Protokoll der Sitzung vom 09.11.2005

lagen führen, und zwar sowohl zu dem Teil, der den Einkauf betrifft und wegen der Bindung relevant ist, als auch zu dem Teil, der politisch geprägt ist. Diese Diskussion der Erhöhung um über 30 % der energiewirtschaftlichen Preise als Folge dieser und jener Auflage werden wir nach Offenlegung führen. Diesbezüglich müssen wir Klarheit schaffen. Das ist richtig und notwendig. Insofern befinden wir uns gegenwärtig in einer Phase weg von der herkömmlichen Monopolsituation hin zum Wettbewerb, mit dem wir auf ELT-Ebene bereits Erfahrungen gesammelt haben und auf der Gas-Ebene entschlossen vorwärts gehen müssen.

Die Privatwirtschaft hat langfristige Verträge mit den Gaslieferanten geschlossen. Deutschland ist zu 80 % abhängig bzw. Bezieher von Gas aus dem Ausland, nämlich aus Russland, Skandinavien und den Niederlanden. Wir müssen uns eines verdeutlichen: Wir brauchen dieses Gas. Derjenige, der dieses Gas liefert, macht die Erschließung neuer Gasfelder jedoch von der Erfüllung von Bedingungen abhängig. Er sagt: Ihr seid in dem Maße daran beteiligt, in dem ihr bereit seid, euch für über 30 Jahre laufende Erschließungen von weiteren Gasfeldern mit langfristigen Verträgen zu binden.

Es gibt also die Interessenkonstellation, dass wir den Lieferanten dadurch in die Lage versetzen, uns langfristig mit dem, was wir brauchen, nämlich Gas, zu versorgen, indem wir uns langfristig an den Import von Gas binden. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Beteiligen wir uns nicht durch langfristige Vertragsbindung, sind wir an dem, was dort erschlossen wird, nicht beteiligt, sondern dann werden bis in den asiatischen Raum reichende Gasnetze aufgebaut. Das muss man sich vor Augen halten.

Des Weiteren - damit bin ich bei Herrn Müller, der fordert, die Gaspreisbindung zu prüfen - muss dieses Thema - es wird in Deutschland übrigens schon lange diskutiert - endlich einmal abschließend diskutiert werden. Wir dürfen es jedoch - in Ermangelung einer Alternative - nicht von vornherein verteufeln.

An einer Stelle, Herr Dombrowski, möchte ich Sie korrigieren. Die Darstellung der Verhältnisse in Großbritannien ist nicht korrekt; denn gerade der vom Preis für Erdöl abgekoppelte Gaspreis hat dazu geführt, dass die Gaspreise in England exorbitant gestiegen sind und aus diesem Grunde jetzt Energie aus Frankreich - übrigens gestützt durch Exporte von Energie aus Deutschland nach Frankreich - importiert wird und der zuständige britische Minister, obwohl er über Erdgasreserven in der Nordsee verfügt, gesagt hat: Wenn der Winter nicht kalt wird, können wir versorgen.

Gerade die Situation in Großbritannien und den USA ist, wenn man diesen Markt betrachtet, ein Hinweis darauf, dass eine bloße Abkehr von der Bindung hin zur Freiheit angesichts der Abhängigkeiten, die es gegenwärtig gibt, nicht zur Preissenkung führt. Aufgrund der subtilen Entwicklung dieses Marktes kann man, wenn man diese Situation aufrichtig darstellt, nicht mit Sicherheit sagen, dass das automatisch funktioniert; denn es gibt neben der Kostenerhöhung im Primärenergiebereich, also in der Förderung, auch eine Verknappung sowie eine damit verbundene Preissteigerung aufgrund gestiegener Nachfrage im Energiebereich. Das alles gehört zur Gesamtbetrachtung dieses Marktes, um die ich im Umgang mit wichtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für unsere Entwicklung ausdrücklich werbe.

Deshalb ist richtig: Wir müssen unsere Verantwortung wahrnehmen, die Transparenz im Netzbereich herzustellen. Wir werden durchsetzen, dass diesbezügliche Zweifel und unausgesprochenen Vorwürfe restlos ausgeräumt werden. Aber wir müssen uns als politisch verantwortlich Handelnde auch den eben beschriebenen Tatsachen stellen.

