Protokoll der Sitzung vom 07.03.2002

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser PDS-Antrag ist wieder einmal ein echter Brüller. Schon im Dezember hat die Fraktion der PDS vergeblich versucht, unseren Gesetzentwurf vom 19. September 2001 abzukupfern.

(Unmut bei der PDS)

Was heraus kam, war eine echte Farce. Ich denke, Sie erinnern sich noch daran.

(Vietze [PDS]: Herr Schuldt, wir haben das Thema schon behandelt, als es Sie hier noch gar nicht gab!)

Heute beglückt uns die PDS mit der so genannten Landesgleichstellungsbeauftragten. Ziel ihres Antrages soll es sein, die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Land Brandenburg mit einem unabhängigen Status zu versehen. Fürwahr, ein löbliches Ziel.

(Hammer [PDS]: Mit Ihnen kann man sich nicht gleich- stellen!)

- Ich möchte mich mit Ihnen auch nicht gleichstellen. Um Gottes willen!

Das, was dann als Grundsatzprogramm folgt, bringt mich aber wirklich zum Lachen. Glauben Sie, meine Damen und Herren von der PDS, wir kommen auf dem Weg der Gleichstellung hier im Land weiter, wenn die Gleichstellungsbeauftragte nun vom Präsidenten des Landtages ernannt wird?

(Zuruf von der PDS: Nicht einmal lesen kann er!)

Auch, was dann folgt, sind Worthülsen. Nach Ihrer Ansicht sollte die Gleichstellungsbeauftragte selbstständig handeln können. Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der PDS, was hätte das Amt einer Gleichstellungsbeauftragten denn sonst für einen Sinn, wenn ihr ein selbstständiges Handeln nicht gegeben wäre?

In unserem Gesetzentwurf vom 19. September 2001 haben wir in differenzierter Form die Institution eines Gleichstellungsbeauftragten des Landes vorgeschlagen, welcher nicht irgendwie handeln können, sondern von Gesetzes wegen zu ganz konkretem, durchsetzbarem Handeln im Sinne betroffener Personen verpflichtet und ermächtigt sein sollte. - Wenn Sie dies nicht haben lesen oder verstehen können, hätten Sie vielleicht vorher die ideologischen Scheuklappen abnehmen müssen.

Zielsetzung des Gesetzentwurfes unserer Fraktion war die Schaffung eines Gleichstellungsbeauftragten als oberste Dienstbehörde im Sinne des § 96 der Strafprozessordnung, welcher über klare Rechtsinstrumente zur Ahndung von Verstößen gegen die Gleichstellung und Gleichbehandlung verfügen sollte. Diese Zielsetzung hatten wir mit klaren Antidiskriminierungsregelungen untermauert. Das ist der entscheidende Unterschied zu dem, was Sie hier Landesgleichstellungsbeauftragte nennen.

Ein Skandal aber ist, dass hier von den wirklich Benachteiligten unserer Gesellschaft - nämlich den Behinderten, den Kindern, den Alleinerziehenden - in keiner Weise die Rede ist. So muten Ihre Grundsätze an wie die Luftblasen der Fünfjahrpläne Ihrer Vorgängerpartei SED.

(Hammer [PDS]: Welche ist denn Ihre Vorgängerpartei?)

Da Sie nicht einmal wissen, wie die Gleichstellungsbeauftragte selbstständig handeln soll, reduzieren Sie deren Kompetenzen im gleichen Absatz wieder durch so genannte rechtlich begründete Ausschlusstatbestände.

Meine Damen und Herren von der PDS, wenn Sie wirklich die Partei der sozial Benachteiligten wären, dann hätten Sie bei uns richtig abgeschrieben. Wir haben eine frühzeitige Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten nicht nur bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben gefordert, sondern wollten dem Landesgleichstellungsbeauftragten vor allem das Recht zur aktiven Mitgestaltung bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben der Landesregierung sowie der Behörden, Gerichte und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg geben.

Ihre Gleichstellungsbeauftragte sitzt lediglich beratend, was immer das auch heißen mag, in diesem Haus herum und gibt jährlich einen Bericht ab. Sie bezeichnen unsere Anträge mit gleicher Zielsetzung als Skandal, schreiben diese jedoch auf äußerst unprofessionelle Weise ab, ohne überhaupt zu verstehen, worum es geht.

Es wird Zeit, dass die Wählerinnen und Wähler dieses Landes endlich einmal begreifen, wer sich um die Probleme des Landes wirklich kümmert. Sie jedenfalls nicht. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort geht an die CDU-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Schulz.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bekenne mich schuldig, dass ich das gerade Gesagte nicht verstanden habe. Ich habe nur eines verstanden, nämlich dass Sie nicht verstanden haben, dass es hierbei um die Frauen geht, und zwar ausschließlich.

(Beifall bei der PDS und vereinzelt bei der CDU)

Im Übrigen kann ich mich im Wesentlichen den Ausführungen meiner Kollegin von der SPD-Fraktion anschließen. Wir werden die Aufgabenstellung der Gleichstellungsbeauftragten sicherlich im Auge behalten. Ich halte es aber für wenig sinnvoll, jetzt, also mitten in der Wahlperiode, die Pferde zu wechseln. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort geht an die Landesregierung. Bitte, Herr Minister Ziel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich kann mich den Darlegungen meiner Kollegin Christel Redepenning weitgehend anschließen. Ich räume dabei ein, dass der Vorschlag der PDS-Fraktion, jedenfalls auf den ersten Blick, einen gewissen Charme hat. Auf den zweiten Blick überwiegen allerdings die Nachteile.

