Protokoll der Sitzung vom 25.06.2003

Das andere sind staatliche Berufsakademien. Staatliche Berufsakademie bedeutet - so funktioniert es in Baden-Württemberg und Sachsen, so hat es in Berlin funktioniert, dort wird die Institution aufgehoben -, dass der Staat im Wesentlichen die Institution bezahlt und die Studierenden ihre Ausbildungsgelder

von der Wirtschaft bekommen. Wenn wir also staatliche Berufsakademien in Brandenburg einführen wollen - es gibt ja immer wieder Wünsche, dies zu tun -, dann muss es finanziert werden.

Wir wollen jetzt solche Berufsakademiestudiengänge angesichts der Tatsache, dass diese Ausbildung sehr gut ist, einrichten. Dazu braucht man nicht unbedingt eine eigenständige neue Einrichtung, sondern es ist auch möglich, solche Studiengänge an Fachhochschulen in Form dualer Studiengänge einzurichten. Diese sind ähnlich gestrickt: ein Vierteljahr im Betrieb, beruflicher Abschluss und berufliche Ausbildung. Das machen wir mit den Ressourcen, die wir haben, auch im Hochschulbereich. Wir legen großen Wert darauf, dort solche Angebote zu etablieren. Ein neuer Studiengang beginnt zum Beispiel wieder im Herbst an der Fachhochschule Brandenburg. Unsere Strategie ist, dieses gute Angebot mit den Ressourcen, die wir haben, möglichst effektiv jetzt schon in Brandenburg zu etablieren.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Herr Abgeordneter Bischoff, bitte.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre Ausführungen. Mir geht es im Kern um Berufsakademien, die die Wirtschaft voll finanziert. Sie haben gesagt, man könne das in Brandenburg in den gesetzlichen Rahmen einbetten. In welchem Zeithorizont ist mit einer Befassung des Landtags Brandenburg noch in dieser Legislaturperiode zu rechnen?

Wir bereiten jetzt die Novellierung vor. Sie ist bereits in den Abstimmungsprozessen. Es ist fest geplant, die Novellierung noch in dieser Legislaturperiode zu ermöglichen.

Herr Abgeordneter Dr. Trunschke, bitte.

Ich möchte nach konkreten Vorhaben fragen. Können Sie etwas zu dem Stand in Wittenberge und darüber sagen, wie das von Ihnen bewertet wird?

Wittenberge ist ein Beispiel für eine staatliche Berufsakademie. Zu meiner prinzipiellen Haltung habe ich etwas gesagt. Was konkret Wittenberge anbelangt - Herr Neumann ist ja auch ein Verfechter und wir haben viele Kontakte zu ihm -, so läuft dort der Versuch, in Kooperation mit der Fachhochschule Brandenburg schrittweise eine Ausbildung zu etablieren, die dann partiell in Wittenberge stattfinden kann. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Bemühung.

Vielen Dank. - Wir sind jetzt bei der Frage 1641 (Errichtung von Leistungsprofilklassen), gestellt von der Abgeordneten Hartfelder. Bitte schön.

Bis zum 6. Juni 2003 haben die Eltern - laut Fahrplan des Bildungsministeriums - einen Bescheid erhalten, ob und wo ihre Kinder in die Leistungsprofilklassen aufgenommen werden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse liegen ihr in Hinsicht auf die Errichtung der Leistungsprofilklassen zum Schuljahresbeginn 2003/2004 vor?

Herr Minister Reiche erhält erneut das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Kollegin Hartfelder, an 38 Standorten werden - wie im vergangenen Schuljahr - wieder Leistungsprofilklassen eingerichtet. Meiner Ansicht nach ist das Ganze ein Erfolg, weil die Zahl der Eltern, die das nachfragen, in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen ist. An sechs Standorten werden allerdings - wie auch in den vergangenen Jahren - keine Standorte für Leistungsprofilklassen eingeführt werden können. Diese Schulen werden in den nächsten Jahren natürlich die Möglichkeit bekommen, wenn sie genügend Schüler haben, ihre Arbeit fortzusetzen.

