Wenn es mal immer so leicht wäre, Ja oder Nein zu sagen. Auch bei der PDS kann nach wie vor Geld nicht beschlossen werden, und für Baumaßnahmen braucht man nun einmal Geld. Deshalb muss ich konkret antworten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ziel, für die Rang- und Reihenfolge des Ausbaus der Ortsdurchfahrten im Land Brandenburg wurde ein einheitliches Bewertungssystem erarbeitet. Danach und nach den ersten Ergebnissen aus der derzeitigen Überarbeitung dieser Bewertung wurde noch eine Reihe von anderen Maßnahmen als dringlicher bewertet als die Ortsdurchfahrt Zehlendorf.
- Da das jetzt von Herrn Neumann kommt, darf ich ihn daran erinnern, dass er hier seit acht Jahren regionale Straßenbaumaßnahmen einfordert. - Sie sehen, ich höre auch hin.
So beginnen wir im Jahre 2003 in dieser Region beispielsweise mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrten Kremmen, Velten und Schildow.
Da die vorgenommene Bewertung der Ortsdurchfahrt Zehlendorf eine planungsseitige Vorbereitung ermöglicht, wurde bereits mit der Erarbeitung des Vorentwurfs begonnen. Durch die Anpassung an den neuen Leitfaden für die Gestaltung von Ortsdurchfahrten in Brandenburg wurde eine Überarbeitung des Entwurfs erforderlich. Derzeit findet die verwaltungsinterne Prüfung statt.
Die Erlangung des Baurechts und die Erarbeitung der Ausführungsunterlagen ist für Anfang 2004 vorgesehen. Der Baubeginn ist jedoch abhängig von der Erlangung des Baurechts und der Bereitstellung der finanziellen Mittel, Frau Osten. Das zu Ihrem Einwand. Sie als Vorsitzende des Haushaltsausschusses wissen das ja auch. Deshalb kann ein verbindlicher Termin vor der Festsetzung des Nachtragshaushaltes von mir nicht genannt werden. - Danke schön.
Ich danke Ihnen, Herr Minister Meyer. - Die Frage 1345 (Ge- fahr neuer Terroranschläge) wird von Herrn Abgeordneten Claus formuliert. Bitte schön.
Der Presse war am 17.10.2002 zu entnehmen, dass der Präsident des Bundesnachrichtendienstes die begründete Befürchtung äußerte, dass in Deutschland die konkrete Gefahr von Anschlägen ausländischer terroristischer Gruppierungen bestehe. Gestern wurde in den Nachrichten bekannt, dass noch ein Video aufgetaucht ist, in dem verschiedene Länder genannt werden, die mit Terroranschlägen zu rechnen haben; darunter auch Deutschland. Es wurde gesagt, das Video sei echt.
Ich frage die Landesregierung: Welche innenpolitischen Konsequenzen im präventiven Bereich in Brandenburg beabsichtigt sie im Hinblick auf die durch den BND-Präsidenten geäußerte Befürchtung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Claus, die vom Präsidenten des BND in der Öffentlichkeit dargestellten Erkenntnisse sind den Sicherheitsbehörden bekannt und werden vom Landes- und dem Bundesamt gemeinsam bewertet. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern stehen in einem ständigen Kontakt, schreiben sozusagen die Bedrohungslage fort und verständigen sich auch darüber, wie die Sicherheitsmaßnahmen fortzuentwickeln und an die Bedrohung anzupassen sind.
Nach Auswertung aller Erkenntnisse ist festzustellen, dass zurzeit keine konkreten - keine konkreten! - Hinweise auf bevorstehende Anschläge vorliegen. Aber niemand kann Anschläge ausschließen.
Die Polizei des Landes Brandenburg erhält daher die Schutzmaßnahmen, insbesondere für amerikanische, israelische/jüdische und britische Einrichtungen, bis auf weiteres aufrecht - und natürlich auch hier für das Führungskommando der Bundeswehr. Die Gefährdungsbewertung wird also fortgeschrieben und die Maßnahmen werden der jeweiligen Situation angepasst. Wenn die Bundeswehr zum Beispiel die Verantwortung bei der internationalen Schutztruppe in Kabul übernimmt, ändert sich die Gefährdungslage wiederum, ohne dass es konkrete Hinweise gäbe.
