Ich darf darauf hinweisen, dass die Dauer von zehn Sekunden für die Antwort bisher Rekord darstellt.
Wir sind bei der Frage 1067 (Planfeststellungsverfahren Schleusenausbau Kleinmachnow), gestellt vom Herrn Abgeordneten Warnick.
Der Landtag hat in Reaktion auf einen diesbezüglichen Antrag der PDS in seiner Sitzung am 5. April 2001 die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gebeten, “auf der Basis der Abschätzung des perspektivischen Aufkommens den Nachweis zur erforderlichen Länge der Schleusenkammer Kleinmachnow vorzulegen”. Dieser Beschluss wurde mit den Stimmen aller Fraktionen hier im Hause gefasst.
Bis heute liegen aber keine schlüssigen Zahlen zum Transportaufkommen vor. Auch im zuständigen Ausschuss des Landtages konnten auf wiederholte Anfragen hin keine konkreten Daten zur Wirtschaftlichkeit vorgelegt werden.
Ich frage deshalb: Welche Gründe haben die Landesregierung bewogen, den Landtagsbeschluss zu ignorieren und dem Projekt die Zustimmung zu erteilen, ohne dass der Nachweis der Wirtschaftlichkeit erbracht worden ist?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Leider kann ich nicht so schnell die Antwort geben. Der Kanal wird 185 m lang.
Sehr geehrter Herr Warnick, entsprechend dem Beschluss des Landtages haben wir selbstverständlich den Bund gebeten, seine Abschätzung des perspektivischen Aufkommens als Nachweis zur erforderlichen Länge der Schleuse Kleinmachnow vorzulegen. Eine Antwort liegt bis heute leider noch nicht vor.
Das Landesumweltamt als zuständige Landesbehörde hat das Einvernehmen des Landes zum Planfeststellungsbeschluss in Sachen Wasserwirtschaft und Landeskultur mit Auflagen erteilt. Aber die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer vom Bund geplanten derartigen Maßnahme ist nicht Sache der Einvernehmensprüfung, deren Inhalt durch das Bundeswasserstraßengesetz bestimmt ist. Insofern kann vom Ignorieren eines Landtagsbeschlusses nicht die Rede sein.
dass für ein Bauwerk mit einer Lebensdauer von mindestens 80 Jahren die traditionellen Methoden der Prognose allein nicht ausreichend sind. Der Teltowkanal, der vor mehr als 100 Jahren angelegt wurde, bedarf einer Ertüchtigung und Modernisierung, um seiner bedeutenden Rolle als Verkehrsträger Wasserstraße auch in der Perspektive entsprechen zu können. Hierbei müssen überregionale Verkehrsbeziehungen und deren wirtschaftliche Bedeutung gewährleistet bleiben.
Liegen dem Herrn Minister Erkenntnisse vor, dass uns eventuell noch in diesem Jahrzehnt eine solche Wirtschaftlichkeitsprognose vorliegen wird?
Im Hochwasserfall müssen auf den Deichen Wachdienste eingerichtet und organisiert werden. Bisher gibt es in Brandenburg jedoch keine eindeutige Regelung, wer die Kosten für die Deichläufer übernimmt. Nach meinen Informationen konnten sich das Umwelt- und das Innenministerium bisher nicht darüber einigen, wer für die Finanzierung dieser Maßnahme zuständig ist.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist die Finanzierung der Kosten für die Deichwachen bei Hochwasser geregelt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Brandenburgischen Wassergesetz sind für den Hochwasserfall die Aufgaben der Behörden, der Kommunen und der einzelnen Einsatzkräfte
sowie etwaige Verpflichtungen zu Kostenerstattungen im Gegensatz zu der Frage eindeutig geregelt. Es gibt dazu auch zwischen meinem Ministerium und dem Innenministerium keine unterschiedlichen Auffassungen. Danach hat das Landesumweltamt die Aufgabe, die Deiche und andere Hochwasserschutzanlagen zu unterhalten und Gefahren für die Deiche abzuwehren. Dazu gehört unter anderem, die Deiche zur möglichst frühzeitigen Erkennung von Schadstellen zu beobachten.
