Protokoll der Sitzung vom 03.03.2004

(Beifall bei der DVU)

Das Wort geht an die CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Dr. Niekisch.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin dem Abgeordneten Sternagel dankbar, der darauf verwiesen hat, dass das Gesetz jetzt eingebracht wird und wir noch ein umfangreiches Beratungs- und Anhörungsverfahren haben. Natürlich werden wir über das jetzt noch geltende komplizierte konstitutive Verfahren reden, bei dem ein Denkmal möglicherweise erst dann, wenn eine Baumaßnahme beginnt, erfasst wird, bei dem man darüber diskutiert, ob Rechtsgutachten erstellt werden, bei dem es hin und her geht, und die Frage stellen, ob das nachrichtliche Verfahren besser ist.

Auch über die Zumutbarkeit werden wir reden.

Über die dritte Anregung von Ihnen, Herr Dr. Sternagel, bin ich besonders dankbar. Wenn Sie wirklich meinen und es fordern, dass wir einen eigenen Denkmalfonds haben, der etwa die Höhe von 4 Millionen Euro haben muss, dann sollen wir den einstellen und auch in das Gesetz schreiben. Nur können wir das nicht aus dem Etat des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur nehmen. Wenn Sie das bei Ihren Kollegen, die im Kabinett und auch als Abgeordnete hier sitzen, durchdrücken, werden wir uns sehr freuen

(Klein [SPD]: Ressortbezogen!)

und die Kulturministerin wird vor Freude an die Decke dieses hohen Raumes springen.

Nun zu den Herren Nonninger und Trunschke. Ich stehe etwas fassungslos vor Ihren Ausführungen. Ich kann nur sagen, Herr Nonninger, Herr Trunschke, lesen Sie doch das Gesetz einmal und lesen Sie nicht ab, was Ihnen irgendwelche Leute aufschreiben. Was Sie hier zu einem großen Teil behaupten, stimmt überhaupt nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was wirklich im Gesetz steht - nach Geist und nach Buchstaben.

Herr Trunschke, nur ein Beispiel. Sie behaupten, dass die Eigentümer nicht mehr einbezogen, nicht mehr richtig beraten werden. Das Gegenteil ist bei dem nachrichtlichen Verfahren, wenn die Denkmale wirklich erfasst sind, der Fall. Die Eigentümer müssen zwingend informiert werden. Sie können vor allem deswegen, weil Rechtssicherheit besteht - die Denkmale nun gelistet und eingetragen werden -, sich beim Umgang mit dem Denkmal auf das konzentrieren, was sie erhalten müssen: ein Kastenfenster, einen Kellereingang oder anderes. Sie können dann wirklich umfassend beraten werden. Das ist die Lage.

Herr Nonninger, wenn Sie meinen, das Land sei überfordert, dann wäre doch die Konsequenz: Wir lassen unser kulturelles Erbe einfach liegen und verfallen. Dann werden das eben Ruinen. Aber was ist dann mit unserem kollektiven historischen Gedächtnis?

Sie sagen, es seien kein Widerspruch und keine Klage mehr möglich. Sie sind jetzt möglich und auch in Zukunft kann man natürlich zu ordentlichen zivilen Gerichten gehen und dagegen klagen. Der Umstand, dass wir nur so wenige Denkmale eingetragen haben, noch 5 000 aus der DDR-Zeit, muss Sie doch zum Nachdenken bringen, dass wir endlich Sicherheit brauchen.

Wenn auch bei uns, ähnlich wie in Bayern, Sachsen und anderswo, die Denkmale gelistet sind, weiß man, woran man ist. Wer ein entsprechendes Objekt kauft, weiß, worauf er sich einlässt, wie er damit umzugehen hat und welche Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung es gibt.

Wozu haben wir denn ein Denkmalschutzgesetz in unserem Land? Weshalb novellieren wir es? Um unser kulturelles Erbe zu bewahren, das durch Krieg und Bombenhagel, aber natürlich auch durch die unterschiedlichen Phasen der Kulturbarbarei - übrigens nicht nur im Osten - der 50er, 60er und 70er Jahre sehr in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Zwei Schlösser, das in Braunschweig und das in Potsdam, sind dem zum Beispiel zum Opfer gefallen. Ferner geht es um die Herstellung von Rechtssicherheit, die Ermöglichung von Wirtschaftsförderung und die Ankurbelung des Tourismus. Genau dem dient das Gesetz, meine Damen und Herren.

In den Presseveröffentlichungen der letzten Woche ist zu lesen: „Kommunen wollen mehr Mitsprache“, „Spät, ohne Geld“, „Arbeit nur für die Zentrale“, „Kommunen lehnen die Novelle ab“, „Städtebund fordert Überarbeitung“ und „Entmachtung der Kommunen“. Angesichts dessen stelle ich den Korrespondenten aller Zeitungen, die ich ansonsten schätze, die Frage: Haben Sie in das Gesetz geschaut? Haben Sie verglichen? Oder haben Sie nur einzelne Lobbyverbände befragt, deren Meinung aufgenommen und nach außen posaunt?

Ich habe heute meinen humanistischen Tag. Erasmus von Rotterdam hat Anfang des 16. Jahrhunderts gesagt: Ad fontes! Zu Deutsch: Zurück zu den Quellen! Schauen Sie in die Quelle! Deswegen möchte ich noch einige Dinge nennen, die wichtig sind.

(Kuhnert [SPD]: Er hat aber nicht das Denkmalschutzge- setz gemeint!)

