Ich komme zum Ende. - Meine Damen und Herren, ich mache darauf aufmerksam, dass eine Reihe von Sachverhalten, die nach unserer Auffassung noch der Klärung bedürfen, Bestandteil des Entschließungsantrages sind.
Bevor Sie dem Vertrag Ihre Zustimmung geben, bitte ich Sie, zu bedenken, dass wir über den Einsatz von 200 000 Euro pro Jahr für die Unterstützung jüdischen Lebens reden. Davon werden 70 000 Euro für die Tilgung von Altschulden und 20 000 Euro für die Beschäftigung der Anwälte eingesetzt, die sich mit diesem Vertrag befasst haben. Möglicherweise wird infolge des Streites der jüdischen Gemeinden untereinander auf der Grundlage des vorliegenden Staatsvertrags ein weiterer Rechtsstreit geführt, der wiederum mit der Beschäftigung von Anwälten verbunden ist.
Wir unterstützen damit möglicherweise nicht jüdisches Leben, sondern Beschäftigungsprogramme für Rechtsanwälte.
- Mein letzter Satz, Herr Präsident! - Die Pflicht, die wir haben, wäre aber die Verabschiedung eines Staatsvertrages, der dem jüdischen Leben im Lande dient, es fördert und die Kultur der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger stärkt. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Für die Fraktion der SPD spricht der Abgeordnete Klein. Wenn Sie gestatten, Herr Abgeordneter, darf ich in der Zeit, in der Sie zum Rednerpult gehen, eine Klasse aus Ihrer Nachbarschaft herzlich begrüßen. Ich begrüße Schülerinnen und Schüler des Einstein-Gymnasiums aus Angermünde. - Seien Sie uns willkommen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich, Herr Präsident, habe ich Ihnen Gelegenheit gegeben, hier eine Klasse zu begrüßen. Weil der Weg zum Rednerpult für mich verhältnismäßig lang ist, war das auch kein Problem.
Ich komme zum Staatsvertrag. Am 2. März dieses Jahres haben wir den Staatsvertrag zwischen der Jüdischen Gemeinde und dem Land Brandenburg an die Fachausschüsse überwiesen, und zwar federführend an den Hauptausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Wie es sich in der 1. Lesung gehört, haben wir die grundsätzlichen Dinge gesagt, sodass ich mir erlaube, diese grundsätzlichen Dinge nicht zu wiederholen. Ich will mich auf das beschränken, was in der Zwischenzeit passiert ist, und erspare mir insoweit Wiederholungen.
Am Donnerstag der letzten Woche fand im Hauptausschuss eine Anhörung von Betroffenen und Sachverständigen statt, wie es sich bei einem solchen Vertrag auch gehört. Die Mitglieder des mitberatenden Ausschusses nahmen ebenfalls diese Gelegenheit wahr, weil sie selbst ja noch eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss geben mussten. Deswegen war es auch vernünftig, dass sie diese Gelegenheit wahrgenommen haben.
Welche Schlussfolgerungen können wir, die wir diese Anhörung verfolgt haben, ziehen? - Es gab im Großen und Ganzen zwei Richtungen. Die erste Richtung ist dokumentiert durch den Vertreter der Jüdischen Gemeinde; er hat Folgendes deutlich gemacht: Der Vertrag ist - jetzt gebrauche ich eine um
gangssprachliche Wendung, die das auch deutlich macht wahrlich nicht das Gelbe vom Ei, aber er ist der beste, den man unter den finanziellen Bedingungen des Landes erreichen konnte, und er ist - das ist sehr wichtig - unbedingt jetzt zu verabschieden, weil damit nämlich die Jüdische Gemeinde aus der selbst verursachten Schuldenfalle herauskommt. - So ist der Jüdischen Gemeinde, aber auch uns angesichts des Umstandes nicht wohl, dass von den 200 000 Euro, die der Jüdischen Gemeinde auf der Grundlage dieses Vertrages gegeben werden, 100 000 Euro eingesetzt werden müssen, um die Schulden zu tilgen und - wie es Herr Kollege Vietze gesagt hat - Rechtsanwaltskosten zu bezahlen. Das heißt im Klartext, es stehen „nur“ 100 000 Euro für die Pflege des jüdischen Glaubens im Land Brandenburg zur Verfügung.
