appellieren, in dem Bestreben nicht nachzulassen, alles im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu tun, um die Arbeitsund Entwicklungsbedingungen der Feuerwehr weiter zu verbessern. Der Unterschied zwischen den einzelnen Feuerwehren, ihrem Ausstattungsgrad und dem Bauzustand der jeweiligen Feuerwehrhäuser im Lande ist erheblich. Der Einsatz von Investitionen kann auch dadurch noch wirtschaftlicher erfolgen, dass die Fahrzeugbeschaffungen auf Kreisebene koordiniert und aus einem Pool getätigt werden. Erste Überlegungen und Bestrebungen dazu gibt es. Ich habe dieses Thema vor etwa einem halben Jahr mit den Landräten besprochen und den Landesbrandmeister gebeten, die Sachverhalte vorzutragen. Es ist deutlich geworden, dass es zwischen den Landkreisen Unterschiede gibt. Aber wir wollen die Verantwortung bei den Trägern des Brandschutzes lassen und bei der Zuweisung von Mitteln keine Zweckbindung vorschreiben. Davon, meine ich, sollten wir nicht abweichen. - Darum gibt es Unterschiede im Land.
Wir als Land haben die zuständigen Aufgabenträger im Rahmen der Möglichkeiten bei der Wahrnehmung der Verantwortung in ihrem Bereich jeweils unterstützt. Dieses gilt auch für die Zukunft, aber auf der Basis begrenzter Mittel.
Erstens: Aus der Kenntnis der Situation in Frankfurt (Oder) heraus möchte ich Sie, Herr Minister, fragen: Stimmen Sie mir darin zu, dass die Technik im Lande größtenteils zumindest erneuerungsbedürftig ist? Da ich Sie an der Stelle natürlich auch als Verantwortungsträger empfinde, stelle ich Ihnen diese Frage.
Zweitens: Können Sie sich vorstellen, dass mit der Veränderung des operationellen Programms, was die EU-Mittel betrifft, hier eine Möglichkeit bestehen könnte, um das Land an der Stelle zu unterstützen?
Frau Osten, „größtenteils“ ist nicht ganz richtig, denn mehr als die Hälfte der Fahrzeuge ist erneuert worden. Es ist ja doch ein unheimlicher Nachholbedarf abgearbeitet worden. Der Kollege Ziel kennt das nun wirklich aus eigener Anschauung sehr gut. Von daher gesehen sind sehr viele Anstrengungen gemacht worden. Aber in dem Bereich müssen wir weiter arbeiten. Inwieweit die Verknüpfung mit EU-Mitteln möglich ist, kann ich im Augenblick nicht abschließend beantworten.
Herr Minister, ich habe eine kurze Nachfrage: Wird die Finanzierung des Brandschutzes künftig Bestandteil des Finanzausgleichgesetzes sein oder arbeitet Ihr Haus an einer anderen Lösung, um den Brandschutz für die Kommunen oder für die Landkreise zu finanzieren?
Ich habe auch Ihre Beiträge im Rahmen der Kommunalreform so verstanden, dass Sie dafür sind, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Der Brandschutz ist sehr wichtig. Er lebt von der Beteiligung der Mitbürger. Von daher gesehen, meine ich, gehört das auch in die Kommunen, die Träger des Brandschutzes sind, oder in die Ämter, um auf diese Art und Weise einen wichtigen Beitrag dazu zu leisten. Diese Verantwortung soll vor Ort wahrgenommen werden. Darum denke ich nicht, dass wir zu der Überlegung kommen, das zu zentralisieren, weil es dann besser wird. Ich meine, die Bürger und die Verantwortungsträger vor Ort wissen am besten, wie sie das Geld für diese Zwecke ausgeben. Ich denke nicht an eine Zentralisierung.
Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1362 (Windkraftanlagen). Sie ist auf Wunsch der Fraktion gegen die Frage 1340 getauscht worden. Bitte, Frau Dr. Enkelmann.
