Protokoll der Sitzung vom 04.09.2002

Das ist eine Antwort für die Stadt Cottbus, wie ich sie zurzeit für alle anderen Städte sowie deren Bedarf und deren Ansprüche an die Qualität des Stadtumbaus ebenfalls geben müsste. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke auch. - Wir sind bei der Frage 1252 (Sonderpro- gramm „Schutzplanken“), die vom Abgeordneten Senftleben gestellt wird. Bitte schön.

Der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr hat am 14. Juli 2002 mitgeteilt, dass durch das Land Brandenburg in diesem Jahr ein Sonderprogramm für Schutzplanken ermöglicht werden soll. Das 5,5-Millionen-Euro-Programm soll die Installation von Schutzplanken auf 200 km Straßen im Land Brandenburg sicherstellen.

Ich frage die Landesregierung: Wird durch das Sonderprogramm ausschließlich die Installation von zusätzlichen Schutzplanken realisiert?

Herr Minister Meyer, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Senftleben, die Installation der Schutzplanken erfolgt, wie Sie es in Ihrer Frage bereits gesagt haben, im Rahmen eines zusätzlichen Programms. Innerhalb des Schutzplankenprogramms wird nicht die Reparatur, sondern nur die Neuausstattung von Straßen mit Schutzeinrichtungen finanziert.

Obwohl im Jahre 2001 mit etwa 12 % ein starker Rückgang der Zahl der im Lande Brandenburg im Straßenverkehr Getöteten zu verzeichnen war, ist der Anteil der durch Baum- bzw. Abkommensunfälle Getöteten insbesondere auf Landesstraßen noch deutlich zu hoch. Im letzten Jahr war der Rückgang der Zahl der durch Baumunfälle Getöteten mit ca. 6 % deutlich geringer als der Rückgang der Zahl der auf den Straßen Getöteten insgesamt. Deshalb soll in diesem Jahr durch den verstärkten Einsatz von passiven Schutzeinrichtungen am Straßenrand die Schwere von Abkommensunfällen schrittweise weiter verringert werden.

Im 1. Halbjahr 2002 sind durch die Straßenbaubehörden 3,2 Millionen Euro für Schutzeinrichtungen an Bundes- bzw. 2,3 Millionen Euro an Landesstraßen beauftragt worden. Damit können 115 km Bundes- und 85 km Landesstraßen gesichert werden. Der Bedarf für alle brandenburgischen Straßenbauämter wurde mit 8 Millionen Euro für Bundesstraßen und 5 Millionen Euro für Landesstraßen ermittelt.

Die Installation erfolgt vorrangig an hoch unfallbelasteten Straßen, die durch ein computergesteuertes Programm landesweit ermittelt wurden. Ziel des Programms ist es, die Zahl der tödlichen Baumunfälle im Lande Brandenburg im Jahr 2002 und in den Folgejahren im Vergleich zum Jahr 2000 weiter zu verringern. Das bedeutet einen volkswirtschaftlichen Nutzen durch die Einsparung zum Beispiel von Krankenhausbehandlungskosten von 50 bis 70 Millionen Euro pro Jahr.

Neben Schutzplanken werden an Unfallschwerpunkten weitere Maßnahmen wie profilierte Randmarkierungen, zusätzliche Kurventafeln, Bau von Linksabbiegefahrstreifen und Errichtung

von Wildschutzzäunen umgesetzt. Dafür werden zusätzliche Mittel bereitgestellt. - Schönen Dank.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Bitte, Herr Abgeordneter Schrey.

Ich habe zwei Nachfragen. Erstens: Werden diese Mittel nur für herkömmliche Schutzplanken oder auch für die neuartigen Schutzplanken eingesetzt, zu denen im vorigen Jahr Modellversuche gelaufen sind?

Zweitens: Wie hoch ist der bisherige Installationsgrad in Kilometern?

Herr Schrey, was Sie in herkömmliche Leitplankensysteme implizieren, stammt ja von verschiedenen Herstellern. Auch im Land Brandenburg gibt es einen Hersteller, der inzwischen die allgemeine Zulassung der Bundesanstalt für Straßenwesen bekommen hat. Damit ist dieser Hersteller ein weiterer Konkurrent auf dem Markt und wird dementsprechend berücksichtigt. Seine Produkte haben den Vorzug, dass man verkürzte Schutzplankenstrecken zur Anwendung bringen kann, und deshalb wird er wahrscheinlich auch einen gewissen Vorteil haben.

Des Weiteren haben Sie nach den Gesamtkilometern gefragt. Bei Bundesstraßen sind es ca. 450 km, also etwa 11 bis 12 %. Bei Landesstraßen sind es insgesamt ungefähr 300 km. Das bedeutet, dass im Zuge der Bundesstraßen bei den Alleen ein Installationsgrad von etwa 50 % erreicht ist.