Eines darf man dabei aber auch nicht vergessen - ich will das zumindest erwähnen und gebe auch gleich eine Begründung dafür, dass das so in Ordnung ist -: Trotz dieser Summe von nur 100 000 Euro, die für die Pflege des jüdischen Glaubens zur Verfügung stehen, ist das pro Kopf gesehen immer noch mehr als das, was die christlichen Religionsgemeinschaften bekommen. Das ist auch in Ordnung, weil wir nämlich in einer Verantwortung stehen, die sich daraus begründet, dass eben unter der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft gerade die Juden besonders leiden mussten und wir jetzt eine besondere Verantwortung dafür haben, dass sich jüdisches Leben in unserem Land wieder etablieren kann.
Im Gegensatz zu den Ausführungen des Vertreters der Jüdischen Gemeinde standen die Ausführungen des Vertreters der Gesetzestreuen Juden. Sie unterschieden sich wirklich in deutlicher Weise. Während man die Kritik an der fehlenden finanziellen Ausstattung noch akzeptieren konnte, waren die Ausfälle gegen den Landtag, die Landesregierung, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und Ministerin Wanka unter dem Niveau, das man bei einer Anhörung erwarten kann.
Vorwürfe der Diskriminierung, des Antisemitismus und der Vergleich der heutigen Situation im Land mit der des Jahres 1938 - vom Vertreter der Gesetzestreuen Juden mehrfach gebracht - weisen wir auf das Schärfste zurück.
Substanziell bleibt die fehlende finanzielle Ausstattung der Gesetzestreuen Juden. Daran gibt es nichts zu tippen. Sie werden aus den Mitteln, die die Jüdische Gemeinde erhält, nichts bekommen. Sie haben deshalb gegen den Vertrag eine Klage vor dem Verfassungsgericht angekündigt. Sollte das Verfassungsgericht den Vorstellungen der Gesetzestreuen Juden folgen das ist die logische Konsequenz -, müsste sich der Landtag überlegen, wie er dem Rechnung tragen kann, und unter Umständen die Landesregierung auffordern, einen weiteren Staatsvertrag zu schließen.
Wenn wir aber bei jedem Gesetz oder jedem Staatsvertrag, der durch eine Klage bedroht wird, die weiße Fahne hissten, dann könnten wir unsere gesetzgeberische Tätigkeit gleich einstellen. Deshalb werden wir auch den Entschließungsantrag der PDS-Fraktion ablehnen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein säkularisiertes Land wie Brandenburg braucht den Aufbau von Religionsgemeinschaften. Diese Aufgabe ist - das wissen wir alle - historisch bedingt, vor allem durch die religionsfeindliche DDR-Diktatur, keine einfache. Deswegen kommt es auf die Machart, auf die Professionalität an, mit der die Landesregierung, namentlich das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, dies bewältigt.
Heute haben wir es mit einem Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinde zu tun, der - das hat die öffentliche Anhörung im Hauptausschuss in beeindruckender Weise gezeigt - vor allem bei einem großen Teil der Bürgerinnen und Bürger jüdischen Glaubens auf wenig Akzeptanz, bei vielen sogar auf entschiedene Ablehnung stößt.
