Wir stimmen jetzt direkt über die Drucksache 3/504 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Punkt mit dem Beitrag der DVU. Herr Abgeordneter Schuldt, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Pressemitteilungen des Bundesfinanzministeriums zu entnehmen war, sehen die von der Bundesregierung vorgelegten Pläne Für die Steuerreform 2000 vor, dass Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen, die eine Kapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft hält, ab dem Jahr 2001 nicht mehr steuerpflichtig sein sollen.
Die derzeit geltende Regelung des § 8 b Abs. 2 des Körperschaftsgesetzes, nämlich Steuerfreiheit der Gewinne aus der Veräußerung von Auslandsbeteiligungen, bleibt insoweit erhalten und wird auf Inlandsbeteiligung ausgedehnt mit der Begründung, dass auch die Dividenden gleich behandelt würden. Lediglich ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen müssen zur Verhinderung von Besteuerungslücken vollständig ausgeschlossen werden.
Im Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Unternehmensbesteuerung und zur Senkung der Steuersätze, welcher als Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen, datiert vom 10. Januar 2000, vorliegt, heißt es in § 8 b unter Abs. 2:
"Bei der Ermittlung des Einkommens einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer anderen Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. I und Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes gehören, oder bei deren Auflösung oder Herabsetzung von deren Nennkapital oder aus dem Ansatz eines Wertes, der sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ergibt, außer Ansatz."
Großkonzerne, Banken und Versicherungen begünstigen, welche im Besitz von Gesellschaftsanteilen an anderen Kapitalgesellschaften in Milliardenhöhe sind und sich zunehmend von Beteiligungen, welche ihnen nicht mehr lukrativ erscheinen oder welche nicht mehr in ihre Marktkonzeptionen passen, trennen, indem sie diese gewinnbringend verkaufen,
Die Gewinne aus diesen Verkäufen will das Ministerium des Herrn Eichel, wenn es nach dem vorliegenden Referentenentwurf geht, nun steuerfrei stellen. Andererseits werden jedoch für kleine und mittelständische Unternehmen in der Rechtsform von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften bürgerlichen Rechts oder Handelsrechts zunehmend Steuervorteile gestrichen bzw. gekürzt.
So soll nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 auf maximal 20 % begrenzt werden. Die Bundesregierung will die lineare Abschreibung für Betriebsgebäude von derzeit 4 % auf 3 % pro Jahr senken. Und, meine Damen und Herren, die Sonderabschreibung nach § 7 g des Einkommensteuergesetzes soll es, wenn es nach Herrn Eichel geht, überhaupt nicht mehr geben.
Das heißt doch nichts anderes, als dass Einzelunternehmer und Personengesellschaften, welche nach dem Einkommensteuergesetz besteuert werden, finanziell bestraft, Körperschaften jedoch mit einem geplanten Körperschaftssteuersatz von 25 % unter gänzlicher Abschaffung der Besteuerung von Veräußerungserlösen belohnt werden sollen.
Wenn Sie mir, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen und besonders Sie, meine Damen und Herren von der SPD, jetzt entgegnen, dass auch natürliche Personen oder Personengesellschaften nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nach dem geplanten neuen § 4 a des Körperschaftssteuergesetzes zur Körperschaftssteuer optieren können, so trifft diese Regelung nicht für Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu, da sie keine Personengesellschaften im Sinne des § 15 Abs. I Satz I Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes sind, und auch nicht für Einzelunternehmer oder Freiberufler, deren Gewinn nicht durch Betriebsvermögensvergleich, sondern nur durch Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes ermittelt wird.
Also gerade Kleingewerbetreibende, nicht bilanzierende Landwirte oder Freiberufler sollen bestraft werden, während man selbst größere Kapitalgesellschaften fast steuerfrei zu stellen versucht.
Überdies plant diese Bundesregierung im Einkommensteuergesetz nach § 3 Nr. 39 eine neue Nr. 40 einzufiigen, welche die Hälfte von Veräußerungserlösen bei der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften oder sonstigen Betrieben im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei stellt. Der Besteuerung nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes würden daher nur 50 % der Veräußerungserlöse an Körperschaften unterliegen.
