Protokoll der Sitzung vom 26.06.2002

Ich rufe zum Sechsten den Änderungsantrag der Fraktion der PDS auf, der Ihnen in der Drucksache 3/4548 vorliegt und Änderungen in Artikel 1 Nr. 7 beinhaltet. Wer diesem Änderungs

antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe zum Siebenten den Änderungsantrag der Fraktion der PDS auf, der Ihnen in der Drucksache 3/4549 vorliegt und Änderungen in Artikel 1 Nr. 11 beinhaltet. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich komme jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie liegt Ihnen in Drucksache 3/4498 einschließlich Neudruck eines Korrekturblattes vor. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen und das Dritte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes in der 2. Lesung verabschiedet worden.

Ich rufe zuletzt den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS zur Abstimmung auf. Er liegt Ihnen in der Drucksache 3/4550 vor.

Zu diesem Entschließungsantrag hat die Fraktion der PDS namentliche Abstimmung beantragt. Sie kennen das Prozedere der namentlichen Abstimmung. Ich bitte um lautes und deutliches Kundtun Ihres Abstimmungsverhaltens.

Ich eröffne die Abstimmung zum Entschließungsantrag in der Drucksache 3/4550 und bitte um das Verlesen der Namen.

(Namentliche Abstimmung)

Gibt es einen Abgeordneten, der keine Gelegenheit hatte, seine Stimme abzugeben?

(Der Abgeordnete Neumann [CDU] gibt sein Votum ab.)

Gibt es einen weiteren Abgeordneten, auf den das zutrifft? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Abstimmungsergebnis zum Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/4550 bekannt: Für diesen Antrag stimmten 19 Abgeordnete, gegen diesen Antrag 47 Abgeordnete. Zwei Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 3912)

Ich schließe die Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 4.

Ehe ich den Tagesordnungspunkt 4 verlasse, gebe ich noch zwei Abgeordneten das Wort zu persönlichen Erklärungen zu ihrem Abstimmungsverhalten. Herr Abgeordneter Dr. Niekisch, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich bei der Abstimmung über die Änderung des Brandenburgischen

Schulgesetzes der Stimme enthalten, und zwar nicht nur aus Gewissensgründen, sondern auch aus Vernunftsgründen.

26 Jahre meines Lebens in der DDR und politische Erfahrung haben mich gelehrt, dass es Freiheit und Demokratie nur dort vollständig gibt, wo es auch Toleranz und Gleichberechtigung gibt.

Ich bin in einem atheistischen Umfeld aufgewachsen und habe selbst mit dem 17./18. Lebensjahr den Weg zum Glauben und zur Kirche gefunden und die volle Wucht der Vergeltung und Diskriminierung durch die DDR-Führung erlebt. Seitdem habe ich für mich festgelegt, in jeglichen politischen Situationen dafür zu sorgen, dass es Gleichberechtigung und Toleranz gibt, dass nichts gegenüber einem anderen höher oder tiefer gestellt werden kann.

Auch ein Fach LER, das einen integrativen Anspruch erhebt, darf das nicht, auch nicht im Ansatz, mit einem totalitären Anspruch verbinden.

Meine Damen und Herren, wir leben im Land Brandenburg, wo die Toleranz viel beschworen wird. Wir haben gegen Extremismus und für das Zusammenleben mit den Ausländern Beauftragte und setzen uns vielfach dafür ein. Aber Toleranz muss sich in Gleichberechtigung und auch in Gesetzestexten niederschlagen. Wenn es das gibt, wenn wirklich Gleichberechtigung herrscht, werde ich einem solchen Gesetz zustimmen. Heute kann ich es aus Vernunfts- und Gewissensgründen nicht.

Ich enthalte mich jedoch der Stimme, um die Bemühungen derjenigen, gerade aus meiner Fraktion, anzuerkennen, die bis zur letzten Minute für diesen Kompromiss gekämpft haben.

