Üblicherweise wurde dennoch ein entsprechender Gesetzentwurf der PDS mit Datum vom 18. Dezember 2002 in 1. Lesung eingebracht und an den Hauptausschuss überwiesen. Der Hintergrund war natürlich klar: Man wollte noch einmal öffentlich die überaus moralische Position der PDS in dieser Frage darstellen. Okay.
Der Hauptausschuss, Herr Vietze, stellte dann fest, dass es angesichts der eindeutigen Rechtslage überhaupt nicht notwendig ist, ein Gesetz einzubringen, dass der freiwillige Verzicht auf eine Erhöhung der Amtsbezüge aufgrund der Besonderheiten des Ministerverhältnisses zulässig ist und dass diesbezügliche beamtenrechtliche Verzichtsverbote auf Mitglieder der Landesregierung keine Anwendung finden.
Wir haben der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses nichts hinzuzusetzen. Es ist eine gute Beschlussempfehlung, sie
entspricht der Gesetzeslage. Wir danken der Landesregierung für ihr Engagement in dieser Frage. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bleibe dabei: Der Antrag der PDS auf Nichtanpassung von Amtsgehalt und Familienzuschlag der Regierungsmitglieder ist und bleibt ein Schaufensterantrag. Ein Verzicht auf eine Erhöhung für 2003 und 2004 in der geforderten Höhe bleibt nach wie vor hinter dem zurück, was unsere Fraktion gefordert hat, nämlich einen echten Verzicht in Form einer unbefristeten Festschreibung der Grundentschädigung zum Beispiel für Abgeordnete auf 3 800 Euro. Also, Herr Kollege Vietze, warum haben Sie unserem Antrag nicht zugestimmt? War etwa die Senkung, die wir forderten, zu groß?
Daher versteht es sich von selbst, dass wir uns der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses anschließen und diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Eine Konsolidierung des Landeshaushaltes bedarf - das wissen wir alle - eines grundlegenden Umdenkens und einer landesübergreifenden Bereitschaft zu sparen. Bei den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes ist hier nicht nur die Erkenntnis dieser Notwendigkeit, sondern auch die Bereitschaft dazu sichtbar und das nicht nur aufgrund der normativen Kraft des Faktischen in Form der immer höheren Abgabenbelastung, sondern auch aus der Notwendigkeit heraus. Aber mittlerweile lassen sich die Menschen in unserem Land auch nicht mehr von der PDS blenden und erkennen sehr wohl, dass diese Fraktion tatsächlich niemandem, weder sich selbst als Abgeordneten noch den Mitgliedern der Regierungsbank, etwas Nennenswertes wegnehmen will.
Allerdings ist auch die Begründung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses aufgrund der stattgefundenen Beratung mehr als ernüchternd. Der Hinweis auf eine nebulöse Information des Hauptausschusses vonseiten der Landesregierung, dass die Kabinettsmitglieder auf dem Wege persönlicher Erklärungen auf eine eventuelle Erhöhung ihrer Bezüge lediglich im Jahr 2003 eventuell zu verzichten gedenken und dass nur deshalb die Ablehnung des PDS-Gesetzentwurfs empfohlen wird, ist schon verdammt traurig. Traurig deshalb, weil sich die Mitglieder der Landesregierung hier das Sonderrecht herausnehmen, in eigener Disposition hinsichtlich des Ob eines Verzichts sowie auch hinsichtlich dessen Höhe selbst zu befinden. Der Hinweis, dass eine mögliche Angleichung der Besoldung in Ost und West bei der Landesregierung hiervon nicht betroffen sein soll, gibt dem Ganzen schon wieder eine humoristische Note.
Auf das Ausmaß einer solchen Opferbereitschaft können wir alle sehr gespannt sein. Aus diesem Grund mutet die Diskussion im Ausschuss, ob Mitglieder der Landesregierung auf eine Erhöhung der Amtsbezüge überhaupt verzichten dürfen, verbunden mit dem Hinweis auf eine eventuelle Anwendung des besol
Auf dieses Niveau möchten und werden wir als Politiker der DVU uns jedenfalls nicht begeben. Aus diesem Grunde bin ich selbst der Beratung zu diesem besoldungsrechtlichen Schauspiel am 9. Januar dieses Jahres ferngeblieben.
Nichtsdestotrotz sind wir nicht bereit, dem lächerlichen Gesetzentwurf der PDS zuzustimmen. Daher folgen wir zumindest im Ergebnis der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem von der PDS-Fraktion initiierten Entwurf eines Gesetzes zur Nichtanpassung von Amtsgehalt und Familienzuschlag der Mitglieder und ehemaligen Mitglieder der Landesregierung Brandenburg in den Jahren 2003 bis 2005 habe ich bereits in der Dezembersitzung Stellung genommen. Seitdem haben sich keine neuen Gründe und keinerlei Bedarf zu einer Veränderung des Gesetzes ergeben. Daher möchte ich mich sehr kurz fassen.
Nach wie vor bin ich der Auffassung, dass das Gehalt der Mitglieder der Landesregierung entsprechend ihrer Verantwortung angemessen sein sollte. Wenn sich der Ministerpräsident und die Minister gleichwohl dazu entschlossen haben, im Jahr 2003 unabhängig von der Höhe der Anpassung im öffentlichen Dienst auf eine Anpassung ihrer Bezüge zu verzichten, so ist das ihr Sparbeitrag, über den sie persönlich entschieden haben. Darüber hinausgehender Schritte, wie sie zum Beispiel der vorliegende Gesetzentwurf der PDS-Landtagsfraktion beinhaltet, bedarf es deshalb nicht.
