Über die Entlastung der Kommunen bei der Sozialhilfe können erst nach Vorlage der Sozialhilfestatistik für das Jahr 2005 konkrete Aussagen gemacht werden. Wir werden dann in der Lage sein, anhand von Verlaufsdaten sichere Angaben über die Beund Entlastung zu machen. Das wird im Hinblick auf eine endgültige Regelung, die für die Kostenbeteiligung des Bundes ab 2007 gelten soll, von Bedeutung sein. An diesem Prozess wird die Landesregierung im Interesse der Kommunen offensiv weiterarbeiten.
Vielen Dank. Die Landesregierung lässt sich durch nichts erschüttern. Trotzdem gibt es Nachfragen. Frau Dr. Schröder, Sie haben das Wort.
Frau Ministerin, spannend an dieser Anhörung war entgegen dem landläufigen Tenor, Hartz IV belaste ständig die Kommunen, zu erfahren, dass es in diesem Land Kommunen und Kreise gibt, die durch dieses Gesetz tatsächlich entlastet werden. Es hörte sich so an, als hätten die kommunalen Spitzenverbände eine Aufstellung der Kreise und Kommunen, aus der dies hervorgeht. Meine Frage lautet: Gibt es in Ihrem Hause wenn auch nur in Form einer Prognose - eine solche Auflistung über die Kreise und Kommunen, die be- oder entlastet werden?
Meine zweite Frage lautet: Es war erschreckend zu erfahren, dass im Land Brandenburg auf absehbare Zeit keine gesicherten Daten zur Ausführung des SGB II von den kommunalen Spitzenverbänden und vor allem den Optionskreisen vorliegen werden. Wie geht Ihr Haus und wie geht die Landesregierung mit dieser Botschaft im Rahmen ihrer Fach- und Rechtsaufsicht um?
Frau Abgeordnete, wir haben hier im Landtag viele Monate schon vorgetragen, dass diese Zahlen nicht vorliegen und auch in absehbarer Zeit nicht vorliegen werden. Insofern hatte die Aussage der kommunalen Spitzenverbände keinen Überraschungseffekt, schließlich haben die kommunalen Spitzenverbände auch gesagt, woran das liegt. Das liegt daran, dass die Daten nicht gleichermaßen von Bund und Kommunen erhoben und Statistiken erstellt werden und dass sie große Probleme mit der Erfassung der Daten haben. Die Software funktioniert nach wie vor nicht reibungslos. Derzeit wird darüber nachgedacht, eine völlig neue Software einzuführen. Das hätte zur Folge, dass es wiederum einige Jahre dauern würde, bis das Ganze funktioniert. Insofern mache ich mir keine Hoffnung, dass in absehbarer Zeit ordentliche Daten vorliegen werden, mit Ausnahme der Sozialhilfe, für die wir in absehbarer Zeit konkrete Daten erhalten werden.
Frau Ministerin, Sie haben eben gesagt, es gäbe noch keine verlässlichen Daten. Es gibt allerdings sehr wohl die Auffassungen in den Kommunen, Landkreisen und kreisfreien Städten, wonach die Belastung sehr unterschiedlich ist. Diese Daten wird es irgendwann geben. Daher frage ich Sie: Wenn es diese Daten geben wird, die eine unterschiedliche Belastung in den verschiedenen Kreisen und kreisfreien Städten bestätigen, wird das Land dies bei der finanziellen Zuwendung berücksichtigen? Wird man diese Unterschiedlichkeit dann auch mit unterschiedlichen Zuwendungen berücksichtigen oder wird man einen Durchschnitt zugrunde legen, der einigen Kommunen Vorteile und einigen Kommunen Nachteile bringen wird?
Ich bitte Sie, diese Frage dem Finanzminister zu stellen, wenn wir die Daten haben. Wir kennen nicht die Größenordnung, in der Umverteilungen notwendig werden. Ich gehe allerdings davon aus, dass sich das Land seiner Pflicht nicht entziehen wird. Das, worum es dem Land gegenüber dem Bund geht, haben wir immer wieder deutlich gemacht: Es muss eine Entlastung für das Land Brandenburg insgesamt herauskommen und nicht nur eine Entlastung für die Kommunen bundesweit. Wir sind uns noch nicht sicher, ob die Kommunen im Land Brandenburg und in einigen ostdeutschen Ländern in Gänze entlastet werden. Deshalb stehen wir in der Frage der Beteiligung des Bundes Schulter an Schulter mit den kommunalen Spitzenverbänden. Natürlich sind wir sehr daran interessiert, die Zahlen gegenüberzustellen. Wir stellen aber immer wieder fest, dass die Zahlen der Kommunen und die des Bundes nicht in Übereinstimmung zu bringen sind. Alle Beteiligten haben gesagt, das werde auch nicht stattfinden. Im Moment ist dies eine Diskussion ins Blaue hinein. Wir müssen diese führen, wenn wir die Daten haben.
