Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich diesen Antrag der PDS-Fraktion sehe, frage ich mich einmal mehr, nach welchen Kriterien sie eigentlich ihre Beiträge aussucht. Viel Sinn, viel Plan steckt offenbar nicht dahinter. Das gilt auch für diesen Antrag von der PDS-Fraktion, der urplötzlich von der Landesregierung verlangt, unverzüglich den Landesentwicklungsplan, also LEP I, zu überarbeiten. Begründung der PDS: die demographische Entwicklung in Brandenburg.
Meine Damen und Herren von der PDS, was soll das eigentlich? Im LEP I geht es darum, dass das Land Brandenburg eine Siedlungsstruktur nach dem Modell der zentralörtlichen Gliederung erhalten soll. Daran soll sich die Entwicklung im Land orientieren. So weit, so gut. Das dürfte allen hier bekannt sein. Das will die PDS-Fraktion also von der Landesregierung überarbeitet wissen. Herr Dombrowski sagte gerade, es wird auch überarbeitet. Was heißt das konkret? Das sagt die PDS-Fraktion einmal mehr nicht.
Sie, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, wollen nur, dass die Landesregierung die Neugliederungskriterien überprüft, also, was ein Oberzentrum, was ein Mittelzentrum, was ein Zentralort und was ein Grund- oder Kleinzentrum ist. Insofern scheint mir der LEP I doch sehr flexibel zu sein. Er enthält nur Sollbestimmungen, was etwa die Zahl der Einwohner angeht - um bei der von der PDS-Fraktion angeführten demographischen Entwicklung zu bleiben. Aber daraus ergibt sich noch lange keine Eilbedürftigkeit im Sinne des Anliegens der PDS-Fraktion.
Anders ausgedrückt: Kein Ort verliert aufgrund einer Einwohnerzahl unter dem Sollwert seine Einstufung und Funktion nach dem LEP I. Er könnte diese Einstufung und Funktion nach meiner Ansicht nur dann verlieren, wenn die Versorgung der dort lebenden Bürger auf andere Weise zumutbar gesichert werden kann. Dafür gibt es im LEP I ebenfalls Kriterien, zum Beispiel die Erreichbarkeit von Einrichtungen.
Mit diesen beiden Feststellungen verliert aber der Antrag der PDS aus unserer Sicht völlig den Sinn. Also gehen wir wohl mit Fug und Recht davon aus, die PDS-Fraktion hat einmal mehr in den bunten Strauß der Themenvielfalt gegriffen. Was dabei herausgekommen ist, wissen wir alle. Leider haben Sie völlig daneben gegriffen. Die Probleme werden schon erörtert. Minister Birthler hat auf der Konferenz - Herr Dombrowski ebenfalls - dazu schon einiges gesagt.
Die Probleme liegen nicht nur im LEP I - er ist flexibel genug. Das Problem ist die demographische Entwicklung in Brandenburg, die mangelnde Geburtenfreudigkeit, der Wegzug von insbesondere jungen Menschen und die Überalterung der Bevöl
kerung. Das müssen wir ändern. Aber nicht im LEP I. Da sehen wir keine Eilbedürftigkeit, sondern haben die tatsächlich zu lösenden Probleme zum Thema der Aktuellen Stunde gemacht. Das ist der große Unterschied zwischen der ziel- und problemorientierten Politik unserer Fraktion und den ziellosen Politikklimmzügen Ihrer Fraktion. Wir wollen die Probleme lösen, Sie wollen Probleme festschreiben. Etwas anderes käme bei diesem Antrag beim besten Willen nicht heraus. Als Alternative soll die Landesregierung die Einstufung des LEP I ändern. Damit würde die demographische Entwicklung als gottgegeben und unabänderlich hingenommen werden, also die Abwärtsentwicklung Brandenburgs festgeschrieben und die Zukunftsfähigkeit infrage gestellt.
Soll die Landesregierung etwa von dem Modell der zentralörtlichen Gliederung Abschied nehmen? Wo wäre die Alternative dazu, meine Damen und Herren von der PDS? - Wir als DVUFraktion werden diesen Antrag jedenfalls ablehnen. Er enthält nämlich keine Alternativen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der PDS hat beantragt, den Landesentwicklungsplan Brandenburg, LEP I - Zentralörtliche Gliederung unverzüglich zu überarbeiten. Dieser Antrag birgt die Gefahr des Aktionismus und des Dekretierens von oben. Das kann nur der zweite Schritt sein. Bevor normiert wird, müssen die absehbaren Trends erneut evaluiert werden.
