Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Hesselbarth, und gebe das Wort für die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU an den Abgeordneten Klein. Bitte schön, Herr Klein.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Folgte der Landtag dem Antrag der DVU-Fraktion, dann forderten wir die Landesregierung auf, mit den Regierungen der anderen Bundesländer eine Bundesratsinitiative an den Deutschen Bundestag zu starten, deren Ziel es sein soll, die Rechtsvorschriften der §§ 97 und 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu verändern.
In § 97 dieses Gesetzes wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über das bei der Vergabe einzuhaltende Verfahren zu treffen. Weiteres dazu auszuführen erspare ich mir.
Es stellt sich hier also die Frage, ob für das Anliegen der DVU das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geändert werden muss. Der Paragraph beinhaltet lediglich die Forderung, dass eine Vergabeverordnung erlassen werden kann. Er sagt nichts darüber aus, was in dieser Vergabeverordnung an Regelungen enthalten sein muss. Die Änderung der Vergabeverordnung wäre also der richtige Weg, aber nicht die Änderung des Gesetzes. Darauf zielt aber Ihr Antrag. Deshalb entzieht er sich meinem Verständnis.
Kommen wir noch zum § 13, zur Informationspflicht. Dort wird der Auftraggeber aufgefordert, die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, zu informieren.
Im Wirtschaftsausschuss gab es im November letzten Jahres eine Anhörung zur öffentlichen Auftragsvergabe. Kein einziger Wirtschaftsvertreter hat § 97 angefochten. Das heißt im Umkehrschluss: Diese Regelungen sind völlig in Ordnung. Sie von der DVU sind offensichtlich die Einzigen, die Änderungsbedarf sehen; wir sehen einen solchen nicht. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Klein, und gebe das Wort an die Fraktion der PDS, an den Abgeordneten Warnick. - Herr Warnick ist nicht anwesend. Dann frage ich die Landesregierung, ob sie Redebedarf hat. - Das ist auch nicht der Fall. Dann gebe ich das Wort noch einmal an die Fraktion der DVU. Frau Abgeordnete Hesselbarth, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vortrag des Kollegen Klein zeigt eindeutig, dass er sich mit der Thematik des öffentlichen Vergaberechts überhaupt nicht auskennt. Das ist ja auch nicht Ihr Thema, Herr Klein.
Die Haltung der Landesregierung gegenüber den kleinen und mittelständischen Unternehmen unseres Landes lässt sich schon allein der Tatsache entnehmen,
- Vielleicht wäre es besser gewesen, Sie hätten Ihren Rechtsanwalt vorgeschickt! - dass Schlichtungsstellen nach dem Wortlaut des § 103 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen als Vergabeprüfstellen für die Auftragsvergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte in Brandenburg nicht einmal eingerichtet wurden. In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage 3/1962 vom 23. November 2002 liefert die Landesregierung dafür die plumpe Begründung, für die Tätigkeit der Schlichtungsstellen müssten Gebühren erhoben werden. - Ich erspare mir dazu jeden weiteren Kommentar.
Anknüpfungspunkt für die ordnungsgemäße Erfüllung der Informationspflicht durch den öffentlichen Auftraggeber muss aus Sicht unserer Fraktion sein, den unterlegenen Bieter in einem solchen Umfang über die Nichtberücksichtigung aufzuklären, dass er aufgrund dieser ihm einzig zur Verfügung stehenden Information entscheiden kann, ob er die Vergabekammer um Rechtsschutz ersuchen kann oder nicht. Dies ist eben nicht unabhängig davon zu beurteilen, ob dem unterlegenen Bieter ein Grund oder mehrere Gründe mitgeteilt werden.
Die Entscheidung des Auftraggebers, einen Unternehmer nicht zu berücksichtigen, muss inhaltlich richtig und umfassend begründet werden. Die Vorgaben des detaillierten Vergabevermerks im Sinne von § 30 VOB/A, des § 30 VOL/A und des § 18 VOF und die Anforderungen eines begründeten Verwaltungsaktes nach § 39 Verwaltungsverfahrensgesetz können und müssen hierfür als Vorbild dienen. Wenn das für jedes schlicht hoheitliche Verwaltungshandeln zwingendes Recht ist, dann muss das nach Auffassung der DVU-Fraktion auch dann gelten, wenn der Bund oder das Land mit den Steuergeldern unserer Bürger Bau- und sonstige Dienstleistungsaufträge an Private vergibt.
Ich weise darauf hin, dass es die Vergabekammer Brandenburg in ihrem Beschluss vom 19.09.2001, Aktenzeichen 1 VK 85/01, für erforderlich gehalten hat, dass bei der Vergabe von Architektenleistungen die Auswahlkriterien, die Gewichtung und die erzielte Punktezahl dem unterlegenen Bewerber mitzuteilen sind.
Die bis jetzt herrschende Rechtsauslegung birgt indes die Gefahr, dass die Vergabestelle der Vorabinformationspflicht nur formal genügt. Die Anforderungen des § 13 VGV an eine dem Einzelfall gerecht werdende umfassende Begründung läuft ins Leere.
Ebenso begründet ist es mit dem Kammergericht Berlin, aus Gründen des Rechtsschutzes und der Gleichbehandlung aller inund ausländischen Wettbewerbsteilnehmer die Frist des § 13 Abs. 2 erst mit Zugang des Informationsschreibens an den Bieter anlaufen zu lassen. Nur das entspricht den Allgemeinen Vorschriften des BGB und des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Der jetzige Wortlaut des § 13 Abs. 2 steht dem eindeutig entgegen, weil er ausschließlich auf die Abgabe durch den Auftraggeber abstellt. Damit wird die Gefahr einer faktischen Fristverkürzung wieder zulasten der kleinen und mittelständischen Unternehmer bewusst in Kauf genommen.