Vielen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete Fechner, die Gelegenheit hat, die Frage 554 (Rechtsanspruch Kita-Betreu- ung) zu formulieren.
Im Dezember des vergangenen Jahres sagte Ministerin Ziegler gegenüber der Presse, die Landesregierung prüfe derzeit, ob Kinder von Arbeitslosen wieder einen Anspruch auf einen Kitaoder Krippenplatz erhalten. Mittlerweile haben sich auch andere Landespolitiker der Koalitionsfraktionen dafür ausgesprochen.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Wird es mittelfristig einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung im Land Brandenburg geben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Fechner, aus fachlicher Sicht ist der frühere Rechtsanspruch sicherlich anzustreben. Das, was wir uns alle wünschen, müssen wir aber auch langfristig finanzieren können.
Ich weise an dieser Stelle auf das hin, was hier heute schon mehrfach gesagt worden ist, dass Brandenburg gemeinsam mit Sachsen-Anhalt den weitestgehenden Rechtsanspruch bei der Kita-Betreuung hat. Darauf können wir stolz sein.
Ich unterbreite jetzt folgenden Vorschlag: Da ich heute Nachmittag unter Tagesordnungspunkt 6 ganz ausführlich über dieses Thema sprechen werde, schlage ich vor, diesen Punkt jetzt zu beenden, denn es gibt noch viele interessante Fragen zu stellen und „doppelt moppeln“ sollte man nicht. - Danke.
Vielen Dank. - Ich rufe die Frage 555 (Ausgleich für Honorar- ausfälle bei Ärzten, die durch Hartz IV verursacht sind) auf, die Frau Abgeordnete Wöllert stellt.
Der Landtag hat im Dezember die Situation der ambulanten medizinischen Versorgung debattiert. Auch zu Beginn des Jahres protestierten Ärztinnen und Ärzte unverändert gegen eine unzureichende Finanzierung, die viele Praxen in ihrer Existenz gefährdet. Zu den Problemen, die kurzfristig korrigiert werden müssen, gehört ein Ausgleich für Ausfälle bei der Vergütung, die durch eine beitragsfreie Familienversicherung im Ergebnis der Hartz-IV-Gesetzgebung entstanden sind. Frau Ministerin Ziegler hatte in diesem Zusammenhang ausgeführt, sie habe der Bundesministerin eine Neuregelung vorgeschlagen, die an den Entwurf des Gesetzes zur Senkung und nachhaltigen Stabilisierung der Arzneimittelausgaben angebunden werden soll. Dies sei gegenüber einer Bundesratsinitiative der schnellere Weg.
Ich frage die Landesregierung: Welchen aktuellen Stand gibt es im Hinblick auf die angesprochene Neuregelung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wöllert, Sie haben richtig zitiert. Ich habe vor Weihnachten in einem Schreiben an Bundesgesundheitsministerin Schmidt vorgeschlagen, in das Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz eine Regelung aufzunehmen, nach der bei der Festlegung der von den Krankenkassen an die KV zu entrichtende Gesamtvergütung die Zahl der zu versorgenden Versicherten zu berücksichtigen ist. Gegenwärtig ist die Bezugsgröße die Zahl der Mitglieder einer Krankenkasse, was infolge des durch die Hartz-IV-Gesetzgebung bewirkten Rückgangs der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in Brandenburg zu einer Reduzierung der Gesamtvergütung geführt hat.
Mit Schreiben vom 28. Dezember hat Staatssekretär Schröder darauf hingewiesen, dass ab dem Jahr 2006 ein die Vertragsärzte begünstigender dauerhafter Niveaueffekt eintreten wird, der sich aus den in diesem Jahr überproportional erhöhten Kopfpauschalen ergibt. Im Jahr 2006 würde die für die Anhebung der Gesamtvergütung zugrunde zu legende Grundlohnsteigerung in den neuen Ländern mit 1,41 % höher als im Westen ausfallen. Es sei davon auszugehen, dass der im Jahr 2005 aufgetretene negative Einmaleffekt von sinkenden Gesamtvergütungen durch die in die Vergütung für 2006 und 2007 einzubeziehenden höheren grundlohnorientierten Veränderungsraten in den Gesamtverträgen zwischen den Vertragsparteien kompensiert werden kann. Dieser Weg sei zielführender als eine gesetzliche Regelung.
