Protokoll der Sitzung vom 25.06.2003

Das gehört dazu. - Viele Ausbildungsplätze konnten nicht be

setzt werden, weil zahlreiche Bewerber nicht über das entsprechende Wissen verfügten.

Frau Abgeordnete Fechner, ich fordere Sie ein letztes Mal auf, Ihre Frage zu stellen!

Ich komme jetzt zu meiner Frage an die Landesregierung: Inwieweit rechnet die Landesregierung mit Schadensersatzklagen von Betroffenen? Wie gedenkt sie die Schüler für den Schaden zu entschädigen?

Wir haben nicht zu wenig qualifizierte Bewerber, sondern zu wenig Ausbildungsplätze. Schadensersatzforderungen erwarte ich nicht.

Frau Abgeordnete Hesselbarth, bitte.

Welche Ursachen sehen Sie dafür, Herr Minister, dass weniger Realschulen als viel mehr die Mathe-Grundkurse an den Gesamtschulen von dem schlechten Abschneiden betroffen sind? So zumindest hat es Ihr Ministerium in Pressemeldungen dargestellt.

Diese Einschätzung ist falsch und von uns auch nicht herausgegeben worden, weil wir noch keine Ergebnisse in diesem Umfang haben. Ich habe in meiner Antwort auf die Frage von Frau Hartfelder gesagt, dass wir die umfangreichen Ergebnisse zum Beginn des Schuljahres im September erwarten.

Frau Abgeordnete Dr. Enkelmann, bitte.

Herr Minister, inwieweit sieht die Landesregierung trotz dieser Ergebnisse, die Sie dokumentiert haben, und trotz dieser unklaren Orientierung, was die Abschlussprüfung anbetrifft, Chancengleichheit für die Schüler gewährleistet?

Die zweite Nachfrage lautet: Wie gehen Sie mit Briefen von Elterninitiativen um, unter anderem einem solchen aus Werneuchen, in dem eine Annullierung der Prüfung für den gesamten Jahrgang gefordert wird?

Die Forderung, dass die Prüfung des gesamten Jahrgangs annulliert wird, halte ich für ungerechtfertigt, ja sogar für absurd, weil sie die Arbeit und Vorbereitungsarbeit von vielen Tausend Schülern zunichte macht. Die Enttäuschung Tausender Schüler in vielen Schulen wäre riesengroß. Das Ergebnis

dieser Enttäuschung gerade auch für die Folgejahre wäre nicht wieder gutzumachen. Insofern bin ich nicht bereit, diesen Weg zu gehen. Die Chancengleichheit, Frau Dr. Enkelmann, ist im ganzen Land gesichert. Dafür tragen wir Sorge. Das ist unser Verfassungsauftrag und diesem werden wir auch gerecht.

Herr Abgeordneter Hammer, bitte.

Herr Minister, im Parlament ziehen Sie unter dem Stichwort Bildungsoffensive immer eine sehr positive Leistungsbilanz. Aber immer dann, wenn es abrechenbare Ergebnisse gibt, reden wir über Einbrüche. Ist das nicht ein eklatanter Widerspruch?

Nein, das ist eine Fehlwahrnehmung Ihrerseits.

(Heiterkeit bei der SPD)

Wir haben schon viele Dinge abgerechnet: das, was wir gemeinsam mit den Kommunen in den letzten Jahren an baulicher Ausstattung verbessert haben, das, was wir an Leistungssteigerungen erreicht haben, das, was bei der m.a.u.s.-Offensive - Medien an unsere Schulen - erreicht wurde. Ich möchte den Präsidenten nicht reizen. Deshalb höre ich mit dem Aufzählen an der Stelle auf. Bei den zur Diskussion stehenden Prüfungen, die ja zum ersten Mal durchgeführt worden sind, hat es einen von vielen im Parlament erwarteten Leistungseinbruch gegeben, weil vielleicht manche Schüler - wie ich denke - zu Unrecht geglaubt haben, dass den Anforderungen mit der Art und Weise der Vorbereitung wie auf eine qualifizierte Leistungsfeststellung oder wie auf eine Klassenarbeit schon Genüge getan wäre. Dem ist nicht so.

