Ich meine, der vorliegende Einzelplan 10 ist ein tragfähiger Einzelplan, den wir heute hier so verabschieden können. Ich hoffe, dass die Diskussion zu den inhaltlichen Fragen, bei denen es natürlich auch eine Wechselwirkung im Blick auf Naturschutzgesetz, Wassergesetz und Waldgesetz gibt, in der nächsten Zeit in diesem Hause intensiv geführt wird.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Den mit Abstand größten Posten im Haushalt der Europäischen Union stellt bekanntlich die Agrarförderung dar. Das bedeutet nicht, dass die Landwirtschaft innerhalb der EU ein herausragender Wirtschaftszweig ist; vielmehr ist die Landwirtschaft die einzige Branche, die komplett durch einen einheitlichen europäischen Haushalt gesteuert wird. Hier schließt sich wieder der Kreis, den Herr Habermann gestern eigentlich schon skizziert hat: Ja, die Europapolitik tangiert alle Ressorts auch mit Europageld.
Die Problematik des einheitlichen europäischen Haushalts für den Bereich Landwirtschaft bedeutet natürlich auch, dass es dementsprechend einen geringeren Spielraum des Landesparlaments gibt. Insofern ist der Anspruch, die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst umfänglich abzurufen, also kozufinanzieren, und effektiv einzusetzen, mehr als berechtigt.
Hier befinden wir uns an einer Schnittstelle zwischen der Zuständigkeit des Parlaments und der Landesregierung bzw. ihrer Verwaltung. Mit der Art und Weise der Darstellung des Mitteleinsatzes im vorliegenden Haushaltsplanentwurf können wir uns deshalb nicht einverstanden erklären. Eine allgemeine Darstellung der Titelgruppe 61 mit 151 Millionen Euro, der Titelgruppe 62 mit 74 Millionen Euro und der Titelgruppe 63 mit 61 Millionen Euro wird dem Grundsatz von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit nicht gerecht; ja mehr noch: Hier hat sich die Ministerialbürokratie einen ungerechtfertigten Freiraum geschaffen, der unsere politische Einflussnahme zeitnah über den Fachausschuss geradezu einfordert. Das Maß an Vertrauen ist nicht grenzenlos, schon gar nicht, um eine solche vereinfachte Darstellung zu rechtfertigen. Wie zuvor bereits am Beispiel der Abwasserpolitik, zu der wir natürlich eine andere Auffassung haben als die, die durch Herrn Dellmann dargestellt worden ist, kann ein solches Maß an Zutrauen auch schnell zu dramatischen Fehlentwicklungen führen.
Nun lässt sich die Gesamtbilanz der Überführung der ostdeutschen Landwirtschaft wegen der Beibehaltung der großräumigen Struktureinheiten und der Überführung erfolgreicher Unternehmensmodelle zwar insgesamt positiv darstellen; wesentlich kritischer ist jedoch die Wirksamkeit der Förderung hinsichtlich der Entwicklung des ländlichen Raums insgesamt zu bewerten. Es ist festzustellen, dass sich die Entwicklung der Endverbraucherpreise offenbar stärker an der jeweiligen Höhe der Ausgleichszahlungen orientiert hat, als dass sich die Unternehmensbilanzen verbessert hätten. Eine Akkumulation der Wertschöpfung hat in den Betrieben nicht in dem erforderlichen Umfang stattgefunden. Insofern halten wir ein Umsteuern im Rahmen der europäischen Agrarpolitik für grundsätzlich positiv.
Die mit den Begriffen Entkoppelung und Modulation verbundenen erforderlichen finanziellen Umschichtungen stehen hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung natürlich erst am Be
ginn. Morgen wird dazu ein Antrag von uns auf der Tagesordnung stehen und es wird hoffentlich gelingen, dem Parlament dann den erforderlichen Einblick in die finanzielle Umsetzung zu verschaffen.