Ein weiterer Gesichtspunkt: Ich unterstütze nachdrücklich den Gedanken - die neue Bundesregierung bzw. die Koalition beschäftigt sich damit -, im energiewirtschaftlichen Bereich stärker an das Energiebewusstsein zu appellieren und auf Energieeinsparung zu orientieren. Wir halten diesbezüglich einen großen Ratschlägekatalog vor; er wird im Vergleich mit anderen Bereichen wenig nachgefragt. Wir tragen jedoch gemeinsam Verantwortung dafür, dass auch durch Einsparung und Energiemix im privaten Haushalt und die dadurch angesprochenen Marktsegmente eine Preis- bzw. Produktalternative entsteht.

Übrigens sind wir, wenn es darum geht, einen tragfähigen, nach Nachhaltigkeit, Preisgünstigkeit und Versorgungssicherheit zu gestaltenden Energiemix auf den Weg zu bringen, in der Tat dabei, Pionierarbeit zu leisten. Wir Brandenburger brauchen uns nicht einreden zu lassen, dass wir diesen Trend der Zeit verschlafen hätten. Was wir im Land für den energiewirtschaftlichen Ausbau tun, ist beispielgebend, wenn man an die Windenergie, die Solarenergie oder die Energiegewinnung aus Biomasse denkt. Wir unterstützen diese Arten der Energiegewinnung.

Auf der anderen Seite wird in der Tat eine Diskussion darum geführt - dies spiegelt sich auch im Meinungsbild der Bürger wider -, dass man das mit dem Netzmanagement in Einklang bringen muss. Beispielsweise gibt es den Vorhalt: Die Netzbetreiber wollen das ja nicht und legen uns Steine in den Weg, mit den erneuerbaren Energien voranzukommen. - Jawohl, es gibt einen Streit darum. Das EEG hat insofern darauf reagiert, als die Neuanlagenbetreiber, wenn es um neue Windkraftanlagen geht, akzeptieren müssen, dass sie ins Netzmanagement eingeordnet werden, das heißt, dass sie, wenn Grundlast gefahren wird, auch mit gesteuert werden.

Das hat den Hintergrund, dass im Land an zwei Stellen die Situation besteht, dass es eine Konkurrenz durch die EEG-gestützte Einspeisung von erneuerbaren Energien aus der KraftWärme-Kopplung auf der einen Seite und Sicherstellung der begünstigten Einspeisung von Windenergie auf der anderen Seite gibt. Das heißt: Für Betreiber von Anlagen an einem Industiestandort erhebt sich beispielsweise die Frage: Was tue ich nun? Nehme ich meine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die ich für den meinen chemischen Prozess brauche, aus dem Betrieb, um der Windenergie Zugang zu gewähren? Oder nehme ich angesichts des Umstandes, dass ich die Kraft-WärmeKopplung für die Aufrechterhaltung des chemischen Prozesses brauche, die Windenergie heraus und verstoße damit gegen geltende Bestimmungen?

Angesichts einer solchen Situation müssen wir darüber reden, dass der Ausbau der Gewinnung erneuerbarer Energien in Übereinstimmung mit der Physik der Netze erfolgen muss. Wir haben bei dem rasanten Ausbau der Gewinnung erneuerbarer Energien ein Defizit zu verzeichnen, das daraus resultiert, dass der notwendige - ich betone ausdrücklich: der notwendige Ausbau der Netze, weil wir künftig nicht mehr ein Verteilungsnetz, sondern - verursacht durch die erneuerbaren Energien

ein Verteilungs- und Aufnahmenetz haben, in langen Zeiträumen - verursacht durch Planungsrecht, Finanzierung und Realisierung - erfolgt, was den Konflikt gegenwärtig noch verschärft.

Ich befinde mich ausdrücklich auf der Seite von Herrn Folgart - insbesondere wenn es um die Biomasse geht; denn da haben wir, was die Speicherfähigkeit angeht, andere Möglichkeiten, dies sicherzustellen -, werbe aber auch in diesem Saal darum, sich der Problematik nicht zu verschließen - erst recht nicht vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es zwar bei der Einspeisung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Sozialisierung des Energiepreises gibt, dass alle Folgekosten jedoch im Bereich unseres Versorgungsgebietes, also unseres Landes, bleiben -, diese Situation in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben das Energiekonzept 2010. Im nächsten Jahr ist Halbzeit. Ich habe auf dem Energietag in Cottbus, den wir alljährlich durchführen, gesagt, dass wir eine Halbzeitbilanz ziehen werden. Das ist der Zeitpunkt, zu dem wir uns auch vor dem Hintergrund energiewirtschaftlicher Regelungen der neuen Bundesregierung darüber klar werden müssen, wie wir unter den Gesichtspunkten Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Preisgünstigkeit den Energiemix im Land Brandenburg von der Kohle bis zur Biomasse organisieren. Ich lade dazu ein und rate, der Sache auf den Grund zu gehen.

