Insofern begrüße ich, begrüßen wir die Initiative, die in diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck kommt, mit Nachdruck. Der Entwurf stellt völlig zu Recht fest, dass das Hauptproblem in der zeitlichen Begrenzung der gegenwärtig möglichen polizeilichen Maßnahmen, das heißt in erster Linie des Platzverweises, besteht. Insofern ist es mitunter durchaus geboten, jemanden für einen längeren Zeitraum der Wohnung zu verweisen. Aber bei der Verweisung aus der Wohnung handelt es sich um einen Eingriff in die Grundrechte. Das heißt wiederum, dass einer solchen Maßnahme eine richterliche Entscheidung zugrunde liegen muss.
Verweisungen ohne richterlichen Beschluss dürfen nur vorläufigen Charakter haben und müssen zeitlich begrenzt sein. Herr Innenminister, Sie haben darauf verwiesen; insofern gehen wir da völlig d'accord. Das heißt, die Zeitspanne, für die eine Person aus der Wohnung verwiesen werden darf, ist so zu gestalten, dass einerseits eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden kann und sich andererseits das Opfer keiner Sicherheitslücke ausgesetzt sieht. Demgemäß sind die zehn Tage, die sich nun im Gesetzentwurf finden lassen, eine vernünftige Basis für die Ausschussberatung.
Der Konflikt zwischen Sicherheit auf der einen und Grundrechten auf der anderen Seite beschränkt sich aber nicht auf den eben dargelegten Sachverhalt. Wir werden uns in den nächsten Wochen auch mit der Videoaufzeichnung von Verkehrskontrollen, mit dem Einsatz der so genannten Taser und mit der Aufzeichnung von Notrufen und übrigen Anrufen befassen. Auch hier wird es Kontroversen geben, zum Beispiel im Hinblick auf den vermehrten Einsatz von Videotechnik. Die Möglichkeiten, sich in Brandenburg zu bewegen, ohne von einer Kamera erfasst zu werden, werden jedenfalls rapide sinken, wenn alle diesbezüglichen Pläne des Innenministeriums tatsächlich umgesetzt werden.
Ja, Herr Präsident, ich komme zum Schluss. - Aber wie dem auch sei, gerade wenn die Ausweitung von Polizeibefugnissen auf der Tagesordnung steht, sollten wir uns alle die von dem großen deutschen Soziologen Max Weber benannten maßgeblichen Qualitäten eines Politikers in Erinnerung rufen. Derer gibt es drei und eine davon lautet - formuliert in „Politik und Beruf“, 1919 - „Augenmaß“. Die anderen beiden heißen „Verantwortungsgefühl“ und „Leidenschaft“.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Der Gesetzentwurf ergänzt bzw. konkretisiert das Brandenburgische Polizeigesetz. Natürlich - das sei gleich vorweggeschickt - ist der umfassende Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger ein Kernanliegen unserer Fraktion. Ohne eine effektiv arbeitende Polizei, die auch mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist, kann ein solcher umfassender Schutz nicht funktionieren. Das sollte jedem hier klar sein. Der Gesetzentwurf der Landesregierung dient dem; daran kann es gar keinen Zweifel geben.
Ich komme zunächst zu Artikel 1 des Gesetzes, Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes. Die hier in dem neu einge
fügten § 16 a geregelte Möglichkeit der Wohnungsverweisung im Falle häuslicher Gewalt durch polizeiliche Maßnahmen halten wir für überfällig. Allein der zivilrechtliche Rechtsschutz reicht hier in der Tat nicht aus, weil der Richter nicht sofort greifbar ist, auch nicht im Rahmen eines Eilverfahrens.
Wir haben zum Absatz 5 aber eine Änderung vorzuschlagen. Im Anschluss an Absatz 2 wird folgender Absatz 3 neu eingefügt:
Der bisherige Absatz 3 wird dann natürlich Absatz 4, das ist logisch. Diese Ergänzung hält unsere Fraktion für notwendig, weil die Maßnahme der Wohnungsverweisung regelmäßig in Grundrechte des Betroffenen eingreift. Sie ist daher eigentlich selbstverständlich.