Ein Beispiel dafür, wie die Landesregierung in der Vergangenheit die geringe Transparenz genutzt hat, um Fördertatbestände zu verändern, ist die Beratungsförderung. Während den Abgeordneten auch in Brüssel eingeredet wurde, die Streichung der Beratungsförderung gehe auf die EU zurück, stellt sich nunmehr heraus, dass diese zukünftig den Nachweis einer Beratung der Agrarunternehmen fordert. Ich denke, wir haben mit dem Antrag zur Wiedereinrichtung des entsprechenden Titels auf die veränderte Situation hinreichend hingewiesen. Umso unverständlicher ist die Ablehnung im Fachausschuss, zumal die Einrichtung eines Leertitels „Beratungsförderung im Rahmen eines vorgegebenen Finanzvolumens“ zuallererst einer Schwerpunktsetzung gleichkommen würde.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir, im Zusammenhang mit der Problematik auf den Vertragsnaturschutz, der im Übrigen nicht, wie der Name vermuten lässt, vordergründig eine Naturschutzangelegenheit ist, einzugehen. Hier geht es um handfeste Einnahmen von Landwirtschaftsbetrieben, die diese für Leistungen bzw. wirtschaftliche Einbußen im Zuge besonders naturschutzkonformer Maßnahmen erhalten, Herr Dellmann. Unsere Vorschläge zur Sicherung des Vertragsnaturschutzes sind durch Einsparpotenziale bei der Gewässerunterhaltung innerhalb des Einzelplanes gegenfinanziert.
Wir sind der Auffassung, dass sich das Land eine zu kostspielige Gewässerunterhaltung leistet. Einerseits begrüßt die PDS die Bemühungen, die Zielsetzungen im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Freude auf die zukünftigen Erfordernisse unter Beachtung auch klimatischer Veränderungen auszurichten, andererseits vermissen wir die dazu erforderlichen betriebswirtschaftlichen Betrachtungen. Immerhin wurden mit der Auflage einer EU-kofinanzierten Richtlinie den Wasser- und Bodenverbänden 10 Millionen Euro im Jahr zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Ein maßnahmenbezogener Kostenvergleich zwischen allen Wasser- und Bodenverbänden, der Ihnen, Herr Dellmann, übrigens auch vorliegt, hat extreme Abweichungen bei der Kostenstruktur der Gewässerunterhaltung ergeben. Hier gilt es, endlich politisch den Weg dafür freizumachen, dass diese ungerechtfertigte Differenziertheit, die sich nicht mit unterschiedlichen Standortbedingungen erklären lässt, einer Haushaltskontrolle und -evaluierung unterzogen wird. Hier liegt unser Dissens, Herr Dellmann. Ich hoffe, Sie haben das jetzt auch nachvollzogen.
Statt mit der Streichung vergleichsweise geringer Beträge zur Förderung landwirtschaftlicher Verbände deren schmale Grundstruktur zu gefährden, fordern wir zu wirksamen Einsparungen bei der Gewässerunterhaltung auf.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie kennen aus den Landkreisen das immer wieder heftig diskutierte Problem der Jagdabgabe. Unser Vorschlag, den Landkreisen einen Teil der durch sie erhobenen Abgabe direkt zur Verfügung zu stellen, bleibt natürlich auch in der Haushaltsdebatte aktuell. Wir haben diesen Ansatz haushaltstechnisch umgesetzt und sind wieder einmal am Unwillen der Koalition gescheitert. Ich frage mich nur,
wieso einzelne Abgeordnete gegenüber der Betroffenen-Klientel - Stichwort Landesjägertag - stets vorgeben, das Gleiche zu wollen, aber schließlich die greifbare parlamentarische Umsetzung verhindern.
Der umgekehrte Weg der Koalitionsfraktionen funktioniert hingegen bestens. Da werden einfach einmal Landesmittel - zum Beispiel für den Schülertransport, die Weiterbildung oder die Musikschulen - gekürzt, Entscheidungen, die auch nicht ohne Wirkung auf den ländlichen Raum in Brandenburg sind.
