Ich will nur kurz sagen, Frau Birkholz, dass es nach dem DGBAntrag ja nicht so ist, dass der jetzt bei 100 % Stehende und auf 120 % Hochgerechnete nachher 120 % erhält, sondern das wird ja noch einmal verrechnet.
Insofern ist davon auszugehen: Wir haben nur einen Topf, den Topf der gesetzlichen Rentenversicherung. Aus ihm werden denjenigen Renten gezahlt, die jetzt Rentner sind. Wir müssen dabei berücksichtigen, dass diejenigen, die jetzt Einzahler sind, dadurch natürlich gewisse Anwartschaften erwerben. Wenn wir aus diesem Topf mehr herausnehmen, als wir bisher im System haben, nehmen wir entweder denen, die jetzt Rente erhalten - sprich den Westrentnern -, Rente weg oder nehmen denen, die jetzt einzahlen, Anwartschaften weg. So kann es nicht funktionieren.
Aber in einem Punkt gebe ich Ihnen Recht. Wir müssen, wie wir es auch in anderen Branchen zu erreichen versuchen, deutlich machen - darauf haben die Rentner auch durchaus Anspruch -, wann die Rentenangleichung erfolgt. Das heißt, wir müssen einen Zeitkorridor politisch benennen. Diesbezüglich müssen wir tatsächlich an den Bund herantreten - das tun wir auch - und fragen: Wie stellt ihr euch das vor? Sind wir im Jahre 2008 oder im Jahre 2010 so weit, dass die Angleichung erreicht ist?
Jetzt jedoch zu sagen, wir nehmen denen etwas weg, um das aufzustocken, wäre nicht fair gegenüber denen, die jetzt schon mit 80 % Einkommen sozusagen gegenüber 88 % Rente verrechnet werden.
Ich rufe die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Ihnen in der Drucksache 3/5154 vorliegt, zur Abstimmung auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen und der Antrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/4500 abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der Fraktion der PDS. Frau Abgeordnete Tack, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich soll schnell machen: der Nahverkehr wartet. Dem will ich gern folgen.
- Bei uns fahren mehrere Leute mit dem Zug. - Das Ziel unseres Antrags ist, kurz beschrieben, Herr Müller: Qualitätssteigerung im Schienenpersonennahverkehr durch Einsatz von Kundenbetreuern, um die Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel zu erhöhen, um mehr Fahrgäste zu gewinnen, um Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen und um eine nachhaltige Entwicklung im Land zu befördern. Dem soll der Bahnvertrag dienen, den das Land mit der Deutschen Bahn AG eingegangen ist.
Wie wir gehört haben, hat inzwischen auch Berlin sein Okay zum Vertrag gegeben. Es könnte also etwas werden. Daher wollen wir den Verkehrsminister noch einmal auffordern, den Verkehrsvertrag insbesondere hinsichtlich der Qualitätsstandards umzusetzen.
Zu den Auswirkungen und zur Umsetzung des Verkehrsvertrages: In der vorliegenden Fassung - zumindest in der Fassung, die ich kenne; Sie haben den Vertrag gegenüber dem Parlament nicht öffentlich gemacht - des Verkehrsvertrages mit der DB Regio ist hinsichtlich der Qualitätsstandards festgehalten, dass es, angefangen von Regionalexpresszügen mit Lok bis hin zu Regionalbahnen mit Triebwagen eine Besetzung mit Kundenbetreuern von 95 % über 50 % bis hin zu 10 % der Züge gibt.
Die Kriterien zu den Fahrgastinformationen sind im Verkehrsvertrag so definiert, dass ein Automat diese Funktion übernehmen kann. Das heißt aber für uns im Umkehrschluss, dass durch Zugbegleiter eine umfassende und optimale Fahrgastinformation, die über Standardinformationen hinausgeht, sichergestellt werden kann. Das, meine Damen und Herren, ist die qualitativ bessere Lösung. Darum geht es uns.
Zu den im Verkehrsvertrag festgeschriebenen Qualitätsstandards gehört auch die subjektive Sicherheit. Im Verkehrsvertrag steht:
Das heißt, die subjektive Sicherheit der Fahrgäste wird sich aufgrund des reduzierten Einsatzes von Zugbegleitern, wie im Verkehrsvertrag ausgestaltet, um bis zu 90 % verschlechtern und somit wird dem Ziel der Qualitätssteigerung entgegengewirkt.
Der Einsatz von Kundenbetreuern ist ein Qualitätsmerkmal für Fahrgäste. „Kundenbetreuer“ sollte auch ein guter Beruf und Arbeitsplatz bei der Bahn sein. Voraussetzungen für eine professionelle Leistungserbringung der Zugbegleiter sind unter anderem eine anerkannte Berufsausbildung sowie die regelmäßige Weiterbildung. Der Einsatz von Zugbegleitern, meine Damen und Herren, schafft und sichert Arbeitsplätze.
In der Begründung unseres Antrages sind die Funktionen von Zugbegleitern und Kundenbetreuern aufgezählt. Ich will diese
nicht noch einmal im Einzelnen vortragen, aber doch einige nennen: Zugbegleiter sind zunächst für den Verkauf von Fahrscheinen zuständig. Sie sind Ansprechpartner, sie sorgen für Sicherheit im Zug, sie sind ein Garant dafür, dass Sicherheit und Sauberkeit gewährleistet werden, sie gewährleisten Sicherheit bei Störungen und in Notfallsituationen usw. usf.
