Protokoll der Sitzung vom 31.03.2004

stücken zumindest die Grenzabstände für Wald bei Verjüngung nach Maßgabe des Waldgesetzes des Landes Brandenburg einzuhalten.“

Glückwunsch zu diesem Schildbürgerstreich. Zwei weitere Beispiele hierfür könnte ich anschließen.

Abschließend ist festzustellen, dass zumindest unsere Anträge zur Umweltbildung und zum Waldbericht wieder ihren Niederschlag im Gesetz gefunden haben. Für eine Zustimmung meiner Fraktion zu dem vorliegenden Gesetzentwurf reicht das aber nicht aus, weil wir es hierbei mit einem Waldverschlechterungsgesetz zu tun haben.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Wehlan, und gebe für die Koalitionsfraktionen dem Abgeordneten Helm das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Wehlan, als privater Waldbesitzer und -bewirtschafter folge ich Ihrem Horrorszenario nicht. Für mich ist nicht die Halbwertszeit des Landeswaldgesetzes, sondern eher die Halbwertszeit der Bundesnovelle interessant, wenn sie denn überhaupt kommen sollte.

Worum geht es? - Die Novellierung des Landeswaldgesetzes ist begründet durch gravierende Änderungen seit Bestehen des Gesetzes im Jahre 1991, und zwar bedingt durch die Waldbesitzentwicklung, durch Änderungen bei der Forstverwaltung, durch flankierende Bundes- und Landesgesetze und durch die Anforderungen an den Wald im Allgemeinen.

Es stimmt, nur wenige andere Gesetzesnovellen haben im Vorfeld so viel öffentliche Resonanz produziert wie die vorliegende. Wir haben hierbei zwei Handlungsebenen zu beachten, zum einen die Anforderungen aus der Forstwirtschaft, die für uns das absolute Primat darstellen. Nach der Devise „Schützen durch Nutzen“ haben wir in erster Linie die Bewirtschaftung des Waldes zu sichern. Die zweite Säule sind die Anforderungen der Gesellschaft, die finanziell nicht bezifferbaren Gratisleistungen für die Gesellschaft und die Naturkreisläufe. Es ist nicht einfach, aus den vielen, zum Teil konträren Meinungen diesbezüglich eine Konsensformulierung zu finden.

Das Gesetz bildet den normativen Rahmen für den Umgang und die Bewirtschaftung von 1,1 Millionen Hektar Wald. Das sind 37 % der Landesfläche mit einem Verkehrswert von ca. 3 Milliarden Euro. Dieser Waldbestand ist die Basis für unsere Holzindustrie und somit auch die Grundlage für etwa 10 000 Arbeitsplätze, die unmittelbar und direkt vom Wald und damit vom Holz abhängig sind. 50 Betriebe mit 3 500 Arbeitsplätzen im Lande Brandenburg leben vom Holz, und zwar mit einem Bruttoumsatz von 725 Millionen Euro. Insgesamt gesehen ist die Wertschöpfung in 5 % der gewerblichen Wirtschaft durch den Wald begründet.

Der Aufwuchs beträgt ca. 4 Millionen Festmeter nutzbaren Holzes, wobei nur 3 Millionen Festmeter genutzt werden. Hier besteht also die große Reserve ganz besonders im privaten

Wald, der nur 50 % des nutzbaren Holzes insgesamt zur Verfügung stellt.

So gesehen ergibt sich für uns die Pflicht, die maximale Belieferung der Industrie aus Brandenburger Wäldern zu sichern und nicht genutztes Holz zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu mobilisieren. Das ist das Ziel guter Forstpolitik, wenn ich bedenke, dass allein das Zellstoffwerk in Stendal an unserer Grenze einen Bedarf von 3 Millionen Festmetern Holz hat oder die Holzindustrie in Kronotex bei Wittstock einen Bedarf von 1,5 Millionen Festmetern im Jahr bei uns anmeldet.