Planung und Errichtung von Windkraftanlagen bzw. Windparks führen auch in Brandenburg in einigen Regionen zu Widerstand. Kritik wird weniger an der regenerativen Energie, sondern vor allem wegen mangelnder Berücksichtigung von kommunalen Entwicklungsplänen sowie naturschutzfachlichen Besonderheiten wie Zugvogelrastplätzen und Ähnlichem geübt.
In der Koalitionsvereinbarung von Mecklenburg-Vorpommern ist eine Überprüfung der landesplanerisch ausgewiesenen, noch unbebauten Eignungsgebiete und eine Veränderung der Abstandsregelungen vorgesehen. Die Einhaltung der Grenzwerte für Lärmemissionen wird ausdrücklich gefordert.
Ich frage die Landesregierung: Welche Position vertritt sie zu einer Überprüfung der Windkrafteignungsgebiete in Brandenburg?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ziel der Landesregierung ist es, die Windkraftanlagen auf geeigneten Standorten zu konzentrieren, sodass einerseits die energiepolitische Zielsetzung des verstärkten Einsatzes regenerativer Energien realisierbar ist, andererseits die Anlagen dort errichtet werden, wo die Konflikte mit der Siedlungsentwicklung und mit Naturschutzbelangen relativ gering sind. Als Instrument dient die Ausweisung von Eignungsgebieten in den Regionalplänen.
Im Land Brandenburg gibt es bisher nur in der Region Uckermark-Barnim verbindlich festgelegte Eignungsgebiete für die Windnutzung. Diese Eignungsgebiete fanden erst 2001 nach langen, intensiven Diskussionsprozessen die notwendige politische Mehrheit in der Regionalversammlung. Die bisherigen Erfahren im Umgang mit diesem Planwerkzeug zeigen, dass es
gelang, eine raumverträgliche Steuerung der Windnutzung zu erzielen. Für eine Überprüfung dieser Planung besteht aus Sicht der Landesregierung deshalb kein Anlass.
In den übrigen Regionen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. In dem derzeit laufenden Verfahren werden unter anderem die Planungen der Kommunen und Naturschutzbehörden einbezogen. Die regionalen Planungsgemeinschaften als Träger der Regionalplanung haben eine Abwägungsentscheidung unter Berücksichtigung dieser Belange zu treffen und die Pläne zu Ende zu führen. Im dann notwendigen Genehmigungsverfahren wird die Landesregierung diese Abwägungsergebnisse prüfen.
Erstens: Welche Möglichkeiten haben die Gemeinden tatsächlich, sich in diese Planung einzubringen? Ich habe im „Agrarund Umweltjournal“ gefunden:
„Innerhalb der ausgewiesenen Eignungsgebiete haben die Gemeinden in der Bauleitplanung die Möglichkeit zu einer Konkretisierung aus örtlicher Sicht.“
Eine zweite Frage: Ist der Landesregierung bekannt, dass zum Beispiel im Bereich Linum Windparks vorgesehen sind, die inmitten von Kranichrastplätzen liegen? Über 50 000 Kraniche rasten hier jährlich. Wie können solche naturschutzfachlichen Bedenken tatsächlich in die Planung eingebracht werden?
Ich begrüße ausdrücklich den transparenten Prozess der Planerstellung. Insofern ist es wichtig, dass sich betroffene Verbände und Gemeinden einbringen.
Es ist selbstverständlich - um auf Ihre zweite Frage zu antworten-, dass gerade in diesen Gebieten eine sehr genaue Prüfung und Abwägung erfolgen muss; denn diese Windparks stehen genau zwischen zwei Kranichrastplätzen. Bei dieser Anzahl von Tieren ist das meiner Meinung nach nicht der geeignete Standort für Windanlagen.
Das wird aber genau geprüft. Deshalb möchte ich hier kein voreiliges Urteil abgeben. Ich meine, dass die Gemeinden durch die kommunal verfasste Regionalplanung sehr wohl Einfluss auf die Regionalversammlung nehmen können, weil sie die Vertreter haben.
