Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes in der Drucksache 3/5178 an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
1. Lesung des Gesetzes zur Zusammenführung der Liegenschafts- und Bauverwaltung und zur Änderung des Landesorganisationsgesetzes
Da vereinbart wurde, auf eine Debatte zu verzichten, kommen wir zur Abstimmung. Wer der Empfehlung des Präsidiums, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen, folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
1. Lesung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierkörperbeseitigungsgesetzes
Sicherlich schmunzeln die Gymnasiasten aus Eichwalde, die heute unsere Gäste sind. Herzlich willkommen!
Aber Sie sind nun einmal in einer gesetzgebenden Versammlung. Deswegen kommt auch das Wort „Gesetz“ dreimal in der Überschrift vor.
Da auch hier vereinbart wurde, auf eine Debatte zu verzichten, sind wir schon wieder bei der Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung. Wer dieser Empfehlung folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
Bericht an den Landtag über die Wirksamkeit des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes (gemäß Beschluss des Landtages vom 16.11.2000 - DS 3/1944-B)
Ich beginne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung, den Minister Baaske leisten wird. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bericht liegt Ihnen vor, ich brauche nicht noch einmal im Detail darauf einzugehen. Ich will nur einige Dinge anmerken, die auch in den letzten Wochen und Monaten zu Diskussionen geführt haben.
Das novellierte Gesetz wurde im Jahr 1998 auf der Grundlage des ursprünglichen Gesetzes von 1992 erarbeitet und folgte eigentlich der seinerzeitigen GKV-Reform. Wir hatten zu verzeichnen, dass es im Rettungsdienst ständig steigende Gebühren gab. Dem sollte mehr Kostenvergleichbarkeit und Kostentransparenz entgegengesetzt werden. Die Kassen wollen heute noch weiter gehen, sie wollen direkt mit den Leistungserbringern verhandeln. Dazwischen bewegen wir uns.
Der Kompromiss war dann seinerzeit, eine einheitliche Kostenund Leistungsrechnung in Brandenburg einzuführen. Das sollte die Transparenz bewerkstelligen, damit die Kassen sehen können, wohin ihr Geld fließt, wofür die Landkreise die Gebühren brauchen. Trotzdem hat es ewig gedauert, bis man sich einig wurde und eine gemeinsame Vereinbarung über die Art und Weise der Kosten- und Leistungsrechnung zustande brachte. Das war erst Anfang 2001 der Fall. Dann erst konnten die Kreise und die kreisfreien Städte nach diesem Verfahren arbeiten. Aber selbst heute sind wir noch nicht so weit, dass alle Landkreise und kreisfreien Städte die Kosten- und Leistungsrechnung im Gebührenwesen für den Bereich des Rettungsdienstes anwenden.
Endgültige Aussagen über die Wirksamkeit der Novellierung sind deshalb auch schlichtweg momentan nicht möglich. Die meisten Landkreise haben das Verfahren im Jahr 2002 das erste Mal angewendet und deswegen liegen auch jetzt erst die ersten Ergebnisse vor. Aber die Auffassung der Krankenkassen, das habe nichts gebracht, halte ich trotzdem für verfrüht. Wir müssen beobachten, wie es in den nächsten Jahren mit der Kostenund Leistungsrechnung weitergeht. Dann ist auch noch eher ein Vergleich mit anderen Flächenländern möglich, weil wir dann anhand der Kostenstrukturen überprüfen können, wie viel Geld man zum Beispiel für die Kraftfahrzeuge, für entsprechende andere Technik oder für das Personal benötigt. Erst danach wird es uns möglich sein zu sagen, ob brandenburgische Rettungsdienstfahrzeuge tatsächlich zu teuer sind oder ob es an den Strukturen in Brandenburg liegt.
Mecklenburg-Vorpommern hat das Gesetz schon vor vier Jahren geändert und die Verhandlungen direkt an die Kassen gegeben, das heißt, hat die Landkreise und kreisfreien Städte herausgenommen. Der Rettungsdienst ist in Mecklenburg-Vorpommern aber nach wie vor sehr teuer, die Kosten sind also nicht geringer geworden. Insofern sollte man ruhig einmal abwarten und schauen, wie sich das dort entwickelt.
Ich habe als kommunaler Vertreter in den letzten Jahren sehr wohl erlebt, wie groß die Diskrepanz in den Auffassungen zwischen den Landkreisen einerseits und den Kassen andererseits ist. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Die Kassen sehen natürlich immer das Geld und drücken mächtig nach unten. Die Landkreise und kreisfreien Städte sehen, dass ihre Bevölkerung versorgt werden soll. Das ist natürlich ein Spagat, der zu vollziehen ist. In diesem Spagat sind zurzeit die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Kassen müssten sich auch in diesen
begeben. Andererseits kann ich schon sagen, dass die Landkreise das wirklich sehr verantwortungsvoll machen. Es geht also darum, hinzubekommen, dass wir eine sichere und rechtzeitige Rettung haben, aber andererseits die Kosten nicht ausufern.
Die Landesregierung ist nach wie vor bereit, zwischen den Kassen und den Landkreisen und kreisfreien Städten zu moderieren. Andererseits will ich auch wirklich, das kann ich hier versprechen, aufmerksam ein Auge darauf haben, wie sich die Kosten weiter entwickeln. Wenn es von der einen oder von der anderen Seite kein Aufeinanderzugehen gibt, bin ich auch durchaus bereit, das Gesetz noch einmal zu ändern. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Dilemma des vorliegenden Berichts kommt auf Seite 5 unter der Überschrift „Weiterer Änderungsbedarf“ zum Ausdruck. Dort dreht sich die Landesregierung mit ihrer Argumentation im Kreis, wenn sie sinngemäß sagt: Wir haben 1999 ein bescheidenes Reförmchen gemacht, das haben wir auch weitgehend umgesetzt, aber das, was seinerzeit bei der Novellierung schon als unzureichend bezeichnet wurde, darf jetzt um Himmels willen nicht wieder diskutiert werden.
Wir diskutieren im Lande schon seit Jahren über Reformen im Rettungsdienst. Die Frage ist: Gibt es in diesem Bereich Effizienzreserven, die wir erschließen können? Dabei - und das will ich hier ganz dick unterstreichen - geht es niemandem darum, Abstriche an der Qualität, zum Beispiel bei den Hilfsfristen, zu machen.
Zu fragen ist auch, warum die entsprechenden Leistungen in Brandenburg und übrigens auch in den anderen ostdeutschen Ländern um 20 bis 25 % teurer sind als in den westlichen Bundesländern.
Mögliche Reformpotenziale werden ebenfalls seit Jahren diskutiert. Es geht erstens um die Frage, ob in jedem Kreis eine Rettungsleitstelle betrieben werden muss oder ob man das auch regional zusammenführen kann. Wie schnell ein Rettungswagen vor Ort ist, hängt nicht davon ab, wo der Hilferuf aufläuft. Sicherlich ist nicht alles, was technisch machbar wäre, auch vertretbar. Schließlich müssen in einer Leitstelle hoch qualifizierte Menschen sitzen, die auch die örtlichen Gegebenheiten kennen. Aber es muss wenigstens einmal zu einem Ergebnis kommen dahin gehend, was möglich ist und was nicht. Einige Landkreise bauen inzwischen neue Leitstellen. Wenn die Landesregierung weiterhin nur zuschaut, haben wir irgendwann vollendete Tatsachen. Zusammenlegungen würden Investruinen hinterlassen und damit das Erschließen möglicher Einsparpotenziale konterkarieren. In ihrem Bericht geht die Landesregierung leider mit keinem Wort auf diese Diskussion ein.
Zweitens muss man über die Frage nachdenken und entscheiden, welche Kosteneinsparungen sich bei einer landeseinheitli
Drittens bleibt die Frage auf der Tagesordnung, in welchem Umfang die eigentlichen Kostenträger, nämlich die Krankenkassen, auf die Gestaltung der Gebühren Einfluss nehmen können. Die Krankenkassenverbände haben uns dazu ganz aktuell noch einmal ihre Auffassung mitgeteilt. Der jetzige Zustand befriedigt sie in keiner Weise. Insbesondere monieren sie, dass einige Kreise mit dem Rettungsdienst offenbar immer noch Gewinne erwirtschaften können. Meine Damen und Herren, dies sind Gewinne zulasten der Versichertengemeinschaft. Da ist der Innenminister als Kommunalaufsicht gefragt, warum er es denn, wie die Kassen meinen, billigend in Kauf nimmt, dass Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherten zweckentfremdet werden.
Herr Innenminister - er ist jetzt leider nicht anwesend -, Sie sind übrigens auch deshalb gefragt, weil Sie fachlich für den Brandund Katastrophenschutz zuständig sind, der in Brandenburg in den Rettungsdienst integriert ist. Im Zusammenhang mit der Leitstellenproblematik können Sie also noch Ihren Reformeifer mit abarbeiten.
