Ich schließe die Aussprache und gleichzeitig den Tagesordnungspunkt 6 und rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:
Rechnungen des Präsidenten des Landtages, der Landesregierung, des Landesrechnungshofes und des Präsidenten des Verfassungsgerichtes für das Rechnungsjahr 1999
Haushaltsrechnung des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 1999 (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)
Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 1999 (gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung)
Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 1999 (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und gebe der Vorsitzenden des Auschusses für Haushaltskontrolle, Frau Dettmann, das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur heutigen Entscheidung über die Entlastung der Landesregierung liegen Ihnen die Beschlussempfehlungen und die Berichte des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Haushaltsrechnung 1999 und der Jahresbericht 2001 des Landesrechnungshofes vor.
Der Jahresbericht 2001 des Landesrechnungshofes befasst sich neben der Haushaltsrechnung für das Jahr 1999 auch mit der haushaltswirtschaftlichen Lage und Entwicklung des Landes und der Kommunalfinanzen.
Der Landesrechnungshof benennt den hohen Schuldenstand und weist in seinen Prüfergebnissen Möglichkeiten für Strukturverbesserungen und Einsparpotenziale im Landeshaushalt nach. Der Schuldenstand des Landes Brandenburg entwickelte sich am Ende des Jahreshaushaltes 2000 in gleicher Höhe wie 1999 auf rund 25 Milliarden DM. Daraus errechnet sich eine Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner von 9 623 DM. Das ist die zweithöchste ProKopf-Verschuldung der neuen Länder nach Sachsen-Anhalt.
Diese Zahlen kennen Sie im Grunde genommen schon. Es vergeht ja keine Haushaltsdebatte oder Debatte zwischen den einzelnen Haushalten, in denen diese Zahlen nicht genannt werden. Trotzdem wollte ich Ihnen das noch einmal vor Augen führen, weil wir uns ja gerade in der Haushaltssitzungsperiode befinden. Bei allen Beschlüssen, die wir fassen, und auch bei allen Nachschiebelisten der Landesregierung sollte man daran denken, dass der Verschuldungsgrad bereits einen hohen Stand erreicht hat und wir daran arbeiten wollen, den Schuldenstand zu senken.
Der Schuldendienst erfordert Aufwendungen in Höhe von etwa 1,3 Milliarden DM. Damit belasten die Zinsen den jährlichen Haushalt mit einem Anteil von 7 % bei weiter steigender Tendenz - und das trotz sinkender Nettoneuverschuldung.
Der Landesrechnungshof wies wiederholt darauf hin, dass das Land Brandenburg den Weg in die Schuldenfalle stoppen muss, und betrachtet es mit nachhaltiger Sorge, dass sich die Landesregierung erst im Jahr 2004 in der Lage sieht, einen Haushalt ohne neue Schuldenaufnahme vorzulegen.
Der Landesrechnungshof mahnt an, nach der Beendigung der Neuverschuldung zügig mit dem Abbau der angewachsenen Schulden
zur Haushaltskonsolidierung zu beginnen, um wieder größere politische Handlungsfähigkeit zu erlangen und neue Impulse zu ermöglichen. Ich nehme an, diesen Satz werden wir in weiser Voraussicht in den folgenden Jahren immer wieder lesen, denn das Ende der Nettokreditaufnahme haben wir noch nicht erreicht. Diese Ermahnungen sollten wir uns aber jetzt schon zu Herzen nehmen.
In diesem Zusammenhang weist der Landesrechnungshof darauf hin, dass die finanziellen Engagements des Landes außerhalb des Kernhaushaltes nicht aus dem Auge verloren werden dürfen. Bei Ausgliederung von öffentlichen Aufgaben und Vermögen aus dem Landeshaushalt besteht die Gefahr, dass jetzt zusätzliche Kreditaufnahmemöglichkeiten geschaffen werden, ohne dass diese bei der Ermittlung der haushaltsrechtlichen Kreditobergrenze eingerechnet werden.
Die Vermögens- und Schuldenlage wird damit nicht umfassend und transparent ausgewiesen und kontrolliert. Mit diesen so genannten Neben- und Schattenhaushalten verliert der Gesetzgeber den unmittelbaren Einfluss auf das Finanzgebaren und die Übersicht über die weiteren finanziellen Aktivitäten des Landes. Dies führt außerdem dazu, dass die Kernhaushalte der Länder nicht mehr vergleichbar und damit Ländervergleiche nicht mehr aussagefähig sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass wir bei der Verwaltungsreform, die im Lande stattfindet, häufig davon hören - Outsourcing ist ja jetzt das große Schlagwort -, dass Einrichtungen privatisiert wurden. Das birgt natürlich für uns als Landesgesetzgeber auch seine Gefahren in Richtung Schattenhaushalte.
Meine Damen und Herren, nach den Prüfergebnissen des Landesrechnungshofes bieten sich im Landeshaushalt durchaus noch Einsparpotenziale an. Dazu gehören zum Beispiel ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln und Einhaltung des Haushaltsrechts, Weiterführung der Verwaltungsreform, verbunden mit Personaleinsparungen, Einführung von Kosten- und Leistungsrechnung, sachgerechte Entscheidungen bei Fördermittelbescheiden, sorgfältige Prüfung von Verwendungsnachweisen, Neuordnung von Erfassung, Nachweis und Verwaltung des Ressortvermögens des Landes Brandenburg.
Viele Mängel sind offensichtlich auf ungenügende Qualifikation von Mitarbeitern in der Landesregierung zurückzuführen. Der Haushaltskontrollausschuss fordert die Landesregierung auf, für entsprechende Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Der Haushaltskontrollausschuss fordert in seinen Beschlüssen die Landesregierung weiterhin auf, die benannten Fehler auszuräumen und die Anregungen des Landesrechnungshofes in ihr Verwaltungshandeln aufzunehmen.
Die Beschlussfassungen im Haushaltskontrollausschuss erfolgten bis auf eine Ausnahme einstimmig. Die Beratungen konnten zügig vonstatten gehen, weil es eine gute Zusammenarbeit zwischen Landesregierung, Landesrechnungshof und Haushaltskontrollausschuss gab. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten herzlich bedanken.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, den vorliegenden Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle zuzustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Dettmann. - Das Wort geht jetzt an die Fraktion der PDS, Herrn Abgeordneten Dobberstein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Parlament liegt heute wie in jedem Jahr ein Paket von Beschlussempfehlungen des Haushaltskontrollausschusses, die die entsprechenden Überprüfungen durch den Landesrechnungshof zur Grundlage hatten, vor.
Dabei haben vier von fünf Punkten mit Jahresrechnungen zu tun, die die formale Entlastung der Landesregierung und von drei Präsidenten zur Folge haben.
Auch in diesem Jahr ist wieder eingetreten, was wir schon in den vergangenen Jahren feststellen mussten. Wir merken deshalb erstens erneut kritisch an, dass die Effektivität der Beschlussempfehlung darunter leidet, dass Kontrolle und Berichterstattung viel zu weit auseinander liegen und demzufolge heutige Beschlussempfehlungen nur einen geringen Einfluss auf Veränderungen ausüben.
Wir hatten - zweitens - wieder damit zu tun, dass die fett gedruckten Zusammenfassungen am Anfang jedes Berichtspunktes, den die Journalisten nach Veröffentlichung des Berichtes gerne zur Errechnung eines Gesamtdefizits nutzen, in den Gesprächen zwischen Kontrolleuren und Kontrollierten zur Vorbereitung dieser Beschlussempfehlung nicht immer in vollem Umfang Bestätigung fanden.
Wir mussten drittens, und das ist sicher ein ernstes Problem, wieder feststellen, wie zäh sich Verstöße gegen das Vergaberecht und die Landeshaushaltsordnung halten, obwohl seit Jahren viele Beschlussempfehlungen die Schlussfolgerung zur Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesem Gebiet enthalten.
Meine Damen und Herren, Frau Dettmann hat mir einiges vorweggenommen. Ich mache daher einen Gedankensprung.
Einige Bemerkungen zu speziellen Aussagen, die sich aus Berichtspunkten ergeben, für die mein Kollege Warnick und ich verantwortlich zeichnen - zunächst zum Berichtsteil 2, der Haushaltslage: Er enthält eine Fülle von Aussagen, die es wert sind, in den Haushaltsberatungen beachtet zu werden. So wird zum Beispiel auf die im Jahre 2001 eingetretene Situation aufmerksam gemacht, dass eine Änderung des Abrechnungssystems in der EU eine beträchtliche Erhöhung der Nettokreditaufnahme erforderlich machte. Diese verauslagten Mittel fließen zwar wieder zurück, machen aber auch im künftigen Doppelhaushalt einen höheren Kreditrahmen erforderlich. Wenn noch vergaberechtliche Fehler hinzukommen, kann uns das gewaltig auf die Füße fallen.
Auch die Sorge um den Rückgang der Investitionszuweisungen erfordert Schlussfolgerungen. Die Empfehlung an die Landesregierung zu prüfen, durch welche Maßnahmen die Steuereinnahmen positiv beeinflusst werden können, sollte sehr ernst genommen werden.
Auf die Finanzsituation der Kommunen wirkt sich negativ aus, dass die allgemeinen Zuweisungen zwar steigen, die sonstigen und die Investitionszuweisungen aber zurückgehen, was zu einer negativen Gesamtbilanz führt. Auch darüber sollte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.
Auch wegen der Hinweise, dass beim jetzigen Tempo der Reduzierung der Personalausgaben die bis 2005 avisierten Einsparziele kaum zu erreichen sind, ist die artikulierte Sorge bezüglich der Schulden- und Zinsentwicklung sehr stark in den Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit zu rücken.