Was waren die wichtigsten Änderungen zum Entwurf im parlamentarischen Verfahren? - Mit der 2-ha-Kahlschlagsregelung anstatt 0,5 ha wurde besonders der Bewirtschaftung unserer Kiefernbestände entsprochen. Ebenfalls kann der Waldbesitzer so genannte Kalamitätsflächen bzw. -bestände, zum Beispiel Windwurfbestände, ohne Berücksichtigung des gesellschaftlichen Vorbehalts bzw. des unberechenbaren Interesses der Allgemeinheit aufbereiten.

Ganz neu ist, dass die Nebennutzung von Waldflächen durch den Anbau von Kulturheidelbeeren ohne Waldumwandlungsgenehmigung möglich ist - ein Beispiel, wie höhere Wertschöpfung durch unternehmerische Initiative ermöglicht wird.

Die forstfachliche Entscheidung, welcher Baumbestand für den Brandenburger Wald anzustreben ist - standortheimisch oder standortgerecht, Glaubensfrage oder forstfachliche Notwendigkeit -, wurde gleichberechtigt gesetzlich formuliert, wobei die Frage, was angesichts des Klimawandels in Zukunft noch heimisch oder standortgerecht ist, unbeantwortet bleibt.

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Enkelmann [PDS])

Daraus ergibt sich ein dankbares Feld für unsere zu erhaltende Forstwissenschaft, besonders in Eberswalde zu bestimmen, welche Baumart, die jetzt gepflanzt wird, geeignet ist, mit weniger Wasser und höheren Temperaturen - besonders im südlichen Brandenburg - auszukommen. Der Streit um den Anbau der Douglasie bzw. anderer so genannter Gastbaumarten ist damit hoffentlich beendet.

Die Übernahme von 80 % der Wiederaufforstungskosten ist eine Offerte als Ersatz für die weggefallene Waldbrandversicherung durch das Land und ein Ausgleich für eventuelle Gefahren, die aus dem freien Betretungsrecht resultieren. Die Entscheidung, wie das freie Betretungsrecht durch die unterschiedlichen Betretungsarten, zu Fuß, auf dem Rücken der Pferde und mit Fahrzeugen bei unterschiedlicher Intensität, einvernehmlich zu formulieren ist, war nicht einfach, ganz besonders aufgrund des Umstands, dass viele Lobbyisten das Betretungsrecht als spezifisches Eigentumsrecht definiert haben, unabhängig von der Befindlichkeit des Eigentümers und anderer Lobbyisten.

(Beifall bei der CDU)

Mit der Festlegung, dass durch eine Rechtsverordnung individuelle Regelungen auf kommunaler Ebene möglich sind und auch eine Reitabgabe zur Sanierung des Wegenetzes erhoben werden kann, ist es möglich, das Einvernehmen zwischen den Betroffenen entsprechend der individuellen Situation herzustellen. Unstrittig war die Entscheidung, dass frei laufende Hunde im Wald nichts zu suchen haben.

Im Interesse einer besseren zukünftigen Holznutzung liegen die Regelungen, die der Forstverwaltung eine Unterstützung der Forstbetriebsgemeinschaften ermöglichen. Nur Forstbetriebsgemeinschaften und forstwirtschaftliche Vereinigungen sind das Mittel, um den kleinen Privatwald bewirtschaftbarer zu gestalten und den Holzaufwuchs zu erschließen. Es ist eben nicht so, Frau Wehlan, dass wir Eigentumspflichten durch ein Gesetz verordnen können. Dem müssen die Eigentümer schon selbst nachkommen. Wir können sie begleiten, damit sie diesbezüglich von ihren Eigentumsrechten Gebrauch machen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich kann das folgende Fazit ziehen: Die Gesetzesnovelle in der vorliegenden Fassung ist durchaus ein geeignetes Begleitprogramm zur Erhaltung und Nutzung unserer Brandenburger Wälder. Das Motto „Handeln nach Bedarf“ ersetzt aber nicht den Förster vor Ort als Ansprechpartner, Ratgeber und Aufsichtsführenden, die gute Seele des Waldes. - Ich bitte um Zustimmung und bedanke mich.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Abgeordneten Helm und gebe das Wort der Fraktion der DVU, dem Abgeordneten Claus.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Wir alle wissen, und das schon relativ lange, dass etliche umweltrelevante europarechtliche Vorschriften in Landesrecht umgesetzt werden müssen. Diese Notwendigkeit ist unstrittig. Wenn aber die Signale vom Bund stimmen, dann arbeitet die Bundesregierung gerade an einer Novellierung des Bundeswaldgesetzes. In diesem Zusammenhang muss die Frage erlaubt sein, ob es nicht besser wäre, die Rahmengesetzgebung des Bundes abzuwarten, bevor man auf Landesebene aktiv wird.

