Protokoll der Sitzung vom 25.06.2003

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Die Mietverträge müssen so gestaltet werden, dass wir den Anspruchsberechtigten die entsprechende Zahl an barrierefreien und behindertengerechten Wohnungen zum Zeitpunkt des Bedarfs zur Verfügung stellen können. Das ist der wesentliche Punkt.

Herr Warnick, Sie hätten es vielleicht bevorzugt, wenn von zwei Wohnungen die Rede gewesen wäre. Eine andere Fraktion

fand sechs Wohnungen richtig. Wenn wir uns auf einen Kompromiss geeinigt haben, dann hat das etwas mit Demokratie zu tun. Auch das sollten wir gelernt haben.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU)

Es ist wie so oft im Leben: Nicht alle Wünsche können berücksichtigt werden. Die Ingenieure wollten dies, die Architekten wollten das. Die Mieter hatten Wünsche, die Vermieter waren natürlich anderer Meinung. Der Euphorie, die gegenwärtig bei der Erarbeitung von Gesetzen zu beobachten ist - wenn schon eine Reform, dann eine richtige; wenn schon eine Freistellung, dann soll alles freigestellt werden -, können wir nicht in jedem Falle nachgeben.

Herr Warnick, wenn Sie sich gegen den Wegfall der zweiten Abnahme stellen - fast im Einklang mit der „selbst ernannten Bauunternehmerin“ Frau Hesselbarth -, dann frage ich: Wollten wir nicht auch solche Regelungen abbauen, um dem Bauträger die Möglichkeit zu geben, den Bau durchgängig zu gestalten und damit Kosten zu sparen? Dies ist gelungen. Übrigens sind wir als Land da nicht allein.

Der Entwurf stellt zahlreiche Bauvorhaben genehmigungsfrei. Brandenburg liegt insoweit bundesweit an der Spitze. Wir sind bis an die Grenzen des seriös Machbaren gegangen. Die gesetzlichen Ausnahmen von der Verpflichtung, eine Baugenehmigung einzuholen, haben aber - das ist meine Überzeugung Grenzen. Denken Sie nur an das bundesgesetzliche Planungsrecht, das insbesondere die Entscheidungsspielräume der Kommunen sichern soll.

Aber es gab nicht nur Vorschläge zur Deregulierung. Ich verweise auf den geforderten Einbau von Kaltwasserzählern in den Jahren 1993, 1998 und 2003, Herr Warnick. Für den Gebäudebestand sollten neue Standards gelten, die wegen der technischen Schwierigkeiten bei der Ausführung in der Regel mit erheblichen Kosten behaftet wären, die auf die Mieter umgelegt würden. Das können Sie als ehemaliger Präsident des Mieterbundes doch nicht ernsthaft fordern!

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich war und bin dafür, bei Neubauten zukunftsträchtige Lösungen zu wählen, das heißt Kaltwasserzähler einzubauen.

Die Regierung ist dem gefolgt. Das Parlament hat neben den Verbesserungen die wesentlichen Eckbausteine eingehalten.

Herr Minister, Herr Warnick wünscht eine zweite Frage zu stellen.

Ich habe vorhin schon einen Vorschlag gemacht. Es kommen noch mehr Punkte, Herr Warnick.

Er hat nur zwei Fragen. - Bitte schön, Herr Warnick.

Zunächst zu den Kaltwasserzählern. Ist Ihnen bekannt, dass in unserem Antrag eine Härtefallregelung enthalten ist, wonach in den Fällen, in denen der Einbau technisch nicht möglich oder zu aufwendig ist, darauf verzichtet werden kann?

45 % der Wohnungen gehören zum Altbestand und verfügen noch nicht über entsprechende Einrichtungen. Angesichts dieses hohen Prozentsatzes fällt es mir schwer, von einer Ausnahmeregelung zu sprechen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte eine Anmerkung am Rande machen: Mein Wunsch, dass die Konzeption der Bauordnung nach einem konstruktiven Miteinander von der Koalition so getragen wird, ist ein Stück weit in Erfüllung gegangen. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich bei den beteiligten Akteuren.

