In den Gemeinden und auch in den Landkreisen werden zu den Grundsätzen elementarer Bildung viele Fortbildungen organisiert. In diesem Jahr haben zum Beispiel mehrere Landkreise regionale Bildungstage zu diesen Grundsätzen durchgeführt. Wie dies auch auf der Ebene einer Stadt funktioniert, hat die Stadt Eberswalde eindrucksvoll gezeigt. Nicht zuletzt hat die in diesem Jahr an alle Kitas verteilte zweibändige Handreichung „Elementare Bildung“ viele Kindertagesstätten motiviert, sich mit dem Thema Bildung intensiver auseinander zu setzen. Die in unserem Land vorhandenen fünf Konsultations-Kitas Bildung sind zurzeit auf Monate hinaus ausgebucht, wobei sich vier dieser fünf Kitas in kommunaler Trägerschaft befinden.
Aus dieser Perspektive betrachtet ist das Glas also zumindest halb voll. Diese Ansätze der Qualitätsverbesserung werden wir gemeinsam mit den freien Trägern und den Kommunen fortführen. Das muss aber ein behutsamer Prozess sein; denn das kann man nicht mit der Brechstange erreichen. Das liegt nicht nur an den knappen finanziellen und personellen Ressourcen, sondern sicherlich auch an den Inhalten, über die man sprechen muss.
Wenn Sie Kindertagesstätten besuchen, wie ich das im Rahmen meiner Kreisbereisungen getan habe, dann werden Sie häufig wirkliche Veränderungen feststellen. Viele dieser Einrichtungen haben sich auf den schwierigen Weg gemacht, die Bildung im Elementarbereich voranzutreiben. Aus wirklich eigener Erfahrung kann ich heute feststellen, dass Kindertageseinrichtungen in zunehmendem Maße zu Bildungswerkstätten für Kinder werden. - Danke.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Wir kommen damit zu Frage 462 (Mittelabfluss für aktive Arbeitsmarktpolitik). Da sich Frau Kaiser als Fragestellerin, ähnlich wie andere Abgeordnete auch, auf den Weg zu einer Veranstaltung in Potsdams Innenstadt gemacht hat, wird die Frage vom Abgeordneten Otto gestellt.
Sowohl gegenüber dem Landesbeirat zur Umsetzung des Sozialgesetzbuches II als auch gegenüber dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie hat Frau Ministerin Ziegler eingeschätzt, dass die Mittel für Eingliederungsleistungen im Jahre 2005 nicht zweckentsprechend ausgeschöpft werden können. Damit ist zu befürchten, dass dringend notwendige öffentlich geförderte Arbeitsmöglichkeiten nicht geschaffen und Chancen zur Integration von Arbeitslosen in Beschäftigung schlichtweg vertan werden. Dafür werden zwei Gründe genannt: zum Ersten die Beanspruchung durch die organisatorischen Veränderungen zu Beginn dieses Jahres und zum Zweiten die einseitige Orientierung auf Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung anstelle von ABM und BSI.
Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie, um die Ausschöpfung der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik einschließlich der Mittel aus dem Landeshaushalt zugunsten der Arbeitslosen in 2005 noch zu sichern?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Otto, ich möchte meine Aussage, die Sie in der Frage zitiert haben, ein klein wenig korrigieren: Ich habe nicht gesagt, dass die Mittel nicht zweckentsprechend ausgeschöpft würden, sondern habe gesagt, die Mittel würden nicht in dem Maße ausgeschöpft, in dem dies der Fall sein sollte. Die beiden Gründe dafür haben Sie genannt.
Diese Frage im November zu stellen ist ein bisschen spät. Wir haben uns mit dem Thema hier aber auch schon ausführlich beschäftigt.
