Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Gesetzentwurf in 1. Lesung zustimmt, möge die Hand aufheben. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er in 1. Lesung abgelehnt und erledigt.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich in unserer Mitte junge Gäste aus Bernau herzlich begrüßen. Sie kommen vom Paulus-Praetorius-Gymnasium. Herzlich willkommen!
Sechzehnter Bericht (1. Halbjahr 2002) und siebzehnter Bericht (2. Halbjahr 2002) der Ministerin der Finanzen (Zusammenfassung der Jahresscheibe 2002) über den Stand des Sondervermögens „Grundstücksfonds Brandenburg“ und seiner Verwertung gem. § 6 Abs. 4 des Gesetzes über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen (WGT-LVG)
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Frau Ministerin der Finanzen, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 30. September dieses Jahres die soeben genannten Berichte beschlossen. Die Ihnen vorgelegten als Jahresscheiben gebündelten zwei Halbjahresberichte stellen eine nachträgliche Beschreibung des Berichtszeitraums 2002 dar. Dabei wird mit derselben Systematik analysiert, wie sich Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben, die bereits dem letzten Bericht zugrunde gelegt worden ist. Zudem werden die Fragen zu den Risiken und Rücklagen des Sondervermögens im Bericht detailliert dargestellt.
Zuerst gehe ich auf das Kerngeschäft des Sondervermögens, die Veräußerung von Grundstücken, ein. Bis Ende 2002 wurden von den knapp 95 000 ha der bisher vom Bund übernommenen WGT-Liegenschaften knapp 50 000 ha verwertet, davon rund 26 600 ha durch Verkäufe. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 120 Kaufverträge abgeschlossen. Mit diesen Verträgen wurde eine Fläche von knapp 5 000 ha veräußert. Die vereinnahmten Erlöse aus diesen Verkäufen beliefen sich auf rund 18,2 Millionen Euro. Gegenüber dem Jahr 2001 ist sowohl die Zahl der abgeschlossenen Kaufverträge als auch die veräußerte Fläche stark gewachsen. Der erhöhte Flächenverkauf begründet sich darin, dass der überwiegende Anteil der veräußerten Flächen im Außenbereich liegt.
Erfreulich ist zwar, dass die erreichten Nettoerlöse im Berichtszeitraum im Vergleich zum Jahr 2001 um knapp 23 % gestiegen sind, aber dieser Anstieg, der rund 3,4 Millionen Euro mehr an Verwertungserlösen einbrachte als im Vorjahr, stellt leider keine Trendwende dar. Vielmehr ist er der Tatsache geschuldet, dass der Einzelverkauf des wohl letzten Filetgrundstücks aus dem Sondervermögen mit einem Schlage für rund 7,5 Millionen Euro im Berichtszeitraum kassenwirksam wurde. Damit macht dieser Verkauf allein rund 41 % des Verwertungsergebnisses für das Jahr 2002 aus und relativiert die auf 18,2 Millionen Euro angestiegenen Verwertungserlöse deutlich.
Betrachtet man die Verwertungsbilanz im Berichtszeitraum in dieser differenzierten Weise, so belegt sie die sinkende Werthaltigkeit der noch im Sondervermögen befindlichen Liegenschaften. Es wird zunehmend Masse statt Klasse verkauft, was auch die steigende Zahl der verkauften Flächen belegt. Gleichwohl ist, gemessen an den Vorjahren und im Lichte des Verwertungsgebotes des WGT-Gesetzes, dieses Ergebnis noch hinreichend. Die Geschäftsbesorgerin, die Brandenburgische Bodengesellschaft, hat sich hier auch weiterhin einer verschärften Konkurrenzsituation mit anderen am Markt vertretenen Unternehmen wie der BVVG, der TLG und dem Bund, die ähnliche Grundstücksbestände veräußern wollen, stellen müssen. Zudem ist, wie Sie wissen, die Situation am Immobilienmarkt insgesamt schwieriger geworden. Für ehemalige militärische Großliegenschaften ist kein echter Markt mehr vorhanden und die Filetstücke, das sagte ich bereits, sind nach acht Jahren Verwertungstätigkeit auch verkauft.
