Ich frage daher die Landesregierung: Welche Position vertritt sie vor dem Hintergrund der aktuellen Situation zur Erstellung eines Klimaschutzprogramms für Brandenburg?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hinter uns liegen schwere Wochen; eine Flutkatastrophe, wie sie wohl keiner von uns bisher erlebt hat, ist über Deutschland und die angrenzenden Länder hinweggezogen. Die Meteorologen sagen, es sei eine extreme Wetterlage; die Klimaforscher sagen, extreme Wetterlagen könnten zunehmen. Je weniger Klimaschutz wir betreiben, desto mehr extreme Wetterlagen werden wir bekommen.
Die Flutkatastrophe hat jedem von uns noch einmal deutlich gemacht, warum Klimaschutz einen so zentralen Stellenwert in der Politik der Landesregierung besitzt und warum das auch in Zukunft so bleiben wird. Klimaschutz heißt Verminderung des Ausstoßes klimawirksamer Gase. Über 80 % dieser Emissionen entstammen in Brandenburg der Verbrennung fossiler Energieträger in Kraftwerken und Feuerungsanlagen sowie im Verkehr. Der effiziente Umgang mit Energie und die Nutzung kohlenstoffarmer Energieträger, von Erdgas in Kraftfahrzeugen oder von erneuerbaren Energien, sind daher die Grundpfeiler praktischer Klimaschutzpolitik.
Nachdem in der letzten Woche der zehnte Jahrestag des InKraft-Tretens der brandenburgischen Landesverfassung gefeiert worden ist, darf ich daran erinnern, dass der brandenburgische
Seitdem, sehr geehrte Frau Dr. Enkelmann, haben wir sehr viel getan und viel erreicht. 1996 hat die Landesregierung mit dem Energiekonzept für das Land Brandenburg beschlossen, die CO2-Emissionen bis 2010 auf 53 Millionen Tonnen pro Jahr zu senken - das ist gegenüber 1990 eine Minderung um 42 % - und den Anteil erneuerbarer Energien von nahezu 0 auf 5 % des Primärenergieverbrauchs zu erhöhen. Dieser Beschluss trifft den Korridor für das langfristige Fernziel, in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts den CO2-Ausstoß der Industrieländer um 80 % zu verringern.
Alle vorliegenden Energiestatistiken belegen, dass wir unsere Beschlüsse bisher umgesetzt haben, indem wir viele kleine und große Schritte gegangen sind. Aber wir können uns auf dem Erreichten selbstverständlich nicht ausruhen. Klimaschutz muss ständig optimiert und auf eine noch breitere Basis gestellt werden.
Alle wichtigen Klimaschutzziele des Energiekonzeptes von 1996 sind auch in der kürzlich verabschiedeten Energiestrategie 2010 verankert. Mit der aktiven Unterstützung des Landwirtschafts- und Umweltausschusses und des Wirtschaftsausschusses dieses Landtages wurden zusätzlich CO2-Minderungspotenziale für alle wesentlichen Verbrauchssektoren festgehalten. Über gemeinsame Arbeitsgruppen werden alle klimaschutzrelevanten Wirtschaftsbereiche in die Klimaschutzpolitik der Landesregierung einbezogen. Dieses querschnittsorientierte Energiekonzept betrifft alle Bereiche der Landespolitik, aber selbstverständlich bleibt die Zuständigkeit meines Hauses für den Klimaschutz im Besonderen erhalten.
Das Umweltministerium muss insbesondere darauf achten, dass das anvisierte Ziel der CO2-Minderung nicht aus den Augen verloren wird und dass das Land auf unvermeidbare Folgen des Klimawandels vorbereitet ist. Wir haben deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die für Brandenburg relevanten Kenntnisse über die klimatische Entwicklung fortschreiben wird. Wenn die Energiestrategie 2010 und das integrierte Verkehrskonzept durch die ersten Feuerproben gegangen sind, können wir diskutieren, ob weitere Instrumente notwendig sind. - Herzlichen Dank.