Erfreut habe ich zur Kenntnis genommen, dass sich der Hauptausschuss des Landtages in seiner Sitzung am 9. Januar diesen Argumenten angeschlossen und dem Landtag mehrheitlich empfohlen hat, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die Damen und Herren von der PDS-Landtagsfraktion werden diese Forderung, wie eben dargelegt, immer wieder stellen, solange sie in der Opposition sind. Aber diese Neidnummer wird ihnen nicht helfen, aus der Opposition herauszukommen. - Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses - Drucksache 3/5320 - zustimmt, möge die Hand aufheben. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt und das Gesetz in 2. Lesung abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Kaiser-Nicht.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Über die Notwendigkeit, eine gesetzliche Grundlage für die Stiftung und Verleihung einer brandenburgischen Auszeichnung für Rettungstaten zu schaffen, bestand unter den Landtagsabgeordneten aller Fraktionen Konsens.
Der bewiesene Mut von Mitbürgern, andere Menschen unter Einsatz des eigenen Lebens zu retten oder Gefahrensituationen abzuwenden, kann nicht hoch genug gewürdigt werden. Nicht nur zum Beispiel Mitstreiterinnen und Mitstreiter der freiwilligen Feuerwehren im Land, die sozusagen von Ehrenamts wegen häufig in solche Situationen kommen, haben diese Form der Anerkennung verdient.
Insofern - das sei hier angemerkt - bin ich sehr froh darüber, dass die aberwitzige Idee, Zuweisungen für den Katastrophenschutz und den Landesfeuerwehrverband zu kürzen, seit gestern hoffentlich endgültig vom Tisch ist. Es hätte sonst so ausgesehen, als würde es jetzt Orden statt Geld geben.
Zur Beschlussempfehlung sei gesagt: Dem Anliegen der PDS, die Möglichkeit, die Verleihung der Rettungsmedaille nicht auszuschließen, auch wenn ein außerordentlicher Einsatz in der Folge kein glückliches Ende hatte, ist mit der Ihnen vorliegenden Änderung im § 1 Abs. 3 entsprochen worden. Die PDSFraktion stimmt demzufolge diesem Gesetzentwurf zu.
Erstens: Offensichtlich stimmt es doch, dass in Zeiten knapper Kassen oder anderer Krisen mehr ideelle Anerkennungen und Auszeichnungen zu Ehren kommen, also auch mehr Orden gestiftet und verliehen werden. Das ist und das war so - auch in anderen und vorangegangenen Staaten.
Ich bin gespannt, was nach dem „Rote-Adler-Orden“ und der Rettungsmedaille noch kommt; hoffentlich keine Ordensinflation.
- Das sagen Sie, Herr Fritsch. Den Vorschlag, den Vaterländischen Verdienstorden wieder einzuführen, können Sie ja einmal bringen.
Zweitens: Offensichtlich haben Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, wenig einvernehmliche Erfolge zu vermelden. Die Notwendigkeit, zum vorliegenden Gesetzentwurf erneut eine parlamentarische Debatte zu führen, sehe ich nach wie vor nicht, es sei denn, diese Debatte diente dazu, die Leistungen der Lebensretter in Brandenburg zu würdigen und daran hätte ich mich dann gern beteiligt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegin, als ich Sie gebeten habe, auf Ihre Zusatzbemerkungen zu verzichten, wusste ich, warum ich das sage. Ihre Zusatzbemerkungen dienen nicht dem Anliegen dieser Sache. Es wäre schon besser gewesen, Sie hätten diese unterlassen.
Meine Damen und Herren, vorgesehen war - das wurde hier bereits erwähnt - im Gesetzentwurf bei einem erfolglosen Rettungsversuch nur die Möglichkeit einer Belobigung. Jetzt - das ist die Änderung - kann bei einem herausragenden Einsatz dieser muss nicht von dem „Erfolg“ gekrönt sein, dass jemand überlebt - allein der Rettungsversuch mit der Rettungsmedaille gewürdigt werden.
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ging eine ausführliche und sehr sachliche Diskussion voraus. Seitens der PDS wurde geäußert, dass es nicht einsehbar sei, einen besonders mutigen und opferwilligen Einsatz zur Rettung von Menschenleben oder zur Abwendung einer Gefahr für die Allgemeinheit nur dann mit einer Rettungsmedaille zu ehren, wenn dieser zu einem tatsächlichen Erfolg geführt hat. Diesen Ausführungen konnten sich die Mitglieder der SPD im Ausschuss nicht verschließen. Schließlich sind wir stets an einer Diskussion in der Sache und nicht an ideologischen Grabenkämpfen interessiert.
Im Laufe der Sitzung unterbreitete das Ministerium des Innern einen Kompromissvorschlag. Diesem Vorschlag des Innenministeriums folgend zog Frau Kaiser-Nicht ihren ursprünglichen Antrag zurück und erhob stattdessen den Vorschlag des Innenministeriums zum eigenen Antrag.
Danach kann bei einem herausragenden Einsatz auch für den Versuch einer Rettung die Ehrung mit der Rettungsmedaille erfolgen, wenn es also - wie gesagt - nur bei dem Versuch bleibt.