Meine Damen und Herren, die im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Gesamteinnahmen des Sondervermögens bewegen sich auf dem Niveau des Vorjahres, wenn man die Einnahmen um die rund 18,5 Millionen Euro Entnahmen aus den Rücklagen und den übertragenen Überschuss des Vorjahres von rund 2,4 Millionen Euro bereinigt. Bei dieser den Wirtschaftsplan ergänzenden Betrachtungsweise betragen die bereinigten Gesamteinnahmen im Berichtszeitraum rund 35,8 Millionen Euro. Im Jahr 2001 wurden rund 35 Millionen Euro im Wirtschaftsplan als Gesamteinnahmen gebucht, von denen allerdings gut 16 Millionen Euro auf die Positionen öffentliche Fördermittel, Entnahme aus Rücklagen, Einbuchung des Überschusses des Vorjahres und Mieteinnahmen durch das Land selbst entfielen.
Festzustellen ist also im Ergebnis, dass im Jahr 2002 das Einnahmeniveau des Vorjahres somit gerade noch gehalten werden konnte. Diese scheinbare Verstetigung der Einnahmen wirkt beruhigend. Wir müssen das Ergebnis allerdings genauer analysieren. Lässt man bei den Verkaufserlösen im Berichtszeitraum den bereits erwähnten spektakulären Einzelverkauf des wohl letzten Filetgrundstücks außer Betracht, so ergibt sich leider ein anderes Bild. Die Verwertungserlöse liegen dann mit nur noch 10,6 Millionen Euro deutlich unter dem Vorjahresergebnis von rund 14,8 Millionen Euro.
Ich habe das im Bericht ausführlich dargelegt, um deutlich zu machen, dass sich der Trend fortsetzt, dass die Grenzen des revolvierenden Prinzips des Sondervermögens angedeutet sind. Unerwähnt lassen darf man auch nicht, dass durch die mit den Ausgaben des Sondervermögens getätigten Investitionen in die Liegenschaften des Sondervermögens unter Inanspruchnahme von Fördermitteln in Höhe von 10 Millionen Euro natürlich auch weiterhin erfreuliche Impulse für die regionale Wirtschaft gesetzt worden sind. Schwerpunkte dieses Mitteleinsatzes waren wiederum die Altlastensanierung und die Abfallentsorgung sowie die Bergung von Munition. Damit wird nicht nur in werterhöhender Weise die Marktgängigkeit belasteter Liegenschaften des Sondervermögens vorbereitet, sondern auch ein Beitrag zur Abwehr von kontaminierten oder munitionsverseuchten Liegenschaften und den Gefahren, die davon ausgehen, geleistet.
Im Rahmen des Projekts „Öko-Pool“ wurden im Berichtszeitraum neun Projekte begonnen bzw. abgeschlossen. Dabei, meine Damen und Herren, wurden rund 70 ha überbauter Fläche entsiegelt, städtebauliche Missstände beseitigt und Beiträge für die Wiederherstellung des Naturhaushaltes geleistet. Dafür benötigte das Sondervermögen selbst lediglich 0,2 Millionen Euro als Eigenanteil. Dieser Eigenanteil des Sondervermögens wird durch die Verminderung von anderen Kosten wie Bewachungsaufwendungen, Abfallentsorgung und Reduzierung von Grundstücksabgaben zudem teilweise refinanziert. Man kann insgesamt feststellen: Das Öko-Pool-Projekt hat sich inzwischen erfolgreich etabliert.
Ich möchte noch einen Blick auf die Relation zwischen der angesammelten Rücklage des Sondervermögens, die zum Ende 2002 10,4 Millionen Euro betrug, und die vom Sondervermögen zu tragenden Risiken richten. Seit dem elften Halbjahresbericht wird durch mein Haus eine stärker ausdifferenzierte Betrachtung der Wirtschaftsführung gerade beim Verhältnis Rücklagen und Risiken des Sondervermögens vorgenommen. Dies ist im Berichtszeitraum konsequent fortgesetzt und ausgebaut worden. Die Risiken des Sondervermögens, zu deren Abdeckung die Risikorücklage dient, ergeben sich auf der Grund
lage der von der Geschäftsbesorgerin erstellten Risikoanalyse im Wesentlichen aus folgenden Punkten:
erstens aus in wirksamen Kaufverträgen ruhenden Risiken wie Kaufpreisauskehr aus verkauften anmeldebehafteten Flächen,
zweitens aus Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vereinbarungen, mit denen ordnungsverfügungsrelevante Altlastensanierungs- und Abfallberäumungsmaßnahmen abgesichert werden,
drittens aus den in wirksamen Kaufverträgen eingegangenen Verpflichtungen, zum Beispiel Beseitigung von Kampfmitteln,
und viertens aus auf verbliebenen Liegenschaften ruhenden Risiken und Belastungen, zum Beispiel erforderlicher ordnungsverfügungsrelevanter Sanierungsaufwand.