Sie erkennen daran, dass noch einiges zu tun ist. Dafür brauchen wir Geld. Dabei gehen wir in Abstimmung mit dem Innenministerium erstens nach dem Programm. Zweitens gibt es beim Innenministerium eine große Tafel, auf der die Stellen fixiert werden, an denen Unfälle passieren, und zwar auch differenziert nach der Schwere der Unfälle. Dies wird bei der Auswertung mit hinzugezogen. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Damit sind wir bei der Frage 1253 (Halbierung der Arbeits- losigkeit in Brandenburg bis zum Jahr 2008), die von der Abgeordneten Dr. Schröder gestellt wird. Bitte schön.

Der neu berufene Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen, Herr Baaske, hat angekündigt, die Arbeitslosigkeit im Lande Brandenburg innerhalb der nächsten sechs Jahre halbieren zu wollen.

Ich frage die Landesregeirung: Wie untersetzt sie diese Zielstellung ihres Arbeitsministers?

Herr Minister Baaske, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schröder, Sie machen mir Spaß. Sie wollen mir mit Ihrer Frage das Geheimnis entlocken, wie wir es in Brandenburg hinbekommen wollen, die Arbeitslosigkeit in den nächsten sechs Jahren zu halbieren, und werden dann nach Berlin gehen und mich dadurch, dass Sie das Geheimnis kennen, übertrumpfen.

(Beifall bei der SPD - Zurufe von der PDS)

Wir alle wissen, dass das so einfach nicht geht. Ich habe die Halbierung auch nicht in dem Sinne angekündigt, sondern habe nur gesagt, dass ich sie unter gewissen Prämissen für möglich halte. So habe ich das formuliert und es gab auch Zeitungen, die das so geschrieben haben.

Dazu brauchen wir natürlich einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Das ist uns, denke ich, allen klar. Wir brauchen die Wirtschaft, wir brauchen die Politik, wir brauchen die Verbände und die Gewerkschaften. Ich gehe davon aus, dass wir diesen Konsens erzielen werden. Darum soll das von mir noch einmal ein Appell zur Unterstützung sein. Wir kommen nachher in der Aktuellen Stunde noch einmal auf die Details der Hartz-Kommission zu sprechen und können dann darüber diskutieren.

Ich habe die Bedingungen genannt, die wir brauchen, wenn wir tatsächlich große Sprünge in der Arbeitsmarktpolitik machen wollen. Dazu gehört unter anderem die Konjunktur. Es ist jedem klar, dass es anders gar nicht geht. Auch Herr Marx hatte schon festgestellt, dass man in einer Rezession mit einer höheren Arbeitslosigkeit rechnen müsse. Diese Situation haben wir jetzt. Insofern kann man in diesen Punkten von Herrn Marx durchaus eine Menge lernen.

Das andere ist, dass wir dieses Papier nicht zerreden wollen. Wir müssen anerkennen, dass wir ein Konzept haben, das nicht nur wie bisher einzelne Räder hat, sondern wir haben ein Konzept, das ein Räderwerk darstellt. Man könnte schon fast sagen, es ist ein Getriebe; aber es fehlen noch ein paar Teile, das wissen wir. Darüber können wir nachher im Detail diskutieren.

Natürlich brauchen wir ein weiterführendes Infrastrukturprogramm. Dabei sehe ich ganz optimistisch in die Zukunft. Mit dem Solidarpakt II können wir in der Tat einiges bewegen.

Die Prognose für Brandenburg basiert darauf, dass die Vorschläge der Hartz-Kommission - zumindest in weiten Teilen umgesetzt werden, und sie basieren auf der Hoffnung, dass es global keine weiteren dramatischen Wirtschaftseinbrüche gibt. Hartz selbst rechnet unter diesen gesünder werdenden Bedingungen mit weniger als zwei Millionen Arbeitslosen. Das wird sehr detailliert in dem Konzept vorgerechnet. Die Ausgangssituation - das wissen wir auch - ist in Brandenburg eine andere. Was die Anzahl der freien Stellen angeht, so sind wir fünfmal so schlecht wie der Westen. Darum wird es zusammen mit der Konjunktur mindestens doppelt so lange dauern, bis wir im Osten - speziell in Brandenburg - so weit sind.

Die realen Verhältnisse sind klar. Wir sind uns darüber im Klaren, dass es länger dauern wird. Die Arbeitslosigkeit muss hierzulande in Größenordnungen gesenkt werden. Ich hoffe, dass Sie mir diesen Optimismus, den ich in die Region streuen will, nicht vorwerfen, sondern ihn mit mir teilen. Vor allem bitte ich Sie darum: Lassen Sie uns bei der Realisierung dieses Programms, das in den

nächsten Jahren auf uns zukommt, an einem Strang ziehen und versuchen, es umzusetzen; übrigens sehr gern mit Berlin!

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1254 (Ton- und Kiessand- tagebau Plieskendorf-SW), gestellt vom Abgeordneten WernerSiegwart Schippel. Bitte.

Der Kiesabbau in der Region Calauer Schweiz (Niederlausitz) ist umstritten. Das Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und die Untersuchungsergebnisse, ob das Versiegen von Quellen und das Trockenlegen von Feuchtgebieten in einem engen Zusammenhang mit dem Kiesabbau stehen, liegen noch nicht vor. Ungeachtet dieser noch offenen Verfahren wurde mit dem Neuaufschluss des Ton- und Kiessandtagebaues Plieskendorf-Südwest begonnen.

