Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Ihnen nunmehr vorliegenden Bericht beendet der Untersuchungsausschuss 3/1 nach mühevoller dreijähriger Kleinarbeit seine Aufgabe, eine Mitverantwortung der Gesellschafter der BBF oder - genauer gesagt - von Repräsentanten des Landes Brandenburg an dem ersten fehlgeschlagenen Versuch einer Privatisierung und Privatfinanzierung des Flughafenprojektes Berlin Brandenburg International festzustellen.
Neben der Anhörung von 37 Zeugen musste eine kaum mehr zu übersehende Zahl von Akten des Landtages, der Staatsanwaltschaft, der BBF und deren Gesellschaftern sowie der mit der Privatisierung beauftragten Banken durchgearbeitet werden. Das Papier umfasst ca. 28 200 Seiten. Diese Seiten mussten geprüft werden. Das mag auch die lange Dauer des Untersuchungsverfahrens erklären. Das Ergebnis ist im Einzelnen unter Punkt 3 des Untersuchungsberichtes festgehalten.
Aus Sicht der CDU-Fraktion ist ein Fehlverhalten der Vertreter des Landes Brandenburg, die in das Privatisierungs- und Vergabeverfahren eingebunden waren, an dem Scheitern des Verfahrens nicht feststellbar.
Die Verhandlungen mit den zuletzt verbliebenen Bietern - das muss hervorgehoben werden - war ein durchaus annehmbares Ergebnis. Es wurde auch von den mit einem Gutachten zum Unternehmenswert der BBF beauftragten Wirtschaftsprüfern im Dezember 1998 festgestellt, dass dieses Ergebnis nachvollziehbar ist. Es wurde als angemessen bezeichnet. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Verhandlungsführer der BBFGesellschafter schlecht verhandelt hätten.
Entscheidend für die fehlgeschlagene Privatisierung waren vielmehr Mängel des Vergabeverfahrens, die auf Antrag des PEG-Konsortiums zur Aufhebung der Vergabe durch das Oberlandesgericht mit der Verpflichtung führten, das Verfahren unter Gleichbehandlung beider Konsortien fortzuführen. Als Vergabeverstöße wurden, wie bekannt, festgestellt: Doppelmandate in Aufsichtsräten der Auftraggeber- und Bieterseite, unklare Formulierungen einzelner technischer Mindestanforderungen, Verletzung des Neutralitätsverbots durch Kontakte zwischen Bietern und für die Auftraggeberseite arbeitende Unternehmen, unzureichende Dokumentationen von Entscheidungen im Vergabeverfahren.
Zu den Verantwortlichkeiten für diese Mängel ist Folgendes festzustellen: Die Problematik der Doppelmandate von Aufsichtsratsmitgliedern des Bundes und der früheren Finanzsenatorin des Landes Berlin wurde zwar erkannt und auch für bedenklich gehalten, jedoch aufgrund des Votums einer Anwaltskanzlei als rechtlich unerheblich gewertet. Zudem war die Rechtslage bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg unklar und die Vertreter des Bundes, insbesondere Herr Henke, waren unter diesen Umständen nicht bereit, eines ihrer beiden Aufsichtsratsmandate abzugeben. Ein Fehlverhalten der Vertreter des Landes Brandenburg ist hier nicht zu erkennen.
Zur Verantwortlichkeit für die vom Oberlandesgericht festgestellte unzureichende Prüfung und Dokumentation wesentlicher Entscheidungen im Vergabeverfahren: Gemeint ist hier zum einen die vom Gericht gerügte mangelhafte Dokumenta
tion der Erfüllung der TMA durch die beiden Bieterkonsortien und zum anderen die Auswahl des besten Bieters. Bereits bei der Einleitung des Ausschreibungsverfahrens war nach dem damals geltenden Recht die Vergabe zu dokumentieren, und zwar in der Weise, dass die einzelnen Entscheidungsschritte nachvollziehbar sind. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung war in erster Linie CSFB verantwortlich. Daneben bestand aber auch eine gleiche Pflicht der zur Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Privatisierung und Privatfinanzierung der BBF berufenen Anwaltssozietät Wilmer, Cuttler & Pickering. Sie hätte in eigener Verantwortung die vergaberechtliche Korrektheit der Dokumentation prüfen müssen. So aber fehlen in den Akten Unterlagen, die die Prüfung der einzelnen Kriterien für die Erfüllung der TMA, der Technischen Mindestanforderungen, belegen, insbesondere Angaben über die Methoden der Prüfung und die Prüfungsmaßstäbe.