Diese Risiken belaufen sich zum 31.12.2002 nach Einschätzung der BBG auf mindestens rund 25,1 Millionen Euro oder, bei einer Worst-Case-Betrachtung, sogar auf rund 49,4 Millionen Euro.
Wir können uns sicherlich darauf einigen, dass man nicht mit dem Eintritt aller Risiken rechnen muss und dass auch eine zeitliche Staffelung eintreten wird. Aber selbst wenn man die Risikorücklage von derzeit 10,4 Millionen Euro rechnerisch um den vom Haushaltsgesetzgeber entnommenen Betrag von 13 Millionen Euro im Landeshaushalt auf dann 23,4 Millionen erhöht, ist festzustellen, dass die Risikorücklage nicht mehr ausreicht, um die dem Sondervermögen innewohnenden Risiken abzudecken. Noch ungünstiger wird das Verhältnis zwischen Risiken und Rücklage, wenn man weitere Risiken, zum Beispiel die Kampfmittelberäumung, berücksichtigt. Die möglichen Risiken erhöhen sich dann sehr deutlich. Diese Problematik ist im Bericht als gezielter Handlungs- und Steuerungsbedarf dargestellt.
Der Eintritt einzelner Risiken kann durch gezielte Maßnahmen minimiert werden. Die BBG geht davon aus, dass sich die so genannten Forstliegenschaften im Außenbereich gut verkaufen lassen, und was - nach der bisherigen Entwicklung - in diesem Jahr verkauft wird, scheint diese Annahme auch zu bestätigen.
Wir werden also deutlich machen können, dass wir unserer Aufgabe, die Konversion in unserem Lande durchzuführen, auch weiterhin gerecht werden, aber dass sich die Analyse von Aufwand, Nutzen und Risiko weiterhin in verstärktem Maße erforderlich macht. Auch dem werden wir ordnungsgemäß nachkommen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie die vorangegangenen Berichte wurden auch diese beiden zu einem Jahresbericht zusammengefassten Halbjahresberichte sehr spät vorgelegt. Aber immerhin, die zeitliche Nähe zum Berichtszeitraum hat sich verbessert und man kann weiter hoffen, dass irgendwann einmal alles gut wird.
Dennoch bleibt festzuhalten: Viel Neues offenbart dieser Bericht nicht. Wie kann er auch! Die dargestellten Probleme sind bekannt und diese Probleme werden sich weiter verschärfen. Die Ursachen sind vielschichtig: sinkende Verkaufserlöse, weniger Fördermittel, höhere Verwertungsaufwendungen etc.
In diesem Zusammenhang möchte ich an die Fürstenberger Erklärung der im Forum für Konversion und Stadtentwicklung organisierten Kommunen erinnern. Diese haben im Juni noch einmal sehr eindringlich ihre Erwartungshaltung formuliert. In der Erklärung heißt es:
„Wir sehen auch unter unverkennbar schwierigen Rahmenbedingungen wie dem Konsolidierungszwang der öffentlichen Haushalte und den immer größer werdenden Problemen bei der Bereitstellung der notwendigen Eigenanteile der Kommunen für geförderte Projekte Chancen, Konversion auch weiterhin als wichtiges Instrument für den notwendigen Strukturwandel in unserem Land zu nutzen.“
„Wir fordern die Verantwortlichen in Landesregierung und Landespolitik im Sinne von 'Eigentum verpflichtet' auf, im Interesse aktiver Konversion in unserem Lande auf hohem Niveau und damit zum Erhalt und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht nur in der Konversionsbranche die Förderperiode der EU bis 2006 mit uns gemeinsam als Chance zu nutzen und zu gestalten.“
Es wird Ihnen also wohl etwas mehr abverlangt werden als veraltete Berichte oder die mögliche WGT-Gesetzesänderung. Ich erneuere die Forderung der PDS-Fraktion, die Leitlinien für Konversion fortzuschreiben und auch zu überlegen, wie der Landtag, wie die Landesregierung strategisch mit diesem Problem weiter umgeht. Konversion nach Kassenlage wird nicht gehen.