Das Ganze läuft auf die Schaffung neuer Verwaltungsstrukturen hinaus. Ich kenne nur einen Beauftragten, der beim Landtag angesiedelt ist, nämlich den Landesdatenschutzbeauftragten. Das ist aber eine Behörde, die über einen entsprechenden behördlichen Unterbau verfügt.

Nirgendwo in Deutschland sind die Aufgaben der Landesgleichstellungsbeauftragten so organisiert, wie es hier von der PDSFraktion vorgeschlagen wird. Eine Konstruktion der Landesgleichstellungsbeauftragten beim Landtag neben der Abteilung für Gleichstellung, Frauen und Familie im Ministerium hätte die zur Verfügungstellung zusätzlicher Haushaltsmittel zur Voraussetzung. Eine beim Landtag angesiedelte Landesgleichstellungsbeauftragte könnte die Abteilung für Gleichstellung, Frauen und Familie beim Ministerium nicht ersetzen. Frauenpolitik gehört zu den exekutiven Aufgaben, also zu den Aufgaben der Landesregierung. Deshalb haben alle Landesregierungen und auch die Bundesregierung die Frauenpolitik bei der Exekutive angesiedelt. Lassen wir es dabei, meine Damen und Herren! - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herr Minister, Sie haben Ihre Ausführungen so schnell beendet,

dass ich Sie gar nicht mehr fragen konnte, ob Sie eine Zwischenfrage beantworten wollen.

Frau Bednarsky hätte jetzt noch 3 Minuten und 20 Sekunden Redezeit. Der Parlamentarische Geschäftsführer der PDS-Fraktion hat gerade noch einmal nachdrücklich darum gebeten, dass Frau Bednarsky Gelegenheit erhält, noch ein paar Sätze zu sagen.

(Klein [SPD]: Das Thema ist es wert!)

- Jetzt haben wir es aus berufenem Munde gehört und wissen damit, dass das tatsächlich notwendig ist.

(Allgemeine Heiterkeit)

Bitte sehr, Frau Bednarsky.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte etwas klarstellen, weil ich vermute, dass Sie den Antrag nicht richtig gelesen haben und deshalb nicht wissen, worum es uns eigentlich geht.

Es geht nicht darum - das sage ich ausdrücklich -, hier ein negatives Bild über die bisherige Arbeit der Landesgleichstellungsbeauftragten zu zeichnen. Wir schätzen die Arbeit, die die Staatssekretärin in diesem Bereich bisher geleistet hat. Aber aufgrund der Erfahrungen, die wir bisher mit der Frauenpolitik im Lande Brandenburg gemacht haben, sind wir der Auffassung, dass eine Gleichstellungsbeauftragte, die gewählt würde, unabhängig wäre, weil sie aus den hierarchischen Strukturen heraus käme und damit in die Lage versetzt würde, etwa an Ausschusssitzungen teilzunehmen, Probleme und Sorgen eigenständig aufzunehmen und Lösungen dafür über das Parlament umzusetzen.

(Beifall bei der PDS)

Was wir insoweit bisher erlebt haben, ist nicht das Nonplusultra.

Natürlich haben Sie, Herr Minister, Recht, wenn Sie sagen, dass auch wegen der finanziellen Situation keine zusätzlichen Verwaltungsstrukturen aufgebaut werden sollten. Wenn Sie sich den Antrag genau anschauen, dann werden Sie aber feststellen, dass wir, wie ich in meinen einleitenden Bemerkungen schon gesagt habe, der Landesgleichstellungsbeauftragten lediglich die Möglichkeit geben wollen, eigenständig zu arbeiten, etwa an Ausschusssitzungen teilzunehmen und bei Problemen mit Gesetzen oder mit Anträgen rechtzeitig einbezogen zu werden. Dies ist aus unserer Sicht bisher nicht gewährleistet.

Deswegen möchte ich Sie wirklich noch einmal bitten, darüber nachzudenken, ob es sich nicht lohnt, dieses Thema, wie Herr Klein schon richtig festgestellt hat, im Hauptausschuss und im Fachausschuss weiter zu beraten. Wenn Sie den Antrag dann immer noch ablehnen wollen, bitte schön! Aber geben Sie uns zunächst die Chance, über dieses Thema weiter zu diskutieren.

Frau Abgeordnete, die Kollegin Redepenning möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dass Sie mit der bisherigen Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten sehr zufrieden sind, dann frage ich Sie ernsthaft, wie es sein kann, dass Sie hier neue Verwaltungsstrukturen fordern, die teuer sind,

(Beifall bei SPD und CDU)

ohne zu wissen, ob es dann besser wird.

Frau Redepenning, mir geht es nicht etwa um die Beschädigung der Person der jetzigen Landesgleichstellungsbeauftragten, sondern es geht hierbei um Inhalte, um die Möglichkeit für die Landesgleichstellungsbeauftragte, intern und auch nach außerhalb tätig zu werden. Insoweit ist nach unserer Ansicht hier zu wenig bewirkt worden. Noch einmal: Es geht nicht um die Staatssekretärin, um Frau Schlüter. Es geht nicht um die Person, sondern um das Anliegen als solches, um Unabhängigkeit.

Wir sind damit am Ende der Rednerliste und kommen zur Abstimmung.

Das Ansinnen der PDS-Fraktion geht dahin, den Antrag zur federführenden Beratung an den Hauptausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zu überweisen. Wer diesem Ansinnen folgen will, der möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Überweisungsansinnen mehrheitlich nicht gefolgt worden.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag in der Sache folgen will, der möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag auch in der Sache abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: