freie Städte löst so keine Erstattungsansprüche aus; vielmehr profitieren auch Letztere unterm Strich von einer Nettoentlastung von Verwaltungsaufgaben.
Hohe Bedeutung hat nach wie vor die Kooperation mit allen Bürgern. Besonders nennen möchte ich die ehrenamtlichen Mitarbeiter des Naturschutzes. Bürger helfen den Mitarbeitern des behördlichen Naturschutzes mit ihrem Sachverstand und ihrer Ortskenntnis. Sie sind neben ihrer nicht hoch genug einzuschätzenden Eigenleistung auch kritische Begleiter der täglichen Behördenarbeit. Die Behörden ihrerseits brauchen Information und Beteiligung aller Interessierten und Betroffenen; denn eine moderne, demokratisch aufgeschlossene Naturschutzstrategie braucht die Akzeptanz der gesamten Öffentlichkeit.
Die im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hier im Parlament neu entwickelten bzw. aus dem geltenden Gesetz teilweise wieder aufgegriffenen Regelungen zum Reiten, zum Wandern und zum Markieren von Wanderwegen begrüße ich. Damit entsteht eine umfassende, inhaltlich abgestimmte Regelung der Thematik - sowohl für die freie Landschaft als auch für den Wald.
Alles in allem liegt mit dem Gesetzentwurf nunmehr ein Regelwerk vor, das dem Schutz unserer brandenburgischen Natur auch insoweit Rechnung trägt, als es die Zeichen des Wandels der Zeit in Natur, Gesellschaft und Wirtschaft erkennt und positiv aufnimmt. Uns ist eine bedeutende Modernisierung und Straffung des Gesetzes gelungen. Deshalb empfehle ich Ihnen die Annahme dieses Gesetzes. - Vielen Dank.
Ich danke dem Umweltminister für seinen Beitrag. Wir sind damit am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir kommen zur Abstimmung.
Ich rufe zuerst eine Reihe von Änderungsanträgen zur Abstimmung auf, ehe wir dann zur Beschlussempfehlung kommen, zuerst den Änderungsantrag der Fraktion der PDS, der in der Drucksache 3/7301 vorliegt und Änderungen im Artikel 1 § 2 a und § 26 d beinhaltet. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der PDS, Drucksache 3/7299, auf, der Änderungen im Artikel 1 § 17 beinhaltet. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der PDS, Drucksache 3/7304, auf. Er betrifft Änderungen im Artikel 1 § 33. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der PDS, Drucksache 3/7300, auf. Er betrifft Änderungen im Artikel 1 § 44. Zu diesem Änderungsantrag wurde namentliche Abstimmung be
antragt. Sie kennen das Prozedere. Ich bitte Sie, laut und deutlich Ihr Abstimmungsvotum bekannt zu geben.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag, Drucksache 3/7300, der Fraktion der PDS bekannt: Für diesen Antrag stimmten 16 Abgeordnete, dagegen 49 Abgeordnete. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe zur Abstimmung den Änderungsantrag der Fraktion der PDS, der Ihnen in der Drucksache 3/7302 vorliegt und Änderungen im Artikel 1 § 72 beinhaltet, auf.
Auch zu diesem Änderungsantrag wurde namentliche Abstimmung beantragt. Ich brauche nicht zu wiederholen, was ich vorhin sagte.
Gibt es einen Abgeordneten im Plenarsaal, der keine Gelegenheit hatte, seine Stimme abzugeben? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/7302 bekannt: Für diesen Änderungsantrag stimmten 16 Abgeordnete, dagegen 47. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe zur Abstimmung den Änderungsantrag der Fraktion der PDS, der Ihnen in der Drucksache 3/7303 vorliegt, auf. Er beinhaltet die Hinzufügung eines Artikels 3 a im Gesetzestext. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe jetzt die Beschlussempfehlung, die Ihnen in der Drucksache 3/7175 vorliegt, auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden und das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in 2. Lesung verabschiedet.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der Fraktion der PDS. Frau Abgeordnete Wehlan, Sie haben das Wort.
Ehe Frau Wehlan am Rednerpult ist, möchte ich Gäste im Landtag begrüßen. Es sind Schüler des Einstein-Gymnasiums Potsdam. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Landesregierung bei der Novelle des Landeswaldgesetzes eines wirklich gelungen ist, dann ist es die Mobilisierung von Hunderten von Bürgerbriefen. Warum Sie zum jetzigen Zeitpunkt eine Novellierung auf die Tagesordnung gesetzt haben, erschließt sich mir aber nicht, Herr Birthler. Statt dringende Probleme der Brandenburger Forstwirtschaft endlich einer Lösung zuzuführen, haben Sie offenbar neue Probleme hinzugefügt. Bereits heute wissen wir, dass die Halbwertszeit der Novelle durch den Verlauf der Novellierung des Bundeswaldgesetzes bestimmt sein wird. Bekanntlich hat Frau Künast in diesen Tagen ein erstes Eckpunktepapier vorgestellt.
