Damit komme ich zu dem Hinweis, dass die Entscheidung bereits getroffen worden sein soll. Dazu ist zu sagen, dass die Mitarbeiter informiert worden sind und dass auch ich diesen Mitarbeiterbrief bekommen habe. Etwas anderes liegt mir bis zum heutigen Tage offiziell nicht vor.
Wie ich eingangs schon gesagt habe, werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass Wusterhausen im Lande Brandenburg Standort des Friedrich-Loeffler-Instituts bleiben kann. Dabei muss ich allerdings darauf hinweisen, dass nicht wir die Verantwortung für die letztendliche Entscheidung darüber tragen und insofern nur als Bittsteller agieren können. Das ist einfach eine Tatsache.
Herr Präsident, da Sie mich so dringend gebeten haben, meine Rede zu beenden, mache ich an dieser Stelle abrupt Schluss. - Danke sehr.
Ich danke Ihnen für das Verständnis, Herr Minister. - Wir kommen zur Abstimmung über die vorliegenden Anträge.
Ich lasse zunächst über den Antrag der PDS-Fraktion, Drucksache 4/966, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 4/1023. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen.
Die Debatte wird mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Münch von der SPD-Fraktion eröffnet. Frau Münch, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin mir darüber im Klaren, dass wir heute über ein heikles Thema abstimmen, weil sich unter uns zahlreiche Betroffene befinden.
Erstens: Was sind die Fakten? - Mehr als 30 % aller Brandenburgerinnen und Brandenburger rauchen. Man muss davon ausgehen, dass die Hälfte aller regelmäßigen Raucherinnen und Raucher an den Folgen des Tabakkonsums vorzeitig sterben wird. In Brandenburg sterben jährlich 3 500 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Das sind ungefähr 10 Menschen pro Tag. Die Hälfte dieser tabakbedingten Todesfälle betrifft Menschen im Alter zwischen 35 und 69 Jahren. Diese Menschen verlieren also im Durchschnitt 20 Jahre ihres Lebens.
Bundesweit werden durch das Rauchen mindestens 1,5 Millionen Jahre an Lebenserwartung zerstört. Wie viel ist ein Menschenleben wert? - Dazu gibt es Berechnungen, bei denen von einem volkswirtschaftlichen Wert eines Menschenlebens von ca. 2 Millionen Euro ausgegangen wird. Das entspräche einem volkswirtschaftlichen Schaden von bundesweit 39,4 Milliarden Euro pro Jahr. Nicht mitgerechnet sind dabei die krankheitsbedingten Kosten, die durch die Folgen des Rauchens entstehen.
Die häufigste durch Rauchen verursachte Erkrankung ist Krebs. Krebserkrankungen sind bundesweit die zweithäufigste Todesursache nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Etwa 30 % dieser Krebstoten sind auf das Rauchen zurückzuführen und, was weniger bekannt ist, fast 40 % aller Herzinfarkte.
Weniger bekannt ist außerdem, dass Rauchen neben der Schädigung aller Organe Männer impotent machen kann und die Fruchtbarkeit bei Frauen vermindert.
Zweitens: Brandenburger Jugendliche rauchen sehr viel häufiger als ihre westdeutschen Altersgenossen. Mehr als 80 % der 15und 16-jährigen Schüler haben in einer aktuellen Umfrage angegeben, dass sie Erfahrungen mit Tabakkonsum haben. Ein Drittel dieser Jugendlichen raucht stark. Das Einstiegsalter - die erste Zigarette - liegt bei 30 % der Schüler vor dem 11. Lebensjahr. Das heißt, ein Drittel der Schüler fängt als Kind an zu rauchen.
Begünstigt wird der Einstieg in das Rauchen durch das negative Vorbild rauchender Eltern oder anderer Bezugspersonen sowie nachgewiesenermaßen durch eine jugendspezifisch orientierte Zigarettenwerbung.
Die Gefahr, süchtig zu werden, ist bei Kindern, insbesondere bei Mädchen, groß. So genügen im Alter zwischen 11 und 18 Jahren bereits drei Wochen gelegentlicher Zigarettenkonsum, um eine Abhängigkeit auszulösen.