Das war von Anbeginn unser Problem. Bereits sehr früh, schon im Frühjahr dieses Jahres, haben wir festgestellt, dass die Mittel nicht so abfließen, wie wir uns das vorgestellt haben. Andererseits sehen wir auch die Ursache dafür vor Ort, nämlich dass die Träger der Grundsicherung das erste halbe Jahr benötigt haben, um Arbeitsmarktprogramme auf den Weg zu bringen. Da gibt es sehr unterschiedliche Ansätze. Das geht bis dahin, dass sich einige Arbeitsgemeinschaften die Zeit nehmen, die Arbeitsmarktprogramme perfekt auszufeilen, und die Frage der Ausschöpfung der Mittel erst einmal in den Hintergrund schieben, wobei dann im kommenden Jahr sehr zielgenau vermittelt und das Integrationsbudget dafür verwendet werden soll.
Mein Staatssekretär und ich haben alle Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen in diesem Jahr bereits zweimal besucht und bei diesen Besuchen noch einmal vehement darauf gedrun
gen, dass alle zur Verfügung stehenden Arbeitsmarktinstrumente ausgeschöpft werden, das Ganze also nicht nur auf MAEs beschränkt wird. Da MAE ein sehr leicht zu handhabendes Instrument ist, lag darauf der Schwerpunkt der Bemühungen. ABM und BSI sehe ich aber als genauso wichtig an, und zwar gerade für die älteren Arbeitslosen, die damit auch etwas für ihre Rente tun können, indem sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Das sind Dinge, die von Anfang an klar waren und auf die wir immer wieder gedrungen haben.
Wir wissen also, dass das nicht im vollen Umfang auch kassenwirksam verausgabt werden kann. Wir haben uns aber dafür eingesetzt, dass das Integrationsbudget auf Bundesebene - das ist ja nicht Brandenburg-spezifisch, sondern betrifft die ganze Bundesebene, dass die Mittel wegen der bekannten Anfangsschwierigkeiten in diesem Jahr nicht in vollem Umfang abgeflossen sind - nicht zurückgefahren wird, dass es also beim Integrationsbudget, beim Gewähren von Arbeitsmarktmitteln für arbeitslose Menschen keine Einschränkungen geben soll. Der Landesbeirat hat dies unterstützt und als die richtige Zielrichtung anerkannt. Wir haben da in seinem Sinne gehandelt.
In diesem Zusammenhang muss ich darauf hinweisen, dass bis zu 10 % des Gesamtbudgets bis zur Hälfte ins Folgejahr übertragen werden kann.
Die Veränderungen der Arbeitsmarktpolitik, die es auf Bundesebene gegeben hat, haben natürlich auch Rückwirkungen auf die Landesmittel gehabt. Bekanntlich werden zum Beispiel vom Bund zur Verfügung gestellte ESF-Mittel nicht in voller Höhe fließen. Gründe hierfür sind zum einen die Unterschreitung der geplanten vom Land kozufinanzierenden AB-Maßnahmen für 2 500 Arbeitskräfte im Jahresdurchschnitt 2005.
Zum anderen geht es um den Landesanteil beim 50 000-StellenProgramm, das das Bundeswirtschaftsministerium Mitte dieses Jahres neu aufgelegt hat. Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit der EU-Kommission eine lange Diskussion darüber geführt, ob hier eine ergänzende Finanzierung mit ESF-Mitteln möglich ist. Leider ist das bis heute nicht abschließend geklärt mit der Folge, dass die Mittel bis jetzt nicht abfließen konnten.
Die ESF-Mittel des Landes werden ebenfalls nicht im vollen Umfang abfließen, aber diese Mittel verfallen nicht. Diese Mittel sollen nach meinen Vorstellungen in die Haushaltsjahre 2007 und 2008 übertragen werden. Das ist insofern eine günstige Variante, als wir dann den Übergang zur neuen Förderperiode ab 2007 etwas besser gestalten können. Logischerweise können wir dann, wenn die ESF-Mittel nicht verausgabt werden können, auch die Landesmittel, die Kofinanzierungsmittel, nicht ausgeben. Als weiterer Aspekt ist hier zu nennen, dass nach dem neuen OP für 2005 private Mittel eingesetzt werden können. Beispielsweise bei dem Programm zur Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen haben wir darum geworben, dass sich die Unternehmen mit ihren Mitteln daran beteiligen. Dadurch haben wir letztlich Geld gespart. Herr Otto, jetzt ist es Mitte November und es ist nicht davon auszugehen, dass wir jetzt noch ad hoc ein Programm auflegen können mit dem Ziel, die betreffenden Mittel noch bis Ende dieses Jahres kassenwirksam verausgaben zu können.
