Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der PDS, Drucksache 3/6034, auf. Er beinhaltet die Anfügung eines neuen Absatzes 6 im § 34. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe zur Abstimmung den Änderungsantrag der Fraktion der PDS, Drucksache 3/6033, auf. Er beinhaltet Änderungen im § 37 Abs. 3. Auch zu diesem Änderungsantrag wurde namentliche Abstimmung beantragt.
Ich brauche nicht zu wiederholen, was ich von Ihnen während des Abstimmungsvorgangs erwarte. Ich eröffne die Abstimmung und bitte um das Verlesen der Namen.
Gibt es einen Abgeordneten im Plenarsaal, der keine Gelegenheit hatte, seine Stimme abzugeben? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Drucksache 3/6033 der Fraktion der PDS bekannt: Für diesen Änderungsantrag stimmten 15 Abgeordnete, 56 Abgeordnete stimmten gegen diesen Änderungsantrag. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe zur Abstimmung den Änderungsantrag der Fraktion der DVU, Drucksache 3/6041, auf, der die Einfügung eines neuen Satzes in § 43 Abs. 3 beinhaltet. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der PDS, Drucksache 3/6032, auf. Er beinhaltet eine Änderung in § 45 Abs. 1. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der DVU, Drucksache 3/6042, auf. Er beinhaltet Streichungen in § 48 Abs. 1. Wer diesem Änderungsabtrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der PDS, Drucksache 3/6031, auf. Er beinhaltet Änderungen im § 49 Abs. 1. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen?
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der DVU, Drucksache 3/6043, auf. Er beinhaltet die Streichung des § 52 Abs. 3 Satz 2. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der DVU, Drucksache 3/6044, auf, der Änderungen im § 55 Abs. 8 und 9 beinhaltet. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der PDS, Drucksache 3/6030, auf, der Änderungen in § 60 Abs. 2 beinhaltet. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der DVU auf, der Ihnen in Drucksache 3/6045 vorliegt und eine Änderung in § 76 beinhaltet. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der PDS auf, der Ihnen in Drucksache 3/6029 vorliegt und eine neue Nr. 11 in § 79 Abs. 1 beinhaltet. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der DVU auf, der Ihnen in Drucksache 3/6046 vorliegt und eine Neufassung in § 80 Abs. 3 Nr. 9 beinhaltet. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe jetzt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr auf. Sie liegt Ihnen in Drucksache 3/5964 vor. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen und der Gesetzentwurf in 2. Lesung verabschiedet worden.
Die Fraktion der PDS hat entsprechend der Geschäftsordnung § 47 Abs. 1 ordnungsgemäß eine 3. Lesung beantragt. Über diese 3. Lesung brauchen wir nicht abzustimmen. Das schreibt die Geschäftsordnung zwingend vor. Aber sie hat gleichzeitig einen Überweisungsantrag eingereicht, über den ich jetzt abstimmen lassen möchte. Zur Vorbereitung der 3. Lesung soll die Beschlussempfehlung, Drucksache 3/5964, an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr überwiesen werden. Wer diesem Überweisungsantrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Ergebnis ist für mich nicht erkennbar. Ich bitte die Schriftführer, mitzuzählen.
Ich wiederhole die Abstimmung: Es ist der Antrag gestellt worden, die Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/5964 an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zu überweisen. Wer diesem Überweisungsantrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist gegen diesen Überweisungsantrag? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich angenommen worden.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende des Tagesordnungspunktes 7. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:
2. Lesung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages Brandenburg
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der Fraktion der PDS und gebe dem Abgeordneten Vietze das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über das Thema ist in diesem hohen Hause schon des Öfteren gesprochen worden. Deswegen möchte ich mich kurz und präzise fassen.
Erstens: Wir sind für eine angemessene Entschädigung der Abgeordneten des Brandenburger Landtages und wir halten die Entschädigung, die im Jahr 2002 in Höhe von 4 351 Euro gezahlt wurde, für angemessen und der Arbeit in diesem Parlament Rechnung tragend. Wir sind zugleich der Auffassung das ist Gegenstand unserer Gesetzesinitiative -, dass es keine Veranlassung gibt, die Diäten mit Wirkung vom 01.01.2003 und 01.04.2004 um jeweils 48 bzw. 49 Euro zu erhöhen. Wir empfehlen diesem Parlament, auf diese Erhöhung zu verzichten.
