Am 05./06.12.2002 fand in Bremen die jüngste Innenministerkonferenz statt. Die Tagesordnung beinhaltete Themen, wie etwa die flächendeckende Einführung des Digitalfunks für die Polizei, mögliche Einschränkungen des Versammlungsrechtes und weitere Themen, die auch unser Bundesland betreffen, zum Beispiel die Abschiebungsproblematik.
Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Beschlüssen der Innenministerkonferenz für das Land Brandenburg?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Homeyer, Schwerpunkte der Konferenz der Innenminister waren die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus, Polizeifragen, angefangen von der Kriminalitätsbekämpfung, einschließlich der Nutzung der DNA, bis zur Technikausstattung, zum Beispiel mit Digitalfunk; sowie der Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland und Probleme bei der Rückführung von Ausländern, welche in Brandenburg aufgrund der geringen Fallzahlen allerdings nicht bestehen. Wir haben ferner über die Zusammenarbeit der Polizeien mit Afghanistan, das Problem des Alkoholmissbrauchs in Fußballstadien sowie über die Verbesserung der Bekämpfung von Sexualstraftaten beraten.
Bemerkenswert ist, dass in der Innenministerkonferenz, in der CDU- und SPD-Innenminister aus allen Bundesländern mit deren jeweiligen Koalitionen vertreten sind, ein hohes Maß an Übereinstimmung besteht, auch wenn bei Detailfragen unterschiedliche Auffassungen bestehen. Der Wille zur Gemeinsamkeit ist stark ausgeprägt.
Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz müssen einstimmig gefasst werden. Einstimmigkeit ist ein grundlegendes Prinzip dieser Konferenz. Das zeigt, dass wir - dies betone ich ausdrücklich - im Kreis der Innenminister ein hohes Maß an Übereinstimmung haben.
Wir haben zu den genannten Fragen Beschlüsse gefasst und dem Prinzip der Einstimmigkeit folgend die Handlungsfähigkeit der Länder auf vielen Feldern der Innenpolitik unter Beweis gestellt und deutlich gemacht, dass wir besonders die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zivil- und Katastrophenschutzes intensivieren müssen.
Die umfangreichen Beschlüsse dieser Sitzung der Innenministerkonferenz werden wir nun in Brandenburg umsetzen. Die Festlegung, auf welche Art und Weise dies erfolgen sollte, sowie die Vorbereitung der dazu erforderlichen Maßnahmen erfolgen derzeit in meinem Hause. Ein wichtiger Punkt wird dabei sein, wie wir den Katastrophenschutz in Brandenburg verbessern können; denn hier besteht Handlungsbedarf.
Herr Minister, ich habe folgende Nachfragen. Sie sagten, dass auf der Konferenz auch über die DNA-Analyse gesprochen wurde. Welche Resonanz hat Ihre Forderung gefunden, die DNA-Analyse zu erweitern und in diesem Zuge auch die Möglichkeit der Biometrie bei ausländerrechtlichen Dokumenten zu erweitern?
Meine zweite Frage: Herr Minister, Sie haben gefordert, dass die Digitalisierung des Polizeifunks vorangetrieben und auch europaweit standardisiert werden soll. Welche Resonanz fand diese Forderung?
Seitens der Innenministerkonferenz besteht Einigkeit, die Möglichkeit der Identifikation von Personen per DNA zu erweitern. Wir haben den Bundesinnenminister einvernehmlich gebeten, mit der Justizministerin über eine Gesetzesänderung zu sprechen, um jene Straftaten in den Katalog aufzunehmen, bei denen DNA-Analysen vorgenommen werden können. Es besteht Einigkeit darüber, dass die DNA ein wichtiges Mittel der kriminalpolizeilichen Arbeit ist.
Was das Thema biometrische Merkmale angeht, ist die Sache komplizierter. Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Frage, welche biometrischen Merkmale aufgenommen werden sollen und ob dies europaweit, im Rahmen des Schengener Abkommens, geschehen solle oder ob wir in Deutschland damit beginnen und einen entsprechenden Maßstab für Europa setzen. Der Bundesinnenminister hat verdeutlicht, welche technischen Schwierigkeiten es dabei gibt, und auch, welche Schwierigkeiten in den Vereinigten Staaten von Amerika diesbezüglich bestehen. Es besteht jedoch Einvernehmen darüber, dass wir fälschungssichere Dokumente brauchen und biometrische Merkmale ein wichtiger Punkt bei der Erstellung solcher Dokumente sind. Es gibt aber noch keine Entscheidung, wie damit umgegangen werden soll.