Ich hätte noch zwei Nachfragen. Erstens: Ihnen ist bekannt, dass das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung unter anderem nachgewiesen hat, dass sich aus der globalen Erwärmung für Brandenburg ergibt, dass die Jahresdurchschnittsniederschlagsmenge deutlich sinken wird? Welche Maßnahmen will die Landesregierung in diesem Zusammenhang ergreifen?
Zweite Frage: Die PDS hatte von der Landesregierung ein Moorschutzprogramm gefordert. Sie wissen um die Bedeutung der Moore hinsichtlich Speicherfunktionen, hinsichtlich CO2
Bindung. Ist die Landesregierung in Brandenburg heute bereit, ein solches Moorschutzprogramm aufzulegen?
Frau Enkelmann, zur ersten Frage: Wir müssen alle Maßnahmen ergreifen, um das Wasser möglichst in der Landschaft zu halten. Unter anderem dienen dazu auch die Bestimmungen, die in dem novellierten Landeswassergesetz enthalten sind, etwa zur Erneuerung von Stauanlagen und Wehren, um den Rückhalt des Wassers in der Landschaft durch die Wasser- und Bodenverbände zu organisieren.
Zur zweiten Frage: Wir haben ein ganzes Instrumentarium von Maßnahmen zum Schutz unserer Böden und der Landschaft. In Mecklenburg-Vorpommern - das ist bekannt - hat man die Überschrift „Moorschutzprogramm“ gewählt. Es ist vorbildlich,
dass auch ein solches Etikett gewählt worden ist. Bei uns verbergen sich diese Maßnahmen in vielen anderen Programmen. Ich meine, dass wir auf diesem Gebiet auch sehr wirkungsvoll vorgehen.
Herr Staatssekretär, zwei Nachfragen. Erstens: Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass ein Klimaschutzprogramm weit mehr umfasst als ein energiepolitischer Handlungsrahmen?
Zweite Frage: Ist Ihnen bekannt, dass die Staatsregierung in Sachsen über ein Klimaschutzprogramm verfügt und den Weg eines Klimamodells gegangen ist? Inwieweit sind dort gesetzte Schwerpunkte für Brandenburg relevant?
Schon Mitte der 90er Jahre hat sich die Landesregierung dafür entschieden, querschnittsorientiert vorzugehen. Wir halten diesen Weg auch im Interesse des Klimaschutzes für effektiv, dass wir also nicht den Gesichtspunkt Klimaschutz, sondern den Einsatz der Energien vorrangig sehen, dass wir alle Politikbereiche in den Schutz der Umwelt und des Klimas einbeziehen. Deswegen hat die Landesregierung diese querschnittsorientierte Energiestrategie vorgelegt. Dabei ist das Wirtschaftsministerium federführend. Daran ist das Umweltministerium wesentlich beteiligt, aber auch andere Ressorts wie etwa das Verkehrsministerium sind einbezogen.
Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1250 (Drogen an Grund- schulen), gestellt von der Abgeordneten Fechner.
Im „Berliner Kurier“ vom 24. August dieses Jahres wird der brandenburgische Gesundheitsminister Günter Baaske wie folgt zitiert:
„Wir müssen bereits in den Grundschulen über die Gefahren und Folgen des Rauschgiftkonsums aufklären.“
„Das sich die Grundschulen mit Drogen wie Haschisch, Heroin oder auch Ecstasy nicht befassen, halte ich für sinnvoll und zielführend.”
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Fechner, die Landesregierung vertritt eine einheitliche und dieselbe Auffassung wie in der 54. Plenarsitzung. Es besteht nämlich keinerlei Unterschied und Widerspruch zwischen den Äußerungen meines Kollegen Baaske und meinen Äußerungen. Auch ich habe damals gesagt: Natürlich müssen wir über die Folgen von Sucht, über das Problem und Phänomen von Sucht auch in den Grundschulen aufklären. Ich halte es aber wie mein Kollege Günter Baaske für nicht zielführend, dass wir Kindern in der Jahrgangsstufe 1 bis 6 die Details der viel geringeren Problematik des Rauschgifts anstelle der großen Massenproblematik von Alkohol erklären. Deshalb haben wir diese Position.