Gestatten Sie mir zum Abschluss, auf eine Umschichtung im Bereich der Braunkohlensanierung einzugehen. Die Reduzierung der Mittel um 4,3 Millionen Euro findet nicht unsere Zustimmung, wenngleich damit, wie Herr Birthler versicherte, die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund nicht betroffen ist. Letztendlich sind es aber Mittel, die einer ohnehin strukturschwachen Region wie der Lausitz entzogen wurden, ein weiteres Indiz dafür, dass diese Regionen keinen besonders förderungsfähigen Tatbestand für die Regierungsarbeit erfüllen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das von mir eben Gesagte ist Gegenstand unserer Anträge und ich werbe um Ihre Unterstützung.
Das Wort geht an die CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Dombrowski. In diesem Zusammenhang frage ich: Könnte es sein, dass er seinen Fanklub dabei hat, nämlich Gäste aus dem Oberstufenzentrum Nauen, vielleicht aus früherer Tätigkeit? - Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir als CDU bekennen uns eindeutig zur Entwicklung der ländlichen Räume sowie zum Erhalt und zum Schutz von Natur und Landschaft. Das haben wir so in der Vergangenheit getan, dazu haben wir uns im Koalitionsvertrag bekannt und das werden wir auch in Zukunft so tun. Aber für uns ist Naturschutz nicht Selbstzweck. Unser Ziel ist es, Naturschutz gemeinsam mit den Menschen zu erreichen und zu betreiben. Für uns als CDU ist es Teil der Bewahrung der Schöpfung und dies schließt die Menschen selbstverständlich mit ein. Wir sehen uns deshalb immer in einem Prozess der Abwägung aller Interessen.
Für uns ist es deshalb sehr wichtig, dafür Sorge zu tragen, die Voraussetzungen zu schaffen und zu erhalten, dass die Menschen in Brandenburg einer Tätigkeit nachgehen können, mit der sie für sich und ihre Familien den Lebensunterhalt erarbeiten können. Nach unserer Auffassung wird ein Mensch ohne Arbeit, ohne eigenes selbst erarbeitetes Einkommen nicht die Freude an der Natur empfinden und ihrem Schutz daher weniger Aufmerksamkeit schenken wie jemand, der Arbeit hat. Gerade deshalb ist für uns dieser ständige Abwägungsprozess sehr wichtig - ein Prozess, in dem es keine einseitigen Vorfahrtsregelungen geben kann. Deshalb stellen wir uns auch immer wieder der Frage: Was können wir uns als Gesellschaft noch leisten? Wie viel Naturschutz können wir uns noch leisten?
Ein Blick in den Haushalt soll die Problematik noch einmal verdeutlichen. So betrugen im Jahre 1999 die Ausgaben für den Naturschutz insgesamt 49,5 Millionen DM - ohne den Anteil der Abteilung Naturschutz des Ministeriums. Darin enthalten waren 12,3 Millionen DM Personalausgaben und 6,8 Millionen DM sächliche Verwaltungsausgaben, also insgesamt 19,1 Millionen DM Personal- und personalabhängige Ausgaben. Die Ausgaben für den Naturschutz sind im Ansatz 2003 auf 18,2 Millionen Euro zurückgefahren und so in den Entwurf des Haushalts 2004 übernommen worden. Die Personal- und personalabhängigen Ausgaben betragen aber nach wie vor - entsprechend den 19,1 Millionen DM im Jahre 1999 - 9,6 Millionen Euro. Der absolute Betrag an Personalausgaben ist also nicht verändert worden. Der Anteil an den für den Bereich insgesamt bereitgestellten Mitteln hat sich aber von 39,6 auf 52,7 % erhöht.
Wenn diese Entwicklung so beibehalten wird - das ist unsere Kritik ja nicht erst seit diesem Jahr -, dann verwalten wir nur noch die Natur, aber die Mittel fließen nicht mehr in die eigentlichen Projekte, sondern verbleiben in der Verwaltung. Das heißt für uns nicht, dass die finanziellen Mittel für den Bereich des Naturschutzes weiter aufgestockt werden müssen, sondern für uns ist die Schlussfolgerung ganz klar, dass wir eindeutig einen zu großen Personalaufwand betreiben. Hier muss der Hebel angesetzt werden.