Aus Sicht des Dachverbandes der Gesetzestreuen Juden handelt es sich bei diesem Vertragspartner des vorliegenden Vertrages nicht um eine religiöse Gruppe, sondern um eine soziokulturelle Interessengruppe, mit der die Angehörigen der jüdischen Orthodoxie im Land Brandenburg keinerlei Übereinstimmung sehen. Insofern - das haben auch die Ausführungen von Herrn Rabbiner Dr. Homolka ergeben - ist vor allem der § 8 des Staatsvertrages nicht nur inhaltlich problematisch, sondern wohl auch verfassungsrechtlich unhaltbar. Schon der Ansatz, dass damit für alle auf dem jüdischen Religionsgesetz beruhenden Gemeinden eine angemessene finanzielle Beteiligung gefunden werden soll, ist nicht machbar. Tatsache ist, dass nach den Kriterien der Landesgemeinde einzelne Gruppierungen überhaupt nicht in den Genuss von Förderung kommen.
Dies stößt verständlicherweise auf den Protest der konkurrierenden jüdischen Gemeinschaften. Viele Gemeinden legen niederschwelligere Voraussetzungen der Begründung ihres Status zugrunde, womit sie per se aus der Förderung herausfallen. Deswegen erkannte Herr Dr. Homolka schon aus Gründen der Gleichbehandlung eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Staatsvertrag einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhält. Wegen der ausdrücklichen Ankündigung des Vertreters der Gesetzestreuen Juden, Herrn Nebrat, zu klagen, wird das auch unvermeidlich der Fall sein.
Aber unabhängig davon enthält der vorliegende Staatsvertrag noch gravierende inhaltliche Mängel. So fehlt es - genau das ist angesichts der wirtschaftlichen Situation der Jüdischen Landesgemeinde gerade unabdingbar - nach Ansicht von Herrn Prof. Grözinger von der School of Jewish Studies an einem unabhängigen Gremium für die Überwachung der Mittelverteilung.
Angesichts des Umgangs mit den Mitteln aus der Kulturförderung in der Vergangenheit, der erst zu der erheblichen Verschuldung geführt hat, hätte die Landesregierung einen entsprechenden Kontrollmechanismus zumindest im Hinblick auf das Schuldenmanagement in den Vertrag einbauen müssen, damit es absehbar zu einer Schuldentilgung kommen kann.
Im Übrigen ist es für uns als DVU-Fraktion nicht vertretbar, dem Gesetz zu einem Staatsvertrag zuzustimmen, der von den Vertretern der jüdischen Orthodoxie im Land Brandenburg sogar als antisemitisch und als Rückschritt ins Jahr 1938 bezeichnet wird.
Dies hat nicht nur mit der Mittelverteilung zur Aufrechterhaltung des religiösen Lebens zu tun, sondern auch mit inhaltlichen Mängeln. Als Beispiel nenne ich die nahezu von allen Anzuhörenden als unzureichend bezeichnete Feiertagsregelung in Artikel 2, welche - das wurde bereits gesagt - nicht den Anforderungen zur Abhaltung des Sabbats entspricht. Daher, meine Damen und Herren, kann ich stellvertretend für meine demokratische Fraktion der Landesregierung nur den dringenden Rat geben, den vorliegenden Staatsvertrag von Grund auf zu überarbeiten, die bestehenden Mängel zu beseitigen und uns dann einen zustimmungsfähigen Staatsvertrag vorzulegen. Wir helfen Ihnen zum Wohle unserer jüdischen Mitbürger für ein breites jüdisches allgemeines Leben hier in Brandenburg gern dabei.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Judentum ist seit Jahrtausenden Gegenstand religiöser, politischer und ideologischer Auseinandersetzungen - insbesondere in Deutschland, wo unter den Nationalsozialisten Juden entrechtet, enteignet, erniedrigt, verletzt und 6 Millionen Juden in einer in ihrer Grausamkeit einmaligen Mordmaschinerie umgebracht wurden. Blühendes jüdisches Leben in Deutschland wurde vernichtet und unwiderbringlich ausgelöscht. Gerade diese Historie macht es meines Erachtens auch heute noch schwierig, jüdische Belange in deutschen Parlamenten zu debattieren. So war auch die in diesem Landtag durchgeführte Anhörung zum Teil spannungsgeladen.