Bis dahin werden wir unsere Position stärken, was die Herstellung der Transparenz der Kostenkalkulation im Energiebereich angeht. Wir werden die Bundesregierung auffordern, Kurs zu halten, wenn es darum geht, den energiewirtschaftlichen Part von der Forschung bis zur energiewirtschaftlichen Optimierung der Gebäude zu unterstützen.

Wir werden sicherstellen, dass der Energiemix weiter vorangetrieben wird, was den Anteil der erneuerbaren Energien daran angeht. Wir werden auch als Regulierungsbehörde bzw. als Kartellamt unsere Verantwortung wahrnehmen und Vorwürfen der Preistreiberei nachgehen, Kalkulationen überprüfen und aufdecken, was gesetzlich nicht geduldet werden kann. - Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei CDU, SPD und vereinzelt bei der Linkspar- tei.PDS)

Vielen Dank. - Das Wort geht noch einmal an die Fraktion der Linkspartei.PDS. Dem Abgeordneten Christoffers stehen noch sechs Minuten und 20 Sekunden Redezeit zur Verfügung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Thema Gaspreisentwicklung ist ausführlich gesprochen worden; ich möchte mich daher auf drei Punkte konzentrieren. Erstens werde ich auf die Debatte zur Entkopplung von Gas- und Ölmarkt eingehen.

Die historische Situation, in der diese Kopplung entstand, ist beschrieben worden. Das Problem, vor dem wir jetzt stehen, ist etwas anders gelagert. Der Gasmarkt ist ordnungspolitisch völlig eigenständig. Ein eigenständiger Markt schafft sich seine eigenen Bezugspunkte, um einen eigenen Preis zu regeln.

Wenn die Kopplung vor dem Hintergrund nicht nur des steigenden Energiebedarfs in China und Indien, sondern vor allem der politischen Unsicherheit in Hauptfördergebieten langfristig erhalten bleibt, werden wir mit Spekulationsspitzen zu tun haben, die preislich sowohl für den Verbraucher als auch die Wirtschaft nicht mehr abzufangen sind.

Deshalb meine ich, die politische Debatte über die Entkoppelung muss zu einer Lösung führen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich meine nicht, dass uns nationale Alleingänge sehr viel helfen. Dies ist nicht nur ein Problem Deutschlands, sondern ein Problem der Europäischen Union. Viele Länder der Europäischen Union befinden sich in der Nachfragesituation und sind abhängig von Gaslieferungen aus Bereichen, die nicht zur Europäischen Union gehören. Für Deutschland und nicht nur für Deutschland ist dies vor allem Russland. Die Absicherung der Erschließung und des Ausbaus neuer Gaslagerstätten in Russland ist abhängig von der Sicherheit, dass das Gas auch abgenommen wird und dass die entsprechenden Verträge 20 bis 30 Jahre lang laufen. Das ist aus meiner Sicht eine politische Aufgabe, die sich die Europäische Union zu stellen hat. Deswegen bin ich der Überzeugung, dass es auch den Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung gut anstehen würde, die europapolitische Relevanz dieses Themas zu erkennen und sich perspektivisch dafür einzusetzen, dass die Europäische Union und Russland dabei eine andere Rolle spielen.

Wir reden immer von Gasversorgern. Es fiel schon der Satz, dass wir in Brandenburg vor allem als Durchleiter im Geschäft sind. De facto findet doch zwischen den Gasanbietern kein Wettbewerb statt. Es gibt ein Oligopol von vier Anbietern. Diese vier Anbieter sind letztlich diejenigen, die den Preis festlegen. Deswegen kann ich nur sagen: Es geht hier nicht nur darum, mehr Wettbewerb zu schaffen, sondern es geht erst einmal um die Regulierungsfunktion, darum, dass überhaupt ein Wettbewerb entsteht. Die vier Unternehmen, die das Oligopol bilden, entscheiden relativ allein über die Gaspreise.

Insofern finde ich - auch das gehört zum heutigen Thema -, dass man auch über die Regulierungsbehörde auf Bundesebene sprechen muss. Wir haben im Landtag schon mehrfach darüber diskutiert. Die Regulierungsbehörde auf Bundesebene hat mit mehr als einjähriger Verspätung ihre Tätigkeit aufgenommen, und zwar nicht, weil diese Behörde nicht notwendig gewesen wäre, sondern weil die politischen Voraussetzungen für die Arbeit der Regulierungsbehörde seitens der Bundesregierung nicht geschaffen worden sind. Wir hätten einen Teil der Probleme, was Transparenz und Netzzugang betrifft, heute möglicherweise nicht mehr, wenn Auflagen der Europäischen Union erfüllt worden wären, die besagen, dass die Regulierungsbehörde ein Jahr vorher ihre Tätigkeit aufzunehmen hat.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das ist ein politisches Versagen, aber kein Versagen der Gaswirtschaft, das hat sich - jedenfalls aus meiner Sicht - die Bundespolitik auf die Fahnen zu schreiben.