Munitionsbelastete Flächen und Liegenschaften sind im ganzen Land genauso zu finden wie akute Bedrohungen für Mensch und Umwelt durch Altlasten wie Kerosin, verkippte Kraft- und Schmierstoffe sowie Kampfmittel. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit, den Konversionsprozess fortzuführen. Aussagen dazu finden sich im Bericht. Außerdem wird deutlich, mit welchen Problemen die Akteure aktuell zu tun haben und in welchen Bereichen weiterhin Handlungsbedarf besteht.
Ob der Vorschlag der Landesregierung, das Sondervermögen aufzulösen, die richtige Antwort auf die bekannten Herausforderungen ist, darf bezweifelt werden.
Ob die Entnahme der 13 Millionen Euro aus der Rücklage im Vorgriff auf die Auflösung zur Stabilisierung des Sondervermögens beigetragen hat, ist ebenfalls zu bezweifeln.
Die Finanzministerin hat mit dem Stufenplan zur Zukunft der Geschäftsbesorgerin „Brandenburgische Bodengesellschaft“ ihre Vorstellungen auf den Tisch gelegt. Das ist zumindest ein Teil der durch die PDS eingeforderten Diskussionsgrundlage
über die Zukunft der Konversion im Land. Dieser Stufenplan, verbunden mit dem im Jahresbericht beschriebenen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung des Sondervermögens, ist aber weder eine Antwort auf die Frage, wie es denn mit der Konversion im Land Brandenburg weitergeht, noch ist eine Strategie der Landesregierung erkennbar.
Ich meine, es ist mehr nötig als alte Berichte und eine wohlfeile Rede des Staatssekretärs zur Eröffnung des Konversionssommers 2003, in der er den FOKUS-Gemeinden einen Vorschlag unterbreitet hat. Gemeinsam sollen die wenig einladenden und unansehnlichen Bauwerke - gemeint waren die so genannten Russenmauern - beseitigt werden. Die Fragen der Finanzierung der in der Regel kostspieligen Renaturierungs- und Sanierungsmaßnahmen wurden aber ausgeklammert und nicht konkret diskutiert.
Erstens: Die Änderung des Geschäftsbesorgungsvertrages, der bereits 2002 novelliert werden sollte, muss die sich verschlechternden Bedingungen berücksichtigen. Das ist aber etwas anderes, als die Gesellschaft infrage zu stellen. Darüber, ob eine Strukturgesellschaft wie die Brandenburgische Bodengesellschaft auch nach 2006 noch gebraucht wird und wie sie strukturiert sein wird, wird noch zu reden sein.
Zweitens: In meiner Arbeit als Beiratsmitglied ist mir aufgefallen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien und ihren nachgeordneten Einrichtungen nicht immer die beste ist. Ich erwarte von der Landesregierung, Unstimmigkeiten, die nicht einmal diskutiert wurden, auszuräumen und künftig zielorientierter zu arbeiten. Der ständige Hickhack kostet Zeit und Geld und beides haben wir nicht.
Drittens: Die Risiken sind in diesem Bericht angesprochen worden. Eine Reihe von Kosten wie Grundsteuer, Abgaben an die Wasser- und Bodenverbände, Kosten für Kampfmittelberäumung, für Bewachung und Verkehrssicherung sowie für Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr werden anfallen, unabhängig davon, ob das WGT-Vermögen als selbstständiges Sondervermögen erhalten bleibt oder im allgemeinen Grundvermögen verschwindet. Auch ein absoluter Verwertungsstopp kostet also Geld. Auch hier sind Konzepte der Landesregierung nötig, um nicht - wie man so schön sagt - vom Regen in die Traufe zu kommen und möglicherweise funktionierende Strukturen zu zerstören.
Das erfordert, wie schon einmal angeregt, eine Prioritätendiskussion. Die PDS ist dazu bereit. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Bericht übermittelt den Stand der Verwertung und Verwaltung des Sondervermögens Grundstücksfonds Branden