Ich denke, das Gesetz wird einige Zeit Bestand haben. Mit klaren, einfachen Regelungen werden wir den am Bau Beteiligten, vor allen Dingen den Bauherren, aber auch den unteren Bauaufsichtsbehörden, größere Rechtssicherheit geben: Schutzzielbestimmung, deutlich weniger Ausnahmetatbestände und stattdessen klare Genehmigungsanforderungen.

Die Baugenehmigung wird - ich habe es eingangs erwähnt - eine Konzentrationswirkung haben. Die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen werden eine Genehmigung aus einer Hand erhalten. Nur dort, wo es Sinn macht, wird der Bescheid durch eine andere Behörde erteilt. Deshalb soll in besonderen Fällen nicht die Baugenehmigung, sondern die Entscheidung nach einem anderen Fachgesetz, zum Beispiel eine Erlaubnis auf dem Gebiet der Gerätesicherheit oder eine Genehmigung für größere Wasseranlagen, Hochwasser- oder Rückhaltebecken, die Baugenehmigung einschließen.

Durch die inhaltliche Erweiterung des Freistellungskataloges werden wir für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft vieles erleichtern. Das gilt auch aufgrund der Genehmigungsfreiheit für den Abriss von baulichen Anlagen. Das wird unter anderem auch beim Stadtumbau Kosten und Zeit sparen. Die Genehmigungsverfahren werden eigenverantwortlich auf der kommunalen Ebene der Landkreise, der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte durchgeführt und entschieden. Wichtige Entscheidungen, wie die über die Stellplatzpflicht und die Einrichtung von Kinderspielplätzen werden sogar in die Satzungsbefugnis der Gemeinden gegeben.

Jetzt wieder so ein Einschub, Herr Warnick. Die PDS-Fraktion bemängelt, dass wir solche Fragen vor Ort entscheiden lassen wollen. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Wo sonst, wenn nicht vor Ort, kann man besser darüber entscheiden? In Bezug auf Kinderspielplätze haben Sie das Wort „kinderfeindlich“ gebracht. Ich habe es nicht verstanden. Der Mitarbeiter des zuständigen Fachreferates sitzt dort drüben. Ich habe gleich einen Kurier losgeschickt, um zu fragen, was damit gemeint ist. Wenn Sie meinen, dass erst ab vier WE ein Kinderspielplatz eingerichtet werden soll, dann darf ich Ihnen eines sagen: Ich habe früher Straßenfußball gespielt, ich habe Räuber und Gen

darm gespielt und ich habe heute noch eine gute Figur. Das kann doch wohl nicht wahr sein!

(Beifall bei der CDU - Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Dort- hin wollen wir doch nicht zurück!)

Ich verwahre mich dagegen, das als kinderfeindlich zu betrachten.

Ich denke, dass solche Beispiele auf andere Gesetzesvorhaben übertragbar sein sollten, damit der Bündelungs- und Beschleunigungseffekt, den wir mit der Konzentrationswirkung der Baugenehmigung erreichen, nicht durch ausufernde fachliche Beteiligung zwischen unteren und oberen Behörden wieder aufgehoben wird. Ich appelliere an die Abgeordneten und meine Kolleginnen und Kollegen, sich beim Naturschutz- und beim Denkmalschutzgesetz ebenfalls auf diese Zielstellungen zu konzentrieren. Ich hoffe, dass die Stärkung der kommunalen Ebene in anderen Gesetzen genauso beachtet wird.

Insgesamt kann die neue Bauordnung für Brandenburg wegweisend für andere Gesetzesvorhaben sein. Sie wird in Verbindung mit anderen reformierten Gesetzen und Richtlinien auf jeden Fall einen wichtigen Anstoß für eine positive Entwicklung in unserem Land geben.