Als Vergabestelle muss sich die PPS, konkret ihre Geschäftsführung, dieses Fehlverhalten ihrer Auftragnehmer zurechnen lassen, wobei noch hinzukommt, dass die Auswertung der TMA einer von der PPS eingesetzten und geleiteten Arbeitsgruppe oblag, die ihrerseits für eine plausible Dokumentation und deren Vorlage bei der verfahrensführenden CSFB hätte sorgen müssen.
Lassen Sie mich noch kurz auf die Struktur des Privatisierungs- und Vergabeverfahrens eingehen. Der Fehlschlag des ersten Privatisierungsversuches ist nach unserer Einschätzung mit auf die Struktur des Verfahrens zurückzuführen. Zwar war es richtig, die damit zusammenhängende Aufgabe einer besonderen Gesellschaft, der PPS, zu übertragen - die Belassung dieser Aufgabe bei der mit dem Betrieb der drei Flughäfen und der Konzernsanierung hinreichend ausgelasteten BBF, die in ihrer Spitze auch kein besonderes Interesse an einer Veränderung der bestehenden Gesellschafterverhältnisse zeigte, wäre für einen Projekterfolg wenig zielführend gewesen -, zu beanstanden ist aber, dass die PPS als 100%ige Tochtergesellschaft der BBF, noch dazu in Personalunion mit deren Geschäftsführer, gegründet wurde. Besser wäre die Gründung einer außerhalb der BBF stehenden, von dieser unabhängigen Gesellschaft mit einer speziell für diese Aufgaben ausgewiesenen Geschäftsführung gewesen. Das Modell „Tochter privatisiert Mutter“ konnte wegen der damit verbundenen Abhängigkeit und der Reibungsverluste nicht zu einem optimalen Erfolg führen. Der Untersuchungsausschuss musste zur Kenntnis nehmen, dass der Bund nicht bereit war, einer anderen Lösung zuzustimmen.
Ein weiteres Problem stellt in diesem Zusammenhang die Bestellung des BBF-Geschäftsführers Herberg auch zum Geschäftsführer der PPS dar. Herr Herberg war mit der Geschäftsführung der BBF voll ausgelastet und brachte für das Privatisierungsverfahren keine fachliche Kompetenz mit. Das führte dazu, dass die ohnehin schon satzungsmäßig starke Stellung des Aufsichtsrates der PPS noch weiter ausgedehnt wurde mit der Folge, dass ab Sommer 1998 keine Zuständigkeit der PPS-Geschäftsführung für die Privatisierung mehr bestand und diese Aufgaben durch den Aufsichtsrat, vornehmlich durch die Herren Dr. Linde und Kähne, wahrgenommen wurden. Erst mit der Bestellung des Herrn Pieper wurde im Herbst 1999, vor allen Dingen zu spät, ein verhandlungsfähiges Projektmanagement geschaffen. Unter diesem Mangel litt, was nicht verwundert, auch die Zusammenarbeit mit der CSFB, die statt mit der PPS in direktem Dialog mit deren Aufsichtsrat verhandelte.
Als Untersuchungsergebnis bleibt nach alldem festzuhalten: Weder die Beratungsfirmen noch die PPS mit ihrem früheren Geschäftsführer und fehlendem qualifiziertem Personal zeigten sich den Anforderungen dieses Verfahrens gewachsen, wobei allerdings eingeräumt werden muss, dass mit einem Projekt dieser Art und in dieser Größenordnung in Deutschland noch keine Erfahrungen bestanden haben. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten die Aufklärung der Mitverantwortung der Gesellschafter der BBF am bisherigen Verlauf des Privatisierungsverfahrens und des Vergabeverfahrens zur privaten Errichtung des Großflughafens BBI. Sachlich war der Untersuchungsgegenstand maßgeblich begrenzt - das möchte ich noch einmal hervorheben - von dem Beschluss des Oberlandesgerichtes Brandenburg vom 3. August 1999. Der Untersuchungszeitraum des Ausschusses endete damit am 15. März 2000.