Entsprechendes gilt dann auch für die Änderung des § 27 Abs. 2 in dem Entwurf der Landesregierung. Hier ist im Absatz 1 lediglich ein „soll“ vorgesehen. Aus Sicht meiner Fraktion ist der Betroffene zu hören, wenn er als Eigentümer von einer Verwertung von Sachen betroffen ist, denn natürlich greift eine solche Verwertung in seine Grundrechte als Eigentümer ein.
Die Maßnahmen der Sicherung in § 31 a ff. befürworten wir insoweit und es gibt eigentlich gar keine Kommentierung dazu. Diese braucht man eigentlich nicht.
Aus Sicht unserer Fraktion sind die Befugnisse der Polizei natürlich notwendig. Die in § 61 Abs. 3 vorgesehenen Befugnisse zum Einsatz von Elektroimpulsdistanzgeräten ist nicht zu beanstanden. Es handelt sich erkennbar um ein gegenüber dem Schusswaffengebrauch milderes Mittel und die Polizei muss zum Zwecke der Eigensicherung dazu befugt und in der Lage sein, Übergriffe auf Polizisten aus Distanz abzuwehren. Insoweit zeigt sich im Übrigen die Notwendigkeit hierfür mit schöner Regelmäßigkeit Jahr für Jahr anlässlich der Kreuzberger Krawallnacht am 1. Mai. Hierbei kommt es immer wieder zu einer Vielzahl von Schäden an Polizisten. Ich nehme an, damit können auch diese Schäden sehr reduziert werden.
Im Übrigen enthält der Gesetzentwurf der Landesregierung nur Regelungen der Zuständigkeit, insbesondere hinsichtlich der Zusammenarbeit der verschiedenen Polizeikräfte. All diese Regelungen sind durch die Polizeireform notwendig geworden. Daran gibt es keinen Zweifel. Für eine effektive Arbeit der Polizei sind solche Regelungen natürlich unabdingbar. Auch daran kann es keinen Zweifel geben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es steht gut um die innere Sicherheit in Brandenburg. In den letz
ten Jahren ist die Zahl der Straftaten gesunken. In den letzten Jahren ist die Aufklärungsquote gestiegen. Wir verfügen über eine motivierte und gut ausgestattete Polizei.
In den letzten Jahren ist, finde ich, im Umgang zwischen Politik und Polizei eines klar geworden: Die Politik, das Kabinett, sowie die Mehrheit dieses Hauses stehen hinter der Arbeit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Die Politik würdigt diese Arbeit, indem wir wissen, welcher wertvolle Dienst für unsere Bürgerinnen und Bürger von den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten geleistet wird.
In diesem Zusammenhang ist bei der jetzt vorzunehmenden Novellierung des Polizeigesetzes auch eine Normalisierung eingetreten. Diese Novellierung ist eine Fortschreibung der ersten Novellierung im Jahr 2000. Es gab damals hier im Haus, aber auch in der Öffentlichkeit bei den Fragen bezüglich der Einführung der Videoüberwachung, des finalen Rettungsschusses bzw. des erweiterten Platzverweises durchaus kontroverse Diskussionen. Wir werden diese Diskussionen, so wie ich es wahrnehme, nicht mehr haben.
Wir wissen, dass ein konsequentes Polizeirecht für die Arbeit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Brandenburg notwendig ist. Das hat nicht nur mit den Anschlägen vom 11. September in den Vereinigten Staaten und den danach verübten Anschlägen zu tun, sondern eben auch damit, dass, wer, Frau Kollegin Kaiser-Nicht, die Augen aufmacht im Land, weiß, dass wir Vertrauen zu unserer Polizei haben können.