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass ich mich gestern entschieden habe, aufgrund der Bewerberlage auch Rathenow eine entsprechende Möglichkeit einzuräumen. Insofern ist - wie ich glaube - alles, was wir gemeinsam gut verantworten können, auch abgedeckt. Die Schulversuchsklassen im 6+6-Modellversuch sind auch gut nachgefragt worden. Da jetzt auch Berlin unseren Modellversuch übernommen hat und dies von der KMK bestätigt wurde, werden wir von Jahr zu Jahr einer größer werdenden Zahl von Schülern die Möglichkeit geben können, das Abitur innerhalb von zwölf Jahren abzulegen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt einige Standorte, die die Leistungsprofilklassen aufgrund der Entwicklung nicht einrichten konnten. Wird die Landesregierung zulassen, dass die Kreise in den Fällen, in denen die Kriterien zunächst nicht erfüllt worden sind, gegebenenfalls noch Standorte einrichten?

Das ist im Einzelfall schon geschehen und ist auch für die Zukunft eine Möglichkeit. Die Entscheidung über die Standorte nicht über die Zahl, die haben wir hier im Landtag getroffen liegt beim Träger der Schulentwicklungsplanung und das ist der Kreis.

Frau Kaiser-Nicht, bitte.

Vor dem Hintergrund der von Ihnen aufgezeichneten Perspektive frage ich Sie: Wird es nach zwei Jahren Modellversuch nun auch eine inhaltliche Auswertung geben?

Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht, wir haben in dem Modellversuch von Anfang an beschrieben, dass die endgültige Auswertung natürlich erst am Ende des gesamten Untersuchungszeitraums erfolgen kann. Wir erheben kontinuierlich den Bestand, um zu erfahren, wo die Schüler stehen. Was wir der Bestandserhebung entnehmen konnten - also im ersten Jahr, im zweiten Jahr und in dem jetzt beginnenden dritten Modellversuchsjahr -, zeigt, dass die Schüler die in sie gesetzten Erwartungen durchaus rechtfertigen, das heißt, dass sie den von ihnen zu erwartenden Leistungsstand, um in zwölf Jahren zum Abitur zu kommen, auch erreichen werden. Die gesamte Evaluation kann erst am Ende des Schuljahres 2008 erfolgen, weil dann erst der Modellversuch beendet sein wird.

Danke sehr. - Wir kommen zu Frage 1642 (Umstrukturierung der Steuerverwaltung), gestellt von der Abgeordneten Osten. Bitte sehr.

Am 14. Mai 2003 hat sich der Ausschuss für Verwaltungsorganisation mit der Struktur der Steuerverwaltung beschäftigt. Das nahm der Staatssekretär des Ministeriums der Finanzen zum Anlass, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in groben Zügen über die angestrebte Schließung der Oberfinanzdirektion zu informieren und sie um Verständnis und die aktive Begleitung der Umstrukturierung zu bitten.

Die Steuergewerkschaft stellt die Sinnhaftigkeit infrage, verweist auf einen letztendlich höheren finanziellen Aufwand und reklamiert die Nichtbeachtung eines 175 000 € teuren Gutachtens. Unverständlich erscheint auch die Arbeitsweise des Finanzministeriums, weil auf gegenseitige Absprachen in Vorbereitung dieser Entscheidung zur Schließung bisher verzichtet wurde.

Ich frage die Landesregierung: Wie ernst ist die Absicht der Schließung zu nehmen, wenn weder ein Konzept vorhanden ist noch ein wirklicher Dialog mit den Betroffenen stattfindet?