(Unruhe im Saal - Glocke des Präsidenten)

Herr Ziel und Herr Schrey haben das in ihren Redebeiträgen zum Ausdruck gebracht. Die Kommunen erhalten größere Gestaltungsspielräume. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen erhalten für ihre Investitionen in schnelleren Verfahren eine Genehmigung, die alle anderen notwendigen Genehmigungen einschließt. Die Regelungen zur Bauüberwachung sind zu sichern und trotz weitgehender Privatisierung ist ein optimaler Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Ich denke, die klaren materiellen Regelungen und die zahlreichen Freistellungen werden allen am Bau Beteiligten das Arbeiten wesentlich erleichtern. Das haben Sie benannt: einfache Abstandsflächenberechnung, Freistellung von Kläranlagen und anderes.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie daher, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich habe gehört, dass die Abstimmung nun erst morgen erfolgen soll, aber morgen dann richtig, denn die Bauwirtschaft wartet darauf. Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf einen neuen, einen progressiven Weg für Brandenburg beschreiten. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Wir sind am Ende der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 7 angekommen.

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wir haben über eine ganze Reihe von Änderungsanträgen abzustimmen, darunter sind drei namentliche Abstimmungen. Ich beginne gleich mit der ersten namentlichen Abstimmung, die von der Fraktion der PDS für die Drucksache 3/6037 beantragt worden ist. Das ist ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS, der Änderungen in § 3 Abs. 1 beinhaltet.

Sie kennen das Prozedere der namentlichen Abstimmung. Ich bitte Sie, laut und deutlich Ihr Stimmverhalten kundzutun, damit Ihr Votum von den Schriftführern aufgenommen werden kann. Ich eröffne die Abstimmung und bitte um das Verlesen der Namen.

(Namentliche Abstimmung)

Gibt es Abgeordnete im Plenarsaal, die keine Gelegenheit zur Stimmabgabe hatten? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich bitte die Schriftführer, das Votum von Herrn Petke zu streichen, da er seine Stimme von der Besuchertribüne aus abgegeben hat.

Meine Damen und Herren! Ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Drucksache 3/6037 bekannt: Für den Änderungsantrag stimmten 15 Abgeordnete, gegen den Änderungsantrag 68 Abgeordnete. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 5334)

Ich lasse nunmehr über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/6036 abstimmen, der Änderungen in § 7 Abs. 3 beinhaltet. Auch für diesen Änderungsantrag wurde eine namentliche Abstimmung beantragt. Sie kennen das Prozedere. Ich eröffne die Abstimmung und bitte um das Verlesen der Namen.

(Namentliche Abstimmung)

Gibt es einen Abgeordneten, der keine Gelegenheit hatte, seine Stimme abzugeben? - Frau Kaiser-Nicht, ich freue mich, dass Sie endlich so weit sind, dass Sie Ihre Stimme abgeben können.

(Die Abgeordneten Frau Kaiser-Nicht und Frau Birkholz (PDS) geben ihr Votum ab.)

Ich möchte feststellen, dass es für mich immer wieder erstaunlich ist, dass erwachsene Menschen so leise sprechen können, dass hier oben fast nichts mehr ankommt. Ich bitte Sie, sich bei der Abstimmung zu konzentrieren.

Ich halte es für einen ungeheuerlichen Vorgang, dass man dreimal nachfragen muss, bis die Abgeordneten mit ihren Privatgesprächen fertig sind und an der Abstimmung teilnehmen.

Ich schließe hiermit die Abstimmung und bitte um das Auszählen der Stimmen.

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Drucksache 3/6036 bekannt: Für den Änderungsantrag der PDS-Fraktion stimmten 15 Abgeordnete, gegen den Änderungsantrag stimmten 59 Abgeordnete. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 5334)

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der DVU in der Drucksache 3/6040 auf. Er beinhaltet eine Einfügung in den § 9 Abs. 3 Nr. 3. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/6035 auf. Er beinhaltet eine Änderung in § 30 Abs. 1. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.