Die vorgesehenen Änderungen im Polizeigesetz sind dargestellt worden. Mir ist es ganz besonders wichtig, darauf hinzuweisen, dass es uns darum geht, ähnlich wie bereits beim Ordnungsbehördengesetz die Schwachen unserer Gesellschaft zu schützen. Bei der Erweiterung des Gewaltschutzes im häuslichen Bereich geht es insbesondere um die Frage, wie wir Frauen und Kinder vor Tätern schützen können, wie wir somit Opfer schützen können.
Bei zahlreichen Besuchen in Frauenhäusern haben mir dort die oftmals ehrenamtlich handelnden Personen gesagt, sie seien sehr froh über die Zusammenarbeit zwischen Verein, Frauenhaus und Polizei. Sie haben auch kritisiert; oftmals wünschten sie sich, dass zum Beispiel Richter in diesem Bereich eine höhere Sensibilität an den Tag legten, als das heute in manchen Fällen geschieht.
Es ist also zu vermelden: Wir haben in diesem Bereich viel erreicht. Wir haben die Polizei geschult, was das Gewaltschutzgesetz und die Umsetzung dieses Gesetzes vor Ort betrifft, aber wir schaffen hier eine wichtige Rechtsgrundlage, um unseren Polizisten die Möglichkeit zu geben, auf einer belastbaren gesetzlichen Grundlage zu handeln.
Ein anderer Punkt im Polizeigesetz betrifft den Eigenschutz. Nach Angaben der Polizeigewerkschaft GdP sind seit 1945 1 395 Kolleginnen und Kollegen in Ausübung ihres Polizeidienstes ums Leben gekommen. Wir haben in Brandenburg im Polizeibereich viel erreicht. Wir sind eines der wenigen Länder, welches persönliche Schutzwesten für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten kostenlos zur Verfügung stellt. In anderen Ländern wird von den Beamten oftmals ein Eigenanteil verlangt. Wir tun dies - wie ich finde, zu Recht - nicht. Wir werden mit der vorgesehenen Aufzeichnung von Kontroll- und anderen
Maßnahmen erreichen, dass es auch eine Abschreckung gibt, und zwar bei denjenigen, die möglicherweise versucht sind, gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Dienst zu handeln.
Wir schützen also mit dieser Novelle insbesondere die Schwachen, die Opfer von Straftaten und Gewalt geworden sind. Wir führen außerdem eine weitere Möglichkeit ein, dass sich unsere Beamten im Dienst besser schützen können.
Von daher gesehen ist diese vorgesehene Novellierung des Polizeigesetzes ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der inneren Sicherheit in Brandenburg, in unserem Land. Sie wird unsere Polizei stärken. Sie gibt den potenziellen Opfern von Gewalt mehr und bessere Möglichkeiten, sich vor Gewalt zu schützen. Insofern wird sie dazu beitragen, dass die innere Sicherheit in Brandenburg weiterhin ein Thema ist, sodass wir sagen können: Hier ist Brandenburg wirklich Spitze in Deutschland. - Vielen Dank.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung in der Drucksache 3/7213 an den Ausschuss für Inneres. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen worden.
Da auf eine Debatte verzichtet wird, kommen wir zur Abstimmung. Wer der Empfehlung des Präsidiums zur Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Drucksache 3/7214, an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Klein, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag Brandenburg ist heute aufgefordert, Klartext zu reden und Flagge zu zeigen. 10 000 Bürgerinnen und Bürger haben dieser Erwartung erst am Wochenende wieder in Neuruppin Nachdruck verliehen. Der Ministerpräsident hat ihnen Unterstützung zugesagt. Dafür sage ich ihm herzlichen Dank.
Lassen Sie mich zu Beginn gleich ganz klar sagen: Den Menschen in der Region reicht es und sie haben völlig Recht. Im Streit um den Luft-Boden-Schießplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide, das so genannte Bombodrom, kann es von der Landespolitik nur eine Antwort geben: Wir sagen Nein zum Bombodrom. Die Zukunft der Heide liegt in ihrer friedlichen Nutzung.