Zum Thema Digitalfunk bestehen unterschiedliche Auffassungen aufseiten der Finanzministerkonferenz und der Innenministerkonferenz. Die Notwendigkeit der Einführung des Digitalfunks ist unumstritten. Der jüngste Bericht über die Katastrophenhilfe in Sachsen, den Sie vielleicht in der Zeitung gelesen haben, hat gezeigt, dass die Kommunikation zwischen den einzelnen Sicherheitsbehörden verbesserungsbedürftig ist. Das gilt auch für Brandenburg.
Es besteht in der Innenministerkonferenz Einvernehmen darüber, dass der Digitalfunk eingeführt werden muss. Derzeit ist jedoch nicht klar, wie dies finanziert werden soll. Dieses Thema wird auch auf der Tagesordnung der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz stehen; wir haben dies zumindest beantragt. Entscheidungen stehen aber noch nicht auf der Tagesordnung. Die Notwendigkeit besteht also, aber das Geld fehlt.
Herr Minister, Sie haben von der Notwendigkeit der Verbesserung des Katastrophenschutzes gesprochen. Können Sie uns Details bzw. Inhalte der neuen Strategien zur Verbesserung des Katastrophenschutzes nennen?
Eine zweite Frage, die uns schon seit langer Zeit bewegt, betrifft die Kommunalfinanzen, die angespannte finanzielle Situation der Kommunen. Wurden diese Dinge auf der IMK besprochen und dazu Festlegungen getroffen?
Ich beginne mit der letzten Frage: Wir haben auf der Innenministerkonferenz über die Kommunalfinanzen gesprochen. Es wurde ein Bericht über die Arbeitsergebnisse der Kommission auf Bundesebene gegeben. Wir haben uns vorgenommen, auf der Innenministerkonferenz im Mai kommenden Jahres die Kommunalfinanzen in den Mittelpunkt der Erörterung zu stellen. Es ist klar, dass dieses Thema von den Innenministern zum Teil vernachlässigt wurde. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir - SPD und CDU - gemeinsam Wege erarbeiten wollen, um für die Kommunen die Planbarkeit der Finanzen zu gewährleisten. Diesbezüglich existieren noch unterschiedliche Auffassungen, zum Beispiel zwischen einem großen Land wie Nordrhein-Westfalen und dem Land Schleswig-Holstein, um einmal zwei Länder zu nennen, die von derselben Partei geführt werden. Es handelt sich nämlich nicht um eine parteipolitische Frage, sondern um eine Frage, die stark von der Wirtschaftskraft und den Prioritätensetzungen des jeweiligen Landes abhängt.
Wir werden das Thema Kommunalfinanzen im Mai nächsten Jahres auf die Tagesordnung setzen und ein gemeinsames Ergebnis zu erreichen versuchen. Der Kommissionsbericht zum Thema „Kommunalfinanzen“ wird aller Voraussicht nach in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres fertig sein. Wir gehen davon aus, dass dies im III. oder IV. Quartal so weit sein wird. Dann können wir es bewerten. Wir wollen unsere Positionen jedenfalls einbringen.
Beim Katastrophenschutz hat es eine Veränderung gegeben. Vor einem Jahr konnten wir uns nicht über Fragen des Einsatzes der Bundeswehr verständigen. Wir sind uns jetzt darüber einig, dass die Bundeswehr mehr Aufgaben im Rahmen des Katastrophenschutzes übernehmen muss. Niedersachsen hat hierzu einen Bericht verfasst und Vorschläge unterbreitet, die jetzt in den einzelnen Bundesländern geprüft werden. Auf dieser Basis wird dies weiterentwickelt.