Begünstigt wird diese suchtmachende Wirkung durch den perfiden Trick der Zigarettenindustrie, den Zigaretten Inhaltsstoffe wie Kakao oder Menthol, die nicht verboten sind, beizumischen. Diese Inhaltsstoffe erleichtern es den Kindern, tief zu inhalieren, da der beißende Tabakgeschmack und der Hustenreflex dadurch abgemildert werden. Durch die tiefe Inhalation wird die Abhängigkeit massiv gefördert.
Drittens: Passivraucher müssen die gesundheitsschädigende Wirkung des Tabakkonsums wehrlos erdulden. Bereits eine Stunde Aufenthalt in einem Raum, in dem geraucht wird, entspricht einer tief inhalierten Zigarette. Das Lungenkrebs- und Herzinfarktrisiko von Nichtrauchern, die passiv mitrauchen müssen, erhöht sich dadurch um 30 %. Jährlich sterben 400 Nichtraucher an Lungenkrebs, weil sie durch Passivrauchen den schädigenden Folgen des Tabakrauchs ausgesetzt werden.
Es wird geschätzt, dass 60 % aller Kinder unter 6 Jahren in Raucherhaushalten leben. Elterliches Rauchen ist ein großer Risikofaktor für den plötzlichen Kindstod, aber auch für weitere bedrohliche Erkrankungen wie Asthma und Allergien, die das Kind ein Leben lang beeinträchtigen.
Der Antrag der Fraktionen von SPD und CDU auf ein Rauchverbot berücksichtigt die vorgenannten Aspekte. Wir wollen zum einen die Vorbildwirkung der Mitglieder des Landtags, der Schulen und der Landesbehörden betonen, selbst nicht zu rauchen. Zum anderen wollen wir Nichtraucher vor den schädlichen Folgen des Tabakrauchs schützen und den Tabakkonsum von Kindern und Jugendlichen möglichst verhindern.
In der SPD-Fraktion hatten wir uns trotz einer substanziellen Raucherquote zu einem vollständigen Rauchverbot in Räumen der Landesverwaltung durchgerungen, das aber leider aus falsch verstandenem Mitleid seitens der CDU-Fraktion abgemildert wurde, obwohl es dort offiziell nur zwei Raucher gibt. Echtes Mitgefühl für Raucher hätte bedeutet, den Rauchern zu helfen, abstinent zu sein; denn nicht wenige Raucher gestehen im Gespräch unter vier Augen, dass sie ein Rauchverbot als hilfreich für die Bewältigung ihrer Sucht empfänden, weil dadurch klare Verhältnisse geschaffen würden.
Erläuterungsbedürftig ist die Forderung nach einem vollständigen Rauchverbot an den Schulen. Der im Schulgesetz formulierte Erziehungsauftrag zur Gesundheitserziehung verpflichtet die Schulen, mit allen Kräften junge Menschen vor dem Rauchen zu bewahren. Die Aufklärung über eine gesunde Lebensführung, über Suchtgefahren und gesundheitliche Schäden durch Alkohol, Nikotin, Drogen und andere Rauschmittel ist Bestandteil der Arbeit aller Lehrkräfte. In der Verwaltungsvorschrift 25 über den Schulbetrieb heißt es:
„Auf dem gesamten Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes ist darauf zu achten, dass nicht geraucht, kein Alkohol getrunken und keine anderen Suchtmittel genommen werden.“
Als Kompromiss war es bisher möglich, dass die Schulkonferenz Raucherzimmer für Lehrer oder Raucherzonen für Schüler ab 16 Jahren zulässt. Das soll mit Beginn des neuen Schuljahres nicht mehr möglich sein; denn rauchende Lehrer oder ältere Mitschüler haben eine nachweislich negative Vorbildwirkung auf jüngere Schüler und laufen damit dem erklärten Gesundheitsziel des Nichtrauchens zuwider.
Uns ist klar, dass es mit einem Verbot allein nicht getan ist. Ein Rauchverbot ist aber als Bestandteil eines umfassenden Präventionskonzepts ein sinnvoller und effektiver Eckpfeiler. Wir unterstützen daher nachdrücklich alle Initiativen der Landesregierung zur Eindämmung des Tabakkonsums. Dazu gehört zum Beispiel das Programm „Brandenburg rauchfrei“ oder die Aktion „Be Smart - Don't Start“.
