Auch der weitere Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist für die Wirtschaftsentwicklung unverzichtbar. Gerade die Straßenverkehrsinfrastruktur zählt zu den wichtigsten Kriterien bei Unternehmensentscheidungen für einen Standort. Deshalb werden wir vom Bund weiterhin eine zügige Fortschreibung mit Berücksichtigung der A 14 und der A 16 einfordern.
Das Flughafenprojekt Berlin Brandenburg International nimmt nicht zuletzt durch die ständigen Versuche der PDS-Fraktion, das Projekt kaputtzureden, in den parlamentarischen Debatten einen großen Raum ein. Die Menschen in unserer Region wissen aber, welche Bedeutung dieses Vorhaben für die Schaffung neuer Arbeitsplätze hat.
Auch die Opposition hat Verantwortung dahin gehend, eine positive Entwicklung unseres Landes voranzutreiben. Wer sich so gegen das Projekt BBI stellt wie die PDS, wird dieser Verantwortung nicht gerecht.
Ein weiteres Ziel der Koalition ist die Stärkung der Gemeindestruktur. Die Vielzahl an kleinen und kleinsten Gemeinden in unserem Land erforderte dringend eine Reform. Dass bereits mehr als 1 000 Gemeinden in der Freiwilligkeitsphase in den Reformprozess getreten sind, zeigt die Akzeptanz der Kommunalreform. Sicherlich gibt es - bestimmt auch aus guten Gründen - in einigen Regionen unseres Landes Probleme, die nun von uns als Landesgesetzgeber zu möglichst einvernehmlichen Lösungen zu führen sind.
Unser Ziel ist die Fortführung der Funktionalreform. Dafür brauchen wir leistungsfähige Gemeinden und Ämter, die in der Lage sind, zusätzliche Aufgaben zu erfüllen, die bisher vom Land wahrgenommen werden. Aufgrund der auf Initiative der CDU bereits in der letzten Wahlperiode eingeführten strengen Konnexität folgt den Aufgaben natürlich auch das Geld. Unsere Gemeinden werden auf diese Weise gestärkt.
Ab 2004 sollen die Gemeindefinanzen durch das neue Finanzausgleichsgesetz geregelt werden. Dies wird den Gemeinden langfristige Planungssicherheit geben und ohne Aufgabe des Solidarprinzips dafür sorgen, dass sich Leistung auch für die Gemeinden lohnt.
Die vom Innenminister initiierte Polizeistrukturreform hat das Ziel, die innere Sicherheit im Land zu stärken. Es wird eine langfristig gesicherte, moderne Struktur geschaffen, die eine Vorbildfunktion für andere Länder hat. Auch die erfolgreiche Bekämpfung des Rechtsextremismus, die Stärkung des Verfassungsschutzes und der Rückgang der Kriminalität gehören zur positiven Bilanz der Koalition.
Auch das Projekt der Videoüberwachung öffentlicher Plätze hat sich bewährt. Die bisherigen Erfahrungen mit Videoüberwachungsanlagen in vier Kommunen zeigen einen erheblichen Rückgang der Kriminalität an diesen Orten und - dies zu betonen ist mir besonders wichtig - keinen Anstieg in der näheren Umgebung dieser Plätze.
Bei der Justiz ist besonders hervorzuheben, dass Brandenburg in vielen Bereichen Vorreiter unter den neuen Bundesländern ist, wenn es darum geht, Möglichkeiten, die der Bundesgesetzgeber eröffnet, umzusetzen. Ich nenne hier beispielsweise das Schlichtungsgesetz, welches nicht nur die Gerichte entlastet, sondern vor allem in kürzester Zeit zu Einigungen zwischen streitenden Parteien führt. Auch der wegen zahlreicher Ausbrüche in die Kritik geratene Brandenburger Justizvollzug wurde deutlich sicherer. Seit Beginn der Regierungskoalition gab es nicht einen Ausbruch aus einer Brandenburger Justizvollzugsanstalt.
Meine Damen und Herren, die Koalitionsvereinbarung enthält sehr dezidierte Aussagen zum Naturschutz. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Zielkonflikte in Schutzgebieten aufzulösen. Das schließt ein, keine neuen Konfliktherde im Land zu schaffen. Diesem Ziel dient auch die Novellierung des Naturschutzgesetzes. Hier muss ein Kompromiss zwischen den Schutzinteressen und den Erfordernissen einer wirtschaftlichen Entwicklung gefunden werden. Die Ausweisung weiter Teile des Landes als FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete und die Umsetzung dieser Richtlinie zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind Anlass, darauf noch einmal mit Nachdruck hinzuweisen.