Sie haben zu Recht die Flächen angesprochen. Auch die Flächennutzungspläne der Gemeinden können dazu dienen, eben keine Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Es sind Flächen notwendig, sodass man in der Gemeinde auch
eine politische Willensbildung mit den Flächeneigentümern herbeiführen kann. Das ist aber ausdrücklich in kommunaler Hoheit. Wir haben dann die Pläne insgesamt zu koordinieren.
Während und nach der Hochwasserkatastrophe wurde durch die Landesregierung immer wieder darauf hingewiesen, dass schnell und unbürokratisch Unterstützung bezüglich aller Leistungen und Schäden gewährt wird. Wie der Berichterstattung der Presse - im „Prignitzer“ vom 05.11. - zu entnehmen ist, warten die Unternehmen noch immer auf Lohnersatzleistungen für den Einsatz ihrer Arbeitnehmer bei der Abwendung unmittelbarer Hochwasserschäden. In der Folge kommt es vonseiten der Feuerwehr zu Mitteilungen, dass es immer problematischer wird, Kameraden für den freiwilligen Dienst zu stellen. In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt liegen die Kostenübernahmeerklärungen der Länder bereits vor.
Ich frage die Landesregierung: Wann erfolgen nach vorgelegter Kostenübernahmeerklärung der Landesregierung Brandenburg die Auszahlungen an die Unternehmer?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schippel, ich möchte diese Frage nutzen, um auch auf den Gesamtzusammenhang einzugehen.
Träger des Katastrophenschutzes sind die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese nehmen die Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Die Träger des Katastrophenschutzes tragen die aufgrund dieses Gesetzes entstehenden Kosten des Katastrophenschutzes, soweit ihnen diese Aufgaben obliegen. Dies bedeutet hinsichtlich der Elbeflut, dass die betroffenen Landkreise die dadurch bei ihnen entstehenden Kosten zu übernehmen haben.
Im Katastrophenschutzgesetz ist ausgeführt, dass das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten Zuwendungen nach Maßgabe des Haushaltsplans für die Kosten der Katastrophenhilfe, die von öffentlichen und privaten Institutionen geleistet wird, zukommen lässt. Ergänzt wird dies durch den § 20 Abs. 5:
„Erfordern in einem Katastrophenfall die Abwehrmaßnahmen einen Kostenaufwand ungewöhnlichen Ausmaßes, so beteiligt sich das Land daran durch Sonderzuweisungen an die unteren Katastrophenschutzbehörden nach Maßgabe des Haushaltsplans.“
Ich möchte Ihnen sagen, welche Anforderungen bisher insgesamt eingegangen sind: vom Kreis Prignitz Anforderung auf
Diese eingegangen Anforderungen werden in meinem Hause geprüft und dann mit dem Finanzministerium abgestimmt. Die betreffenden Anträge werden also von beiden Häusern gemeinsam geprüft. Endgültige und nachprüfbare Kostenerhebungen der Landkreise werden benötigt, weil im Rahmen der BundLänder-Verhandlungen zur Umsetzung der Aufbauhilfefondsverordnung der ursprünglich vorgesehene Verteilungsschlüssel zwischen den Ländern neu berechnet werden muss.
Vom Landkreis Prignitz habe ich mit Datum vom 8. November, also vor wenigen Tagen, eine Anforderung bekommen, in der die Sachmittel aufgeführt sind. Weiter heißt es in den betreffenden Schreiben:
„Diese wurden bisher nicht erstattet. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anträge ist noch nicht abgeschlossen. Es gehen weiterhin Anträge ein, sodass sich die Summe noch erhöhen kann. Diesen erhöhten Aufwand kann der Landkreis nicht tragen. Darum bitten wir nach § 20 Abs. 5 um Erstattung.“
Die Prüfung läuft. Das Schreiben ist, wie gesagt, am 8. November eingegangen und der Landkreis selbst schreibt, dass die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anträge noch nicht abgeschlossen sei.
Wir sind bei der Arbeit. Ich kann die Ungeduld verstehen. Aber ich kann hier nicht zusagen, dass das sehr schnell gehen wird, weil wir für die Entscheidung natürlich haushaltsbegründende Unterlagen brauchen.