Ich frage daher die Landesregierung: Auf welcher Grundlage erfolgen zurzeit die Arbeiten in Plieskendorf-Südwest?

Das Wort geht erneut an den Wirtschaftsminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schippel, die Gewinnungsarbeiten im Ton- und Kiesabbau in Plieskendorf-Südwest erfolgen auf der Grundlage zugelassener bergrechtlicher Hauptbetriebspläne. Diese wurden am 19. April 1998 und erneut am 10. Mai 2002 vom zuständigen Landesbergamt genehmigt. Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens aller Träger öffentlicher Belange wurde festgestellt, dass der Genehmigung des Abbaus keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Da sich der zurzeit genehmigte Abbau nur auf die Gewinnung der Rohstoffe oberhalb des Grundwasserspiegels auf einer Fläche von weniger als 10 ha erstreckt, war entsprechend der geltenden Vorschriften zur Umweltverträglichkeitsprüfung für diese Zulassung kein neues Planfeststellungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Ein solches Verfahren zum Abbau des Bergwerksfeldes Plieskendorf-Südwest wurde am 17. November 1999 beantragt, wobei sich der Abbau auf eine Fläche von 78 ha bis zum Liegenende der Lagerstätten erstrecken sollte. Diesem Verfahren sind positive Entscheidungen der Raumordnung vorausgegangen. Das Vorhaben wurde als Vorranggebiet in den Regionalplan aufgenommen und im Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens in der landesplanerischen Beurteilung vom 7. Januar 1998 positiv beurteilt.

In dem vom Landesbergamt durchgeführten Planfeststellungsverfahren sind alle notwendigen Umweltverträglichkeits- und Flora-Fauna-Habitat-Prüfungen sowie Anhörungen vorgenommen worden. In absehbarer Zeit wird hierzu die abschließende Entscheidung ergehen. Das ist der Punkt, auf den Sie hinweisen. Zur Schaffung eines Entwässerungsvorlaufes zum Zwecke der langfristigen Sicherung der Rohstoffversorgung wurde bereits

der vorzeitige Beginn im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren zugelassen.

Zu den Auswirkungen der Gewinnungsarbeiten wurden vorher umfassende Gutachten erstellt. Alle Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass zwischen den Gewinnungsarbeiten sowie dem Versiegen von Quellen und dem Trockenlegen von Feuchtgebieten im Schutzgebiet der Calauer Schweiz kein ursächlicher Zusammenhang besteht. Die vorliegenden Gutachten sowie die Stellungnahmen wurden in allen vorgenannten Genehmigungsverfahren umfassend berücksichtigt.

Ich bedanke mich. - Wir sind bei der Frage 1255 (Zuständig- keitsregelungen), gestellt vom Abgeordneten von Arnim. Bitte.

Wiederholt musste ich feststellen, dass in Brandfällen bei Abfallzwischenlagern in der Uckermark die Zuständigkeitsfrage durch die Erklärung „Wir sind nicht verantwortlich“ weitergeschoben wird. Insbesondere bei schadstoffbelasteten Deponien stehen diese eventuell kurz vor einer Katastrophe.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, kurzfristig eindeutige und klare Zuständigkeitsregelungen so bekannt zu machen, dass sich diese Zuständigkeitsfrage nicht mehr stellt?

Das Wort geht an den Innenminister. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter von Arnim, es ist richtig, dass bei Bränden auf Deponien neben den Brandgefahren häufig auch immer wieder Umweltgefahren auftreten. Dieses betrifft Gefahren für den Boden, für die Gewässer und für die Luft. Die Zusammenarbeit vor Ort ist entweder gut oder sie ist schwierig. Das hängt häufig auch von Personen ab, wie wir wissen.

Die Gefahrenabwehr regelt sich im Lande Brandenburg grundsätzlich nach den Vorschriften des Ordnungsbehördengesetzes. Die Ordnungsbehörden führen dabei ihre Aufgaben nach den hierfür erlassenen besonderen Gesetzen und Verordnungen durch. Zuständigkeitsfragen zwischen einzelnen Aufgabenträgern treten insbesondere dann auf, wenn wie bei den von Ihnen genannten Deponiebränden die Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr für unterschiedliche Fachbehörden gegeben ist. Hier ist ein hoher Koordinierungsbedarf erforderlich. Bisher gab es bei der Bekämpfung derartiger Brände und beim Zusammenwirken der Feuerwehren keine Probleme. Dies wird umso besser funktionieren, je klarer die gesetzlichen Vorgaben geregelt sind.

Aus diesem Grunde wollen wir die derzeit laufende Novellierung zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz nutzen, um bessere Regelungen für die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden zu schaffen. Es hängt aber sehr stark davon ab, wie die verschiedenen Ordnungsbehörden vor Ort zusammenwirken.

Ich bedanke mich. - Wir sind bei der Frage 1256 (Unterstüt- zung des Bombardierwerkes in Hennigsdorf), gestellt von Frau Tack. Bitte sehr.