Was Brandenburg betrifft, bin ich mit dem Ministerpräsidenten einig: Zum Thema Katastrophenschutz werde ich im Kabinett im I. QuartaI nächsten Jahres eine Vorlage unterbreiten und auch im Innenausschuss vortragen, was da getan werden muss. In Brandenburg müssen im Bereich Katastrophenschutz mehr Übungen stattfinden, um kurzfristig auf das Auftreten von Naturkatastrophen reagieren zu können. Dies werden wir in Auswertung der Geschehnisse im Zusammenhang mit dem Elbehochwasser gemeinsam mit der Bundeswehr tun.
Auch bei der nächsten Frage gibt es eine Änderung. Die PDSFraktion hat gebeten, die Frage 1415 gegen die Frage 1430 zu tauschen. Damit ändern sich sowohl Fragesteller als auch der Beantworter von der Landesregierung. Daher erhält nun der Abgeordnete Thiel Gelegenheit, die Frage 1430 (Kein Licht am Ende des [Arbeitsmarkt-]Tunnels im OSL-Kreis) zu formulieren.
„Kein Licht am Ende des Arbeitsmarkttunnels im OSL-Kreis“ so kommentierte eine bekannte Lausitzer Tageszeitung Anfang des Monats die neueste Arbeitslosenstatistik.
Mit einer Erwerbslosenquote von 22,7 % bleibt der Bereich der Geschäftsstelle Senftenberg auch im November 2002 unrühmlicher Spitzenreiter im Cottbuser Arbeitsamtsbezirk. 11 053 Männer, Frauen und Jugendliche, 378 mehr als im Oktober, sind gegenwärtig auf Jobsuche. Mit nur 88 Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt wurde auf diesem Gebiet das schlechteste Ergebnis seit Jahren ausgewiesen. Ohne die 387 Beschäftigten bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die Strukturanpassungsmaßnahmen für 2 734 Arbeitnehmer sowie die 1 220 Teilnehmer an der beruflichen Weiterbildung würde sich eine wesentlich höhere Arbeitslosenquote abzeichnen. In den kommenden Monaten werden weitere Arbeitnehmer aus den unterschiedlichsten Gründen ihren Job verlieren.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Mit welchen arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Instrumenten wird sie in den kommenden Wochen Licht in den (Arbeitsmarkt-)Tunnel im OSL-Kreis bringen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Thiel, wir sollten nicht so tun, als bestünde eine solch dramatische Situation nur im OSL-Kreis. Die Arbeitslosigkeit blüht landesweit. Deutschland befindet sich generell in einer konjunkturellen Stagnationsphase, die sich auf den Arbeitsmarkt in ganz Brandenburg negativ auswirkt.
Der Landkreis OSL zählt natürlich weiterhin zu den Regionen des Landes Brandenburg, die von einer besonders hohen Arbeitslosigkeit betroffen sind. Gleichwohl sollten wir konstatieren, dass wir im Oktober 2002 im Vergleich mit Oktober 2001 eine um 0,8-Prozentpunkte bessere Quote haben. Es ist schon einiges geschehen. Sie haben die AB- und SA-Maßnahmen bereits erwähnt. Die FBW-Maßnahmen werden auch dazu beigetragen haben.
Die Arbeitslosenquote ist aber auch in diesem Jahr spürbar gesunken. Die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik des Landes leistet dazu natürlich einen erheblichen Beitrag. Ich will noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die ursprüngliche Verantwortung für die Arbeitsmarktpolitik beim Bund liegt und wir dessen Maßnahmen mit unserem Landesprogramm für Arbeit und Qualifizierung nur flankieren.
Einige der im Landesprogramm dargestellten Förderungen sind speziell auf die strukturschwachen Gebiete ausgerichtet, wobei wir genau prüfen, wie die Langzeitarbeitslosen und die Sozialhilfeempfänger über die Region verteilt sind. Danach orientieren wir uns bei der Vergabe der Zuschüsse. Insbesondere gilt dies für die SAM in den Sozialen Diensten, aber auch für die Zuschüsse, die wir aus dem ESF für die „Arbeit statt Sozialhilfe“-Maßnahmen nehmen, aber auch für die Arbeitslosenserviceeinrichtungen und unsere diesbezügliche Förderung.