Das machen wir als DVU-Fraktion nicht mit und daher bitte ich Sie jetzt noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Die Fraktion der DVU beantragt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 3/5374 an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr. Wer diesem Überweisungsantrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen damit jetzt zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Wer dem Antrag in der Drucksache 3/5374 der Fraktion der DVU in der Sache seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Geiz ist geil“ - so lautet ein Werbespruch und so titelte kürzlich ein bekanntes Boulevardblatt angesichts der Streichliste, mit der Sie, Frau Finanzministerin, uns alle demnächst gnadenlos überziehen wollen.
Brandenburgs Schuldenberg wächst immer weiter. Auf rund 1 Milliarde Euro wird die absehbare Neuverschuldung des Landes in diesem Jahr mittlerweile beziffert. Bisher war seitens des Finanzministeriums von einer zusätzlichen geschätzten Deckungslücke für 2003 von nur 805 Millionen Euro oder ca. 9 % des Gesamthaushaltes gesprochen worden. Inzwischen sind es mehr als 10 %. Das macht den Teil des Doppelhaushaltes 2002/2003, der sich auf 2003 bezieht, de facto obsolet. Die Grundsätze, welche im Dezember 2001 festgelegt wurden, sind in keiner Weise mehr gültig. Darüber hinaus ist, ähnlich wie bereits 2002, von verfassungsrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Höhe der Neuverschuldung durch den Nachtragshaushalt 2003 auszugehen. Denn zumindest aus der Sicht unserer DVU-Fraktion ist ein Haushalt, in dem jeder zehnte Euro auf Neuverschuldung beruht, wohl kaum mehr mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen zu vereinbaren. Darüber hinaus darf auch nicht übersehen werden, dass insbesondere angesichts der angedachten Haushaltssperre auch die durch den Nachtragshaushalt eingestellten Mittel bereits nach einigen Monaten aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr ausreichen werden.
Inzwischen drohen dem Land bekanntlich weitere finanzielle Risiken. So soll die landeseigene Investitionsbank, ILB, nach Pressemeldungen, unter anderem auch des „Spiegel“, einen Schuldenberg von mehr als 7,5 Milliarden Euro aufgetürmt haben, mit dem der Wohnungsbau im Land gefördert wurde. Aufgrund des eingebrochenen Wohnungsmarktes ist ungewiss, ob die Kredite jemals zurückgezahlt werden. Bereits jetzt wird ein Crash befürchtet, welcher den der LEG noch in den Schatten stellen könnte.
Was Sie, Madame Gnadenlos, wie Sie, Frau Finanzministerin, in der Presse mittlerweile betitelt werden, mit Ihrer „Giftliste“ an wirtschafts-, sozial-, kultur- und verwaltungspolitischem Flurschaden anrichten, sollten Ihre Vorschläge Wirklichkeit werden, ist überhaupt noch nicht absehbar. Allein die geplante Streichung von 140 Millionen Euro bei den Kommunen des Landes lassen ein Ende der kommunalen Selbstverwaltung in Brandenburg und das endgültige finanzpolitische Desaster der meisten Gemeinden und Kreise des Landes befürchten. Daher müssen wir dem Kollegen Fritsch - er ist leider nicht hier - als SPD-Fraktionschef zustimmen, der kürzlich gegenüber der Presse erklärte:
Genau das bezwecken wir mit unserem Antrag, dem Sie, Herr Kollege Fritsch, und auch Ihre Fraktion eigentlich zustimmen müssten, wenn Sie Ihre eigenen Aussagen nicht Lügen strafen wollen. - Ich bedanke mich zunächst für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Hesselbarth. - Ich gebe das Wort an Herrn Abgeordneten Homeyer. Er spricht für die Fraktionen der CDU und der SPD.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann den vorliegenden Antrag der DVU-Fraktion nicht verstehen.
Scheinbar hat die DVU-Fraktion gestern nicht an der Aktuellen Stunde teilgenommen. Denn wenn sie das getan bzw. zugehört hätte, dann hätte sie festgestellt, dass die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen einen umfangreichen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2003 vorlegen werden.
Zu Ihrer Erinnerung: Am 11.02.2003 wird der Nachtragshaushalt im Kabinett verabschiedet. Er wird anschließend ordnungsgemäß dem Landtag zugeleitet. Es bleibt dann eine Zeit von ca. vier Wochen. Danach erfolgt die 1. Lesung des Nachtragshaushaltes im März dieses Jahres. Dann werden wir in einem ordnungsgemäßen Verfahren in den Ausschüssen beraten, wie wir das immer getan haben, und im April den Nachtragshaushalt 2003 verabschieden.
Insofern befinden sich die Landesregierung und auch das Parlament in einem geordneten Verfahren. Das werden wir einhalten. Deshalb brauchen wir Ihren Antrag nicht; er hat sich damit erledigt. - Ich danke Ihnen.
Ich danke dem Abgeordneten Homeyer. - Ich gebe das Wort an die Fraktion der PDS, an Herrn Abgeordneten Vietze.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich ist ein geordnetes Verfahren etwas anderes als das - ich nehme die gestrige Aktuelle Stunde -, was wir zurzeit zu diesem Thema durchführen.
Es gibt sicherlich manches, was uns in freudige Erwartung versetzt, zum Beispiel die Ankündigung, dass die Landesregierung am 11. Februar einen Nachtragshaushalt beschließen wird. Nach den Offerten für die unterschiedlichen Sparvorschläge, die gestern durch die einzelnen Fraktionen unterbreitet wurden, ist da noch eine spannende Auseinandersetzung zu erwarten.
Möglicherweise gibt es auch noch Prüfungsveranlassungen, möglicherweise andere Auseinandersetzungen.