Neuntens fehlen quantifizierte und konkrete Zahlenangaben zur Verbesserung der Infrastruktur, zur Fremdenverkehrsentwicklung im ländlichen Raum und zur regionalen Wirtschaftsstruktur als Investitionsprogramme und - das bedaure ich besonders - zur gesamten Investitionspauschale aus den Mitteln nach dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost. Der Gesamtbetrag, der dafür vom Bund durchgereicht wird, beträgt um die 800 Millionen DM. Es lohnt sich also, darüber zu sprechen.
Keine Angaben gibt es außerdem bei der Kostenerstattung für übertragene Aufgaben und bei den Zuweisungen zu den Kosten für die Regelung offener Vermögensfra gen. Das betrifft die §§ 22 und 23.
Mit diesen genannten Defiziten wird wohl jedem klar, dass es keine so genannte Planungssicherheit der Kommunen geben kann und dass es größere Investitionen vor Ort im Jahre 2000 wohl nicht geben wird. wenn man sich nicht zu diesen Zahlen verständigt. Deshalb liegt Ihnen auch ein Entschließungsantrag der PDS auf dem Tisch, der hier so schnell wie möglich Klarheit schaffen soll, der initiiert, sich im Innenausschuss dazu zu verständigen.
Zehntens komme ich zu dem geliebten „Kopfgeld"-Paragraphen, über den alle Welt redet. Hier, denke ich, werden Entwicklungsrichtungen befördert, mit denen wir nicht einverstanden sind. Wir begrüßen - da haben Sie Recht, Herr Schippel dass weiterhin Mittel für Gemeindezusammenschlüsse zur Verfügung gestellt werden, lehnen jedoch die Priorität ab, die faktisch mit der Bildung von Einheitsgemeinden gegeben wird. Der Bericht der Enquetekommission hat nämlich eindeutig ausgewiesen, dass für die größten Teile des Landes - besonders für die berlinfernen Regionen - die Entwicklung zur Einheitsgemeinde nicht zu empfehlen ist.
Auch wenn Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, mit der Veränderung der so genannten zusätzlichen Prämie zur Bildung von Gemeinden mit wenigstens 5 000 Einwohnern faktisch eine Halbierung vorgenommen haben, sanktionieren Sie jedoch diese Entwicklungsrichtung.
Unverständlich und an der Realität vorbei schätzen wir außerdem die geforderte Mindestgröße von 500 Einwohnern bei Gemeindezusammenschlüssen ein. Man signalisiert damit weit mehr als der Hälfte aller existierenden Kommunen im Lande, dass sie nicht gewollt sind. Man anerkennt die Kommunen nicht, die bereits Zusammenschlüsse getätigt haben, ohne die Zahl von 500 Einwohnern zu erreichen.
Die Aufzählung der Mängel dieses Gesetzes lässt sich noch fortsetzen. Zum Beispiel gibt es einen entschiedenen Protest aus dem Kreis Prignitz als so genanntem Flächenkreis dahin gehend, dass sowohl bei der Verteilung der Schlüsselmasse als auch bei der Auftragspauschale ein stärkerer Flächenansatz da sein muss, um die einwohnerschwachen Regionen nicht zu benachteiligen.
Das entscheidendste Problem ist, denke ich, aber trotzdem die Frage, was dieses Gesetz sozusagen im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt noch wirklich wert ist. Bei der Ankündigung der Finanzministerin, dass sie mehr als 800 Millionen DM im Haushalt sparen möchte, teilen wir die Befürchtun g der kommunalen Spitzenverbände, der Bürgermeister und Amtsdirektoren, die sie bei der Anhörung im Innenausschuss zum Ausdruck gebracht haben, dass durch Reduzierung von Landeszuweisungen bei Kitas, beim ÖPNV, bei der Bewirtschaftung des Waldes usw. - eine Diskussion dazu gab es heute bereits - letztendlich die Gemeindekassen eher leer werden. Deshalb lehnen wir diesen von der Regierung beschlossenen Sparkurs entschieden ab und verlangen neue Überlegungen für eine wirkungsvolle Konsolidierung.