Wie Sie wissen, war ich selbst an diesem Abschnitt der Privatisierung nicht beteiligt. Ich sage das deshalb, weil ich nicht den Eindruck erwecken möchte, aus eigenem Erleben eine Wertung vornehmen zu können. Das wäre fehl am Platz.
Wichtig ist mir aber trotzdem, danke zu sagen für die fleißige Arbeit, die geleistet worden ist. Sie ist für mich in wesentlichen Teilen Basis gewesen und bleibt auch Basis für die weitere Arbeit. Deshalb danke ich allen Beteiligten, insbesondere natürlich den Büros, die diese fleißige Arbeit geleistet und dann abgeliefert haben.
Mir geht es heute darum, ausgesucht die Ergebnisse hinsichtlich der Lehren und Konsequenzen für das jetzige Vorgehen knapp zu beleuchten.
- Selbstverständlich. - Deshalb ist mir auch wichtig sagen zu dürfen, dass eine Schuldfeststellung nicht getroffen werden konnte.
- Eben. - Diese Wertung des Ausschusses bezieht sich insbesondere auf die Rechtsverstöße im Vergabeverfahren, die das Brandenburgische Oberlandesgericht zur Rücksetzung des damaligen Verfahrens veranlasst haben. Diese Auffassung aus dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses teilen allerdings die Vertreterinnen der PDS-Fraktion nicht. Leider ist mir Ihr Minderheitenvotum erst gestern zur Kenntnis gegeben worden. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass mir eine gründliche Auseinandersetzung mit dieser Auffassung noch nicht möglich war. Ich werde dennoch auf einiges knapp eingehen können.
Zwischenzeitlich ist - das wissen Sie - das Privatisierungsverfahren endgültig eingestellt worden. Wir sind, und das seit wahrlich langer Zeit, heute wieder frei, um uns zusammen mit unseren Mitgesellschaftern über die Modalitäten der Finanzierung des BBI neu zu entscheiden. Die Landesregierung nimmt den Bericht des Untersuchungsausschusses 3/1 deshalb sehr ernst; denn der Sachbericht und weite Teile der Bewertung durch den Untersuchungsausschuss geben der Landesregierung insgesamt die Möglichkeit, ein Zwischenergebnis festzustellen und in Zukunft darauf aufzubauen. Insofern werden die Auswertungen weitergehen.
Zu ausgewählten Punkten: Der Untersuchungsausschuss hat sich nach meiner Überzeugung sehr gewissenhaft mit der Organisation befasst. Es stand mehrere Male die Konstruktion „Tochter verkauft Mutter“, die 100%ige Tochterkonstruktion der Projektplanungsgesellschaft Schönefeld, in Rede. Für den Untersuchungsausschuss wäre eine andere Konstellation, wie das meine Vorredner hervorgehoben haben, besser gewesen. Ich möchte dazu als jetziger - hoffentlich letzter - Aufsichtsratsvorsitzender dieser Gesellschaft feststellen, dass sich diese Form des Verfahrens, gleich ob sie anfechtbar oder nicht anfechtbar ist, für die Zukunft erledigt haben wird.
Diese Gesellschaft hat nach meiner Auffassung nach der Abgabe des Planungsverfahrens an die Flughafengesellschaft Berlin-Schönefeld und nach Einstellung des Privatisierungsverfahrens keine eigenständige Aufgabe mehr. Im Zuge der von der Gesellschaft vereinbarten Restrukturierung des BBF-Konzerns rechne ich fest damit, dass dieselbe aufgelöst bzw. integriert wird.
Der Aufsichtsrat der BBF - ein weiterer Gesichtspunkt - hat sich sehr verantwortungsbewusst mit der Frage von Schadensersatzansprüchen gegen die ehemaligen Vertragspartner der PPS auseinander gesetzt. Der Untersuchungsausschuss hat dies ebenfalls zur Kenntnis genommen, soweit die Prüfungen der PPS während seiner Arbeit zu einem Abschluss gekommen sind. Dies war der Fall im Verhältnis der PPS zu Credit Suisse First Boston - auf Seite 198 noch einmal hervorgehoben. In seiner letzten Sitzung am 16. Juni 2003 konnte der Aufsichtsrat der PPS einer vergleichsweisen Einigung mit Wilmer, Cuttler & Pickering zustimmen. Damit ist auch geklärt, dass der Gesamtkomplex der Auseinandersetzung der PPS mit ihren ehemaligen Vertragspartnern zum Abschluss gekommen ist.