Ein weiterer Punkt betrifft das Energiewirtschaftsgesetz. Ich meine, dass Politik eine ordnungspolitische Funktion wahrzu

nehmen hat, um die Ziele der Energiewirtschaft umsetzen zu können. Was die Forderung betrifft, unter anderem den diskriminierungsfreien Zugang von Biogas zu den Gasnetzen zu ermöglichen, so ist eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes durchaus anzustreben. Der technische Standard der Biogasproduktion ist hier bereits geschildert worden. Wir haben auf diesem Gebiet in den letzten fünf Jahren eine technologische Entwicklung vollzogen, die tatsächlich einen kontinuierlichen Zufluss von Gas ermöglicht.

Insofern halte ich die Forderung im Antrag meiner Fraktion, regenerative Energien zu fördern und entsprechende Netzeinspeisungen zu ermöglichen, für richtig. Ich möchte deshalb auch ausdrücklich für unseren Antrag werben; denn er beinhaltet die Umsetzung dieser politischen Forderungen. Das Land Brandenburg, das bundesweit eine Spitzenstellung bei der Erzeugung regenerativer Energien einnimmt, was man unterstreichen und als Erfolg charakterisieren kann und muss, ist gut beraten, auch Vorreiter zu sein, was einen diskriminierungsfreien Zugang von Biogas zum bestehenden Netz betrifft.

Als Politiker stehen wir auch ein wenig in der Pflicht, unsere eigenen Vertreter in den Aufsichtsräten der Stadtwerke zu schützen. Richtigerweise ist von dieser Stelle aus gesagt worden, dass die Stadtwerke am Ende der Versorgungskette stehen. Letztlich können sie nur noch Gas durchleiten und Preise weitergeben. Natürlich hat es auch nichts mit Wettbewerb zu tun, wenn das Unternehmen nicht mehr die Chance hat, auf die Preisgestaltung Einfluss zu nehmen, und nur noch den Preis weitergeben kann. Das heißt auch, dass die wettbewerbspolitische und rechtliche Situation der Stadtwerke in den Kontext der Überarbeitung energiewirtschaftlicher Vorhaben gehört, weil es nicht sein kann, dass man letztlich nur noch Preise an die Verbraucher weitergibt. Das hat mit unternehmerischer Tätigkeit nichts, aber auch gar nichts zu tun und bringt in großem Umfang soziale und politische Spannungen in die Stadtwerke hinein. Es bedeutet schließlich auch eine Diskriminierung der kommunalen Wirtschaft. Ich glaube, wir sind uns in diesem hohen Hause einig, dass der Ausbau bzw. die Stärkung von kommunalen Wirtschaftsbetrieben Bestandteil unserer Wirtschaftsstrategie sein muss, zumindest dann, wenn wir lebensfähige Kommunen haben wollen. Ich gehe davon aus, dass wir das alle wollen.

Insofern, meine Damen und Herren, möchte ich noch einmal für den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS werben, der in mehreren Positionen Schwerpunkte benennt, die es in der nächsten Zeit umzusetzen gilt, und der vor allem die Entkopplung der Gas- und Ölpreise unter Berücksichtigung der gegenwärtigen politischen und wirtschaftlichen Realitäten zum erfolgreichen Ende bringt. Denn anders werden wir ein ordnungspolitisches Marktsegment bei Gas nicht herstellen können. Ich halte es für dringend notwendig, dies zu tun.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich, Herr Dombrowski, auf die nächste Haushaltsdebatte. Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie Atomkraftwerke in Brandenburg errichten lassen wollen, bin ich gespannt, wie der „ideologiefreie erneuerbare Energiemix“ in Brandenburg finanziell untersetzt wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wir sind damit am Ende der Aktuellen Stunde und ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Fragestunde

Drucksache 4/2083

Wir beginnen mit der Frage 461 (Umsetzung elementarer Bil- dung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg), gestellt von der Abgeordneten Lehmann.