Der Landkreis OSL erhält aber auch eine Förderung aus den regionalen Initiativen zwecks Verzahnung. Wir wollen im nächsten Jahr auch dort stärker umsteigen, um insbesondere die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verbessern. Insofern trägt die Arbeitsmarktpolitik des Landes auch in OSL Früchte. Der besonderen Situation in OSL wird also auch in besonderer Weise Rechnung getragen.
Kommen wir zu einigen Aspekten der Wirtschaftspolitik des Landes Brandenburg, die zweifelsohne einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage, gerade im Landkreis OSL, leisten. Diesbezüglich verweise ich auf zwei aktuelle Vorhaben, nämlich auf die Vestas-Rotorblattproduktion in Lauchhammer und die Biodieselanlage in Schwarzheide, bei denen wir davon ausgehen können, dass 450 neue Arbeitsplätze in der Region geschaffen werden.
Außer den traditionellen Maßnahmen - zu den GA-Mitteln sage ich noch etwas - gibt es eine gemeinsame Initiative verschiedener Ressorts der Landesregierung mit der IHK und der Handwerkskammer Cottbus, nämlich das Projekt „Aktiv für AGIL“. In dessen Rahmen sollen mithilfe unserer Lotsendienste Existenzgründer aus dem Hochschulbereich in die Existenzgründung geführt werden. Dies läuft gut und viel versprechend an.
Die Schaffung neuer Arbeitsplätze wird - ich habe viel über den zweiten Arbeitsmarkt gesprochen - künftig vordringliches Ziel der Landesregierung sein. Es wird in dieser Branche weiterhin einen breiten Fördermix geben. Wir werden auch weiterhin GAMittel für die Ansiedlung neuer Unternehmen zur Verfügung stellen. Ich will dazu zwei Zahlen nennen, damit in OSL nicht der Eindruck entsteht, sie seien in Brandenburg das fünfte Rad am Wagen.
Es werden momentan im OSL-Kreis aus der GA-Förderung 4 722 Euro pro Einwohner ausgegeben. Das ist der Stand vom 30. November dieses Jahres. Mit 4 722 Euro liegen wir deutlich über dem Landesdurchschnitt von 2 723 Euro. Das als Anmerkung und um deutlich zu machen, dass die Landesregierung durchaus sieht, dass es Regionen gibt, die besondere Unterstützung und Hilfe brauchen.
Ich habe eine Nachfrage: Herr Minister, wie bewerten Sie - weil so viel Wert auf private Arbeitsvermittlung gelegt wird - den Fakt, dass in diesem Arbeitsamtsbezirk 641 Arbeitslose Vermittlungsscheine erhielten, aber nur die wenigsten auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Stelle gefunden haben?
Ich habe noch eine Nachfrage, Herr Baaske. Das „Erste und Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ hat den Bundesrat passiert und wird im kommenden Jahr eingeführt. Ich frage Sie: Halten Sie den Kompromiss der Minijobs für ein geeignetes Instrument für den OSL-Kreis und natürlich für das Land Brandenburg insgesamt? Wie bewerten Sie diesen jetzt entstandenen Kompromiss?
Ich glaube, es geht darum, dass wir zum einen erkennen müssen, dass es im nächsten Jahr starke Einschränkungen in Bezug auf die Zahlung der Arbeitslosenhilfe geben wird. Das heißt, die neu geregelte Inanspruchnahme von Eigenmitteln der Arbeitslosenhilfeempfänger wird dazu führen, dass wir im Großen und Ganzen einen Rückgang zu verzeichnen haben werden.
Zum anderen müssen wir erkennen: Wenn bei uns - gerade in den strukturschwachen Gebieten - Menschen eingestellt werden, werden sie zweifelsohne Jobs im Niedriglohnbereich bekommen. Insofern ist es durchaus sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine Entlastung, wenn sie in diesen Bereich mit der jetzt bestehenden Gleitzone von 400 bis 800 Euro einsteigen können.
Ich halte es durchaus für Brandenburg und auch für den Osten Deutschlands insgesamt für eine ganz gute Lösung. Ich war Mitglied der Arbeitsgruppe. Dort wurden auch andere Lösungen diskutiert. Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Ich denke schon, dass wir mit dem, was jetzt entstanden ist, ganz gut leben können.