Die im Rahmen der bisherigen Diskussion zum GFG gemachten Vorschläge der Re gierungsfraktionen - wir haben viele begrüßt. weil sie in die richtige Richtung gingen - sind nach unserer Meinung eher kosmetische Veränderungen dieses Gesetzes. Deshalb wollen wir unsere Anträge heute hier noch einmal stellen und Ihnen vortragen. Wir wollen die Verbundmasse um 90 Millionen DM erhöhen, wollen den größeren Anteil in die Schlüsselzuweisungen der Gemeinden geben, wollen die flächendeckende
Computerausstattung bei allen Schulträgern initiieren, wollen die Hauptansatzstaffel verändern und den Flächenansatz bei der Schülerbeförderung hineinbekommen. Wir wollen diesen „Kopfgeld"Paragraphen genau in der Richtung. die ich nannte, verändern. Wir möchten die Überweisung dieses Gesetzes an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen beantragen und hofdass noch Veränderungen erfolgen, damit auch die PDS diesem Gesetzentwurf zustimmen kann. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die schnellstmögliche Planungssicherheit für die Kommunen des Landes war eine Zielstellung, die wir uns bezüglich der Verabschiedung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2000 im Jahre 1999 vorgenommen haben.
Heute liegt zur 2. Lesung eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses vor, die - zumindest gehe ich davon aus - die erforderliche Mehrheit am morgigen Tag in der 3. Lesung erhalten wird, sodass unseren Kommunen noch im Januar die notwendige Planungssicherheit gegeben wird - und das, obwohl wir uns für den schwierigsten, für die Kommunen jedoch verbindlichsten Weg entschieden haben, nicht für ein Vorschaltgesetz oder das Zur-Verfügung-Stellen von Eckwerten, sondern wir wollen morgen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2000 beschließen.
Unser zweites wichtiges Ziel war trotz der vorhandenen Konsolidierungszwänge im Landeshaushalt, den Gemeinden in Brandenburg mehr Geld als im Jahre 1999 zur Verfügung zu stellen. Auch dieses Ziel haben wir erreicht. Die Kommunen erhalten im Jahre 2000 230 Millionen DM mehr als im vergangenen Jahr. Auch wenn hier Frau Osten von der Opposition die Auffassung vertritt. dass von diesen 230 Millionen DM die eine oder andere Mark zweckgebunden verplant sei, kann doch niemand ernsthaft bestreiten, dass dieses Geld nicht den Kommunen für ihre ureigensten Aufgaben zur Verfügung gestellt wird. Beide Zielstellungen haben die Koalition und die Landesregierung somit erfüllt.
Nun gab es noch das dritte ehrgeizige Ziel, nämlich, das beste Gemeindefinanzierungsgesetz zu schaffen. Selbstverständlich war uns klar, dass man es mit diesem Gesetz nicht allen recht machen kann. Öffentlich zugeben wird das sowieso niemand. Gemeindevertreter werden wohl in den seltensten Fällen ihnen zur Verfügung gestelltes Geld mit dem Hinweis darauf ablehnen, dass es der Gemeinde finanziell gut geht. Die kommunalen Spitzenverbände würden sich schon fast um ihre Existenzberechtigung bringen, wenn sie keine Kritik an einem solchen Gesetzeswerk vorbrächten. Die Opposition muss ja opponieren.
Trotz der Kritik bin ich mir sicher: Uns ist ein sehr ausgewogenes Gesetz gelungen, durch das fast alle Kommunen mehr Geld als bisher erhalten. Fehler der Vergangenheit - hier möchte ich besonders die mangelhafte Ausstattung der kreisfreien Städte ansprechen - konnten korrigiert werden.
Meine Damen und Herren, mit unseren Änderungsanträgen haben wir insbesondere dafür gesorgt, dass den Gemeinden unter 2 500 Einwohnern erheblich mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, als dies der Regierun gsentwurf ursprünglich vorsah.
Dies erreichten wir durch eine geringfügige Änderung der Hauptansatzstaffel, die den 1225 betroffenen Gemeinden ein Mehr gegenüber dem Regierungsentwurf in Höhe von - Kollege Schippe] hat es bereits angesprochen - 6,3 Millionen DM bringt. Das Programm zur Schuldendiensthilfe für Schulbaumaßnahmen wurde um 2 Millionen DM auf 10 Millionen DM erhöht. Auch haben wir die ursprünglich vorgesehene Zahlung von einer Million DM für den Fall, dass sich alle Gemeinden eines Amtes freiwillig zusammenschließen, in eine Pro-KopfZuweisung in Höhe von 300 DM verändert. Wir halten dies für die gerechtere Lösung im Einzelfall.