Frau Ministerin der Finanzen, Sie haben das Wort

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Osten, Sie greifen den Beschluss des Ausschusses für Verwaltungsoptimierung zur Auflösung der Besitz- und Verkehrssteuerabteilung der Oberfinanzdirektion Cottbus auf. Korrekterweise geht es also nicht um die Auflösung der OFD, sondern zunächst um die Auflösung einer Abteilung in der OFD. Der Bund hat für seine Bundesvermögensabteilung, die auch in der OFD angesiedelt ist, bereits beschlossen, sie ab 2003 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umzuwandeln.

Der Ausschuss für Verwaltungsoptimierung hat mit mir am 14. Mai 2003 die Projekte des MdF zur Verwaltungsmodernisierung erörtert. Ein Punkt war dabei der Verwaltungsaufbau der Steuerverwaltung. Anders als die übrige Landesverwaltung

ist die Steuerverwaltung dreistufig aufgebaut und sah in der Vergangenheit zwingend die Einrichtung einer Oberfinanzdirektion als Mittelbehörde vor.

Im Jahre 1999/2000 hat der Landesrechnungshof die Oberfinanzdirektion Cottbus geprüft und das MdF gebeten, im Bereich der OFD Straffungspotenziale zu entwickeln. Dies hat der Ausschuss für Haushaltskontrolle aufgegriffen. Mein Haus hat deshalb die Firma Mummert Consulting gebeten, ein Gutachten zur Straffung der Oberfinanzdirektion Cottbus vorzulegen.

Im Jahr 2001 erfolgte parallel dazu eine Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes, die bundesweit eine Abschaffung der Oberfinanzdirektionen ermöglichte. Davon machte zunächst aber nur der Stadtstaat Bremen Gebrauch.

Während der Auftrag zur Untersuchung der Oberfinanzdirektion Cottbus bereits ausgelöst und mit seiner Umsetzung begonnen worden war, haben allerdings weitere Länder im Jahr 2002 die Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes zum Anlass genommen, ihre OFD mit dem jeweiligen Ministerium der Finanzen zu verbinden. Das war im Saarland, in Hamburg und zuletzt in Schleswig-Holstein der Fall.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hat der Ausschuss für Verwaltungsoptimierung die Frage gestellt, ob es in Brandenburg erforderlich sei, an einem dreistufigen Verwaltungsaufbau festzuhalten. Nach intensiver Beratung hat mir der Ausschuss für Verwaltungsoptimierung empfohlen, auch die Steuerverwaltung des Landes Brandenburg zukünftig zweistufig zu organisieren. Entscheidende Gründe waren einmal die Bündelung der Dienst- und Fachaufsicht auf einer Ebene, die Verkürzung von Dienstwegen, mögliche Stelleneinsparungen auch im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage und die Stärkung der Finanzämter als örtliche Steuereinnahmeverwaltung des Landes in ihrer Eigenverantwortlichkeit.

Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Verwaltungsoptimierung werde ich bis Ende dieses Jahres ein Konzept zur Neustrukturierung der Steuerverwaltung des Landes Brandenburg entwickeln, in dem folgende Eckpunkte beachtet werden sollen.

Erstens: Einführung der Zweistufigkeit in der Steuerverwaltung.

Zweitens: Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Finanzämter.

Drittens: Einrichtung eines technischen Amtes, in dem alle Aufgaben der Automation der Steuerverwaltung und alle Fragen der technischen Abwicklung für die Finanzämter, sofern es sich nicht um Dienst- und Fachaufsicht handelt, gebündelt werden können. Dieses technische Amt soll am Standort Cottbus verbleiben ebenso wie die Zentrale Bezügestelle, die von dem Beschluss des Ausschusses für Verwaltungsoptimierung nicht betroffen ist.