Der Untersuchungsausschuss hat meines Erachtens zutreffend festgestellt, dass zwischen den BBF-Gesellschaftern nicht zu jedem Zeitpunkt des Privatisierungsverfahrens immer Einvernehmen herrschte. Lassen Sie mich gerade deshalb noch einmal entschieden feststellen, dass die Gesellschafter nach dem Abschluss des Privatisierungsverfahrens gemeinsam zum Konsensbeschluss stehen. Ein Teil davon, nämlich das bisherige Verständnis bezüglich des Privatisierungsverfahrens, wird zurzeit für die gemeinsame Einschätzung nicht realisierbar sein. Insofern ist auch das ein Stück Aktualisierung des Konsensbeschlusses, der aber an sich, wie ich meine, auch im Interesse des Landes Brandenburg nicht infrage gestellt werden sollte.
Wir stehen zur Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Flughafen Berlin Brandenburg International als Singlestandort, zur Umsiedlung von Diepensee und Teilen von Selchow, zur verkehrlichen Erschließung des BBI sowie zur Schließung der Flughä
fen Tempelhof und Tegel nach dem vereinbarten Zeitplan. Für Tempelhof zeichnet sich ein Stilllegungstermin bereits zum Winterflugplan 2004 ab.
Ich weiß, dass es in diesem Punkt zu einigen unvereinbaren Auffassungsunterschieden mit Teilen der PDS kommt. Was uns unterscheidet, ist, dass die Landesregierung an der Errichtung des BBI durch den Ausbau des Flughafens Schönefeld als Singlestandort festhält. Das tun wir, weil wir den Flughafen an dieser Stelle erhalten wollen. Wer das nicht will, muss natürlich alle Schritte für falsch halten, die in die Richtung BBI Schönefeld führen.
Mit diesem Dilemma ist das Minderheitenvotum der PDS nicht ganz fertig geworden. So behaupten Sie, das BBF/BBI-Vergabeverfahren hätte nicht durchgeführt werden dürfen. Dies sei dennoch unter Verstoß gegen die Verfassung, das Luftverkehrsgesetz, untergesetzliche Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften geschehen. Diesen Vorwurf kann ich nicht nachvollziehen - schließlich hat uns doch gerade das Oberlandesgericht Brandenburg in seinem Beschluss vom August 1999 zur Fortführung des Vergabeverfahrens ausdrücklich verpflichtet.
Auch inhaltlich war die Parallelität des Vergabeverfahrens mit dem Genehmigungsverfahren durchaus legitim. Es diente der Verfahrensbeschleunigung ebenso wie dem Ziel, möglichst noch im Genehmigungsverfahren für den BBI den privaten Unternehmer zu finden, der den Flughafen BBI letztlich selbst unter den Bedingungen der Genehmigung errichten sollte.
Ihre Auffassung, die Vergabe einer Baukonzession für die Errichtung des Flughafens BBI ohne vorliegende Baugenehmigung sei ein rechtswidriger Akt gewesen, weise ich deshalb auch zurück. Die Umsetzung des Konsensbeschlusses ist nach gemeinsamer Überzeugung der Gesellschafter mit der Aktualisierung, die ich jetzt eingefügt habe, weiterhin ohne Alternative.
Die Untersuchungen zur Nachfrage nach Luftverkehrsleistungen im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren haben uns bis in die jüngste Vergangenheit gezeigt, dass die Kapazitäten der vorhandenen Flughäfen nicht ausreichen. Wir verpassen Entwicklungschancen über das natürliche Verkehrswachstum hinaus, wenn wir am Standort Schönefeld nicht modernste, ausreichend dimensionierte Infrastrukturen zur Verfügung stellen. Die Zeit sitzt uns im Nacken.
Die Ergebnisse der Untersuchungen, die das belegen, sind im Untersuchungsbericht wiedergegeben und nach wie vor wichtige Arbeitsgrundlage. Natürlich verlangt jetzt - darüber sind wir uns im Klaren - bei der Komplexität dieses Verfahrens die Umsetzung des Konsensbeschlusses unter neuen Gesichtspunkten eine gemeinsame Kraftanstrengung. Die Gesellschafter haben sich vorgenommen, die Konzernstrukturen zu vereinfachen und insgesamt eine Restrukturierung vorzunehmen. Dies ist erforderlich, damit der Konzern seinen Eigenbeitrag zur Errichtung des BBI erfüllen kann und kreditwürdig bleibt.
Des Weiteren ist erforderlich, dass bald ein Geschäftsplan mit einem Finanzierungskonzept für den Flughafen BBI, der in Abstimmung mit allen Gesellschaftern die notwendigen Gesellschafterbeiträge definiert, auf den Tisch gelegt wird. Wir werden prüfen, ob es Möglichkeiten eines Public Private Partnership für einzelne Teile des Vorhabens gibt. Damit werden wir natürlich auch die Belastbarkeit der Gesellschafter im Auge behalten.
In diesem Zusammenhang muss auch eine Lösung für das Baufeld Ost gefunden werden. Wir werden also insbesondere im Zeitraum des Planfeststellungsverfahrens für den BBI und seiner Errichtung auch auf die richtige Beplanung des Baufeldes Ost zu achten haben. Insider wissen, dass noch einige Rechtsfragen offen stehen und zu klären sind, wenn es um die Verwertbarkeit dieses Areals geht. Sie muss im Interesse einer Wertsteigerung und Wertschöpfung im Kontext mit der Entwicklung des Projektes verbessert werden. Die Landesregierung wird dem Landtag dafür insbesondere im Zuge der Finanzplanung ein Gesamtkonzept vorlegen müssen.
Als Ergebnis halte ich für die Landesregierung noch einmal fest, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses keine vorwerfbaren Handlungen gegenüber dem Gesellschafter Land Brandenburg oder einzelner für das Land Brandenburg handelnder Personen erbracht hat.
In Bezug auf die abweichende Meinung der PDS-Vertreterinnen im Ausschuss möchte ich hinzufügen: Eine Einstellung des Vergabeverfahrens war erst möglich, als in den Verhandlungen nachgewiesen werden konnte, dass ein wirtschaftliches Ergebnis für die Gesellschafter nicht mehr erreichbar sein könnte. Zur Verhütung weiter gehender Folgen war zudem eine einvernehmliche Abwicklung dieses Privatisierungsverfahrens mit dem Bieterkonsortium geboten.
Insofern ist die Frage bezüglich der Empfehlung des abweichenden Votums bereits durch das Vergaberecht beantwortet. Nach der Abwicklung des Privatisierungsverfahrens und der Einstellung des Vergabeverfahrens haben sich die dem Untersuchungsgegenstand zugrunde liegenden Konstellationen geändert. Die Landesregierung wird den wiedergewonnenen Handlungsspielraum gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern - Berlin und Bund - für die Planung und zügige Errichtung des BBI nutzen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn nicht versäumen, auch den beiden Mitarbeitern der PDSFraktion zu danken, Herrn Bernfried Helmers und insbesondere Herrn Dr. Lutz Schmidt.
der Landesregierung Brandenburg für das Scheitern des Vergabe- und Privatisierungsverfahrens zu klären. Dass Sie versuchen, die Regierung rein zu waschen, war klar. Wir haben eine andere Wertung, interessanterweise auch der Landesrechnungshof und offensichtlich auch der Ausschuss für Haushaltskontrolle, wie es dem aktuellen Bericht des Landesrechnungshofes zu entnehmen ist. Der Landesrechnungshof - Frau von der Aue - behält sich nach diesem Bericht eine weitere Prüfung der Angelegenheit vor. Es ist also noch nicht alles geklärt.
Die Bereitschaft der Koalitionsfraktionen sowie eines großen Teils der Beteiligten, an der Aufklärung mitzuwirken, hielt sich in Grenzen. Bei den Vernehmungen waren es insbesondere Fragen der PDS-Fraktion, die dazu geführt haben, dass es überhaupt zu Aussagen der Zeugen kam.