Mit dem Haushaltssicherungsgesetz hat der Landtag eine erste Weichenstellung dazu auf den Weg gebracht. Aber es ist nicht ausreichend, wenn bei der Prüfung der verschiedenen Aufgaben zur Ausgliederung aus der Landesverwaltung dann nur eine 1:1-Eingliederung, zum Beispiel der Landesanstalt für Großschutzgebiete, in das Landesumweltamt erfolgt. Wenn mit dieser Eingliederung eine Institution, die bislang mit den Festsetzungen des Naturschutzgesetzes ausdrücklich nicht als Behörde fungiert hat, nun einer Behörde angegliedert wird und damit praktisch Behördencharakter erhält, können wir als CDU dies nicht positiv herausstellen.
Zum anderen müssen wir uns zunehmend der Frage stellen: Wie ist dieses Geld im Naturschutz verwandt worden? Haben wir das wenige Geld, das zur Verfügung steht, optimal eingesetzt oder hätten wir an anderer Stelle mehr für die Sicherung des Schutzes der Natur und der Umwelt erreichen können?
Als Landtag unterstützen wir ausdrücklich die Landesregierung bei der Reform der Landesverwaltung. Wenn ich das für den Fachbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung so sagen darf, dann stehen wir voll hinter den Reformen und erwarten von der Landesregierung und insbesondere von unserem Minister, dass für die künftigen Personalstrukturen eindeutige Prioritäten gesetzt werden.
Ein anderes Problemfeld ist der Bereich Gewässerschutz und Wasserwirtschaft, hier insbesondere die weitere Förderung von Trink- und Abwassermaßnahmen. Insgesamt stehen gegenüber dem Jahr 2002, in dem es insgesamt noch 19 Millionen Euro waren, nur noch 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser drastische Rückgang ist sehr wohl der aktuellen Haushaltslage geschuldet, nicht aber der Situation im Land. Der aktuelle Bedarf ist nach wie vor weitaus größer, besonders im Hinblick auf die Erfüllung der Forderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie,
in Orten über 2 000 Einwohner bis zum 31. Dezember 2005 die Abwassererschließung zu sichern. Die Forderung, die daraus an die Landesregierung wie an die Zweckverbände zu richten ist, kann nur heißen, sehr sorgfältig zu prüfen und genauestens zu rechnen, welche Vorhaben tatsächlich zu realisieren sind, welches die wirtschaftlichste Lösung ist und wie deren Finanzierung gesichert werden kann.
Noch eine kurze Anmerkung zu den Ausführungen des Kollegen Vietze vom gestrigen Tage. Jetzt ist er leider nicht da, aber ich trage es trotzdem vor. Herr Vietze hatte sich - wie auch andere nach ihm - zu den Aussagen der Bertelsmann-Stiftung, Brandenburg betreffend, geäußert. Wenn sich Herr Vietze zur Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Standortpolitik äußert, dann sollte er dies richtig und vollständig tun. Die Bertelsmann-Stiftung hat für den Zeitraum 1999 bis 2001 anhand der drei Zielgrößenbereiche Beschäftigung, Einkommen und Sicherheit einen Erfolgsindex und einen Aktivitätsindex errechnet und mit den Ergebnissen im Zeitraum 1996 bis 1998 verglichen. Während der Erfolgsindex etwas über den relativen Erfolg der Länder untereinander aussagt, spiegelt der Aktivitätsindex die politisch beeinflussbaren Anstrengungen der einzelnen Länder wider, den Erfolgsindex zu verbessern.
Eine Aussage über die Qualität der Standortpolitik kann daher nur getätigt werden, wenn man den Aktivitätsindex der beiden Untersuchungszeiträume näher betrachtet. Dabei kann man feststellen - um den Hinweis von Herrn Vietze zum Einfluss der CDU auf die Landesregierung aufzunehmen -, dass sich Brandenburg vom letzten auf den 15. Platz verbessert hat. Das reicht uns bei weitem nicht aus, zeigt aber, dass wir auch in schweren Zeiten den richtigen Weg eingeschlagen haben. Der Winter steht ja vor der Tür. Von daher wird jeder einsehen und nachvollziehen können, beim Schlittenfahren zum Beispiel: Abwärts geht es immer schneller als aufwärts!