Sie können sich genauso wenig daran erinnern wie ich, weil wir damals noch Kinder gewesen sind. Zu jener Zeit, zu der solche Prüfungen in der ehemaligen DDR eingeführt wurden, gab es jedenfalls ähnliche Probleme. Auch in Sachsen - das können wir dem „Neuen Deutschland“ entnehmen - hat es vergleichbare Probleme gegeben. Meine herzliche Bitte ist: Ziehen Sie nicht einfach die falschen Schlussfolgerungen!

Herr Minister, wohlwissend, dass Redundanz zur Methodik gehört, habe ich gleichwohl die Sorge, dass wir von so vielen Fragen, die eingereicht worden sind, nichts mehr hören. Ich lege Wert darauf, dass sie auch noch eine Chance bekommen, gestellt zu werden. - Frau Abgeordnete Siebke, bitte.

Herr Minister, können Sie sich vorstellen, im kommenden Jahr neben den schriftlichen Prüfungen auch mündliche Prüfungen zuzulassen? Ich hielte das für eine sinnvolle Regelung, insbesondere im Interesse der Schüler.

Frau Abgeordnete Siebke, ich halte das für eine gute und sinnvolle Anregung und werde ihr gern folgen. Wir haben in diesem Jahr davon Abstand genommen, und zwar auch nach intensiven Diskussionen im Haus mit Lehrerverbänden und Lehrervertretern, die uns gesagt haben, es sei den Lehrern, die schriftliche Prüfungen in Mathe und Deutsch stellten, nicht zumutbar, direkt im Anschluss daran mündlich zu prüfen. Wir sollten aber im nächsten Schuljahr auf der Grundlage einer geänderten Sek-I-Verordnung diesen Weg auch ermöglichen.

Vielen Dank. - Wir sind bei der Frage 1639 (Gedenken an den 17. Juni 1953), gestellt von Frau Hesselbarth. Bitte schön.

In der Stadt Strausberg existiert zum Gedenken an den 17. Juni 1953 ein Denkmal mit der Aufschrift „Zur Erinnerung an die Opfer des Aufstandes vom 17. Juni 1953 in Strausberg. Die Streikleitung wurde zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.“

Das letzte noch lebende Mitglied der damaligen Streikleitung wurde zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Er bat nun die Verantwortlichen der Stadt Strausberg darum, das vorhandene Denkmal mit den Namen der damaligen Kämpfer zu vervollständigen und auch die Haftstrafen der Kämpfer zu benennen. Dies wurde seitens der Stadtverwaltung abgelehnt. Er wandte sich daraufhin auch an Sie, Herr Ministerpräsident Platzeck, sowie an Herrn Innenminister Schönbohm. Während Innenminister Schönbohm das Schreiben beantwortete, steht eine Antwort von Ihnen, Herr Ministerpräsident, bis heute aus.

Darum frage ich die Landesregierung: Bis wann ist nach ihren Erkenntnissen mit einer Beantwortung des genannten Schreibens durch den Ministerpräsidenten zu rechnen?

Zur Beantwortung der Frage geht das Wort an den Ministerpräsidenten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordente Hesselbarth, ein Schreiben mit dem von Ihnen dargestellten Inhalt ist mir nicht bekannt. Richtig ist, dass sich der Petent, auf den sich Ihre Frage bezieht, im Januar 2003 unter Hinweis darauf, dass er am 17. Juni 2001 das an den 17. Juni 1953 erinnernde Denkmal in Strausberg eingeweiht habe, an mich gewandt hat. Er hat ein Anliegen geäußert. Dieses Anliegen fällt in die Zuständigkeit des Innenministers. Dieser hat - das ist ein ganz normaler Vorgang - diesen Brief mit Schreiben vom Februar 2003 beantwortet.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Bitte sehr.

Meines Wissens hat er auch an Sie persönlich geschrieben. Mir ist nicht verständlich, warum Sie dann nicht persönlich antworten; denn Sie sind ja der Ministerpräsident.

Meine erste Nachfrage lautet: Werden Sie die Forderung von Herrn Grünhagen unterstützen und, wenn ja, wie?

Meine zweite Nachfrage lautet: Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Landesregierung, der Tätigkeit von ehemaligen Stasi-Seilschaften in der öffentlichen Verwaltung von Brandenburg zulasten ehemaliger SED-Opfer Einhalt zu gebieten?