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Dr. Niekisch. - Herr Abgeordneter Dombrowski, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gegen die Novellierung des Brandenburgischen Schulgesetzes gestimmt. Zu diesem Stimmverhalten möchte ich folgende Erklärung abgeben:

Die erfreuliche Entwicklung, dass der Religionsunterricht in Brandenburg eine Aufwertung erfahren soll, wird auch von mir begrüßt. Ich kann es als katholischer Christ und Vater zweier schulpflichtiger Kinder mit meinem Gewissen jedoch nicht vereinbaren, dass meine Kinder, aber auch andere Schulkinder einen Religionsunterricht an der Schule angeboten bekommen sollen, der sie als Angehörige der christlichen Minderheit in Brandenburg entgegen allen offiziellen Toleranzbekundungen diskriminiert, da die Noten, die erteilt werden können, im Gegensatz zu den Noten im Fach LER oder Neigungsfächern wie Kunst oder sogar Sport - einem Fach, in dem Muskelkraft zensiert wird - als nicht versetzungsrelevant klassifiziert werden.

Heute Vormittag haben wir des zehnjährigen Bestehens unserer Verfassung, die auch den Schutz und die Förderung der Minderheiten garantieren soll, gedacht. Ich bin bedrückt darüber,

dass Kleinmut und ideologische Zwänge in diesem Hohen Hause an einem solchen Tag die Oberhand über die Idee von einem toleranten Brandenburg gewonnen haben, in dem, wie ein großer Preuße gesagt hat, eigentlich jeder nach seiner Fasson selig werden sollte.

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Dombrowski. - Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 und rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

2. Lesung des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Richtlinie und der IVU-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft im Land Brandenburg und zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/4147 einschließlich Korrekturblatt

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung

Drucksache 3/4442

Dazu liegt Ihnen ein Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in Drucksache 3/4499 vor.

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der Fraktion der SPD. Herr Abgeordneter Dellmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von PDS, SPD und CDU! Angesichts der aus meiner Sicht unerträglichen Beiträge der DVU vom heutigen Mittag sollten wir das Gesetz eigentlich noch einmal ändern. Ich bin schon der Auffassung, dass wir eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Beiträge der DVU aufnehmen sollten. Ich fand die Beiträge unerträglich.

Aber lassen Sie uns bitte zum Gesetz kommen. Wir haben eine intensive Diskussion im Ausschuss erlebt, wir haben eine Anhörung durchgeführt und wir haben uns die Frage gestellt: Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat eigentlich der brandenburgische Landesgesetzgeber?

Ich glaube, dass es ausgesprochen wichtig ist, dass es im Bereich der Umweltthemen EU-weite Regelungen gibt, die wir als Land Brandenburg nur noch konkret umzusetzen haben. Es ging um Verfahrensgrundsätze in Brandenburg. Es ging aber andererseits auch um die Festsetzung von Grenzwerten, die die spezifischen brandenburgischen Gegebenheiten berücksichtigen.

Ich glaube, dass wir mit dem jetzigen Gesetzentwurf, wie er Ihnen heute vorliegt und wie ich ihn zur Annahme empfehlen

möchte, eine kluge Entscheidung getroffen haben, dass wir mit den Grenzwerten, die wir nach intensiven Diskussionen in der Anhörung und nach der Anhörung festgelegt haben, richtig liegen.

Es geht uns zum einen darum, dass wir Grenzwerte haben, die im Sinne der Umwelterhaltung, der nachhaltigen Umweltentwicklung tragfähig sind, zum anderen darum, dafür Sorge zu tragen, dass wir keine überzogenen Regelungen für Brandenburger Unternehmen, Ansiedlungswillige bzw. geeignete Infrastrukturmaßnahmen haben.

Ich darf mich in diesem Zusammenhang insbesondere bei unserem Koalitionspartner für das konstruktive Verfahren sehr herzlich bedanken.

Die intensiveren Diskussionen, die wir hatten, betrafen die Regelungen zum Brandenburgischen Wassergesetz. Hier ging es zum einen um die Regelungen zu den Stauanlagen, zum anderen aber darum, inwieweit die öffentliche Wasserversorgung eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe sein soll. Gerade was die Stauanlagen anbelangt, haben wir als Koalitionäre und in diesem Fall auch die PDS festgestellt, dass die Basis - ob das die Wasser- und Bodenverbände oder die Landkreise und Gemeinden sind - ganz klar sagt, dass wir pflichtige Regelungen im Gesetz brauchen, sodass wir Ihnen über den Ausschuss, über die Koalition heute eine Änderung des von der Landesregierung vorgesehenen Gesetzestextes vorschlagen. Ich hoffe, dass wir damit eine tragfähige Lösung finden, die es ermöglicht, auch zukünftig die brandenburgischen Stauanlagen in der Obhut der Wasser- und Bodenverbände zu betreiben.

Eine ganz spannende Diskussion betrifft die öffentliche Wasserversorgung. Sie wissen, dass es in einigen Landkreisen und kreisfreien Städten Probleme gibt. Da sind Wasserversorgungsunternehmen privatrechtlich organisiert, aber im öffentlichen Eigentum. Es gab hier die Notwendigkeit, zu einer Regelung zu kommen. Ich glaube, das die Regelung trotz der Streichung des Wortes „pflichtig” ihrem Sinn und Zweck gerecht wird.

Ich will noch einmal ganz deutlich sagen, sowohl für die SPD als auch für die CDU: Wir haben nicht im Geringsten die Absicht, der Liberalisierung der Wasserversorgung das Wort zu reden. Wir sind dafür, dass sie weiterhin auf breiter kommunaler Basis erfolgt - die von uns vorgeschlagene gesetzliche Regelung wird dies absichern -; denn Wasserversorgung ist eine öffentliche Aufgabe und muss es auch bleiben.

Mit der Gesetzesänderung haben wir auch einen wichtigen Beitrag geleistet, um auf dem Weg, auf den wir uns begeben haben - Gleichsetzung der dezentralen mit den zentralen Entsorgungslösungen -, ein Stück voranzukommen. Zur Erreichung von Investitionssicherheit für private Grundstückseigentümer, die selbst Kleinkläranlagen bauen, haben wir eine gute Lösung gefunden: Die Grundstückseigentümer werden für 15 Jahre vom Anschluss- und Benutzungszwang freigestellt.

Es ging uns auch darum, Normen und Standards zu senken. Wir sind der Auffassung, dass Kleinkläranlagen nicht, wie ursprünglich von der Landesregierung im Gesetzestext vorgesehen, mindestens einmal im Jahr geprüft werden müssen. Stattdessen haben wir eine Regelung aufgenommen, nach der die Prüfung nur mindestens alle zwei Jahre erfolgen muss.

Frau Dr. Enkelmann, zur Frage der Freistellung von Kleinkläranlagen vom Erfordernis einer Baugenehmigung haben Sie einen Vorschlag unterbreitet. Dazu haben wir uns bereits im Ausschuss ausgetauscht. Ich habe festgestellt, dass es dazu einen breiten Konsens gibt. Ich biete an, eine entsprechende Regelung zum richtigen Zeitpunkt zu treffen, nämlich im Rahmen der Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung. In den nächsten Tagen werden wir entsprechende Entwürfe des zuständigen Bauministeriums auf den Tisch bekommen. Ich bin sicher, dass wir spätestens in einem halben Jahr eine solche Regelung treffen können. Aber Sie werden sicher Verständnis dafür haben, dass auch diese Frage einer intensiven Diskussion mit Verbänden, zum Beispiel dem Städte- und Gemeindebund, bedarf. Es wäre nicht angemessen, wenn wir schon heute einen entsprechenden Beschluss fassen würden. Ich möchte jedoch signalisieren, dass wir, was diesen Punkt betrifft, auf einem gemeinsamen Weg sind.

Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz kommen wir in Brandenburg ein gutes Stück voran. Ich bedanke mich herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit.

Die Fraktionen von SPD und CDU empfehlen Ihnen, dem Gesetz zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)