Wir gehen natürlich unverändert von der Notwendigkeit präventiver Aktivitäten in den Grundschulen aus. Deshalb ist auch das Thema Prävention Bestandteil des Rahmenplanes und wird auch in den neuen Rahmenlehrplänen für die Grundschule, die wir das erste Mal länderübergreifend mit Mecklenburg-Vorpommern und Berlin ausarbeiten wollen, Teil der verpflichtenden Lehrinhalte sein. Im Sachunterricht in der Klasse 3 im Lernfeld 2 können Sie zum Beispiel lesen: Gestalten einer gesunden Lebensweise, Gefahren für die Gesundheit durch falsche Lebensweisen, Leichtsinn, Genussmittel, Medikamentenmissbrauch. Oder in der Biologie finden Sie: menschliche Organsysteme, Suchtgefahren bei Alltagsdrogen und anderen Süchten.
Der Schwerpunkt der Präventionsbemühungen im Grundschulbereich hat jedoch einen weitgehend suchtmittelunspezifischen Ansatz. Das entspricht dem von der Weltgesundheitsorganisation geforderten Kompetenzansatz in der Erziehung, der auf die Stärkung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler abzielt. Ziel ist es nämlich, den Schülerinnen und Schülern Fähigkeiten und mögliche Kompetenzen wie ein kritisches Urteilsvermögen, differenziertes Denken und Handeln, Entscheidungsfähigkeit, Selbstwahrnehmung und Einfühlungsvermögen, Kommunikation und Selbstbehauptung, aber auch Umgang mit Stress, negativen Gefühlen und Problemsituationen zu vermitteln, damit sie alltägliche und außergewöhnliche Situationen des Lebens meistern können, ohne auf Rauschgifte oder andere Suchtmittel zurückzugreifen. Damit kann, meine ich, einer Reihe typischer Ursachen für den Konsum von Suchtmitteln sinnvoll vorgebeugt werden. Dieser Ansatz beinhaltet durchaus ein allgemeines Eingehen auf Folgen und Gefahren des Suchtmittelkonsums.
Das, was Sie hier heute noch einmal anfragen und damit einen Widerspruch unterstellen, ist Gegenstand der Gespräche in den verschiedenen Lernfeldern der weiterführenden Schulen, also insbesondere in den Jahrgangsstufen 7 bis 10. - Vielen Dank.
Herr Minister, ich habe noch eine Nachfrage. In Berlin hat man jetzt damit begonnen, rund um die Schulen die Zigarettenautomaten abzubauen. Nikotin ist ja auch ein Suchtmittel, dessen Konsum stetig ansteigt.
Wie sieht die Landesregierung den Vorschlag, dies in Brandenburg auch zu tun, sodass die Jugendlichen nicht so leicht an Zigaretten kommen und nicht so schnell mit den Nikotingefahren konfrontiert werden?
Wir haben als Landesregierung die Kampagne „Be Smart Don't Start“ gestartet, womit wir insbesondere verhindern wollen, dass Jüngere mit dem Rauchen beginnen. In den Grundschulen ist das Rauchen generell in keinem Fall gestattet. Erst den über 18-Jährigen an weiterführenden Schulen ist dies in einzelnen Bereichen, auf Raucherinseln oder anderen dafür vorgesehenen Plätzen, gestattet. Allerdings gibt es auch Bemühungen, raucherfreie Schulen einzurichten.
In den Schulen gibt es keine Automaten und im Umfeld, soweit die Schule darauf Einfluss nehmen kann, auch nicht, weil wir uns auch im Konsens mit der Tabakindustrie dessen bewusst sind, dass wir Vorsorge treffen müssen.
Danke sehr. - Wir sind damit bei der Frage 1251 (Stadtumbau Cottbus), gestellt von der Abgeordneten Konzack.