Ich habe eine Nachfrage, die sich auf Ihre Gespräche mit den Kommunen bezieht: Können Sie aus Ihrer Sicht jetzt einschätzen - Sie haben es angedeutet -, inwieweit in den Kreisen und Städten stärker auf existenzsichernde Arbeitsfördermaßnahmen gesetzt wird oder gesetzt werden soll und ob insbesondere sinnvolle Ausbildungsförderung für unter 25-Jährige betrieben wird?
Die zweite Frage: Wir haben die Ankündigung aus den Koalitionsverhandlungen gehört, bei Hartz IV 4 Milliarden Euro einzusparen. Inwieweit sind damit die von Ihnen für 2006 angekündigten Mittel trotzdem gesichert und ist sichergestellt, dass möglicherweise nicht doch auf die nicht ausgelasteten Mittel zurückgegriffen wird?
Noch einmal zu den Kommunen: Es hat sich seit Mitte dieses Jahres eine Verbesserung in der Ausschöpfung und in der Bindung der Mittel gezeigt. Ein ganz großer Schwerpunkt ist wirklich gewesen - das konnten wir reihum feststellen, und Sie als Landtagsabgeordnete konnten das in Ihren Regionen sicherlich auch tun - den unter 25-jährigen arbeitslosen Jugendlichen ein Angebot zu unterbreiten. Man muss aber auch ehrlich sagen, dass es große Schwierigkeiten bereitet, eine ganze Reihe von Jugendlichen an die Maßnahmen zu binden. Das geht leider bis dahin, dass Lebensmittelgutscheine ausgereicht werden, weil die Jugendlichen zu den vereinbarten Terminen nicht erscheinen und für sie vorgesehene Fördermaßnahmen nicht in Anspruch nehmen.
Trotz dieses Instruments, kein Geld, sondern Lebensmittelgutscheine auszureichen, wird keine oder eine nur sehr geringe erzieherische Wirkung erzielt. Das macht mir große Sorge. Da sollten wir alle auf unsere Jugendlichen in den Regionen einwirken, um ihnen deutlich zu machen, dass es eine Leistung der Steuerzahler ist, die hier für sie getätigt wird. Als Gesellschaft muss man einfach die Erwartung an die Jugendlichen richten, sich dabei einzubringen und ihre Leistungen der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, so es ihnen möglich ist.
Es gibt natürlich eine ganz große Anzahl von Jugendlichen, die das sehr gern in Anspruch nehmen und sehr darauf angewiesen sind, dass man ihnen hilft und sie unterstützt. Aber man muss eben auch die zuvor beschriebene Klientel sehen, und um diese mache ich mir Sorgen, weil bei den Besuchen in den Regionen deutlich geworden ist, dass das kein kleines, sondern ein sehr großes Problem ist. Daran müssen wir arbeiten.
Zu den in Rede stehenden Einsparungen in Höhe von 4 Milliarden Euro im Jahr 2006: Es ist noch nichts entschieden. Wir wissen es also nicht. Deshalb sagte ich ja, dass ich in den Gremien, die mir zugänglich sind, darauf dränge, dass das Integrationsbudget mit der nicht nachvollziehbaren Begründung des
Mittelabflusses in diesem Jahr nicht zurückgefahren werden darf. Alle Träger der Grundsicherung sagen nämlich: Im nächsten Jahr werden wir so weit fit geworden und die Probleme des Anfangs werden dann auch überwunden und bewältigt sein, dass es dann richtig losgehen kann. Aus diesem Grunde sollte es 2006 noch einmal die alten Ansätze geben.