Erstens: Die Vorlage dieser Gesetzesnovelle lässt uns ernsthaft daran zweifeln, dass sich die Landesforstverwaltung von der Forstreform erholen wird. Ein hohes Maß an selbstzerstörerischer Führungslosigkeit wird offenbart, die den gesamten Holz- und Forstsektor lähmt. Holzreserven werden nicht mobilisiert, Strukturschwächen nicht überwunden, Waldbesitzer und Personal gleichermaßen demotiviert.
Seit Jahr und Tag treten wir auf der Stelle und hören auf den Jahrestagungen der Verbände die gleichen Klagen. Die Förderung des kleinen Privatwaldes ist mangelhaft, ja mehr noch: Ihr Gesetzentwurf sieht den faktischen Rückzug der Landesforstverwaltung aus der Privatwaldbetreuung vor. Sie bemänteln dies mit einer angeblich bevorstehenden Intervention auf europäischer Ebene. Beim Naturschutzgesetz sind Sie da weniger zimperlich.
Raum wirklich zu verändern. Wen wundert es da, wenn infolge staatlichen Missmanagements nicht einmal die Gratiskräfte der Natur genutzt werden? Wie anders soll man es bewerten, Herr Birthler, wenn die Halbzeitbewertung des operationellen Programms offenbart, dass im Programmpunkt 5 die Waldbewirtschaftung einen Mittelabfluss von lediglich 2,8 % zu verzeichnen hat?
Zweitens: Wenig zukunftsweisend sind auch der Umgang mit dem Staats- bzw. Landeswald. Dessen Bewirtschaftung durch die Landesforstverwaltung soll durch eine trickreiche Formulierung am Landesparlament vorbei ausgehebelt werden. Für Berlin und Brandenburg ist gleich gar keine Staatswaldzielstellung mehr angesagt. Dem setzen wir mit unserem Antrag ein klares Bekenntnis zum Erhalt des Landeswaldes entgegen. Dabei haben wir das Auslaufen des Preußenwaldmoratoriums durchaus im Blick.
Drittens: Der bereits bei der Debatte über das Naturschutzgesetz von meiner Kollegin Dr. Enkelmann angesprochene Paradigmenwechsel bei der Reitregelung. Um es ganz deutlich vorwegzuschicken: Der erreichte Stand der Einrichtung eines Reitwegenetzes ist auch in unseren Augen unbefriedigend. Deshalb haben wir ja beantragt, das bestehende Reitwegenetz vorrangig auszubauen und zu verknüpfen. Die Anbindung zur Offenlandschaft war nicht einheitlich in beiden Fachgesetzen dargestellt. In diesem Punkt ist die Koalition unserem Antrag zum Teil gefolgt und hat damit die Markierungsmöglichkeiten in der Offenlandschaft wieder hergestellt.
Für den nach unserer Auffassung bestehenden Grundkonflikt der völligen Freigabe des Reitens auf allen zweispurigen Wegen verweigert die Koalition jedoch die gesetzliche Regelung. Mit unserem Antrag haben wir das Anliegen der „Volksinitiative für das Reiten im Walde“ aus dem Jahre 2001 wieder aufleben lassen. Sie erinnern sich: überall dort das Reiten zu gestatten, wo es nicht untersagt ist.
Des Weiteren trägt unser Antrag dem Anspruch Rechnung, dass mit einer gesetzlichen Nutzungsentflechtung Rechtssicherheit geschaffen werden muss. Schon Ihr Gestammel, Herr Dellmann - entschuldigen Sie diesen Ausdruck bitte - in der Ausschusssitzung hat doch gezeigt, dass die von Ihnen in der Not des Proteststurms eingeführte Variante einer Rechtsverordnung nicht tragen wird. Es mangelt im Gesetz der erforderlichen Ermächtigung. Die dort fixierten wichtigen Gründe stellen eine kaum überwindbare Schwelle dar, zumindest nicht für eine zweckmäßige Wegeplanung. Das wird von den Wanderern und Radfahrgruppen wie auch von den Waldbesitzern so gesehen, wie die vielen Protestbriefe zeigen.
Viertens bleibt festzustellen, dass der Mangel an Verantwortung für die zukunftsweisende Entwicklung des Waldes in Brandenburg gepaart ist mit dem Mangel an sorgfältiger Gesetzgebung. Ein Beispiel soll das verdeutlichen:
Die Mindestabstände für die Neubegründung von Wald wurden aus dem Gesetzestext komplett entfernt. Im Begründungsteil gibt es dazu keine Ausführungen. Schließlich erklärte der mit der Wahrnehmung der Aufgabe betraute Landesforstchef, dass dies ja im Nachbarschaftsgesetz geregelt sei. Das stimmt, Herr von Bothmer. Dort heißt es in § 36:
stücken zumindest die Grenzabstände für Wald bei Verjüngung nach Maßgabe des Waldgesetzes des Landes Brandenburg einzuhalten.“