Die CDU-Fraktion setzt sich für einen Verbraucherschutz auf hohem Niveau ein, wobei mit dem Begriff des Verbraucherschutzes verantwortungsbewusst umgegangen werden muss. Wir tragen Verantwortung für den Verbraucher und für die Landwirtschaftsbetriebe in Brandenburg. Daher brauchen wir keine Politik der Verunsicherung, sondern Sicherheit und Vertrauen für beide Seiten. Die Leistungen der Landwirtschaft bei der Nahrungsmittelproduktion und bei der Pflege unserer Landschaft sind ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft. Wir sehen uns daher in der Pflicht, hier verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Bildung, Ausbildung und Qualifikation sind die Schlüsselressourcen auf dem Weg in das 21. Jahrhundert. Investitionen in Bildung, Wissenschaft und Forschung sind Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Vor diesem Hintergrund haben wir die im Koalitionsvertrag verabredete Bildungsoffensive vorangetrieben. Mit der Novellierung des Schulgesetzes konnten jahrelang beklagte Defizite im Bildungssystem beseitigt und eine deutliche Qualitätsverbesserung erreicht werden. Wir haben dafür Sorge getragen, dass der Leistungsgedanke wieder in den Mittelpunkt brandenburgischer Schulpolitik rückt. Zentrale Prüfungen tragen hierzu ebenso bei wie die Einführung verbindlicher Rahmenlehrpläne und die Stärkung der Grundschulausbildung.
Mit dem Modell der Leistungsprofilklassen hat die Koalition eine Möglichkeit geschaffen, die es bereits in allen anderen Bundesländern gibt, nämlich die, begabten Schülern den Zugang zu Gymnasien bereits zum Beginn des 5. Schuljahres zu ermöglichen. Damit erhielt unser Leitbild einer zwölfjährigen Schulzeit bis zum Abitur eine klare politische Perspektive.
Die größte Herausforderung der kommenden Jahre sehen wir darin, angesichts dramatisch sinkender Schülerzahlen eine schulische Infrastruktur zu erhalten, die leistungsfähig ist sowie Begabungen und Persönlichkeit der Schüler fördert.
Erlauben Sie mir noch einige Sätze zum Kompromiss in Sachen Religionsunterricht. Die CDU-Fraktion hat sich nach schwierigen Diskussionen dazu durchgerungen, den Wege des Kompromisses konstruktiv mitzugehen. Für uns ist entscheidend, dass Religionsunterricht in Brandenburg als attraktives, Werte authentisch vermittelndes Angebot der Kirchen eine faire Chance erhält.
Meine Damen und Herren, Brandenburg hat sich zu einem attraktiven Hochschulstandort entwickelt, von dem unter anderem wichtige Impulse für die Wirtschaftsentwicklung ausgehen. Deshalb wollen wir Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in ihrer Rolle als strukturprägende Standortfaktoren stärken, die Bildung von Kompetenzzentren als entscheidende Voraussetzung für die Gründung neuer Unternehmen fördern und den Wissenstransfer von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die Wirtschaft zur Schaffung neuer Arbeitsplätze insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben aktiv vorantreiben.
Erstmals steigen mit dem Doppelhaushalt 2002/2003 die Ausgaben für die Universitäten und Fachhochschulen an. Ein wichtiger Meilenstein bei der Stärkung der Hochschulen ist mit dem Hochschulentwicklungsplan bis zum Jahr 2005 gesetzt worden. Er sieht eine Erhöhung der Studienplatzzahl um 3 500 bis zum Jahr 2007 vor.
Ein Pfund, mit dem man auch im Hinblick auf die Förderung des Tourismus in Brandenburg wuchern kann und muss, ist die Vielzahl kultureller Anziehungspunkte und Ereignisse. Ich sehe in der Kulturlandidee mit den verschiedenen Themenstellungen ein richtungsweisendes Projekt. Durch breite Verknüpfung erreichen wir größte Werbewirksamkeit und Popularität.
Die Sanierung und der Erhalt von Baudenkmalen stellen das Land, die Kommunen und andere Eigentümer oft vor große Herausforderungen. Die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes, die noch vor der Sommerpause geplant ist, soll dazu beitragen, diese zu meistern. Wir erwarten, dass auch die Novellierung der Bauordnung in diesem Jahr zum Abschluss gebracht wird.
Meine Damen und Herren, heute ist von diesem Ort eine klare Botschaft an die Menschen in unserem Land ausgegangen: Die Koalition ist handlungsfähig und entscheidungsfreudig.
Eine Koalition ist aber keine Liebesheirat. Wir werden auch in Zukunft Probleme zu lösen, Diskussionen zu führen und Kontroversen auszutragen haben. Wir tun dies in der Gewissheit, dass die Verantwortung für unser Land die Basis für unsere Arbeit ist. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, weiterhin gemeinsam mit der SPD die Zukunft unseres Landes positiv zu gestalten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Aussprache zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten. Ich schließe diese Aussprache und damit auch die Beratung zu Tagesordnungspunkt 1 und unterbreche die Sitzung des Landtages bis 13.15 Uhr.
Meine Damen und Herren! Wir fahren in der Tagesordnung dieser Landtagssitzung fort und ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:
Gesetz zur Umsetzung der UVP-Richtlinie und der IVU-Richtlinie der europäischen Gemeinschaft im Land Brandenburg und zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Birthler, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Richtlinie und der IVU-Richtlinie im Land Brandenburg und zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften, den die Landesregierung in den Landtag eingebracht hat, vor.