Was sich daraus entwickelt, wird man dann im Jahresverlauf 2006 sehen können. Wenn uns etwa gar nicht so viele Projekte zur Verfügung stehen, um das Geld zu binden, müssen hier Korrekturen vorgenommen werden. Dagegen habe ich nichts, aber man soll das nicht im Vorfeld und unter Bezugnahme auf die Anfangsprobleme im Jahre 2005 tun.
Zur Nichtauslastung: Es ist schwer, das einzuschätzen und dazu eine Prognose zu stellen. Landesseitig liegen wir bei einer Bewilligungsrate von etwa 70 % bzw. 80 %. Die Auszahlungsrate ist noch geringer. Sie liegt bei ungefähr 50 %. Das ist aber normal, weil die Auszahlung meist erst im November bzw. Dezember vorgenommen werden kann. Wir werden sehr genau darauf achten, welche Schlüsse wir für das nächste Jahr ziehen werden. Aber ich hatte Ihnen gesagt: Ein Großteil der Mittel ist nicht weg, sondern wir können sie nachveranschlagen, weil es ESF-Mittel sind.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Die Frage 463 (Familien- und jugendrichterliche Anordnungen zur Stärkung des Kindes- wohls) wird von der Abgeordneten Hartfelder gestellt. Bitte schön.
Am 1. Oktober 2005 ist das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten. Als Folge des neu eingeführten § 36 a SGB VIII könnten sich Konflikte bei der Kostenübernahme von familien- und jugendrichterlich angeordneten Maßnahmen ergeben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hartfelder, das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe enthält einige wesentliche Änderungen im Jugendhilferecht, zum Beispiel beim Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und bei der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Diese Änderungen stärken das Jugendamt in seiner Arbeit, gerade in der Ausübung des staatlich fixierten Wächteramtes und gerade bei Kindeswohlgefährdungen. Deshalb begrüße ich diese Änderungen.
Allerdings enthält das Gesetz in dem neuen § 36 a auch eine aus Sicht der Justiz problematische Regelung. Dort heißt es:
„Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe trägt die Kosten der Hilfe grundsätzlich nur dann, wenn sie auf der
Grundlage seiner Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplanes unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts erbracht wird. Dies gilt auch in den Fällen, in denen Eltern durch das Familiengericht oder Jugendliche und junge Volljährige durch den Jugendrichter zur Inanspruchnahme von Hilfen verpflichtet werden.“
Diese Vorschrift könnte in der Praxis dazu führen, dass gerichtliche Anordnungen ins Leere laufen, wenn das Jugendamt die Kostenübernahme verweigert mit der Begründung, das stimme mit seinen Planungen für das betreffende Problemgebiet oder für den betreffenden Problemfall nicht überein. Das heißt: Es muss bei solchen gerichtlichen Entscheidungen quasi vorab das Einverständnis des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe eingeholt werden. Solche Konflikte könnten natürlich zulasten der Betroffenen gehen. Um diese Konflikte zu vermeiden, ist eine engere Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht bzw. Jugendrichter unabdingbar.
Ich habe diese Problematik deshalb kürzlich auf einer Tagung in der Justizakademie mit Jugend- und Familienrichtern und Vertretern der Jugendhilfe erörtert und Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Im Vorfeld der Beratung hatten wir über das Oberlandesgericht eine Umfrage zum Stand und zur Qualität der Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Jugendämtern durchgeführt. Dabei wurden beträchtliche regionale Unterschiede deutlich. Als besonders positiv wurde die Zusammenarbeit im Kreis Elbe-Elster bewertet, was offensichtlich auch das Ergebnis einer seit Jahren gepflegten, kontinuierlichen Kommunikation und Vernetzung aller im Bereich der Jugendhilfe tätigen Personen und Institutionen ist. Wir wollen an diese positiven Erfahrungen anknüpfen und den fachlichen Austausch durch entsprechende Weiterbildungsveranstaltungen zu dieser Thematik fördern.