Wenn es natürlich so ist, dass die Kreise mit dem jetzigen Zustand und in den jetzigen Strukturen Gewinne erwirtschaften, dann verwundert es eigentlich nicht, dass Sie das weniger stört als die Kosten von Wahlen in Kreisen und Gemeinden. Nur sind dies Gewinne, die letztlich zulasten der Beitragszahler, also der Klein- und mittelständischen Unternehmen und ihrer Beschäftigten, gehen.
Noch eine abschließende Bemerkung zum Bericht, der eine ganze Reihe von Daten enthält. Einige erwecken den Eindruck einer starken Kostenentlastung auf der Kassenseite. So sind die Ausgaben der AOK im Jahre 2001 gegenüber 2000 um 8,08 % gesunken. Nur unterschlägt der Bericht dabei, dass die AOK im gleichen Zeitraum auch ein paar Mitglieder verloren hat. Da macht ein Gesamtkostenvergleich wenig Sinn, um nicht zu sagen, er ist irreführend. Die Versicherten sind ja nicht weg, sondern in einer anderen Kasse. Die reale Lage sieht also völlig anders aus. Die AOK Brandenburg hat pro Mitglied für Krankentransport, Rettungswagen, Notarzt und Fallzahl bereinigt im Jahre 2001 nicht 8 % weniger ausgegeben als 2000, sondern 3,3 % mehr.
Dem Fazit des Berichtes - kein weiterer Änderungsbedarf - kann ich aus Sicht meiner Fraktion nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem die Landesregierung dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen im Mai 2001 erste Informationen zur Effizienz des novellierten Brandenburgischen Rettungsdienstes geliefert hat, liegt Ihnen heute eine Art vorläufiger Abschluss
bericht vor. Seine positive Aussage: Kosten- und Rettungsdienstträger haben sich entsprechend der Gesetzesnovelle auf eine landesweit einheitlich geltende Kosten- und Leistungsrechnung verständigt. Bis zum Jahresende wird diese bei allen Rettungsdienstträgern im Land Brandenburg eingeführt sein.
Diese durch erfolgreiche Moderation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zustande gekommene Vereinbarung bringt uns in unseren Bemühungen ein gutes Stück voran, Transparenz und damit Überprüfbarkeit und Vergleichbarkeit der Kosten für den bodengebundenen Rettungsdienst herzustellen. Insoweit teile ich die Bewertung der Landesregierung.
Wie sind nun aber die Zahlen zu beurteilen, die sich aus der Darstellung der Kosten- und Leistungsentwicklung ergeben? Auch in diesen Dingen kann ich es dabei bewenden lassen zu sagen, dass ich das, was der Minister vorhin sagte, im Großen und Ganzen billigen kann. Auf keinen Fall sollen sie der Maßstab für die Effizienz des bodengebundenen Rettungsdienstes sein, da sie nicht auf einer einheitlichen Kosten- und Leistungsberechnung fußen. Im Laufe dieses Jahres wird die Einführung des neuen Abrechnungssystems abgeschlossen und erst nach einem längeren Erprobungszeitraum wird eine objektive Bewertung möglich sein.
Was wir bisher erreicht haben, ist die Grundlage jeder Wirtschaftlichkeitsprüfung; denn erst die Herstellung von Kostentransparenz und Kostenvergleichbarkeit eröffnet die Möglichkeit, Wirtschaftlichkeitsreserven darzustellen und Vorschläge zu ihrer Erschließung zu unterbreiten. Von dieser Möglichkeit sollten die Kostenträger dann auch hinreichend Gebrauch machen.
Deshalb kann ich die Position der Kassen nicht in Gänze nachvollziehen. Auf der Grundlage der landesweit einheitlichen Kosten- und Leistungsrechnung sollte es den Krankenkassen möglich sein, die Rettungsdienstträger bei der Optimierung einzelner Kostenpositionen beratend zu unterstützen.
Das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz wird uns auch in Zukunft beschäftigen. Zu unterschiedlich sind die Positionen der Kommunen und Krankenkassen im Hinblick auf die Beteiligung der Kassen an der Festsetzung der Kosten. Ein Schreiben - Frau Birkholz hat es schon detailliert dargestellt -, das die Ausschussmitglieder jüngst vonseiten der Krankenkassenverbände erreicht hat, macht auf Problemlagen aufmerksam, die sich im Zusammenspiel und in den Abrechnungen mit einzelnen Kreisen ergeben haben. Das wird sicherlich Grundlage weiterer Diskussionen im Ausschuss sein, aber ich setze meine Hoffnung auf eine erfolgreiche wirtschaftliche Weiterführung des Rettungsdienstgesetzes in seiner novellierten Form. - In diesem Sinne möchte ich mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.