Dem aufkeimenden jüdischen Leben in Deutschland und Brandenburg muss unsere ganze Aufmerksamkeit und Fürsorge gelten. Wir von der CDU-Fraktion sind froh, dass nun endlich ein Staatsvertrag zwischen der Jüdischen Gemeinde und dem Land Brandenburg verhandelt und unterzeichnet wurde. Wir werden ihm zustimmen. Er verhilft der Jüdischen Gemeinde als wichtigster Repräsentantin jüdischen Lebens in Brandenburg, ihre Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen und ihre Entfaltung und Zukunftsplanung zu sichern. Trotz der in der Anhörung vorgetragenen Bedenken ist der Staatsvertrag aus der Sicht der CDU-Landtagsfraktion verfassungskonform.
Die größte Kritik galt Artikel 8 - der Drittbegünstigungsklausel. Dazu ist zu bemerken, dass in den jüdischen Staatsverträgen der Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen ebenfalls entsprechende Klauseln enthalten sind, ohne dass ein Gericht jemals daran Anstoß genommen hätte. Bei genauer Betrachtung des Artikels stellt man fest, dass durch diese Bestimmung nicht in die Rechte der Gesetzestreuen Jüdischen Gemeinde eingegriffen wird. Vielmehr haben sie jetzt eine Rechtsposition, die sie vorher nicht hatten; denn wenn die Jüdische Gemeinde Land Brandenburg ihnen die Zahlungen, die ihnen zustehen, verweigern sollte, besteht ein Klagerecht gegen die Jüdische Gemeinde. Dann steht der Rechtsweg offen.
Die in der Anhörung darüber hinaus geäußerte Kritik beruht meines Erachtens auf einem Missverständnis bezüglich der Regelung und auch der Rechtsprechung; denn der von den Kritikern zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lag ein gänzlich anderer und auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbarer Sachverhalt zugrunde. Eine der angegriffenen Vertragsklausel vergleichbare Bestimmung war nicht Gegenstand dieser Entscheidung.
Es ist viel über den finanziellen Rahmen, der sich ja auch im Entschließungsantrag der PDS-Fraktion wiederfindet, gesprochen worden. Man kann durchaus kritisieren, dass es nur 200 000 Euro sind, die noch nicht einmal gänzlich dem jüdischen Leben in Brandenburg zugute kommen, aber wir müssen auch sehen, dass die Jüdische Gemeinde ein hausgemachtes Problem hat. Die Schulden sind in der Jüdischen Gemeinde entstanden und müssen von ihr reguliert werden. Es ist sehr zu begrüßen, dass es eine Teilerlass- und eine Stundungsvereinbarung gibt, die gewährleistet, dass die Schulden abgebaut werden. Den Entschließungsantrag werden wir dennoch ablehnen, zum einen weil man der Jüdischen Gemeinde mit der vollständigen Entschuldung durch das Land Brandenburg einen Teil ihrer Selbstständigkeit entziehen würde - hausgemachte Probleme müssen dort beseitigt werden, wo sie entstanden sind -, und zum anderen, weil es schwierig ist, mit den Gesetzestreuen Juden zu verhandeln, denn sie sind bislang keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein eingetragener Verein.
Wenn wir uns einmal die Organisationsstruktur der jüdischen Gemeinden in Deutschland anschauen und sie mit der in anderen Ländern vergleichen, zeigt sich bei uns ein Spezifikum. In Amerika hat jede Synagoge ihre eigene Gemeinde. In Deutschland hat sich 1945 die Einheitsgemeinde gebildet - das kann man in einem Aufsatz von Herrn Dr. Simon, dem Leiter des Zentrum Judaicum, in dem Buch „Aufbau nach dem Untergang - in memoriam Heinz Galinsky“ nachlesen. Damals hat man, weil das jüdische Leben ausgelöscht war und keine Strukturen vorhanden waren, Gemeinden zusammengefasst.
