Protokoll der Sitzung vom 17.01.2003

(Beifall bei der DVU)

Da die Landesregierung Verzicht erklärt hat, sind wir am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 3/5368 in der Sache. Wer dem zustimmt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt und ich kann Tagesordnungspunkt 9 schließen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt in Neustadt (Dosse)

Antrag der Fraktion der DVU

Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Claus für den Beitrag der beantragenden Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Neustadt (Dosse) nennt sich zu Recht Stadt der Pferde, wird sie doch seit über 200 Jahren durch die größte Gestütsanlage Deutschlands, das Brandenburgische Haupt- und Landgestüt, geprägt.

Der preußische König Friedrich Wilhelm II. veranlasste schon 1788 die Errichtung zweier Gestüte in der Stadt. Seitdem werden in den Neustädter Gestüten Pferde gezüchtet und Hengste gehalten, und dies immer unter Staatsregie. Die Beweggründe dazu haben sich von militärischen Aspekten in vergangenen Zeiten hin zur breiten Unterstützung der Pferdezuchtverbände und Pferdezüchter heute gewandelt.

Von den Neustädter Gestüten gingen in der Vergangenheit immer initiative Impulse für die Stadt aus. Der technische Fortschritt dieses Jahrhunderts im Bereich der städtischen Infrastruktur - Gasversorgung, Wasserversorgung, Licht, Strom begann zumeist in den Gestüten und ist später erst in den Stadtbereich eingebunden worden. Heute sind die Neustädter Gestüte eine Einrichtung des Landes Brandenburg auf einem Areal von ca. 400 ha mit weiten Koppeln, Alleen und zwei Gestütshöfen.

Aufgrund ihrer Einmaligkeit und Schönheit steht die gesamte Anlage unter Denkmalschutz. Sie zieht jährlich Tausende Besucher an. Deshalb nennt man sie auch „Sanssouci der Pferde“. Traditionell werden alljährlich im September die Hengstparaden durchgeführt. Die Neustädter Gestüte organisieren in Verbindung mit dem Reit- und Fahrverein aber auch weitere pferdesportliche Veranstaltungen wie Reit- und Springturniere sowie Fahrturniere und geben damit weitere neue Impulse für Neustadt (Dosse) und Umgebung. Ein neu geplantes Veranstaltungszentrum mit Reithalle soll zukünftig die Neustädter Gestüte zum brandenburgischen Zentrum der Pferdezucht und des Pferdesports machen.

Dies alles kostet natürlich einen hohen Personalaufwand und eine Menge Geld. Seit dem 1. September 2001 arbeitet das Gestüt als Stiftung des öffentlichen Rechts. Heute ist das Gestüt dem Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung zugeordnet. Trotz der teilungsbedingten schwierigen wirtschaftlichen Folgen für das Land und trotz drängender Probleme müssen auch nach Ansicht meiner Fraktion Pferdezucht und Pferdesport in Neustadt (Dosse) mit Millionen gefördert werden. Denn dabei handelt es sich um ein Marktsegment, das einerseits relativ unabhängig von konjunkturellen Schwankungen ist, andererseits aber ideal in die Region eingepasst ist und daher nicht nur ein interessantes Element für die Förderung des Tourismus in Brandenburg, sondern auch ein Stück märkischer Kulturpflege bedeutet. Pferdezucht in Brandenburg ist überlebensfähig und deshalb notwendigerweise förderwürdig.

Eine vordringliche Aufgabe der Stiftung besteht deshalb darin, die denkmalgeschützten Anlagen wieder herzustellen, zu pflegen und zu erhalten. Über die Richtlinie zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes sollten bei der Errichtung der Stiftung zunächst 10 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, wobei das Land zusätzlich das erforderliche Eigenkapital aufbringen sollte. Die Baumaßnahmen sollten im Jahr 2002 mit der Instandsetzung der Kavaliershäuser beginnen. Eine Aufgabe der Stiftung ist es aber auch, zusätzliches Geld für Neustadt einzuwerben. Die Landesregierung indes sollte zur Erledigung der Fachaufgaben Mittel zur Verfügung stellen. Für das Jahr 2003 sollen die Zuschüsse auf 1,5 Millionen Euro festgelegt werden.

Nun stellt sich angesichts der Haushaltsmisere nicht nur unsere Fraktion die Frage, ob dies auch eingehalten werden kann.

Meine Damen und Herren, ich darf zum Schluss noch Folgendes zu bedenken geben:

Die Prignitz gehört zu den strukturschwachen Regionen Brandenburgs. Nicht zuletzt deswegen ist die Pferdezucht in Neustadt (Dosse) ein beachtlicher und notwendiger Wirtschaftsfaktor in dieser Region, wie die ständig steigende Zahl der Pferdehalter zeigt. Angesichts der Haushaltssperre und der knappen Kassen ist es daher zur Sicherung des Erhalts des Haupt- und

Landgestüts und zur Gewährleistung der Erledigung der Fachaufgaben der Stiftung erforderlich, dass die Landesregierung dem Landtag über den Stand der Realisierung des Stiftungszweckes und insbesondere dessen Unterstützung durch Ausreichung öffentlicher Mittel berichtet und Auskunft gibt.