Wir können, wie gesagt, auf unserer rechtlichen Grundlage, auf der Basis der uns zur Verfügung gestellten Mittel gemeinsam lageabhängig reagieren und die Maßnahmen der Gefährdungsentwicklung anpassen.
Danke schön, Herr Minister. - Die Frage 1346 (Interessenver- tretung durch Auslandsplattformen) wird von der Abgeordneten Dr. Schröder formuliert. Bitte sehr.
Der Leiter der brandenburgischen Auslandsplattform in Dubai kümmert sich laut einem Bericht der „Berliner Zeitung“ vom 23. Oktober 2002 derzeit vornehmlich um Berliner Wirtschaftsinteressen. Er sei vonseiten eines Emirats gefragt worden, ob er zum Thema Müllentsorgung deutsche Recyclingunternehmen empfehlen könne, und stelle in diesem Zusammenhang Kontakte zum Berliner Recyclingunternehmen Alba her. Außerdem wolle er dafür sorgen, dass sich kranke Scheichs künftig in Berliner Krankenhäusern versorgen lassen.
Ich frage daher die Landesregierung: Warum kümmert sich der Leiter der brandenburgischen Auslandsplattform in Dubai, der vom Land Brandenburg luxuriös honoriert wird, vornehmlich um Berliner und nicht um Brandenburger Wirtschaftsinteressen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich stelle zunächst einmal klar, dass sich der Leiter einer brandenburgischen Auslandsplattform vornehmlich um brandenburgische Wirtschaftsinteressen zu kümmern hat, wie es ihm sein Geschäftsauftrag sagt.
Zu dem von Ihnen zitierten Artikel der „Berliner Zeitung“, Frau Abgeordnete: Die Aussagen in dem Gespräch sind in der hier wiedergegebenen Form - „vornehmlich“ und „kümmert sich“ nicht gefallen.
Ich halte es für sinnvoll, an dieser Stelle die brandenburgischen Wirtschaftsinteressen auch mit Blick auf die Wahrnehmung der Aufgaben unserer Auslandsplattformen kurz zu definieren. Wann ist ein Unternehmen ein Brandenburger Unternehmen? Doch dann, wenn es einen Standort in Brandenburg hat. Das von Ihnen genannte Unternehmen hat eben nicht nur einen Standort in Berlin, sondern hat auch mehrere Standorte in Brandenburg. Das sollte Ihnen, Frau Abgeordnete, bekannt sein; ich helfe aber gern nach.
Die Unternehmensgruppe Alba hat ihren Hauptsitz in Berlin, das Management und die Verwaltung des Unternehmens sind in Velten, also im Lande Brandenburg, beheimatet. Für 15 weitere Unternehmen dieser Firmengruppe gilt ebenfalls, dass sie in Brandenburg angesiedelt sind und mit Stand des Jahres 2001 1 747 Mitarbeitern Arbeit und Lohn gaben. Wenn ich mir vorstelle, wie Ihre Frage auf die Mitarbeiter dieser Betriebe im Lande Brandenburg wirkt, kann ich mir denken, dass es von deren Seite keine positive Reaktion gibt.
(Vietze [PDS]: Sie sollen die Frage beantworten und keine Bewertung vornehmen; ich sage es noch einmal! Egal, um wen es hier geht!)
Es ist also so, dass der Leiter unserer Auslandsplattform, wenn er sich für die Interessen des Unternehmens Alba in Dubai, in den Emiraten einsetzen würde, damit auch etwas für die brandenburgische Wirtschaft täte.
Ihr Vorhalt, der Leiter unserer Auslandsplattform in Dubai kümmere sich nicht um Brandenburger Wirtschaftsinteressen, entbehrt nach meiner Einschätzung jeder Grundlage.
Meine erste Frage: Nach Bekanntwerden der Sache mit dem Millionenkredit steht nun auch die Auslandsplattform in Dubai im Zwielicht, wie ich meine. Deshalb frage ich: Warum haben Sie nicht sofort nach Bekanntwerden der Sache mit dem Millionenkredit die Organisation „Transparency International“ eingeschaltet, die die Verbindungen zwischen der Auslandsplattform und der Chipfabrik aufdecken könnte?
Meine zweite Frage: Wie den Medien heute zu entnehmen ist, plant die Landesregierung, Herrn Fürniß auf Kosten des Steuerzahlers als Berater einzustellen. Ist es möglich, dass er den glücklosen Herrn Schmitter als Leiter der Auslandsplattform in Dubai ablöst?