Um auch die Landräte und Oberbürgermeister, die ja die Fachaufsicht über die Jugendämter wahrnehmen, für diese Problematik zu sensibilisieren, habe ich das Thema für die nächste Landrätekonferenz am 16. November angemeldet. Dabei geht es auch darum, deutlich zu machen, dass durch frühzeitige Intervention und Hilfemaßnahmen in gefährdeten Familien teurere Folgemaßnahmen vermieden werden können. Das heißt, dass man sich vielleicht nicht kurzfristig aus Kostengründen Maßnahmen spart, die dann zu erheblichen Folgekosten führen. Die finanziellen Zwänge - das wurde auch in der Umfrage deutlich -, unter denen die Landkreise und damit auch die Träger der Jugendhilfe stehen, gefährden nämlich nicht selten eine effektive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht bzw. Jugendrichter.
Wir sind im Übrigen auch auf Bundesebene aktiv, um diese seit langem bestehende Problematik der Kostentragung für ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz einer grundsätzlichen Lösung zuzuführen. Es wird eine länderoffene Arbeitsgruppe gebildet, die sich den Fragestellungen zur Steuerungsverantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Zusammenhang mit jugend- und familienrichterlichen Entscheidungen zuwendet. An dieser Arbeitsgruppe wird sich das Justizministerium Brandenburg beteiligen und auch die Erfahrungen, die wir in den Gesprächen bei diesen Konferenzen gemacht haben, einbringen. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Ich rufe die Frage 464 (Bekämpfung von Schwarzarbeit mit der Einführung von Chip- karten) auf, die von Frau Hesselbarth gestellt wird. Bitte schön.
Die Region Berlin-Brandenburg soll nach den Vorstellungen beider Landesregierungen eine Vorreiterrolle bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit spielen.
In einem bundesweit einmaligen Pilotprojekt sollen Arbeitnehmer auf Baustellen, im Taxigewerbe und in der Gastronomie verpflichtet werden, Chipkarten, die sie als regulär Beschäftigte ausweisen, sichtbar zu tragen. Die Initiative, die von der Berliner SPD-Abgeordnetenhausfraktion in Zusammenarbeit mit der Fachgemeinschaft Bau und dem Bauindustrieverband ausgeht, soll nach Pressemeldungen Thema einer gemeinsamen Kabinettssitzung der Landesregierungen von Brandenburg und Berlin am 13. Dezember 2005 sein. Nach der Erprobungsphase ist geplant, die Chipkarte bundesweit einzuführen sowie ein bundesweites Verwarnungsregister für Unternehmen, welche gegen das Verbot der Schwarzarbeit verstoßen, zu schaffen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete, wir unterstützen alle sinnvollen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Dazu haben wir zunächst volkswirtschaftliche Ursachen zu beseitigen, aber gleichzeitig das zu ahnden und zu verfolgen, was an Schwarzarbeit festzustellen ist.
Konkret zu Ihrer Frage: Die von der Fachgemeinschaft Bau und dem Bauindustrieverband favorisierte Chipkarte ist in den vergangenen Jahren einer sehr intensiven Prüfung unterzogen worden, und zwar hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlichen Bedingungen, ihrer Handhabbarkeit und ihrer Echtheit, sprich: ihrer Wirksamkeit für den angestrebten Zweck. Im Ergebnis dieser Prüfung ist unter allen beteiligten Bundes- und auch Landesministerien von Berlin und Brandenburg konstatiert worden: Dies ist so, wie es ursprünglich angedacht war, nicht realisierbar.
Dementsprechend gab es einen intensiven Kontakt mit der Fachgemeinschaft Bau und dem Bauindustrieverband. Wir teilen die Initiative, die seit dem Jahr 2004 von beiden Verbänden ausgeht, eine Alternative, die so genannte Jobcard, auf den Weg zu bringen. Die Jobcard ist eine Aktualisierung, eine Verbesserung des Sozialversicherungsausweises auf dem Bau. Er wird den notwendigen Kontrollen ausreichend gerecht. Insofern befinden wir uns in Übereinstimmung mit der Branche.