Man muss sagen, die Bundesregierung hat hier wirklich an alles gedacht. Nicht nur Kapitalgesellschaften, welche Anteile an anderen halten, sollen steuerfrei gestellt werden, wenn diese An
teile verkaufen, sondern auch privaten Großaktionären will man mit der Steuerfreiheit von 50 % der Veräußerungsgewinne ein Steuergeschenk unterbreiten.
Wir als Fraktion der DVU halten all diese Pläne für eine steuerrechtliche Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch gegenüber kleinen Selbstständigen ohne Optionsmöglichkeiten und treten daher zumindest für eine Beibehaltung des bisherigen § 8 b Abs. 2 des Körperschaftssteuergesetzes, möglichst wieder uni eine Steuerpflicht auf die Veräußerung von Auslandsbeteiligungen erweitert, ein.
Aus all diesen Gründen. meine Damen und Herren, wurde dieser vorliegende Antrag konzipiert, für den ich Sie wirklich um Ihre Zustimmung bitte. - Ich bedanke mich.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schuldt. - Das Rederecht geht jetzt an die Koalitionsfraktionen. Herr Abgeordneter Homeyer, bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Wirtschaftsstandort Deutschland benötigt dringend eine Unternehmenssteuerreform. die dafür sorgt, dass Deutschland international wettbewerbsfähig bleibt bzw. wieder wettbewerbsfähig wird. Dies ist umso wichtiger mit Blick auf die Arbeitssituation auch und besonders in Brandenburg.
Um ernsthaft ein so wichtiges Reformvorhaben hier diskutieren zu können, müsste es zumindest in den Deutschen Bundestag eingebracht worden sein. Bisher, meine Damen und Herren von der DVU, existiert ein Referentenentwurf, aber keine Kabinettsvorlage, noch ist das Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht, geschweige denn, dass sich der Bundesrat damit beschäftigt hat.
Die Koalition ist nicht bereit, sich mit Ihnen, meine Damen und Herren von der DVU, über Sachverhalte zu unterhalten, die noch nicht eingetreten sind. Anders ausgedrückt: Es macht keinen Sinn, sich über ungelegte Eier zu unterhalten. Wir lehnen deshalb Ihren Antrag ab.
Ich danke dem Abgeordneten Homeyer. - Das Wort geht an die Fraktion der PDS, Frau Abgeordnete Osten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle hiermit eine Tatsache fest, die es nicht allzu oft gibt, nämlich dass ich in Meinungsäußerungen zu politischen Themen mit Herrn Homeyer übereinstimme. Ich möchte dazu auch nur sagen: Solange es keinen Gesetzentwurf gibt. über den man diskutieren kann - und die PDS hat Interesse, über einen Gesetzentwurf bzw. den
Entwurf einer Unternehmenssteuerreform mitzudiskutieren -, sind das auch für mich ungelegte Eier. Es lohnt sich eigentlich nicht, jetzt in diesem Landtag dafür die Zeit zu verschwenden. Außerdem wären für uns andere Fragen sehr, sehr wichtig. Wir werden sie, wenn die Zeit reif ist, stellen. - Danke schön.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Osten. - Wünscht die Landesregierung das Wort? - Dann frage ich die Fraktion der DVU, ob sie noch Redebedarf hat. - Das ist nicht der Fall.
Wir sind damit am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen. Meine Damen und Herren. die Fraktion der DVU beantragt die Überweisung der Drucksache 3/505 an den Ausschuss für Wirtschaft - federführend - und an den Ausschuss für Finanzen. Wer diesem Überweisungsantrag folgt. den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zur direkten Abstimmung der Drucksache 3/505. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Ge genstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform (Ökosteuer- gesetz) vom 24. März 1999
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der einreichenden Fraktion. Herr Abgeordneter Claus, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Welcher Autofahrer hat sich nicht darüber geärgert, dass zum Jahresbeginn die Preise für Superbenzin plötzlich auf über 2 DM anstiegen! Bundesumweltminister Trittin griff gleich die Ölkonzerne an und bezichtigte sie der Preistreiberei. Als weiteres Argument wurde der steigende Dollarkurs ins Feld geführt. Man wollte davon ablenken, dass die Bundesregierun g selbst Preistreiber Nr. 1 ist.