Im Juni 2004 unterzeichneten die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Erklärung zu Grundsätzen elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg. Diese Grundsätze bieten eine ausgezeichnete Grundlage und hinreichende Konkretisierung des Bildungsauftrags für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Sie unterstützen Erzieherinnen bei der Wahrnehmung ihres verantwortungsvollen Auftrags, lassen Trägern und Einrichtungen Gestaltungsspielraum zur Entwicklung eines spezifischen Profils für ihre Einrichtung wie auch zur Weiterentwicklung der Strukturen. Mit dieser Selbstverpflichtung soll sichergestellt werden, dass allen Kindern in den Tageseinrichtungen des Landes die erforderlichen Bildungsmöglichkeiten eröffnet werden. Im Unterschied zu den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege fanden sich die kommunalen Spitzenverbände bisher allerdings nicht bereit, sich dieser Selbstverpflichtung anzuschließen und die gemeinsame Erklärung zu unterzeichnen.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Was hat sie in der Zwischenzeit unternommen, um im Rahmen des in dem Antrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 4/1320, geforderten Dialogs zur Qualitätsentwicklung die kommunalen Spitzenverbände zur Übernahme dieser wichtigen Aufgabe zu bewegen?

Danke für die Frage. - Herr Bildungsminister Rupprecht, Sie haben Gelegenheit zur Antwort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Lehmann, die gemeinsame Erklärung, die Sie eben genannt haben, ist im Juni 2004 von meinem Vorgänger und der Liga der freien Wohlfahrtsverbände unterschrieben worden. Es hat vor und nach dieser Unterzeichnung eine Reihe von Versuchen gegeben, die kommunalen Spitzenverbände ebenfalls zur Unterzeichnung zu bewegen. Ich muss konstatieren, dass das nicht gelungen ist. Aus dieser Perspektive betrachtet kann man sagen: Das Glas ist halb leer. - Es lohnt sich aber, genauer hinzusehen und die Sache vielleicht auch aus einer etwas veränderten Perspektive zu betrachten. Dann sieht das schon etwas anders aus.

Der Vorstand des Landkreistages lehnt eine Übernahme der Grundsätze wegen befürchteter Kostenfolgen nach wie vor zwar ab, hat aber bekräftigt - ich zitiere -, dass „eine grundsätzliche Zustimmung zu den Zielen der Grundsätze elementarer

Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg“ besteht.

Der Städte- und Gemeindebund kritisiert an den vorgelegten Grundsätzen zwar die Dokumentationspflichten, die Hinweise zur Raumausgestaltung und die Anwendung im Hort; kaum wahrgenommen worden ist bisher leider, dass der Städte- und Gemeindebund seinen Mitgliedern aber auch empfiehlt, die Grundsätze elementarer Bildung, mit Ausnahme der eben genannten Kritikpunkte, in die Arbeit der Kindertagesstätten einzubeziehen.

In der öffentlichen Diskussion über die Umsetzung der Grundsätze ist diese prinzipielle Zustimmung des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes bisher kaum wahrgenommen worden. Das ist bedauerlich; denn meiner Meinung nach müssten die vielfältigen Anstrengungen zur Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung, die ja auch von der kommunalen Seite unternommen werden, eine größere Aufmerksamkeit erfahren. Ich habe in den vergangenen Monaten etliche Beispiele kennen gelernt, bei denen Kommunen und Kindertageseinrichtungen die Qualitätsentwicklung auch im Bereich der elementaren Bildung beispielhaft vorantreiben. Einige dieser Beispiele möchte ich nennen:

In der Stadt Prenzlau sind die Grundsätze in den kommunalen Kindertageseinrichtungen flächendeckend eingeführt worden.

Die Stadt Zossen führt das im Lande Brandenburg erarbeitete Bildungskonzept für Kitas und die Grundsätze in den kommunalen Kitas ein.

In den Gemeinden und auch in den Landkreisen werden zu den Grundsätzen elementarer Bildung viele Fortbildungen organisiert. In diesem Jahr haben zum Beispiel mehrere Landkreise regionale Bildungstage zu diesen Grundsätzen durchgeführt. Wie dies auch auf der Ebene einer Stadt funktioniert, hat die Stadt Eberswalde eindrucksvoll gezeigt. Nicht zuletzt hat die in diesem Jahr an alle Kitas verteilte zweibändige Handreichung „Elementare Bildung“ viele Kindertagesstätten motiviert, sich mit dem Thema Bildung intensiver auseinander zu setzen. Die in unserem Land vorhandenen fünf Konsultations-Kitas Bildung sind zurzeit auf Monate hinaus ausgebucht, wobei sich vier dieser fünf Kitas in kommunaler Trägerschaft befinden.