Zweitens: Wir sind für die Angleichung Ost/West und betonen nochmals die Reihenfolge: erst Löhne, Gehälter, Renten und dann Diäten. Folgenden Hinweis möchte ich mir an dieser Stelle erlauben, gerade weil es einen Streik der Metaller gibt und darüber diskutiert wird: Der Durchschnittslohn im Bereich Metall- und Elektroindustrie beträgt im Westen 16,12 Euro pro Stunde, im Osten 11,32 Euro. Für jeden, ob 10 oder 13 Jahre in die Schule gegangen, sind das etwa 70 % und Ausdruck für das Defizit, woraus sich auch der Wunsch nach Angleichung ergibt. Ich verweise auch deshalb darauf, weil es eine entsprechende Entscheidung gibt, sich bei der Erhöhung und Anpassung der Diäten keineswegs ausschließlich am öffentlichen Dienst zu orientieren.
Drittens: Wir verweisen nochmals auf die dramatische Haushaltssituation und die Begründung, die besonders die Koali
tionsfraktionen in diesem hohen Hause im Zusammenhang mit dem Haushaltsstrukturgesetz gegeben haben, als sie das Blinden- und Gehörlosengeld, die Zuwendungen für Kita und anderes minimierten. Wir halten es in dieser Situation keineswegs für angebracht, andere zum Sparen und zum sparsamen Umgang mit den Mitteln aufzufordern und sich selbst zu bedienen. Es sind alles Steuermittel aus einem Haushalt und wir sollten, wenn wir an andere Ansprüche haben, mit gutem Beispiel vorangehen.
Viertens: Wir erneuern nochmals unseren Vorschlag, die Hinweise der Diätenkommission des Bundestages und einzelner Länder, auch des Bundes der Steuerzahler, aufzugreifen und uns die Mühe zu machen, an einer generellen Neuordnung der Entschädigung für Abgeordnete zu arbeiten. Wir haben dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch ein Jahr Zeit, bevor sich dann neue Abgeordnete wieder fünf Jahre mit diesem Thema quälen werden. Wir haben die Chance, für sie eine souveränere Lösung zu erarbeiten.
Fünftens: Ich weiß um den Vorwurf der Scheinheiligkeit - ich erwarte ihn auch heute wieder in der Debatte - nach dem Motto, das Geld einstecken, nachdem man vorher abgelehnt hat. Wir haben in der Fraktion mit Wirkung vom 01.01. dieses Jahres die jeweils 50 Euro, die im Monat an Zuwendungen zusätzlich zugegangen sind, gespendet. Die Liste liegt bei uns für jeden vor, der sie einsehen möchte. Ich verzichte auf die entsprechenden Ausführungen hier. Ich sage nur: Es ist bisher von keinem Abgeordneten der PDS-Fraktion der seit dem 01.01. ausgezahlte Mehrbetrag der Diäten in Anspruch genommen worden.
Sechstens: Wir sind - auch das wird uns zum Vorwurf gemacht, meine Damen und Herren - keine besseren Menschen. Auch wir haben wenig Geld übrig. Aber wir sagen klar und deutlich: Wir teilen Ihre Auffassung, Herr Klein. Sie haben in der Rede im Dezember gesagt:
„Wir überweisen den Gesetzentwurf der PDS an den Hauptausschuss und werden nicht etwa in einem Hauruckverfahren innerhalb von 24 Stunden darüber befinden, wie wir damit verfahren wollen. Wir werden uns für die Beratung Zeit nehmen“
Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu und Sie bekommen den Beifall der PDS und der demokratischen Öffentlichkeit dieses Landes! - Ich danke Ihnen.
Ich danke dem Abgeordneten Vietze und gebe für die Koalitionsfraktionen das Wort an den Abgeordneten Homeyer.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion der PDS zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages Brandenburg wurde am 18. Dezember 2002 zur Beratung und Berichterstattung an den Hauptausschuss überwiesen. Er hat nach gründlicher Diskussion mehrheitlich empfohlen, diese Gesetzesinitiative abzulehnen. Ich verweise auf die Ihnen vorliegende Drucksache. Wir beabsichtigen, dieser Empfehlung zu folgen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal ganz emotionslos und kurz sachlich darstellen, worum es eigentlich geht.
Erstens: Es handelt sich bei der hier in Rede stehenden Erhöhung der Diäten um 48 Euro. Ich wiederhole: 48 Euro vor Steuern. Es geht nicht etwa um ein neues Gesetz zur Regelung der Abgeordnetenbezüge, sondern um die zweite Erhöhungsstufe auf der Grundlage des mit großer Mehrheit beschlossenen Änderungsgesetzes, welches in der Neufassung des Abgeordnetengesetzes, Bekanntmachung vom 18. Januar 2002, im Brandenburgischen Gesetzblatt aufgenommen wurde. Die Fundstelle im Gesetz- und Verordnungsblatt nenne ich ganz bewusst, meine Damen und Herren, damit jeder, der möglicherweise Zweifel hat, den genauen Sachverhalt noch einmal nachlesen kann.