Welche zahlenmäßigen Auswirkungen sich auf die Arbeitsplätze ergeben werden, wird erst das Strukturkonzept zeigen. Bei der Entwicklung des Strukturkonzepts werden die Erkenntnisse des Gutachtens, das von Ihnen angesprochen wurde, in vollem Umfang verwertet. Ihre Befürchtung, wir hätten die Kosten für

das Gutachten vergebens aufgewandt, ist völlig unbegründet. Wie Sie selbst zitiert haben, Frau Osten, ist nach dem Beschluss des AVO sofort der Kontakt mit den Betroffenen aufgenommen worden. Der Staatssekretär hat die Mitarbeiter unmittelbar durch ein Schreiben informiert. Danach ist ein ausführliches Gespräch mit der Leitung der Oberfinanzdirektion unter Beteiligung des örtlichen Personalrats und des Hauptpersonalrats geführt worden. Daran waren auch Mitglieder der Steuergewerkschaft beteiligt.

Gestatten Sie mir bitte noch eine persönliche Anmerkung. Jede Maßnahme des Ausschusses für Verwaltungsoptimierung, jeder Beschluss über die Neustrukturierung von Behörden löst bei den Betroffenen Ängste aus. Dafür habe ich auch großes Verständnis. In den Ausschüssen habe ich darum gebeten, die Finanzverwaltung von Personaleinsparungen auszunehmen, um eine effiziente Steuererhebung im Land Brandenburg sicherzustellen.

Andererseits kann sich auch mein Haus möglichen Strukturüberlegungen nicht entziehen und muss da Straffungspotenziale erschließen, wo die Einnahmeverwaltung selbst nicht gefährdet wird. Inzwischen haben es vier Länder vorgemacht, dass eine Oberfinanzdirektion durchaus wichtige Funktionen und Aufgaben wahrnimmt, dass diese Aufgaben aber auch gestrafft auf zwei Verwaltungsebenen erfüllt werden können. Dieses Straffungspotenzial möchte und werde ich erschließen, auch im Sinne eines Beitrags zur Haushaltskonsolidierung. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Frau Abgeordnete Osten, bitte.

Ich habe natürlich nichts gegen Straffung und Optimierung. Meine zwei Nachfragen lauten folgendermaßen:

Erstens: Welche Wertigkeit hat der Beschluss eines solchen Ausschusses, eine Oberfinanzdirektion zu schließen, wenn im Haushaltssicherungsgesetz, das in den nächsten zwei Tagen noch zur Beratung im Landtag ansteht, doch eigentlich ein anderer Prüfauftrag formuliert ist? Wovon soll man nun ausgehen?

Zweitens: Wie schätzen Sie die finanziellen Effekte ein? Straffung muss ja etwas bringen, vor allen Dingen dann, wenn das Land wenig Geld in der Kasse hat. Sie haben davon gesprochen, kein Konzept zu haben. Eine Zielvorgabe müsste es meiner Ansicht nach schon geben.

Das steht immer am Ende. Sie wissen ja, wie hoch die Steuereinnahmen des letzten Jahres ausfallen. Ich kann erst am Ende der Erstellung eines Konzepts sagen, welche Auswirkungen es letztlich haben wird. Alles andere wäre unseriös. Der AVO ist vom Kabinett eingesetzt worden als ein Gremium mit der Aufgabe, für die Verwaltungsoptimierung besondere Zielstellungen zu setzen und zu beraten. Der Beschluss des AVO lautet, es solle angestrebt werden, die OFD aufzulösen. Es ist kein Be

schluss zur Auflösung. Genau das tun wir, indem wir das Konzept erarbeiten und die Ergebnisse Ende des Jahres vorlegen. Vielen Dank.

Frau Ministerin, es gibt noch Klärungsbedarf. Frau Abgeordnete Konzack, bitte.

Frau Ministerin, ich habe nur eine Nachfrage. Wäre es nicht besser gewesen, bevor der Brief vom Staatssekretär an die Mitarbeiter der OFD über eine andere Struktur in Ihrer Behörde geschrieben worden wäre, den Beirat des Ausschusses für Verwaltungsoptimierung zu informieren?

Das ist geschehen. Ich bin die Vorsitzende des Beirats. Der Beirat ist voll und ganz informiert worden.

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1643 (Umstrukturierung im Ministerium des Innern), gestellt vom Abgeordneten Petke. Bitte schön.