Vielen Dank. - Die Debatte wird mit dem Redebeitrag der PDS-Fraktion fortgesetzt. Es spricht die Abgeordnete Wöllert.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde jetzt nicht noch einmal die Gefahren des Rauchens schildern; denn das hat die Kollegin Dr. Münch bereits eindrucksvoll getan.
Nach meinem Eindruck hat die gute und löbliche Absicht, die Menschen über Verbote zu einer gesunden Lebensweise zu bewegen, allzu oft etwas Missionarisches, was den Menschen letztendlich mehr schadet als nutzt. Das weiß im Übrigen auch die Tabakindustrie, die sich - auf den ersten Blick verwunderlich - selbst an Nichtraucherkampagnen beteiligt. Zur Verdeutlichung der Motivation der Tabakindustrie möchte ich eine Aussage aus einem vertraulichen Bericht des Tobacco-Instituts, einer Einrichtung der US-Tabakindustrie, aus dem Jahr 1991 zitieren. Es heißt dort zur Strategie unter anderem:
Der hier vorgelegte Antrag ist zwar nicht extremistisch, aber er ist - hierin liegt das Problem - doch unausgewogen.
Ich will überhaupt kein Missverständnis aufkommen lassen: Selbstverständlich bin ich für den Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern und ich gehöre seit sechs Jahren zu denen, die sagen: Ohne Rauch geht es auch.
Aber wenn das erste Wort in der Überschrift des Antrages „Rauchverbot“ heißt, dann provoziert das meines Erachtens eher Gegenreaktionen und Fragen, vor deren Beantwortung wir uns nicht drücken können.
Frage 1: Wen wollen wir eigentlich wovor schützen? - Nach der Begründung des Antrages wohl mehr oder weniger die Besucher öffentlicher Gebäude vor den anderen rauchenden Besuchern öffentlicher Gebäude und vor den rauchenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Sie wollen das Rauchverbot ausdrücklich auf die dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Gebäudebereiche beschränken und dahinter endet dann der Nichtraucherschutz.
Das ist unserer Meinung nach zumindest halbherzig und führt zur Frage 2, soweit es das Landtagsgebäude betrifft. - Wissen Sie eigentlich, dass es schon eine Arbeitsstättenverordnung gibt, nach der der Arbeitgeber dazu angehalten ist, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden? Das ist § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung.
Zumindest sollte man darüber dann auch mit dem Personalrat als Vertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ins Gespräch kommen.
Frage 3: Sind Sie wirklich der Auffassung, dass Nichtraucherschutz und Rauchverbot ein und dasselbe sind? - Unstrittig ist sicherlich, dass Rauchverbote mit zum Nichtraucherschutz beitragen und dass beides eng zusammenhängt.
Nach dem Text des Antrages muss man aber denken, beides stimme überein, es seien also Synonyme. Ich finde, wenn man es mit dem Anliegen Nichtraucherschutz ernst meint, kann man in einen solchen Antrag nicht einfach Dinge schreiben, die letztlich nicht haltbar sind.
Im Absatz b) geht es zum Beispiel um die Schulen. Ganz abgesehen davon, dass das mit der verordneten Vorbildwirkung ein Problem ist, denke ich, dass die Heuchelei von angeblich nicht rauchenden Lehrern, die man eben in der Schule nicht rauchen sieht, von den Kindern und Jugendlichen schnell durchschaut wird. Das ist auch nicht besonders vorbildhaft.
Ich bin sehr dafür, dass alle Aktivitäten unterstützt werden, die das Nichtrauchen befördern. Damit dies auch mit Nachhaltigkeit geschieht, muss auf Prävention verbunden mit Aufklärung und Zuwendung gesetzt werden sowie auf die Stärkung des Selbstwertgefühls der Heranwachsenden und nicht in erster Linie auf Verbot. Das sagen alle Suchtexperten: Selbstwertgefühl und Gefahren der Abhängigkeit haben unmittelbar miteinander zu tun.