Wie der Titel schon sagt, dient das Gesetz in erster Linie der Umsetzung von Europarecht. Nach der europäischen Richtlinie über Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen bestimmte öffentliche und private Vorhaben, die in den Anhängen dieser Richtlinie aufgeführt sind und bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, erst nach vorheriger Beurteilung der möglichen erheblichen Umweltauswirkungen anhand einer so genannten Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt werden.
Mit der zweiten umzusetzenden Richtlinie, der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, werden die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, so genannte integrierte Zulassungsverfahren für Industrieanlagen oder ähnliche Anlagen zu schaffen, die nicht nur auf den Schutz der einzelnen Umweltmedien Luft, Wasser oder Boden abstellen, sondern eine Beurteilung der Belastung der Umwelt in ihrer Gesamtheit gewährleisten.
Beide Richtlinien sind zum überwiegenden Teil im Jahr 2001 vom Bund umgesetzt worden. Wegen der durch das Grundge
setz beschränkten Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist allerdings eine Ergänzung durch die Landesgesetzgebung erforderlich, um den europäischen Umsetzungspflichten vollständig nachzukommen. Das vorliegende Gesetzgebungsvorhaben ist also insoweit aus europarechtlichen Gründen zwingend geboten.
Kern des vorliegenden Gesetzentwurfes ist in Artikel 1 die Einführung eines Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Zweck dieses Gesetzes ist es, für diejenigen Vorhaben der UVP-Richtlinie, die der Landesgesetzgebung unterliegen, die UVP-Pflicht festzulegen. In erster Linie handelt es sich dabei um wasserwirtschaftliche Vorhaben, aber auch um Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, Erstaufforstungen und Rodungen sowie Kiesgruben und andere Vorhaben.
Artikel 2 bis 8 des Gesetzes enthalten Folgeänderungen in den jeweiligen Fachgesetzen, die erforderlich sind, um die bestehenden Verwaltungsverfahren den Anforderungen der UVP-Richtlinie anzupassen.
Bei der Erarbeitung dieser Vorschrift haben wir uns davon leiten lassen, über das zur Umsetzung des Europarechts Erforderliche nicht hinauszugehen und jede unnötige Überregulierung zu vermeiden. Der Entwurf des Brandenburgischen Gesetzes über Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher auch mit sechs Paragraphen und einem Anhang sehr schlank gefasst.
Bei der Bestimmung der UVP-Pflichten für einzelne Vorhabentypen haben wir auch Gesetzentwürfe anderer Bundesländer berücksichtigt. Von den Anforderungen her liegen wir hier im Spektrum der Gesetzentwürfe der anderen Länder. Bei einzelnen Vorhabentypen gibt es hier jedoch Abweichungen zwischen den Ländern. Dies lässt sich vor allen Dingen mit landesspezifischen und geographischen Besonderheiten erklären. So haben wir bei intensiven Fischzuchten der höheren Empfindlichkeit unserer Gewässer, in Brandenburg vor allen Dingen flache und stehende Gewässer, Rechnung zu tragen. Auf der anderen Seite sind die Anforderungen unseres Gesetzentwurfes bei anderen Vorhabenarten, zum Beispiel bei Straßen oder bei Rodungen, weitaus geringer als in anderen Ländern.
Meine Damen und Herren, neben der Umsetzung des Europarechts enthält der Gesetzentwurf in Artikel 2 einige besonders dringliche Änderungen des Brandenburgischen Wassergesetzes. Dazu gehört die Änderung der Ermächtigung zum Erlass von Wasserschutzgebietsverordnungen. Außerdem wird den Wasser- und Bodenverbänden ermöglicht, dringend notwendige Maßnahmen an Stauanlagen zur Sanierung des Landschaftswasserhaushalts durchzuführen. Ferner wird die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf einzelne Grundstückseigentümer vereinfacht.
Diese Vorschriften führen zu einer Vereinfachung und damit zu einer Entlastung des Vollzuges. Mit diesen Vorschriften kann nicht bis zu der geplanten grundlegenden Novelle zum Brandenburgischen Wassergesetz gewartet werden. Mit den Vorbereitungen für diese Novelle wird zwar jetzt begonnen, nachdem der bundesrechtliche Rahmen durch die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes nunmehr feststeht, die Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes kann aber erst bis Ende 2003 abgeschlossen werden.
Lassen Sie mich abschließend noch etwas zum Zeitablauf dieses Gesetzgebungsverfahrens sagen. Der gesetzgeberische Handlungsbedarf des Landes ist dringend. Die Umsetzungsfrist für die EU-UVP-Richtlinie in ihrer geänderten Fassung war März 1999. In einzelnen Gesetzesvorschriften unseres Landes, insbesondere im Straßengesetz, sind daraufhin auch Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung aufgenommen worden, die sich im Lichte der neueren Entwicklungen jedoch als unzureichend herausgestellt haben.