Das Landesumweltamt hat alle Kosten zu tragen, die für die von ihm ergriffenen Maßnahmen zur Verteidigung der Deiche anfallen. Daneben sind nach § 113 des Brandenburgischen Wassergesetzes in Fällen, in denen über die Tätigkeit des Landesumweltamtes hinaus augenblickliche Vorkehrungen notwendig sind, auf Deutsch gesagt, im Katastrophenfall, die benachbarten Gemeinden verpflichtet, die erforderliche Hilfe zu leisten. Der Gesetzgeber hat damit auch an das alte Institut der so genannten Hand- und Spanndienste angeknüpft. Diese Regelung begründet keine kommunale Pflicht zur Hochwassergefahrenabwehr. Vielmehr besteht nur eine grundsätzliche Pflicht benachbarter Gemeinden zur Unterstützung des Landesumweltamtes.
Die Umsetzung dieser Unterstützungspflicht bedarf jeweils der gesonderten konkretisierten Anordnung der unteren Wasserbehörde gegenüber den Gemeinden. Die untere Wasserbehörde kann zum Beispiel von einer Gemeinde zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr nach § 113 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes die Errichtung eines Wachdienstes verlangen. Die Gemeinde kann die ihr durch die Erfüllung der Anordnung entstandenen Kosten nicht der Wasserbehörde oder dem Landesumweltamt in Rechnung stellen. Die von der Gemeinde zum Wachdienst herangezogenen Einwohner haben keinen Kostenerstattungsanspruch gegenüber der Wasserbehörde oder dem Landesumweltamt.
Darüber hinaus kann die Wasserbehörde nach § 113 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes auch direkt die Einwohner der bedrohten oder benachbarten Gebiete zur Hilfeleistung verpflichten. Sie kann auch gegenüber den Einwohnern anordnen, die erforderlichen Arbeitsgeräte, Beförderungsmittel oder Baustoffe zur Verfügung zu stellen. Die danach Verpflichteten haben, wie grundsätzlich bei Ordnungsverfügungen, der Anordnung ohne einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber der anordnenden Wasserbehörde nachzukommen. Jedoch hat das Landesumweltamt den von den Wasserbehörden direkt in Anspruch genommenen Einwohnern nach § 113 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes auf deren Verlangen eine Entschädigung für den eingetretenen Vermögensschaden zu gewähren.
Am 23.02.2002 traf sich in Schöneiche zum zweiten Mal der Runde Tisch Bildung, der sich im November 2001 konstituiert und zum Ziel gestellt hat, die Bildungspolitik des Landes kritisch zu begleiten.
zufriedenheit mit der gegenwärtigen Bildungspolitik des Landes. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen die Probleme der sinkenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren und der fehlenden Konzepte der Landesregierung, diese Entwicklung und die daraus resultierenden Probleme zu steuern und zu regulieren.
Daher wurde in einer Resolution gefordert, die von den Kreisen zu erarbeitenden Schulentwicklungsplanungen auszusetzen, bis die Landesregierung klare Vorgaben entwickelt hat, wie angesichts der sinkenden Schülerzahlen so viele Standorte wie möglich erhalten werden können.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Große, auch wenn man sich mit 50 Teilnehmern am Runden Tisch in Schöneiche gemeinsam sicher ist - die sinkenden Schülerzahlen haben nichts mit der gegenwärtigen Bildungspolitik zu tun. Aber - darin stimmen wir überein - Bildungspolitik muss heute darauf reagieren.
Sicherung und Verbesserung der Qualität schulischer Bildung stehen deshalb für mich ganz oben. Ich habe im Zusammenhang mit den Problemen sinkender Schülerzahlen in der Sekundarstufe I deshalb immer betont, dass für mich Sicherung und Verbesserung vor dem reinen Erhalt von Schulstandorten kommen und der Erhalt von Schulstandorten im Vergleich zur Sicherung der Qualität von Bildung nur an zweiter Stelle steht. Aber nur eine qualitativ hochwertige Schule sichert jungen Menschen Chancengleichheit, egal, ob sie im ländlichen Raum oder in dichter besiedelten Gebieten leben. Eben deshalb geht die Qualitätssicherung in der Schule vor der Standortsicherung.
Die Wunder-Kommission hat einzügige Schulen in der Sekundarstufe I abgelehnt. Ich tue das auch. Einzügige weiterführende Schulen gibt es in Deutschland derzeit aus nachvollziehbaren Gründen nur auf Hiddensee und Amrum. Ich lehne dies deshalb wie meine Kollegen in den anderen Bundesländern ab. Wir sind uns in dieser Frage einig. Wir brauchen die weiterführenden Schulen zweizügig.
Die Wunder-Kommission hat seinerzeit vorgeschlagen, in Grundzentren des äußeren Entwicklungsraumes, und zwar allenfalls dort, eine Absenkung der Mindestklassenfrequenz auf zweimal 15 Schüler zu ermöglichen. Schöneiche bei Berlin übrigens auch einzige Gemeinde in Brandenburg mit einer Berliner Ortsvorwahl - liegt im engeren Verflechtungsraum und ist auch kein Grundzentrum, gehört also deshalb nicht zu der genannten Kategorie.
Von dem Vorschlag, die Arbeiten an der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Landkreise und kreisfreien Städte auszusetzen, halte ich nichts. Mehrere Landkreise und kreisfreie Städte haben ihre Schulentwicklungspläne schon fortgeschrieben, andere stehen kurz vor dem Abschluss.
Ich glaube, Frau Große, dass die Unzufriedenheit in Schöneiche wesentlich mehr damit zusammenhängt, dass man die Schulentwicklungsplanung dort nicht konsequent vorantreiben will. Ich kann und will dies nicht anstelle der Kommunen tun. Ein Aussetzen würde den mühevollen Abstimmungsprozess mit den Schulträgern zunichte machen und auch vollkommen falsche Hoffnungen wecken.
Die Wunder-Kommission hat eine Absenkung der Mindestklassenfrequenz nur für die Grundzentren im äußeren Entwicklungsraum vorgeschlagen und auch nur darum geht es bei den derzeitigen Überlegungen der Landesregierung. Es handelt sich vermutlich um über 30 Fälle, weil nur in neun der 41 Grundzentren im äußeren Entwicklungsraum eine Schule der Sekundarstufe I unter den derzeit geltenden Organisationsparametern, also zweimal 20 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang, gesichert werden kann. Die Landesregierung hat bisher keine Entscheidung getroffen, weil die Schülerzahlentwicklung vermutlich noch ungünstiger verlaufen wird, als damals von der Wunder-Kommission angenommen werden konnte.
Die Kommission ging auf der Basis des ihr zur Verfügung stehenden Datenmaterials vom Februar 1999 davon aus, dass mit der Umsetzung ihrer Empfehlung in nahezu allen Grundzentren des äußeren Entwicklungsraumes eine Schule der Sekundarstufe I erhalten werden könnte. Neuere statistische Daten vom Januar dieses Jahres zeigen jedoch, dass dies nicht der Fall sein wird. Selbst bei einer Absenkung der Mindestklassen- und -schülerfrequenz auf zweimal 20 werden wir nur in 20 der 41 Grundzentren des äußeren Entwicklungsraumes eine Schule der Sekundarstufe I sichern können.
Insofern werden wir an diesem Vorschlag der Wunder-Kommission weiter arbeiten müssen. Wir werden deshalb das Wahlverhalten beim gerade anlaufenden Übergangsverfahren von der Grundschule in die weiterführenden Schulen analysieren und dann auf der Grundlage dieser Erhebung gemeinsam mit den Kreisen sowohl die Schulentwicklungsplanung als auch die Stellungnahmen der Landesregierung zu dem Bericht der Wunder-Kommission zeitnah erstellen können. - Vielen Dank.
Herr Minister, es gibt natürlich noch Klärungsbedarf. Wir fangen mit der Wortmeldung von Frau Große an. Bitte.
Herr Minister, ich frage nunmehr zum dritten Mal: Zu welchem Zeitpunkt wird mit einer Stellungnahme der Landesregierung zu dem Bericht der Wunder-Kommission zu rechnen sein?
Ich frage des Weiteren, inwiefern Sie von der Existenz des von der “Märkischen Allgemeinen Zeitung” so genannten Geheimpapieres Kenntnis haben, nach dem es schon einen Beschluss zu dieser 15+15-Lösung gibt.
Dieses Geheimpapier, von dem die “MAZ” schreibt, kenne ich nicht. Entweder ist es nicht existent oder es ist ein altes Papier,