Ich habe eben versucht, Ihnen darzustellen, dass der Vorgang, auf den Sie sich beziehen, ganz normal ist. Selbstverständlich werden unzählige Briefe an den Ministerpräsidenten adressiert, die in die Zuständigkeit anderer Ressorts fallen. Sie werden von den zuständigen Ressorts beantwortet. Das ist seit 1990 bestimmt zehntausendfach passiert. Das ist nichts Ungewöhnliches, sondern trägt etwas Normales in sich.

Was zu dem Vorgang zu sagen ist, hat der Innenminister in seinem Schreiben ausgedrückt. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Herr Abgeordneter Schuldt, bitte.

Ich habe zwei Fragen.

Frage 1: Will sich die Landesregierung dem Vorschlag einer Ehrenpension für ehemalige Opfer des DDR-Regimes einschließlich der verurteilten Streikführer des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 anschließen, oder welche anderen Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um diesen Personenkreis finanziell besser als bisher zu unterstützen?

Meine zweite Frage lautet: Bundespräsident Rau und Bundestagspräsident Thierse haben die Erhebung des 17. Juni zum nationalen Gedenktag zur Diskussion gestellt.

Herr Abgeordneter Schuldt, Sie hatten eine Frage angekündigt.

Welche Position bezieht die Landesregierung dazu? Oder will sie einmal positiv im Bundesrat auftreten und selber diesen Antrag stellen?

Ich denke, Sie kennen die Geschäftsordnung genauso gut wie ich. Hier ist eine Frage zu einem Vorgang zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Innenminister gestellt worden. Diese Frage ist beantwortet worden. Alles andere hat damit nichts zu tun. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind bei der Frage 1640 (Berufsakademien in Branden- burg), gestellt vom Abgeordneten Bischoff. Bitte schön.

Berufsakademien bieten Abiturienten die Möglichkeit, sich zu Ingenieuren ausbilden zu lassen. Die Ausbildungskosten werden von der Wirtschaft getragen. Voraussetzung ist ein Landesgesetz zur Anerkennung der Abschlüsse, wie beispielsweise in Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen.

Ich frage die Landesregierung: Wann ist mit der Vorlage eines Landesgesetzes zur staatlichen Anerkennung von Berufsakademien in Brandenburg zu rechnen?

Frau Ministerin Wanka, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Bischoff, ein Studiengang an einer Berufsakademie ist eine Ausbildung im tertiären Bereich. Unter bestimmten Bedingungen ist er fachhochschuladäquat. Das Typische eines Studiengangs an einer Berufsakademie ist - sie sind zum Teil auch unterschiedlich - eine enge Verflechtung zwischen beruflicher Ausbildung und Studium, in der Regel in Form gestaffelter Zeiten, ein Vierteljahr an der Institution zur Ausbildung, ein Vierteljahr im Betrieb, und endend meist mit einem Diplom der Berufsakademie und einem beruflichen Abschluss.

Die Absolventen sind sehr gut qualifiziert und haben durchweg gute Berufschancen. Es ist eine Ausbildung, die sehr stark gerade auf die Bedürfnisse des Mittelstandes abhebt.

Es gibt Länder - sie haben einige genannt -, in denen es eine gesetzliche Regelung bezüglich Berufsakademien gibt. Es gibt auch eine ganze Reihe Bundesländer, die keine gesetzliche Regelung haben. Ich nenne nur einmal Bayern und NordrheinWestfalen, wo derartige Regelungen nicht vorhanden sind; im Übrigen auch nicht in Sachsen-Anhalt. Das ist ein kleiner Fehler in der Frage, aber das ist sekundär.

Man muss zwischen privaten und staatlichen Berufsakademien unterscheiden. Für private Berufsakademien gilt analog zu privaten Fachhochschulen und privaten Universitäten, dass sie voll privat finanziert werden müssen. Das kann gemacht werden; eine solche Berufsakademie könnte bereits jetzt gegründet werden. Wenn es eine staatliche Anerkennung geben soll, dann muss dies durch Landesgesetz geregelt werden. Es müssen die Voraussetzungen und Bedingungen vorgeschrieben werden. Wir beabsichtigen, dies bei der nächsten Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes zu leisten und zu realisieren.

Das andere sind staatliche Berufsakademien. Staatliche Berufsakademie bedeutet - so funktioniert es in Baden-Württemberg und Sachsen, so hat es in Berlin funktioniert, dort wird die Institution aufgehoben -, dass der Staat im Wesentlichen die Institution bezahlt und die Studierenden ihre Ausbildungsgelder