Sie, Herr Minister Birthler, sprachen, wenn ich mich recht entsinne, in einem Interview davon - es war anlässlich des Tages der Hubertusjagd -, dass Sie mit den Fördermitteln schon viel geschafft hätten und das Hauptgestüt auch weiterhin unterstützen würden. Ich hoffe, dass das nicht der Rotstiftpolitik der Landesregierung zum Opfer fällt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort geht an die Koalitionsfraktionen, für die diesmal der Abgeordnete Homeyer spricht.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung und auch die Koalitionsfraktionen werden wie in der Vergangenheit auch zukünftig darauf achten, dass das Brandenburgische Haupt- und Landgestüt entsprechende Berücksichtigung findet. Das darf ich Ihnen versichern.

(Beifall bei CDU und SPD - Zuruf der Abgeordneten Hes- selbarth [DVU])

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es auch nicht notwendig, nach nunmehr anderthalb Jahren des Bestehens der Stiftung für das Haupt- und Landgestüt einen umfangreichen Bericht anzufordern. Das führte zu mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand. Gerade das wollen wir verhindern. Das würde im Übrigen auch das Haupt- und Landgestüt dazu zwingen, sich damit zu beschäftigen. Es müssten Fragen beantwortet werden.

Das alles hilft nach anderthalb Jahren nicht weiter, ganz im Gegenteil. Wir wollen unsere Kraft darauf konzentrieren, dass insbesondere der Zweck der Stiftung für das Haupt- und Landgestüt erfüllt wird. Deshalb lehnen wir den Antrag der DVU ab. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Schließlich geht das Wort an die PDS-Fraktion. Für sie spricht die Expertin, Frau Wehlan.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist das legitime Recht von Abgeordneten und Fraktionen, Anträge auf Berichterstattung der Landesregierung einzubringen. Auch meine Fraktion hat zu den unterschiedlichsten Zeiten und Politikfeldern von diesem Instrument der Geschäftsordnung des Landtags Gebrauch gemacht - immer dann, wenn wir die Notwendigkeit sahen, die Landesregierung zu ihrem Handeln zu befragen, da Situationen in den Politikfeldern der Ministerien Probleme offenbarten; immer dann, wenn die Landesregierung

dazu gebracht werden sollte, vor einer Schwerpunktsetzung, oftmals verbunden mit Mittelumverteilungen oder sogar -kürzungen, sich mit einer Analyse und konzeptionellen Lösungsvariante zu beschäftigen; immer dann, wenn die Landesregierung zum Stand der Umsetzung ihrer Reformprojekte berichten sollte, um vor Abschluss Einfluss nehmen zu können, wenn sich eine getroffene Entscheidung als nicht sinnvoll herausstellt.

Ich verrate Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, kein Geheimnis, wenn ich darauf aufmerksam mache, dass bisher so gut wie kein Antrag unserer Fraktion auf Berichterstattung durch die Landesregierung eine Mehrheit fand. Es ist auch kein Geheimnis, dass wir nicht zugelassene Berichterstattungen der Landesregierung über Große Anfragen quasi erzwungen - oder freundlicher gesagt: möglich gemacht - haben. Über diesen Weg war sogar vielfach mehr Öffentlichkeit möglich.

Mir erschließt sich auch nach Ihrem Redebeitrag, Herr Claus, nicht, warum mit dem vorliegenden Antrag ein Bericht eingefordert wird, da die vier Fragen in ihrer Schlichtheit eher das Mittel einer Kleinen Anfrage rechtfertigen und sich, wie in der Geschäftsordnung gefordert, auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen. Hinzu kommt, dass Sie die Antwort schon fast in der Tasche haben und nicht erst - in Anbetracht der vierwöchigen Bearbeitungszeit - im Monat April erhalten könnten.

Also, Herr Claus, stellen Sie Ihre Kleine Anfrage und lassen Sie uns im Anschluss daran über Ihre Bauchschmerzen sprechen. Damit ist dem Landgestüt mehr geholfen.

(Beifall bei der PDS - Zuruf des Abgeordneten Schulze [SPD])

Ich bedanke mich für die komprimierte Darstellung. - Da die Landesregierung verzichtet, kann ich die Rednerliste schließen und wir kommen zur Abstimmung.

Die Fraktion der DVU beantragt die Überweisung ihres Antrages an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung, der federführend sein soll, sowie an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer diesem Überweisungsansinnen folgen möchte, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag nicht überwiesen.