Unsere Fraktion findet es schon erstaunlich, dass einige Kolleginnen und Kollegen nicht müde werden, bei ihren Auftritten im Land den Waldbesitzern - so kann man sagen - kräftig Waldhonig ums Maul zu schmieren. Aber im Kreise ihrer Fraktion, wenn die Programme aufs Papier gebracht werden, zieht der Wolf seinen Schafspelz aus und es kommt Erstaunliches zum Vorschein. Das haben wir im Elbe-Elster-Kreis erlebt.

Bei diesem Waldgesetz zahlt immer der kleine Mann die Zeche, sei es der einfache Waldbesitzer oder der Landwirt. Das sind die Fakten und das belegen auch die Zahlen. In Zeiten leerer Kassen ist das normal, könnte man denken. Es ist aber das Ergebnis einer vollkommen verfehlten Forstpolitik.

Im Namen unserer Fraktion möchte ich betonen, dass Einzelfragen nicht befriedigend geklärt werden können, wenn die falschen Rahmenbedingungen nicht verändert werden. Gemäß unserer bisherigen Forstpolitik wird unsere Fraktion daran festhalten, dass sich ein Landeswald nicht allein wirtschaftlichen Fragestellungen unterwerfen darf. Ein Privatwald hingegen ist angelegt, um Erlöse zu erzielen. Natürlich muss auch ein Staatswald kostenbewusst bearbeitet werden. Doch er hat auch andere Unternehmensziele. Ich meine damit die so genannten Gemeinwohlleistungen des Waldes, welche unter anderem die

Umweltbedingungen, der Erhalt für zukünftige Generationen, die Leistungen des Waldes für die Erholung und den Tourismus sind. Für Waldbesucher wird ein umfangreiches Reit- und Wanderwegenetz erhalten und es sind Erholungs- und Walderlebniswege eingerichtet worden. Spaziergänger sollten im Staatswald immer herzlich willkommen sein.

Dass diese Leistungen nicht immer zum Nulltarif zu bekommen sind, dürfte jedem klar sein. Bislang stand das Land ohne Wenn und Aber zu seiner Verantwortung, sein forstrechtliches Eigentum vorrangig dem Allgemeinwohl und damit uns allen zur Verfügung zu stellen. Wer Brandenburger Wälder betritt, befindet sich aber auch auf Privatbesitz. Neben den erwähnten Landesforsten befindet sich ein großer Teil des Waldes in privater Hand.

Geht man nach dem Gesetz, müssen die Waldeigentümer das Betreten der Wälder ermöglichen; denn dem Wald kommt eine Erholungsfunktion für die Allgemeinheit zu. Die Lasten des Waldes jedoch haben die Eigentümer zu tragen. Wir alle wissen, dass dies Steuern, Waldbrandversicherung, Gebühren für Wasser- und Bodenverbände, Kosten für die Verkehrssicherung usw. sind. Fakt ist aber auch, dass den Privateigentümer der Wald oft mehr kostet, als er an Ertrag abwirft. Unsere brandenburgischen Waldbesitzer befürchten mit Recht, dass sie mit dem neuen Waldgesetz noch stärker ans Gängelband genommen werden sollen. Schwerpunkte hierbei sind unter anderem Festlegungen, was wo gepflanzt werden darf, oder die strikte Reglementierung des Maschineneinsatzes im Wald. Statt auf Bürokratie und Paragraphen sollte hier stärker auf Selbstverpflichtung der Waldbesitzer gesetzt werden.