Wichtig erschien uns auch, dass im Falle von mehreren Eingliederungen von Gemeinden eine Zuweisung an die aufnehmende Gemeinde nur einmal erfolgen kann. Wir wollen damit ausschließen, dass clevere Bürgermeister viele Umlandgemeinden im Wochentakt aufnehmen, um dadurch den Stadthaushalt zu füllen.
Ein weiterer Punkt, der geändert wurde, war die Verpflichtung des Landes, die Mittel aus der IFG-Pauschale zumindest zu 70 % an die Gemeinden weiterzureichen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz auf die eben gehörten Argumente der Vertreterin der PDS ein gehen! Es fällt leicht. Üblicherweise ist es im Parlament so, dass politische Meinungen ausgetauscht werden, die in aller Regel nicht objektiv bewertet werden können. Heute nun haben wir die seltene Möglichkeit, einen Antrag der PDS mit dem Vorschlag, der von der Regierungskoalition getragen wird, rechnerisch zu vergleichen.
Frau Osten begründete den PDS-Antrag damit, dass die Schlüsselzuweisungen ungerecht verteilt wären und dadurch die Gemeinden unter 2 500 Einwohnern erheblich beeinträchtigt würden. Wir haben uns die Mühe gemacht, einmal den PDS-Vorschlag mit unserem zu vergleichen:
In Gemeinden unter 500 Einwohnern sehen die Schlüsselzuweisungen nach unserem Vorschlag pro Kopf 662 DM vor. Folgt man dem PDS-Antrag, so soll es pro Kopf 663 DM, also eine Mark mehr pro Einwohner, geben. Bei den Gemeinden von 500 bis 1 000 Einwohnern beabsichtigen wir, den Gemeinden pro Kopf 649 DM zukommen zu lassen. Die PDS schlägt 652 DM vor. das heißt 3 DM pro Einwohner mehr. Nicht viel anders sieht es bei den weiteren Schlüsselzuweisungen aus.
Eine gravierende Änderung jedoch gibt es bei den kreisfreien Städten. Denen beabsichtigen wir pro Einwohner 632 DM zuzuweisen, während die PDS 20 DM weniger, nämlich nur 612 DM, zu zahlen bereit ist.
Schon diese Zahlen lassen deutlich erkennen, dass die vermeintlichen Wohltaten für kleinere Gemeinden, die sich nur relativ gering auswirken, mit schmerzhaften Einschnitten bei den kreisfreien Städten durch die PDS erkauft würden.
Zum Abschluss gestatten Sie mir noch einige Beispiele zu benennen, wie sich das Gemeindefinanzierungsgesetz, wie wir es erarbeitet haben, in der Praxis auswirken wird.
Frau Osten, es wird Sie interessieren: Ihr Wohnort Müllrose wird in diesem Jahr 335 059 DM mehr als im Vorjahr vom Land zur Verfügung gestellt bekommen. Ich denke, Sie können zufrieden sein.
Wahrscheinlich mangels schwerwiegender Kritikpunkte kritisierte ein kommunaler Spitzenverband presseöffentlich den Ausgleichsfonds für zahlungsunfähi ge Gemeinden. Nach Angaben dieses Verbandes droht die Zahlungsunfähigkeit rund einem Drittel der Brandenburger Gemeinden. Es sei deshalb erforderlich, die vorgesehenen Mittel des so genannten Feuerwehrfonds den Kommunen direkt zukommen zu lassen.
Meine Damen und Herren, für mich ist diese Forderung in sich widersprüchlich. Denn wenn ein Drittel der Gemeinden von der Zahlungsunfähigkeit bedroht ist, dann kann ein „Feuerwehrfonds", der in diesem Falle greift, gar nicht gut genug ausgestattet sein. Würde man dagegen dem Vorschla g folgen, würden 53 Millionen DM auf sämtliche Gemeinden gleichmäßig aufgeteilt - jeweils eine Summe, die im Falle der Zahlungsunfähigkeit nicht helfen könnte.
Auch trifft die Kritik nicht, dass dieses Geld, so es nicht auseegeben würde, für die Kommunen verloren wäre. So wurde der Ausgleichsfonds im Jahre 1999 durch die Investminel aus dem Jahre 1998 gespeist. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schippe], ich weiß, dass ich nicht sehr stimmgewaltig bin, und werde mich demnächst bemühen, etwas lauter zu sprechen, damit auch Sie meine Begründungen verstehen können.