- Sicher, aber man kann seinen Ausspruch durchaus darauf anwenden. Aufklärung ist eine ständige Verpflichtung, die sich nicht dadurch erledigt hat, dass Immanuel Kant irgendwann in

Preußen lebte. Aufklärung muss sich wohl jeder Mensch, jede Zeit und jede Gesellschaft neu erobern. Herr Kollege Kuhnert, darin werden Sie mir wahrscheinlich zustimmen.

Ich wiederhole: Das konstitutive Verfahren ist kompliziert. Mehr und mehr Bundesländer gehen davon total ab. Nirgends wird der umgekehrte Weg - vom nachrichtlichen zum konstitutiven Verfahren - gegangen. Der Verweis auf die Gesetzesnovellierung im Saarland, wo die unteren Denkmalschutzbehörden zum Teil all ihrer Rechte beschnitten werden, trägt nicht zur Erhellung bei.

Die unteren Denkmalschutzbehörden werden viel stärker einbezogen. Sie können mit ihren Kommunalparlamenten sogar darüber entscheiden, ob ein Denkmal erhalten oder abgerissen werden soll.

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss Ihres Beitrags!

Auch heute ist es so, dass die obere Behörde, die Denkmalfachbehörde, einträgt. Die Kompetenzen werden geradezu auf die unteren Behörden verlagert. Das Gesetz wird einfacher und nur insofern schwieriger, als es mehr Bürgersinn erfordert. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. In den Anhörungen haben wir noch genügend Zeit, das im wahrsten Sinne des Wortes aufzuklären. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes in der Drucksache 3/7054 an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Inneres und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zur Mitberatung. Wer mit diesem Überweisungsansinnen einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist so beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

1. Lesung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland

Gesetzentwurf der Landesregierung

in Verbindung damit:

1. Lesung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen

Gesetzentwurf der Landesregierung

Da vereinbart wurde, auf eine Debatte zu verzichten, kommen wir gleich zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt Ihnen die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 3/7058 - Neudruck - an den Ausschuss für Inneres. Wir diesem Überweisungsansinnen folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist so beschlossen.

Es wird empfohlen, den Gesetzentwurf in der Drucksache 3/7059 - Neudruck - an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das ebenfalls so beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Bericht der Landesregierung zu der Entschließung des Landtages vom 25.06.2003 (Drucksache 3/6020-B) (Übersicht aller nicht gesetzlich vorgeschriebenen Be- richtspflichten der Landesregierung gegenüber dem Landtag)

Bericht der Landesregierung

Es wurde vereinbart, auch zu diesem Tagesordnungspunkt auf eine Debatte zu verzichten. Damit ist der Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen worden.

Ich kann Tagesordnungspunkt 10 schließen, um Tagesordnungpunkt 11 aufzurufen.

Die Einbeziehung des Landtages Brandenburg in die Arbeiten der Föderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat ist überfällig!

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 3/6943

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Herr Abgeordneter Vietze, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesrepublik hat Reformbedarf. Bundesregierung, Bundestag und die Vertreter der Länder im Bundesrat kommen zu dem Ergebnis: Die bundesstaatliche Ordnung bedarf der Modernisierung. Eine Föderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat wird einberufen. Bei ihrer Einsetzung wird gesagt, sie sei längst überfällig. Man schiebt etwas an, was unser gemeinsames Ziel ist: Modernisierung, Reform. Herr Schönbohm, hören Sie gut zu: Wir wollen mitwirken!

(Minister Schönbohm: Ich höre immer zu, Herr Vietze!)

- Sie sagen doch manchmal, wir hätten eine Abneigung dagegen. Nein, wir wollen mitwirken.

Dann kommt ein typischer Antrag der PDS. Darin heißt es: Damit wir mitwirken können, möchten wir - erstens - unterrichtet werden - zweitens - die Materialien zur Verfügung gestellt bekommen und - drittens - in einen Diskussionsprozess einbezogen werden. Das setzt voraus, dass man uns bei einem so zügigen Beratungstempo zumindest im Hauptausschuss regelmäßig informiert.

Dieser Antrag, der die Mitwirkung ermöglichen soll und typisch PDS ist, wird im Hauptausschuss abgelehnt. Die Begründung verläuft entlang einer konkreten Argumentationsschiene: Die Fraktionen von SPD und CDU unterstützen das Anliegen der PDS deshalb nicht, weil damit die Brandenburger Verhandlungsposition geschwächt werden kann. - Wir wollen aber gerade darüber reden, welche Verhandlungsposition das Land Brandenburg überhaupt hat. Welche Vorschläge, welche Überlegungen bringt Brandenburg in den Diskussionsprozess zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung ein? Welche Bedeutung hat das, was da stattfindet, in Bezug auf die Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes und der Länder, auch unter dem Gesichtspunkt, dass mit der Erweiterung der EU weitere Kompetenzen abgegeben werden? Welche Konsequenzen hat die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung, wenn die Finanzbeziehungen der Länder neu geordnet werden müssen?

Dann kann sich jeder in diesem Lande freimütig äußern und an einer solchen Diskussion, auf die wir uns alle freuen, mitwirken.

Der Ministerpräsident hat den tollen Vorschlag gemacht, die Zahl der Länder von 16 auf acht zu kürzen. Die zweite Botschaft im „Tagesspiegel“ heißt: Er steht mit seinem Vorschlag allein. - Er hat auch mit niemanden geredet, möglicherweise nicht einmal mit Ihnen in der Regierung, mit uns im Parlament auch nicht.

Wenn nur noch halb so viele Bundesländer gewollt werden, ergeben sich weitere Fragen. Vielleicht ersparen wir uns manche Diskussion über die Größe des Landtags Brandenburg und anderes. Die Fusion ist das nächste Thema.