Die Mehrzahl dieser Aufgaben kann ein Automat nicht erfüllen, meine Damen und Herren. Service wird unter anderem als wichtig bewertet, vor allen Dingen für und von Neukunden, die erstmalig geworben werden, mit der Bahn zu fahren.
Mit Blick auf die wachsende Bedeutung des Tourismus im Land spielen die Kundenbetreuer eine wichtige Rolle als Mobilitätsberater und können außerdem über touristische Besonderheiten der Region informieren. Im intermodalen Verkehr bieten die Kundenbetreuer den Reisenden darüber hinaus Informationen zu Verknüpfungspunkten und Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen dem Schienenverkehr und anderen Verkehrsmitteln an.
Die meisten Fahrgäste, meine Damen und Herren, bevorzugen freundliche, persönliche Betreuung anstatt eines stummen Dialogs mit Automaten.
Der Einsatz von 100 % Personal muss nicht zwangsläufig teurer sein als 50 % Personal plus Automaten, berücksichtigt man den finanziellen Aufwand für die Anschaffung der Automaten und deren Instandhaltung. So zumindest sagen es Verkehrsexperten. Die Automaten kommen nicht aus Brandenburger Produktion, aber Kundenbetreuer könnten ganz gezielt in der Region gewonnen werden. Ich nenne in dem Zusammenhang den ConnexBetrieb.
Was für uns alle eine enorme Bedeutung haben sollte: Der Einsatz von Kundenbetreuern sichert und schafft Arbeitsplätze. Aufgrund der sehr hohen Arbeitslosigkeit in der Region BerlinBrandenburg sollte es sich die Regierung nicht leisten, auf diese möglichen Arbeitsplätze zu verzichten.
Lernen von anderen Wettbewerbern wäre für die Landesregierung auch in Bezug auf zukünftige Ausschreibungen zum SPNV ganz wichtig. Als Beispiel sei auch hier genannt: Connex besetzt alle Züge mit Kundenbetreuern.
- Darüber können wir reden. Aber der wird dauerhaft und in Gänze besetzt. Herr Verkehrsminister, in dem gemeinsamen Positionspapier der TRANSNET-Gewerkschaft und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr, der auch das Land Brandenburg, also der Verkehrsminister, angehört, ist zu lesen - ich will nur einen kurzen Auszug bringen -:
„Fahrgäste erwarten, dass die Nahverkehrszüge von ausreichend vielen Kundenbetreuern begleitet werden. Ziel muss daher eine möglichst hohe Besetzung mit Kundenbetreuern auf den Nahverkehrszügen sein. Hiermit sind auch
wirtschaftliche Vorteile verbunden: eine Steigerung der Kundenzufriedenheit, die Fahrgeldsicherung und die Verhinderung von Vandalismus führen zu Kostensenkungen und bei zunehmenden Fahrgastzahlen zu Erlössteigerungen.“
So steht es in der gemeinsamen Vereinbarung der TRANSNETGewerkschaft und der Bundesarbeitsgemeinschaft SPNV.
Zu diesem gemeinsamen Positionspapier gibt es auch eine gemeinsame Pressemitteilung. Auch daraus will ich Ihnen zwei Positionen vorlesen. Die erste Position hat der Geschäftsführer des VBB, Herr Stindt, geäußert, der zu diesem Zeiptunkt als Vorstandsvorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft sprach. Er möchte den Kundenbetreuer im Zug zum Mobilitätsdienstleister im integrierten Verkehrssystem entwickeln. Er sagt:
„Wir wollen den Service auf die gesamte Reisekette ausdehnen. Hierzu ist qualifiziertes Personal in den Zügen unabdingbar.“
„Als Mitglied der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Wohnungswesen der SPD-Bundestagsfraktion begrüße ich ausdrücklich die vereinbarten Grundsätze zur Ausschreibung im Schienenpersonennahverkehr.“
Genug Argumente, meine Damen und Herren, dafür, dass wir diesen Antrag gemeinsam annehmen können und die Landesregierung damit auffordern, diese Qualitätsmerkmale in künftige Ausschreibungen des Landes für den Schienenpersonennahverkehr aufzunehmen. Meine Damen und Herren von der SPD/CDU-Koalition, damit Sie auf der ganz sicheren Seite sind, das Richtige zu tun, wenn Sie mit uns gemeinsam diesen Antrag annehmen, sozusagen als vertrauensbildende Maßnahme, bringe ich noch ein Zitat aus dem ganz aktuellen integrierten Verkehrskonzept des Landes, erst im Dezember vergangenen Jahres im Kabinett beschlossen. Darin gibt es viele Bezugspunkte, aber ich will Sie nicht langweilen. Einen Auszug möchte ich gern bringen, der das Kapitel 2 - Grundsätzliche Ziele der Verkehrspolitik - betrifft. Dort heißt es unter dem Punkt „Wettbewerb im SPNV“, nachzulesen auf der Seite 20:
„Brandenburg wird systematisch den Wettbewerb um Schienenverkehrsleistungen fördern. Wettbewerb ist notwendig, um die Ziele der Bahnpolitik des Landes zu erreichen: Qualitätszuwachs bei Begrenzung der Kosten, Zunahme der Fahrgastzahlen und des SPNV-Marktanteils, Erhaltung und Ausbau der Sicherheit, Einhaltung aktueller Umweltstandards, Finanzierungsspielräume für den gesamten SPNV.“
Unser Vorschlag, meine Damen und Herren, durchgängig Kundenbetreuer in den Zügen einzusetzen, unterstützt also die verkehrspolitischen Ziele der Landesregierung. - Vielen Dank.