Man kann heute nicht fordern, jeder religiösen Strömung eine eigene Rechtsform zu geben und sie auch speziell zu fördern. Auch im Christentum wurden Strömungen zusammengefasst.
Die Klage Adass Jisroels in Berlin hat dazu geführt, dass der Gemeinde die Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts erteilt wurde und sie nun Unterstützung erhält. Sollte eine ähnliche Situation auch in Brandenburg eintreten, könnte man noch einmal über die Aufnahme von Verhandlungen mit den Gesetzestreuen Juden diskutieren. Derzeit gibt es dafür keine Basis, sodass die Forderungen des Entschließungsantrags von uns nicht mitgetragen werden können. Dem Staatsvertrag stimmen wir jedoch zu. - Vielen Dank.
mehrfach erwähnt, dass sich der Landtag, der Haushaltsausschuss und auch der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur seit der Einbringung sehr intensiv mit dem Gesetz befasst haben und das Thema sehr ernst genommen wurde. Dafür möchte ich mich im Namen der Landesregierung bedanken.
Es gab intensive Diskussionen darüber, wie man die Revitalisierung des jüdischen Lebens am besten erreichen kann. Ich will aufgrund der Kürze der Zeit auf zwei Problempunkte, die auch den Entschließungsantrag tangieren, eingehen. Der eine Punkt ist die finanzielle Ausstattung, der zweite Punkt ist die Tatsache, dass wir es mit konkurrierenden Gemeinden zu tun haben. Den Vertrag schließen wir jedoch mit dem jüdischen Landesverband - also nur mit einer Gemeinde.
Wir kennen unsere Haushaltssituation. Durch den Staatsvertrag wird die Zuwendung, also die Landesleistung für den jüdischen Landesverband, erhöht. Nur durch diesen Staatsvertrag erhält der Landesverband die Möglichkeit, seine Schulden abzutragen, sich zu sanieren und damit seine Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen.
Ich darf an dieser Stelle auf jenen Punkt des Entschließungsantrags der PDS-Fraktion eingehen, in dem vorgeschlagen wird, die Schulden durch staatliche Zuwendungen zu begleichen und eine Extrazuwendung für die Förderung des religiösen Lebens zu geben. Ich erinnere an die Landeshaushaltsordnung. In § 23 der Verwaltungsvorschriften, Herr Vietze, ist von Schuldenhilfen die Rede; das ist uns bekannt. Gemeint ist, dass in Fällen, in denen ein besonderes Landesinteresse vorliegt, von der Institution ein Kredit aufgenommen werden kann und dann die Möglichkeit besteht, bei der Abtragung dieses Kredits Zuwendungen des Landes heranzuziehen. Das praktizieren wir zum Beispiel bei den Studentenwerken. Sie nehmen einen Kredit für Wohnheimbau auf, weil wir dies nicht vollständig mit Landesmitteln finanzieren können, und dann ist ein Schuldendienst möglich.
Die Schulden des jüdischen Landesverbandes fallen definitiv nicht unter diese Regelung. Jene Maßnahmen, die durch die Zuwendungen - wenn auch mit zeitlicher Verzögerung - bezahlt würden, wären im Prinzip nie förderfähig gewesen. Sie werden mir nachsehen, dass ich das nicht mit Beispielen belege, denn es bringt uns an dieser Stelle nicht weiter. Nach der Landeshaushaltsordnung ist diese Art der Unterstützung ausgeschlossen. Bitte glauben Sie mir, dass eine lange Diskussion innerhalb des Landesrechnungshofs, des Finanzministeriums und meines Ministeriums geführt worden ist, bevor uns klar war, dass der einzige Weg, den jüdischen Landesverband in die Lage zu versetzen, Schulden abzutragen, über den Staatsvertrag führt.