Wichtig sind Sachverstand vor Ort und wissenschaftliche Grundlagen, um den Wald langfristig zu bewirtschaften und zu erhalten. Selbstverständlich muss es auch für die Leute, die den Wald bewirtschaften, ökonomisch vertretbar sein. Da genügt es nicht, wenn man unterm Strich nur kostendeckend arbeitet. Wenn der Brandenburger Wald rote Zahlen schreibt, so ist dies im Wesentlichen politikbedingt. Ein großer Teil der Steuern und Abgaben dient immer noch dem Erhalt der Bürokratie.

Abschließend fasse ich noch einmal kurz zusammen, meine Damen und Herren: Wer auf Vernunft und Frieden hofft, wird nur allzu oft enttäuscht. Dieses Gesetz bringt mehr Planungsaufwand, mehr Verwaltungsaufwand und mehr Gutachten. Es verursacht mehr Bürokratie, mehr Arbeitsaufwand und damit auch mehr Kosten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke dem Abgeordneten Claus und gebe das Wort der Landesregierung. Herr Minister Birthler, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Notwendigkeit der Novelle des Landeswaldgesetzes und die sich gegenüber dem ersten Waldgesetz des Landes Brandenburg ergebenden Änderungen habe ich in der 1. Lesung vor diesem Haus bereits dargelegt. Nach eingehender Diskussion soll heute nun das neue Landeswaldgesetz verabschiedet werden.

Der Verlauf der öffentlichen Anhörung im zuständigen Ausschuss hat mir gezeigt, dass die Landesregierung mit ihrem Entwurf den Belangen von betroffenen Waldbesitzern, Erholungsuchenden, Forstunternehmern, Naturschützern und vielen anderen recht nahe gekommen ist. Anerkannt wurde vor allem das Bemühen, Normen und Standards und damit Bürokratie abzubauen.

Die Zustimmung geht erfahrungsgemäß aber nur so weit, wie die jeweils eigenen Interessen nicht beeinträchtigt werden. Das zeigte sich unter anderem bei den Regelungen zum Reiten im Wald oder auch zum Führen der Hunde.

Ich meine, dass es dem zuständigen Fachausschuss in Abwägung der unterschiedlichen Interessen mit der vorliegenden Beschlussempfehlung gelungen ist, einen vernünftigen Interessenausgleich herzustellen. Dafür möchte ich mich bei den Ausschussmitgliedern herzlich bedanken.

In diesem Zusammenhang begrüße ich auch den Vorschlag, die waldbezogene Bildungs- und Erziehungsarbeit, also die Waldpädagogik, noch umfassender im Entwurf des Gesetzes zu verankern. Ich hoffe, dass in diesen so wichtigen Sektor auch in Zukunft weiter investiert wird, auch wenn sich die Rendite nicht unmittelbar in Euro und Cent ausdrücken lässt. Die positive Wirkung von Umweltbildung auf die kommenden Generationen ist aber unbezahlbar.

Meine Damen und Herren, alles in allem haben wir es geschafft, ein Waldgesetz zu formulieren, das den Belangen vieler Betroffener Rechnung trägt. Ich empfehle Ihnen die Annahme dieses Gesetzes.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Herrn Minister Birthler und schließe damit die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst rufe ich den Änderungsantrag der Fraktion der PDS auf, der in der Drucksache 3/7306 vorliegt und Änderungen in den §§ 3 und 26 beinhaltet. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/7310 auf. Er beinhaltet Änderungen in § 9. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/7305 auf. Er beinhaltet Änderungen in den §§ 15, 18 und 37. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/7309 auf. Er beinhaltet eine Änderung in § 20.

Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/7308 auf. Er beinhaltet Änderungen in den §§ 28 und 32. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/7307 auf. Er beinhaltet Änderungen in § 32. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.