten und weitgehende Konsequenzen aufzuzeigen. Doch außer einem Bericht der Landesregierung vom 14. Oktober 1997 kam nichts dabei heraus.

Trotzdem lohnt es sich, aus diesem Bericht der Landesregierung einige Passagen sinngemäß zu zitieren.

Als Erfolg wurde bewertet, dass 40 % der sich in landeseigenen Gebäuden befindenden Heizungsanlagen, 400 an der Zahl, überprüft und optimiert wurden.

Die Auswertung zeige, so der Bericht weiter, dass bereits zu dem Zeitpunkt, also zum 14. Oktober 1997, nennenswerte Erfolge bei der Energieeinsparung und bei der Immissionsreduzierung hätten nachgewiesen werden können.

Das Finanzministerium sprach von einer Verminderung des Energieverbrauchs um circa 25 % oder einer finanziellen Einsparung von circa 13,7 Millionen DM pro Jahr. Hätten Sie das durchgeführt, dann wäre jetzt vielleicht noch etwas Geld vorhanden.

Durch Einführung eines dezentralen Energiemanagements soll

ten die entsprechenden Maßnahmen in Zukunft intensiviert und auf andere Untersuchungsbereiche ausgedehnt werden.

Darüber hinaus sollten Energiebeauftragte in den verschiedenen Verwaltungsbereichen unterstützend wirken.

So weit zu diesem Bericht.

Am 23. März 2000 erstellte der Landesrechnungshof einen Beratungsbericht zum Energiemanagement der Landesverwaltung. Darin wurde festgestellt, dass die unzureichende Information über die Nutzung und Bewirtschaftung von Liegenschaften sowie die fehlende Transparenz unwirtschaftliches Verhalten bei gleichzeitig fehlender Gesamtverantwortung geradezu begünstige.

Es wurde festgestellt, dass die Tätigkeit der Energiebeauftragten der verschiedenen Verwaltungsbereiche regelmäßig zu Missstimmigkeiten führte und dass aus diesem Grunde ihre Tätigkeit sabotiert wurde.

Wie gesagt: alles Bericht der Landesregierung.

Das Energie- und Medieninformationssystem EMIS weise hinsichtlich der Datenerhebung eine hohe Fehlerquote auf.

Darüber hinaus wurde kritisiert, dass eimal geschlossene Verträge hinsichtlich der Tarifstruktur weder überwacht noch den tatsächlichen Abnahmestrukturen angepasst würden, was zu überhöhten Preisen führe. Die Verhandlung und die Änderung der bis dahin vereinbarten Tarife könnte allein zu Einsparungen von bis zu 4 Millionen DM landesweit führen.