Ich möchte zu Aussagen in der Presse, die Sie zu diesem Thema gelesen haben, seitens der Landesregierung keine Stellungnahme abgeben.
Noch einmal: Unsere vier Auslandsplattformen, die das Ministerium für Wirtschaft, die die Landesregierung in den Ihnen bekannten Regionen im Ausland eingerichtet hat, arbeiten wirtschaftlich, arbeiten wirtschaftlicher als die entsprechenden Außenbüros des Deutschen Industrie- und Handelstages.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. - Die Frage 1347 (Finanz- ausgleichsgesetz) wird vom Abgeordneten Petke formuliert. Bitte sehr.
Gestern mussten wir erfahren, dass sich in Deutschland ein weiteres Defizit in Höhe von 31 Milliarden Euro auftut und das wirtschaftliche Wachstum weiter sinkt. Davon werden nicht nur die Finanzen unseres Landes, sondern auch die der Kommunen betroffen sein.
In der Koalitionsvereinbarung ist festgeschrieben, dass im Land Brandenburg bis zum 01.01.2004 ein Finanzausgleichsgesetz in Kraft treten soll. Der Minister des Innern Schönbohm hat hierzu im Innenausschuss mehrfach Rede und Antwort gestanden. Die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen auf Bundesebene wird ihren Zeitplan möglicherweise nicht einhalten können, woraus Konsequenzen für die Erarbeitung des Zeitplans des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Brandenburg zu ziehen sind.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie ist der Stand der Erarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Abgeordneter Petke, gemäß der in der Regierungserklärung von Ministerpräsidenten Dr. Stolpe vorgetragenen Koalitionsvereinbarung soll in dieser Legislaturperiode das Gemeindefinanzierungsgesetz von einem auf Dauer angelegten Finanzausgleichsgesetz abgelöst werden.
Ich will aber gleich darauf hinweisen: Damit gibt es nicht mehr Geld, sondern das Geld wird berechenbarer, nach nachvollziehbaren Kriterien verteilt, wie wir ja hier im Parlament erörtern werden.
Um dabei insbesondere die Anforderungen an den kommunalen Finanzausgleich aus der zurzeit laufenden Gemeindegebietsreform zu berücksichtigen, haben wir uns in der Koalition auf ein In-Kraft-Treten des dauerhaften kommunalen Finanzausgleichsgesetzes zum 01.01.2004 verständigt.
Angesichts der weitreichenden Bedeutung dieses Gesetzes für die Entwicklung des Landes wird den infrage kommenden Gremien des Landes frühzeitig Gelegenheit gegeben, ihre Vorstellungen einzubringen.
Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen haben sich vor der Sommerpause zu den Grundforderungen des Finanzausgleichsgesetzes verständigt, auf dessen Basis zurzeit im Innenministerium der Referentenentwurf für das Finanzausgleichsgesetz erarbeitet wird.
Ich will aber auch daran erinnern, dass es sich beim kommunalen Finanzausgleich nicht um ein statisches, unveränderbares System handelt. Der Gesetzgeber ist vielmehr auch bei einer längerfristigen Festschreibung gehalten, die Wirkungsmechanismen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen vorzunehmen. So werden nach Abschluss der zurzeit anstehenden Gemeindefinanzreform auf Bundesebene alle Bundesländer gehalten sein, ihre kommunalen Finanzausgleichsregelungen zu überprüfen und anzupassen. Welche Auswirkungen dies auf die Behandlung des brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes haben wird, ist zurzeit noch nicht endgültig abzusehen. Unbeschadet hiervon werden wir unsere Arbeit an dem Gesetzentwurf planmäßig fortsetzen, um dann mögliche Ergebnisse der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen in den Entwurf einzuarbeiten. Einzelheiten kann ich derzeit noch nicht nennen.
Erstens: Sie haben Leitlinien für ein künftiges Finanzausgleichsgesetz angesprochen. Uns liegen sie noch nicht vor. Wann werden der Opposition diese Leitlinien übersandt?
Zweitens: Welche speziellen Probleme und Themen bringt die Landesregierung in die Arbeit der auf Bundesebene tätigen Kommission zur Neuregelung der Kommunalfinanzen ein?