Protokoll der Sitzung vom 05.03.2003

Deshalb ist das Vorgehen des Landesjugendamts nicht nur vertretbar, sondern es stellt nachgerade eine optimale Form dar, mit der eine Übervorteilung der Gemeinden, der so genannten Altfälle, die nach dem Staatsvertrag zur Kinderbetreuung zwischen Berlin und Brandenburg ihre Kinder in Berlin betreuen lassen, vermieden werden kann.

Alles Gute auf einmal haben zu wollen ist keine faire Forderung. Das werden auch Sie, Frau Kaiser-Nicht, bei näherer Betrachtung und beim Vergleich der genannten Zahlen sicherlich zugestehen.

Herr Minister, es gibt noch Klärungsbedarf. Bitte, Frau KaiserNicht.

Herr Minister, meine Frage bezieht sich auf die Änderung des Kita-Gesetzes vor einigen Jahren, bei der unter großem Widerspruch und verbunden mit vielen Problemen die Landesregierung und die Mehrheit des Landtages ausdrücklich beschlossen, dass die Kinderkostenpauschale unabhängig von der Betreuung von Kindern in Kitas gezahlt wird, das heißt, dass die Gemeinde diese auch für alternative Freizeiteinrichtungen oder für alternative Kinderbetreuung verwenden darf. Teilen Sie meine Meinung, dass diese damalige Gesetzesänderung nunmehr durch die Realität ad absurdum geführt worden ist?

Nein, sie ist nicht ad absurdum geführt worden, weil es einen Solidarverbund aller Kommunen gibt. Wir nehmen die Mittel aus der damals gesammelten Summe und finanzieren damit den mit Berlin abgeschlossenen Vertrag. Deshalb gibt es ja die KitaKostenpauschale, die Kinderkostenpauschale. Diese wird in diesem Fall nicht nach Neuenhagen, sondern nach Berlin gegeben und es werden noch 140 Euro dazugetan.

Wenn der Bürgermeister Ihrer Gemeinde, den Sie hier vertreten, dies anders haben will, dann kann er mit der betreffenden Familie verabreden, dass das Kind in Neuenhagen betreut wird. Dann bezahlt er mehr als das Dreifache dessen, was er jetzt nicht bekommt, und das Kind könnte dann zu höheren Kosten in Neuenhagen betreut werden. Wenn das die Alternative ist, werde ich mich zur Not bei den Eltern dafür einsetzen, dass eine solche falsche Entscheidung des Bürgermeisters auch umgesetzt wird.

Danke sehr. Wir sind damit am Ende der Fragestunde und ich schließe den Tagesordnungspunkt 1.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Volksinitiative gegen Zwangseingemeindung und für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung achten, keine gesetzlichen Zwangszusammenschlüsse von Gemeinden vornehmen!

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 3/5565

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 3/5550 einschließlich der beiden Korrekturblätter

in Verbindung damit:

2. Lesung des Ersten Gesetzes zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel und die Gemeinden Gollwitz und Wust des Amtes Emster-Havel (1. GemGebRefGBbg)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/4880

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 3/5550 einschließlich der beiden Korrekturblätter

2. Lesung des Zweiten Gesetzes zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die kreisfreie Stadt Cottbus und das Amt Neuhausen/Spree (2. GemGebRefGBbg)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/4881

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 3/5550 einschließlich der beiden Korrekturblätter

2. Lesung des Dritten Gesetzes zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landeshauptstadt Potsdam und die Ämter Fahrland und Werder (3. GemGebRefGBbg)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/4882

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 3/5550 einschließlich der beiden Korrekturblätter

2. Lesung des Vierten Gesetzes zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming (4. GemGebRefGBbg)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/4883

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 3/5550 einschließlich der beiden Korrekturblätter

2. Lesung des Fünften Gesetzes zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark (5. GemGebRefGBbg)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/5020

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 3/5550 einschließlich der beiden Korrekturblätter

2. Lesung des Gesetzes zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, SpreeNeiße sowie zur Auflösung der Gemeinden Diepensee und Haidemühl und zur Änderung des Gesetzes zur Auflösung der Gemeinde Horno und zur Eingliederung ihres Gemeindegebietes in die Gemeinde Jänschwalde sowie zur Änderung der Amtsordnung

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/5021

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 3/5550 einschließlich der beiden Korrekturblätter

Außerdem liegt Ihnen zu den Gesetzentwürfen der Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/5593 vor.

Aus logischen Erwägungen heraus schlage ich Ihnen die folgende Form der Behandlung vor: