Protokoll der Sitzung vom 05.11.2003

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Oder soll ich lieber sagen: Liebe Sportlerinnen und Sportler?

(Vereinzelt Beifall - Zurufe: Sport frei!)

Wir werden das Thema sicherlich im fairen Geist des Sports erledigen können.

Ich möchte zunächst die Grundlage der Debatte in Erinnerung rufen. Das 610-Stellen-Programm hatte die Sicherung einer

personellen Grundausstattung zum Ziel. Wir hatten uns bei seinem Inkrafttreten im Jahre 1996 viele Gedanken über Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Bereich der öffentlichen Träger und der freien Jugendhilfe gemacht. Herr Reiche hat viel dazu gesagt. Er hat auch angemahnt, das Programm zu verstetigen. Ingrid Siebke hat erklärt, dass die SPD-Fraktion von einer Erweiterung und Verstetigung des Programms nicht ablässt. Wir müssen uns Gedanken darüber machen, inwieweit wir das Angebot aufrechterhalten müssen.

Ich möchte kurz erwähnen, was im Land Brandenburg nach der Ermittlung 1994 geschehen ist, und wo die Stellen, von denen wir heute reden, eigentlich sind. Im Bereich der Jugendarbeit sind landesweit 322 Personen beschäftigt. Im Bereich der Jugendsozialarbeit, zum Beispiel Streetwork, Arbeit mit Randgruppen und Jugendberufshilfe, umfasst das Programm insgesamt 105 Personen, in der sportlich orientierten Jugendarbeit hier ist vor allem auf die Jugendkoordinatorinnen der Kreissportjugend zu verweisen - leider nur 37 Personen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Bereich Jugendsozialarbeit an Schulen mit 125 Plätzen. Für Jugendschutz und Jugendkulturarbeit sind 29 Personen über das 610-Stellen-Programm beschäftigt.

Die degressiv gestaltete Entwicklung des Landesanteils an der Personalkostenförderung soll zum einen die kommunale Verantwortung für die Leistungserbringung der Kinder- und Jugendarbeit unterstreichen, zum anderen die Maßnahmeplanung im Rahmen einer bedarfsorientierten Jugendhilfeplanung ausbauen. Mit dem Personalkostenprogramm beteiligt sich das Land in erheblichem Umfang an der Grundversorgung in der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit im Land Brandenburg. In der Bewertung gerade unseres Landesjugendhilfeausschusses, der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und des Landesjugendrings kann ich nur unterstreichen, dass wir das 610-StellenProgramm unbedingt weiterhin zur Verfügung haben müssen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zahlreiche unserer Jugendlichen verlassen berufsbedingt unser Land; das ist heute schon angeklungen. Diese Entwicklung sollten wir durch kurzsichtige Entscheidungen nicht noch unterstützen.

(Beifall bei der PDS - Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Mit großer Sorge verfolgen wir im organisierten Sport, dass vermehrt gesellschaftspolitische Verantwortung auf unsere Vereine vor Ort übertragen oder, besser gesagt, abgewälzt wird. Die Vereine sollen von den Kommunen sportlich genutzte Liegenschaften übernehmen, weil die Kommunen diese nicht mehr erhalten können. Einrichtungen der Jugendarbeit, welche unter erheblichen finanziellen Einschränkungen mehr schlecht als recht bestehen, werden ebenfalls verstärkt an die Vereine und unsere Verbände übertragen oder die Einrichtungen werden ihnen vermehrt angeboten.

Insbesondere die fehlenden personellen Strukturen, von denen wir hier reden, und die finanziellen Bedingungen erzwingen wahrscheinlich diesen Weg. Der Landessportbund engagiert sich zum Beispiel im Ganztagsschulprogramm als einer der größten Partner. Wir möchten auch hier unsere ehrenamtliche Tätigkeit in den Dienst der Jugend stellen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Die im organisierten Sport wirkenden Vereine stellen sich der erweiterten Aufgabe, erwarten aber vom Land und von den Kommunen, dass die bis 2005 zugesagten Mittel für ein Stellenprogramm zur Jugendarbeit erhalten bleiben.

(Beifall bei der PDS)

Es geht nicht, dass die Mitglieder unserer Vereine mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Einsparungen im Landshaushalt erwirtschaften. Deswegen bin ich froh, dass gerade meine Partei einen derartigen Beschluss gefasst hat, den wir heute hier umsetzen wollen. Ich hoffe auf die Zustimmung aller Fraktionen hierzu, damit wir dieses Programm für unsere Jugendlichen erhalten.

(Beifall bei SPD und PDS)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Zimmermann. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste zu Tagesordnungspunkt 2 und ich kann den Tagesordnungspunkt 2 - Aktuelle Stunde zum Thema „Jugendpolitik trotz knapper Kassen - Sicherung von Qualität und Kontinuität der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mithilfe des 610-Stellen-Programms“ - damit schließen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

2. Lesung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes vom 11.06.2003

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/5975

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 3/6494

Zwischen den Fraktionen wurde vereinbart, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen. Ich komme deshalb sofort zur Abstimmung.

Ich rufe die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Drucksache 3/6494, zur Abstimmung auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit haben Sie der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt und das Dritte Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes vom 11.06.2003 in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

2. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Versorgungsrücklagengesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/6242

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 3/6598

Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung kommen kann.

Ich rufe die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Drucksache 3/6598, zur Abstimmung auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden und das Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Versorgungsrücklagengesetzes in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

2. Lesung des Gesetzes zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/6371

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 3/6590

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung kommen kann.

Ich rufe die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 3/6590, zur Abstimmung auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt worden und das Gesetz zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und unterbreche die Sitzung des Landtags für eine Mittagspause bis 13.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.14 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.30 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich eröffne den Nachmittagsteil der 84. Landtagssitzung und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtenge- setz - LBG)

Gesetzentwurf der Fraktion der DVU

Drucksache 3/6487 (2. Neudruck)

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einbringenden Fraktion. Herr Abgeordneter Schuldt, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte sagen: Preußische Beamte tragen im Dienst kein Kopftuch, auch keine Parteiabzeichen, im Unterricht schon gar nicht. Das ist Tradition. Basta!