Anlässlich des Baustarts für den Stadtumbau im Cottbuser Wohnquartier Turower Straße am 1. Juli brachte die Oberbürgermeisterin von Cottbus auch im Namen der Stadtverordnetenversammlung die Sorge zum Ausdruck, dass die angespannte kommunale Finanzlage eine erfolgreiche Stadtentwicklung gefährden könne. Dies wurde gegenüber Wohnungsbauminister Meyer geäußert. Bedingt durch den Bevölkerungsrückgang werde künftig nicht die wachsende, sondern die schrumpfende Stadt Objekt aller Stadtumbaukonzepte sein. Diese Entwicklung erfordere unter anderem neue politische Lösungsansätze und die Klärung offener Finanzierungsfragen. Dabei geht es beispielsweise um die Kosten für den notwendigen Rückbau der technischen Infrastruktur, den Lastenausgleich und Umzugskosten.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, die angesprochenen offenen Finanzierungsfragen innerhalb der veränderten Rahmenbedingungen beim Stadtumbau zu lösen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Konzack, die Stadt Cottbus wird vom MSWV seit 1991 im Rahmen der Städtebauförderung in erheblichem Umfang unterstützt. Darüber hinaus werden EUMittel aus dem Programm „Zukunft im Stadtteil - ZiS 2000“ bereitgestellt. Zur Kofinanzierung der bereitgestellten Fördermittel muss die Stadt Cottbus, wie jede andere Stadt auch, 33,33 % - bzw. 20 % bei ZiS-Programmen - der zuwendungsfähigen Kosten aufbringen.
Mit dem Stadtumbau kam für die Stadt Cottbus wie für viele andere Städte mit einer überdurchschnittlichen Leerstandsquote eine weitere, neue Aufgabe hinzu. Im Rahmen des Programms „Stadtumbau Ost 2002“ erhielt die Stadt pauschale Zuschüsse für den Rückbau von 800 Wohneinheiten in Höhe von 2,88 Millionen Euro sowie für Aufwertungsmaßnahmen in Höhe von 2,4 Millionen Euro. Hierbei wird der Abriss ohne eine Beteiligung der Stadt gefördert. Jedoch sind die Aufwertungsmaßnahmen analog den anderen Stadterneuerungsprogrammen mit 33,33 % zu komplementieren.
Da es sich bei den ausgereichten Städtebauförderungsmitteln des Programms „Stadtumbau Ost 2002“ um die Finanzierung erster Sofortmaßnahmen handelt und auf diesem hohen Niveau in den nachfolgenden Programmjahren weitere umfangreiche Fördermittel zugewendet werden sollen, benötigt die Stadt darüber hinaus in den Folgejahren weitere Kofinanzierungsmittel. Vor dem Hintergrund, diese umfangreichen Fördermittel nicht mehr komplementieren zu können, wurde der Stadt seitens des MSWV aufgetragen, die bisherigen Standards der Stadterneuerung zu überdenken und Prioritäten im Kontext der gesamtstädtischen Entwicklung zu setzen. Des Weiteren ist das bereits abgeglichene Gesamtkonzept unter Einbeziehung der Kostenund Finanzierungsübersicht erneut mit dem MSWV abzustimmen.
Eine Erhöhung der Förderquote zur Reduzierung des Kofinanzierungsanteils, um so Eigenmittelprobleme zu lösen, lässt das Programm „Stadtumbau Ost“, bei dem es sich um ein Bundesprogramm handelt, nicht zu. Des Weiteren sind die Aufwendungen für Mieterumzüge sowie ein Lastenausgleich zwischen den Wohnungsunternehmen nach der mit dem Bund abgeschlossenen Verordnung „Städtebauförderung 2002“ nicht förderfähig und müssen durch die Wohnungsunternehmen selbst getragen werden. Im Rahmen der Förderung von Aufwertungsmaßnahmen nach der novellierten Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen vom 29. August 2002 können lediglich Kosten für das Umzugsmanagement im Rahmen der anerkannten förderfähigen Kosten zum Ansatz gebracht werden.
Das ist eine Antwort für die Stadt Cottbus, wie ich sie zurzeit für alle anderen Städte sowie deren Bedarf und deren Ansprüche an die Qualität des Stadtumbaus ebenfalls geben müsste. - Schönen Dank.