Ob dieser Kompensationseffekt tatsächlich so eintreten wird, prüft mein Haus zurzeit. Sollte diese Prüfung zu keinem befriedigenden Ergebnis führen, wird Brandenburg im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu diesem Gesetz im Bundesrat für die vorgeschlagene Gesetzesänderung eintreten. Die Bundesratsinitiative findet zeitlich jedoch später statt. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf der richtige Ansatzpunkt. Zwischenzeitlich hat die Arbeitsgruppe Ost der SPD-Bundestagsfraktion eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt, bei der Staatssekretär Schwanitz, die KV und die Kassen vertreten waren und dieses Problem sehr eingehend diskutiert haben. Auch die Bundestagsabgeordneten haben die Notwendigkeit einer Änderung erkannt. Wie die Mehrheitsverhältnisse dies darstellen werden, kann ich nicht vorhersagen. Die KV Brandenburg hat dargelegt, dass sie eine Belastung von ca. 14 Millionen Euro zu verzeichnen hat, während eine Entlastung von lediglich 3,4 Millionen Euro eintreten wird. Von einer Kompensation kann daher nicht die Rede sein.
Das ist in diesem Gespräch noch einmal sehr deutlich geworden. Ich habe darum gebeten, dass vom Bundesministerium eine Erhebung in Bezug auf alle Bundesländer gemacht wird, sodass man hierzu einen generellen Überblick bekommt. Aufgrund dessen muss man sich dann überlegen, ob man dieser Gesetzesänderung zustimmt oder nicht.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die Frage 556 (Finanzielle Förderung von Tropical Islands) stellt der Abgeordnete Schippel.
Herr Präsident, ich möchte die Frage abkürzen. - Es geht darum, dass Tropical Islands eventuell 15 Millionen Euro Fördermittel bekommen soll, aber in den vergangenen Jahren Übernachtungskapazitäten durch das Land mit dem Hinweis darauf nicht gefördert wurden, dass diese ohnehin nicht ausgebucht seien.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Ist durch das Land eine finanzielle Förderung dieser von Tropical Islands geplanten Übernachtungskapazitäten vorgesehen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schippel, am 10. Oktober 2003 wurde ein Antrag auf Förderung der ersten Aufbauphase des Produktes Tropical Islands gestellt. Der Landesförderausschuss hat dazu am 12. Dezember 2005 beraten und positiv votiert. Eine Bewilligung ist noch nicht erteilt. Bei Auflagenerfüllung ist dies noch im I. Quartal 2006 möglich.
An dieser Stelle rufe ich in Erinnerung, aus welcher Lage wir zum heutigen Stand gekommen sind: In Brand stand die größte leer stehende Halle der Welt, durch die nutzungsbedingte Dimension kaum zu vermarkten und mit laufenden Kosten zur Sicherung und Instandhaltung verbunden. In dieser Situation hat Tropical Islands Brandenburg von einem Problem befreit und eine neue Perspektive für den Standort eröffnet. Mittlerweile hat Tanjong in Brand ca. 90 Millionen Euro investiert und das Projekt mit einer Vielzahl von brandenburgischen Unternehmen umgesetzt. In solch kurzer Zeit ist bisher kaum ein Investitionsvorhaben dieser Größenordnung realisiert worden.
Tropical Islands ist heute der größte touristische Arbeitgeber in Brandenburg, der rund 500 Brandenburgerinnen und Brandenburgern Arbeitsplätze bietet. Dies sollte eigentlich Anlass zur Freude geben. Laut Aussage der IHK Cottbus bestehen mit 30 Hotels, Pensionen und Gasthöfen aus der Region Vereinbarungen mit festen Kontingenten. Die Gastronomen bestätigen daraus eine erhebliche Steigerung der Auslastungszahlen. Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil hilft allen Beteiligten im Spreewald.
Um jedoch national und international Gäste anzuziehen und in diesem Maßstab zu vermarkten, bedarf es erfahrungsgemäß größerer unmittelbarer Übernachtungseinrichtungen. Diese sollen in Zukunft in Eigenregie bzw. im Verbund mit großen Hotelketten entstehen. Diese Bettenkapazitäten waren und sind bisher nicht Gegenstand des Förderantrags. Sie sind und waren aber immer Bestandteil eines Gesamtkonzeptes, das in mehreren Stufen realisiert werden soll.
Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass die Herausbildung des Resortcharakters von Tropical Islands nur mit einem Angebot an unmittelbaren Übernachtungsplätzen zu realisieren ist. Ob diese Zahl bei 5 000 Betten liegt, wird Gegen
stand einer umfänglichen Rentabilitätsbetrachtung zu einem ganz konkreten Antrag sein. Eine Einschränkung für die kleinteilige Beherbergungsbranche wird nicht gesehen, im Gegenteil: Großprojekte können vielmehr zu einer Stärkung auch dieser Strukturen beitragen. Dies zeigen Beispiele an anderer Stelle. So ist in der Bispinger Heide nach Eröffnung des Center Parcs ein Ansteigen der Auslastung der umliegenden Beherbergungsbetriebe auf ca. 60 % zu verzeichnen.
Um diesen Auslastungsgrad auch in Brand und Umgebung zu erreichen bzw. zu erhalten, bedarf es eines konstruktiven Miteinanders. Das bedeutet aber nicht, auf Sicherheiten zu verzichten. Dafür haben auch die Investoren Verständnis. Aber wenn wir den Anspruch haben, ein investorenfreundliches Land zu sein, müssen wir die Investoren auch spüren lassen, dass sie in Brandenburg willkommen sind. Das Investitionsklima liegt in unser aller Hand und ist entscheidend dafür, in welchem Maße wir auch in Zukunft von ausländischen Investoren als attraktiver Standort angenommen werden. - Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, nur zu meiner Sicherheit, ob ich es richtig verstanden habe: Aus den bereitgestellten Fördermitteln wird Übernachtungskapazität nicht gefördert?
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ist die Förderung von Hotelkapazitäten zurzeit nicht möglich; aber im Rahmen der touristischen Entwicklung am Standort Brand haben wir die Möglichkeit, dort sozusagen eine entsprechende Infrastruktur zu fördern.
Ich kann gern fragen, Herr Staatssekretär, ob Sie den Eindruck haben, dass Brandenburg infolge der Politik der Landesregierung in der Vergangenheit als nicht investorenfreundliches Land gelten könnte. Damit verbinde ich die Frage, ob die Berichterstattung der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom heutigen Tage zutreffend ist, wonach die aus Sicht des Landes erforderliche Bankbürgschaft für die zur Ausreichung kommenden Fördermittel seitens des Mutterkonzerns bis zum heutigen Tage nicht beigebracht werden konnte und es darüber hinaus auch keinen Hinweis darauf gebe, dass dies mittelfristig geschehen könne.
Die Berichterstattungen in der heutigen „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ sind insoweit richtig, dass die von uns ge
forderte Patronatserklärung der Tanjong-Gruppe noch nicht vorliegt und dass wir von dieser Gruppe erwarten, dass die Arbeitsplatzgarantie für 501 Beschäftigte gegeben wird. Dies ist zwingende Voraussetzung zur Auszahlung der Fördermittel.
Vielen Dank. Es gibt keine Nachfragen zu Antworten auf Nachfragen. - Wir kommen zur Frage 557 (Zuwendungen aus dem Landesjugendplan), die der Abgeordnete Krause stellt.
In den vergangenen Jahren hat sich der Termin für die Auszahlung der Zuwendungen aus dem Landesjugendplan an die Jugendverbände immer weiter nach hinten verschoben. Durch den Doppelhaushalt müsste dies in diesem Jahr eigentlich besser klappen.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Ab wann können die Jugendverbände mit den Zuwendungen rechnen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Krause, ich kann Sie beruhigen: Die ersten Zuwendungsbescheide an Träger der freien Jugendhilfe haben mein Haus bereits verlassen. In der vergangenen Woche hat der zuständige Abteilungsleiter ein Gespräch mit dem Vorstand des Landesjugendrings geführt, in dem das weitere Prozedere abgesprochen wurde. Danach wird der Landesjugendring in den nächsten Tagen einen Zuwendungsbescheid zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit bekommen.
Wir können als Haus nicht direkt fördern; vielmehr geht das Geld an den Landesjugendring, der es dann an die Träger verteilt. Ich gehe davon aus, dass dies in den nächsten Tagen erledigt sein wird. Der Landesjugendring wird dieses Geld zügig weiterreichen.
Unabhängig davon muss man aber auch sagen, dass der Landesjugendring eine deutlich komfortablere Situation als andere Träger hat, weil schon im letzten Jahr ein Zuwendungsbescheid ergangen ist, der die Arbeit zumindest für die ersten beiden Monate des Jahres 2006 eigentlich vollständig abdeckt. Insofern dürfte kein Träger akut gefährdet sein, sodass er die Arbeit einstellen müsste, weil kein Geld da ist.