Dabei wollen wir das Gegenstromprinzip beachten und die Regionalbeteiligung in den Bewertungsprozess einbeziehen.
Der von Ihnen eingebrachte Antrag übersieht, dass sich die Landesregierung ihrer Aufgabe sehr bewusst und dabei ist, die entsprechenden Handlungserfordernisse festzulegen und Schlussfolgerungen aus den veränderten demographischen Rahmenbedingungen zu ziehen. Dies ergibt schon allein aus der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Frist eine zehnjährige Laufzeit bis zur Überprüfung der landesplanerischen Feststellung des LEP I, der im Jahre 1995 in Kraft getreten ist. Dies habe ich sowohl bereits in meiner Rede am 29. Januar dieses Jahres im Landtag als auch anlässlich meiner Rede zur Jubiläumsveranstaltung "10 Jahre Regionalplanung" am 12. März dieses Jahres in Cottbus deutlich hervorgehoben.
Die Änderungserfordernisse können nur sinnvoll aus den realen Trends vor Ort entwickelt werden. Diese Herausforderungen sind gemeinsam mit den regionalen Planungsgemeinschaften anzupacken. Für die jeweiligen Planungsregionen sind eigene Schlüsse aus den Rahmenbedingungen, wie sie im Bericht des Kabinetts an den Landtag zur demographischen und wirtschaftsstrukturellen Entwicklung dargestellt sind, zu ziehen.
Die Leistungsfähigkeit und Ausstattung der einzelnen Regionen ist dabei zu überprüfen. Derzeit befinden wir uns in einer Evaluierungsphase. Das bedeutet, dass unter Einbeziehung der regionalen Planungsgemeinschaften erst einmal demographische, wirtschaftliche und infrastrukturelle Entwicklungen in ihrer Wirkung auf die Leistungsfähigkeit der Zentren für ihre Einzugsbereiche, Schlussfolgerungen aus der Prognose zur Bevölkerungsentwicklung für die regionalen Angebote der Daseinsvorsorge in den verschiedenen Lebensbereichen durch die Zentren und die aus der Gemeindegebietsreform resultierenden Wirkungen auf das zentralörtliche Gefüge regionalisiert zu bewerten sind. Erst danach, das heißt ab 2005, ist eine Anpassung des Systems der zentralen Orte durch die Landes- und Regionalplanung gemäß Landesplanungsvertrag und Gesetz zur Regionalplanung zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung möglich.
Dabei muss zumindest angestrebt werden, dass Mindestvoraussetzungen für die Zentren und ihre Einzugsbereiche für die bis zum Jahre 2020 zu erwartende Bevölkerungsentwicklung gewährleistet werden. Dabei ist neben dem System der dezentralen Konzentration eine weitere Bündelung und Konzentration der Leistungsangebote und damit eine Reduzierung der Anzahl der zentralen Orte erforderlich.
Im engeren Verflechtungsraum können hingegen Anpassungen an den Einwohnerzuwachs erforderlich werden. Das ist ein sehr konkreter, komplizierter und teilweise schmerzhafter Pro
Wir sind am Ende der Rednerliste angelangt. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Wer dem Antrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/7256 folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Da Tagesordnungspunkt 17 der letzte war, wünsche ich Ihnen einen guten Heimweg, jedoch nicht ohne den Hinweis, dass ich den Abgeordneten vor einiger Zeit eine Offerte hinsichtlich ihrer körperlichen Fitness gemacht habe. Es besteht die Möglichkeit, am Mittwoch, dem 7., und am Donnerstag, dem 15. April, jeweils ab 16 Uhr ein beobachtetes, beaufsichtigtes oder wie immer zu benennendes Training in den Disziplinen Laufen, Kugelstoßen und Schwimmen über sich ergehen zu lassen in der Absicht, am 13. Mai um 18 Uhr das Sportabzeichen zu erwerben; denn das ist die Voraussetzung dafür, dass Sie am Wettbewerb in Athen teilhaben können - als Zuschauer natürlich.