Die so genannte ökologische Steuerreform hat die Erwartungen nicht erfüllt. Zahlreiche Sachverständige haben bei der Anhörung im Deutschen Bundestag deutlich gemacht, dass die in dem Gesetz begründeten Nahziele nicht erreicht wurden. Das Gesetz wird nicht zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik beitragen. Es ist nicht geeignet, einen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu
leisten. Ein gerechteres Steuersystem orientiert sich an der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen und nicht am Finanzbedarf des Staates. Das Ökosteuergesetz hat nur die Aufgabe, Haushaltslöcher zu stopfen.
Der Arbeitslose ist durch die Ökosteuer noch mehr betroffen als der wirtschaftlich Privilegierte. Eine größere Steuerungerechtigkeit kann es gar nicht geben. Die Auswirkungen des Gesetzes sind vielfältig: Es stei gen die Preise bei der Deutschen Bahn oder beim ÖPNV. Letzterer ist besonders betroffen, weil auch Landesmittel erheblich gekürzt werden.
Der Preisindex für die Lebenshaltung wies im November 1999 bei leichtem Heizöl eine Steigerung von 49,7 % im Vergleich zum Vorjahr auf. Die Kraftstoffpreise trugen mit einer Zunahme von 15,5 % zum Preisauftrieb bei. Dies hatte zur Folge, dass auch die Jahresinflationsrate wieder auf die l-%-Marke kletterte.
Der Preis für Erdgas ist in der Bundesrepublik an den Heizölpreis gebunden. Diese Idee stammt noch aus den 60er Jahren. Um Erdgas konkurrenzfähig zu machen, waren langfristige Preisgestaltungen nötig. Die Heizölpreisbindung hat sich Anfang der 70er Jahre auch international durchgesetzt. Wie die Energieversorgung Weser-Elbe und Weser-Ems, die auch einen Teil von Brandenburg versorgt, kürzlich mitteilte, stei gen die Gaspreise zum 1. Januar 2000 um rund 13 %. Gas gilt als umweltschonende Energieart. Dennoch ist von der Ökosteuer auch der Gaspreis betroffen.
Die Bundesregierung will durch die Anhebung der Energiepreise die Rentenbeiträge senken. Es gäbe eine Entlastung von je 7,5 Milliarden DM für die Unternehmen und die Beschäftigten, wie der Bundesfinanzminister ausführte. Nach Angaben von Franz Müntefering erfolgt die Erhöhung der Mineralölsteuer in erträglichen Sechs-Pfennig-Schritten. Richtig ist, dass die Regierung Kohl die Mineralölsteuer zwischen 1989 und 1994 in drei Schritten um insgesamt 50 Pfennig erhöht hat. Dennoch sank der Rentenbeitrag nicht.
Um mehr Geld in die Rentenkasse zu bekommen, ist die Ökosteuer der falsche Ansatzpunkt. Unser Sozialversicherungssystem basiert auf dem Generationenvertra g. Da dieser Vertrag teilweise schon zerbrochen ist, stürzt auch das soziale System. Die Kinder von heute sichern die Renten von morgen. Jeder Arbeitslose, der wieder Arbeit erhält, sichert seine Rente wie auch die Rente seiner Mitbürger.
Die in Rede stehende Steuererhöhung belastet jedoch nicht nur die Rentner und Kleinverdiener sowie die Beschäftigungslosen, sondern hat auch besonders gravierende Auswirkungen auf die kleinen und mittelständischen Betriebe der gewerblichen Wirtschaft. Die gesamte Energiepolitik der Bundesregierung ist gekennzeichnet durch eine ökologische Schieflage.
Ich will hier nur eine Frage aufwerfen: Wie soll die Schere der Preisdifferenz zwischen Strom aus Kernenergie, wo der Kilowattpreis zwischen drei und sieben Pfennig liegt, und Strom aus Solarenergie, wo der Kilowattpreis zwischen 1,40 und 1,60 DM liegt, in Zukunft geschlossen werden? Es gibt als Ersatz für einen Ausstieg aus der Kernenergie wohl nur den Umstieg auf fossile Energieträger. Damit könnte aber das Klimaziel einer
25%igen CO3-Reduktion bis zum Jahre 2005 niemals erreicht werden. Erneuerbare Energien sind nach dem heutigen Stand der Technik als Ersatz für Kernenergie nicht finanzierbar.