Nun mein Redebeitrag: Die Fraktion der Deutschen Volksunion lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung ebenso wie die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ab. Ich begründe dies wie folgt:
Nach § 2 des Gesetzentwurfes wie auch nach der Beschlussempfehlung stellt das Land den Gemeinden und Landkreisen 26,1 % seines Anteils an den Gemeinschaftssteuern, nämlich Einkommen-, Körperschafts-, Umsatzsteuern, sowie an den Landessteuern einschließlich der Gewerbesteuerurnlage als allgemeinen Steuerverbund zur Verfügung. Dieser erhöht sich anteilig um den dem Land zustehenden Beitrag des Länderfinanzausgleichs einschließlich der Bundesergänzungszuweisungen.
Die derzeit veranschlagte Verbundmasse beträgt rund 3,34 Milliarden DM, wovon rund 2,38 Milliarden DM auf den allgemeinen Steuerverbund entfallen. Aber, meine Damen und Herren.
Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass diese Verbundmasse für eine auch nur halbwegs funktionierende kommunale Tätigkeit im Land Brandenburg in keiner Weise ausreicht. Die Anhörung vor den Ausschüssen für Inneres und für Haushalt und Finanzen, in der sich die Vertreter der Kommunen und kommunalen Spitzenverbände ebenfalls ganz unzweideutig negativ über den hier vorliegenden Gesetzentwurf äußerten, sprach für sich. Geändert aber wurde außer kosmetischen Korrekturen seitens der Ausschüsse für Inneres und Haushalt und Finanzen faktisch gar nichts.
„Wir müssen negativ bewerten, dass die kleinen Gemeinden nicht wenigstens so viel erhalten wie im letzten Jahr."
Herr Böttcher kritisierte ganz unverhohlen, dass die von den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagenen Umverteilungen, die das Land nicht stärker belastet hätten, einfach politisch in den Wind geschlagen wurden.
Als Schlussfolgerung aus dieser Anhörung entschloss sich die Fraktion der Deutschen Volksunion, den Antrag zu stellen, dass das Land den Gemeinden und Landkreisen anstatt 26.1 nunmehr 27 % des Steuereinkommens zur Verfügung stellen soll. Dies hätte den Kommunen ein Mehr von sage und schreibe rund 114 DM gebracht. Wir wollten, dass diese Mittel in voller Höhe in die allgemeinen Zuwendungen an die Kommunen eingestellt werden sollten.
Wir wollten weiterhin, dass die gesamte Mehrsumme von 114 Millionen DM in die Schlüsselmasse aufgenommen werden sollte. Daraus sollten die Vorweg-Schlüsselzuweisungen an die kreisfreien Städte uni 16 Millionen DM auf 90 Millionen DM und die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden um etwas mehr als 98 Millionen DM auf 1 744,117 Millionen DM erhöht werden. Mit diesen Geldern hätten die Kürzungen bei den Kindertagesstätten um 90 Millionen DM bis 2001 mit einer drastischen Einschränkung des Standards, die von dieser Koalition geplant sind, unterbleiben können, und Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, ebenso wie Sie von der CDUFraktion, die Sie Ihre SPD-Kollegen unterstützen, brauchten keine politischen Eiertänze bezüglich einer Kompensation der zusätzlichen Belastung der Kommunen außerhalb des Gemeindefinanzierungsgesetzes aufzuführen. Sie wissen doch sehr genau, dass es de facto, sollte das Gemeindefinanzierungsgesetz, so wie es hier vorliegt, beschlossen werden, keine Kompensation geben wird.
Ebenso hätten die durch unsere Fraktion geplanten Erhöhungen der Vorweg-Schlüsselzuweisun gen an die kreisfreien Städte um 16 Millionen DM die Riesendefizite vieler dieser Städte zumindest etwas lindern können. Aber natürlich wurden unsere Anträge abgelehnt. Wie könnte es auch anders sein!
Was die Deckung unserer Vorschläge betrifft, so hätten wir sehr wohl Deckungsvorschläge, und zwar sowohl durch Umschichtung innerhalb des GFG als auch durch die haushaltspolitischen Maßnahmen außerhalb des GFG. Allein die von unserer Fraktion per Änderungsantrag geforderte ersatzlose Streichung des § 26 des Entwurfs des Gemeindefinanzierungsgesetzes bezüg
lieh Zuweisungen bei Gebietsänderungen hätte einen Großteil der von unserer Fraktion geforderten Mehrausgaben eingebracht.