Im Zielgrößenbereich Sicherheit als hartem Standortfaktor kann Brandenburg sogar deutlich zulegen. Unser besonderer Dank gilt deshalb unserem Innenminister. Ich zitiere aus der Studie für Brandenburg:
„Das Gesamtergebnis im Bereich Sicherheit wird durch die verbesserte Straftatenaufklärungsquote, eine deutlich reduzierte Straftatenhäufigkeit dominiert.“
Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung alle Verantwortlichen aufgefordert, Fehlentwicklungen zu benennen und zu verhindern. Ich hoffe, dass dieser Appell von allen Beteiligten wirklich ernst genommen wird. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die Lage der Landwirtschaft in Brandenburg sieht nicht gerade rosig aus.
Bei der im letzten Jahr durchgeführten Umfrage „Investitionstest Agrar“ schätzten die deutschen Landwirte ihre wirtschaftliche Situation, vor allem aber ihre Perspektive deutlich ungünstiger ein als noch Ende 2001. Die agrarpolitischen und wettbewerblichen Rahmenbedingungen wurden überwiegend als belastend angesehen. Die Investitionszurückhaltung in der Landwirtschaft hält unvermindert an.
Von allen untersuchten Bundesländern war das Stimmungstief innerhalb der Landwirtschaft in Brandenburg - neben Schleswig-Holstein - am ausgeprägtesten. Beurteilten die Landwirte in Bayern, Sachsen oder Hessen ihre wirtschaftliche Lage noch als verhältnismäßig gut, kamen in Brandenburg dagegen negative Umfragewerte zum Tragen.
Die aktuelle wirtschaftliche Situation ihres Betriebes beurteilten 17 % der befragten Landwirte als gut. Im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Befragungen ging dieser Anteil kontinuierlich zurück. Ungünstig beurteilten ihre derzeitige wirtschaftliche Situation 33 % und gerade noch als befriedigend 50 % der befragten Landwirte. Insbesondere Veredelungsbetriebe, die einen Großteil ihres Einkommens aus der Schweineund Geflügelhaltung erzielen, beurteilten bei der Erhebung ihre derzeitige Situation ungünstiger als je zuvor.
Auch die Erwartungen über die wirtschaftliche Entwicklung in den kommenden Jahren sind insgesamt deutlich pessimistischer geworden. Nur 11 % der Landwirte erwarten in den nächsten zwei bis drei Jahren eine günstigere wirtschaftliche Entwicklung für ihre Betriebe. Eine Mehrheit aber von 50 % erwartet eine schlechtere zukünftige betriebliche Entwicklung. Deutlich geringer als zuvor - mit 39 % - ist die Zahl der befragten Betriebsleiter, die eine gleich bleibende wirtschaftliche Entwicklung für ihr Unternehmen erwarten. Insbesondere schätzten Marktfruchtbetriebe, aber auch Futteranbaubetriebe ihre betriebliche Zukunft deutlich schlechter als noch vor einem Jahr ein.
Die Wettbewerbskraft der Brandenburger Landwirte innerhalb der EU wird weiterhin für gering gehalten. Besorgt zeigten sich die befragten Landwirte insbesondere hinsichtlich der nationalen Steuer- und Finanzpolitik, der EU-Osterweiterung und der EU-Agrarpolitik.
Den niedrigen Kreditzinsen für Fremdkapital wird dagegen ein eher positiver Einfluss auf die wirtschaftliche Lage zugeschrieben. Trotzdem wollen lediglich 56 % der befragten Landwirte in diesem bzw. im kommenden Jahr investieren. Eine Ausweitung ihrer Betriebe können sich lediglich 42 % der befragten Landwirte vorstellen. 18 % der Betriebe ziehen die Gründung bzw. die Ausweitung vorhandener betrieblicher Kooperation in Erwägung. Immerhin 24 % der befragten Landwirte überlegen, sich außerlandwirtschaftlichen Dienstleistungen zuzuwenden; hier kann man sagen: Urlaub auf dem Bauernhof.