Das bedeutet, dass wir über den Antrag in der Sache abstimmen müssen. Wer dem Antrag in der Sache folgen möchte, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10, um Tagesordnungspunkt 11 aufzurufen:

Bundesratsinitiative zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1998 (BGBI. I S. 2546 - BGBI. III/FNA 703-5) - GWB

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 3/5374

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der beantragenden Fraktion. Frau Abgeordnete Hesselbarth, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die Vertragswürdigkeit der öffentlichen Hand bekanntlich nicht nur im Hinblick auf die Zahlungsmoral zunehmend fragwürdiger wird, braucht der Mittelstand jede denkbare Unterstützung. Mit InKraft-Treten der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge zum 01.02.2001 hat die Informationspflicht des § 13 der Vergabeordnung erhebliche Bedeutung gewonnen, insbesondere für die Klein- und mittelständischen Unternehmer als Bieter im Rahmen öffentlicher Auftragsvergaben.

Die Informationspflicht des öffentlichen Auftraggebers über eine beabsichtigte Zuschlagserteilung wurde eingeführt, um die Transparenz des Vergabeverfahrens zu verbessern und den Rechtsschutz für Bieter im laufenden Vergabeverfahren zu verstärken. Auf den ersten Blick scheint § 13 VGV die Voraussetzung für die Informationspflicht und die Rechtsfolgen im Falle einer Missachtung klar zu regeln. Bei genauerer Betrachtung lässt die Vorschrift allerdings viele Fragen offen:

Für den Auftraggeber stellt sich zunächst die Frage, wie umfangreich und substanziell das Informationsschreiben abgefasst und begründet sein muss. Rechtspraxis ist mittlerweile, dass lediglich einfache Standardtexte unter Verwendung von Floskeln wie etwa dem Hinweis, dass das Angebot eines anderen Bieters das wirtschaftlich günstigste sei, benutzt werden. Diese Rechtspraxis hat in der relativ kurzen Zeit des Bestehens der Vorabinformationspflicht zu erheblicher Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Begründung, andererseits aber auch hinsichtlich des Beginns des Fristablaufs für die Wirksamkeit der Vergabe geführt.

Welches Risiko für den Auftraggeber besteht, wenn er zwar die Informationsschreiben ordnungsgemäß versendet, die Ablehnung der jeweiligen Bieter aber nicht hinreichend begründet, ist noch unklar. Der Wortlaut des § 13 VGV deutet zwar darauf hin, dass die Nichtigkeitsfolge für die Vergabe auch dann greift, wenn Informationen erteilt worden sind, inhaltlich sind diese aber unzureichend. Orientiert man sich am Wortlaut der Norm, besteht für den Auftraggeber bei der Formulierung der Informationsschreiben aber eine erhebliche Rechtsunsicherheit und ein erhebliches wirtschaftliches Risiko für künftige Verträge, da diese gegebenenfalls rückabgewickelt werden müssen.

Angesichts einer dementsprechenden Entscheidung des OLG Düsseldorf wird daher von Auftraggeberseite - sprich: der öffentlichen Hand - im Falle einer unzureichenden Begründung die Nichtigkeitsfolge abgelehnt. Ob in diesem Zusammenhang die Angabe eines einzelnen, die Nichtberücksichtigung tragenden Grundes genügt, um der Intention des § 13 VGV gerecht zu werden, erscheint zumindest in den Fällen zweifelhaft, in denen die Feststellung eines einzigen ausschlaggebenden Grundes nur schwer möglich ist.

Eine weitere Rechtsunsicherheit ergibt sich für Auftraggeber wie Bieter daraus, dass der Beginn des Fristablaufs nicht eindeutig geregelt ist. Nach dem Wortlaut der Vorschrift gibt der Auftraggeber die Information schriftlich, spätestens 14 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss, ab. Mit Ausnahme von Verbraucherschutzregelungen beginnt eine Frist herkömmlich

aber erst, wenn das betreffende Schriftstück dem Empfänger zugegangen ist.

Nach der amtlichen Begründung kommt es bei der Vorabinformation hingegen nicht auf den Eingang bei den Bietern an, sondern die Frist beginnt bereits mit der Absendung zu laufen. Jegliche Verzögerungen im Postlauf, auf die der Bieter regelmäßig keinen Einfluss hat, gehen damit zu seinen Lasten. Wir Politiker dürfen es angesichts der Pleitewellen, insbesondere im Bereich des Mittelstandes, nicht zulassen, dass dessen Erwerbschancen durch unklare Regelungen noch weiter geschwächt werden.

Unsere Aufgabe ist es, mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Allein die Tatsache, dass im Jahr 2001 bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg 124 Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eingegangen sind, spricht für sich. Davon entfielen 16 auf Anträge im Zusammenhang mit öffentlichen Bauaufträgen. Ich bitte Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen, und bedanke mich zunächst für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Hesselbarth, und gebe das Wort für die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU an den Abgeordneten Klein. Bitte schön, Herr Klein.