Protokoll der Sitzung vom 26.01.2006

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Der zweite Punkt. Sie unterstellen uns, dass wir über das Programm unsere parteipolitischen Ziele durchsetzen wollen. Das ist aber nicht unser Anliegen. Wenn Sie die SWOT-Analyse und das 9. Betriebspanel richtig lesen, dann werden Sie feststellen, dass in unserem Antrag genau die Punkte aufgeführt sind, die dazu führen, dem Land eine stabilere wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung zu geben. Wir sind mit unserem Beschlussantrag also genau auf der Linie, die heute früh auch der Ministerpräsident benannt hat.

Bei dem, was wir insbesondere in Punkt 1 formuliert haben, geht es nicht um die Frage der Trennung von Legislative und Exekutive. Vielmehr geht es darum, dass wir uns als Parlamentarier in den betreffenden Diskussionsprozess rechtzeitig einbringen und nicht erst dann, wenn vollendete Tatsachen vorliegen.

(Vietze [Die Linkspartei.PDS]: Sehr richtig!)

In der Ausschreibung zum Operationellen Programm des ESF finden sich allgemeine Punkte, die letztendlich der europäischen Beschäftigungsstrategie entsprechen. In diesen allgemeinen Punkten gibt es jedoch keine von der Europäischen Union geforderten landesspezifischen und nach Prioritäten geordneten Festlegungen dazu, wie das Operationelle Programm des ESF ausgearbeitet werden soll. In unserem Beschlussantrag machen wir Ihnen ein Angebot genau dazu, mit welchen Schwerpunkten wir in die Erarbeitung der Operationellen Programme gehen könnten.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Es ist klar, dass wir in diesem Zusammenhang unterschiedliche politische Auffassungen haben. Wir wollen ja auch nur, dass im Rahmen einer Abstimmung geklärt wird, ob die von uns vorgeschlagenen Ziele auch für Sie diskutabel sind.

Natürlich sind Sie in diesem Zusammenhang an Ihren Koalitionsvertrag gebunden. Sie haben aber auch keinen anderen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Sie befinden sich in einer etwas verzwickten Situation; von daher kann ich verstehen, dass Sie unseren Antrag ablehnen wollen.

Ich bin von Folgendem überzeugt: Wenn wir uns darauf verständigen, in den Mittelpunkt des Operationellen Programms des ESF die Themen Arbeit, Verbindung von Wissenschaft und Forschung, kleine und mittelständische Betriebe, Erschließung neuer Beschäftigungsfelder und lebenslanges Lernen zu stellen, dann liegen wir genau auf der Linie der Lissabon-Strategie: Erhöhung der Arbeitsproduktivität, Schaffung von Vollbeschäftigung, Verringerung der Arbeitslosigkeit, Förderung des Wirtschaftswachstums und Vermeidung sozialer Ausgrenzung,

um Armut zu verhindern. Das sind wichtige Ansatzpunkte, die wir Ihnen auch mit unserem Beschlussantrag vorschlagen. Sie können jetzt darüber entscheiden.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Herzlichen Dank, Herr Abgeordeter Otto. - Wir sind am Ende der Aussprache. Der Bericht der Landesregierung ist damit zur Kenntnis genommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drucksache 4/2412. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

4. Landesgleichstellungsbericht Anwendung und Wirksamkeit des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Brandenburg nach dessen In-Kraft-Treten am 6. Juni 1994 Berichtszeitraum: Juli 2000 bis Februar 2004

Bericht der Landesregierung

Drucksache 4/2288

Die Aussprache wird von Ministerin Ziegler eröffnet.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung berichtete dem Landtag bisher im Abstand von zwei Jahren - letztmalig im Januar 2003 - über die Durchführung des Landesgleichstellungsgesetzes. Danach wurde entsprechend der 4. Bericht für das Jahr 2005 vorbereitet. Nach dem Gesetz zur Neuregelung des Landesorganisationsrechts und zur Umsetzung des Haushaltssicherungsgesetzes von 2003 wird künftig nur noch einmal pro Legislaturperiode berichtet.

Der vorliegende Bericht beschreibt die Beschäftigungssituation von Frauen in der öffentlichen Verwaltung Brandenburgs sowie die Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes im Berichtszeitraum von Juli 2000 bis Februar 2004.

Die Aussagen basieren auf Daten der jährlichen Personalstatistik des Landesbetriebs für Datenverarbeitung und Statistik sowie auf einer Fragebogenaktion des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie.

Wie sein Vorgänger zeigt auch der vorliegende Bericht nicht nur positive Entwicklungen, sondern auch Defizite auf und erlaubt eine systematische Rückschau. Obwohl das Landesgleichstellungsgesetz lediglich für die öffentliche Verwaltung des Landes Anwendung findet, ist die Signalwirkung eines solchen Gesetzes erfahrungsgemäß als sehr hoch einzuschätzen.

Deutlich wird, dass mit dem In-Kraft-Treten des Landesgleichstellungsgesetzes vor mehr als zehn Jahren ein Prozess in Gang gesetzt wurde, der zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung führte. Trotz des immer enger werdenden Spielraums für die Dienststellen aufgrund des notwendigen Personalabbaus ist eine positive Tendenz erkennbar. Die Landesverwaltung ist der wichtigste Arbeitgeber für Frauen in unserem Land. Die Anzahl der Beschäftigten ist in den letzten zehn Jahren um rund 10 % gesunken. Rund 43 000 Beschäftigte arbeiten im Landesdienst; Frauen stellen mit knapp 52 % die Mehrheit.

Ich will Ihnen in aller Kürze die wesentlichen Ergebnisse des Berichts vorstellen. Alles in allem kann man feststellen: Wir haben einen weiteren Schritt nach vorn gemacht. Die kontinuierliche Arbeit der letzten Jahre hat sich gelohnt und neben einem Bewusstseinswandel auch zu messbaren Verbesserungen geführt.

Trotz des Personalrückgangs war im Jahr 2003 die Mehrheit der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung unseres Landes weiblich. Der Frauenanteil erhöhte sich seit 1994 um rund 1 % und lag im Jahr 2003 bei fast 52 %; im höheren Dienst stieg er um 2,3 %. Seit 1994 ist damit eine kontinuierliche Erhöhung erkennbar, und zwar um durchschnittlich rund 1 % pro Jahr. Damit wurde seit 1994 eine Steigerung von rund 8 % auf 38 % erreicht. Im gehobenen Dienst ist der Frauenanteil seit 1994 von knapp 48 % auf über 50 % gestiegen. Innerhalb der Ministerien und der Staatskanzlei ist trotz Personalreduzierung - die Gesamtbeschäftigtenzahl wurde um 4,2 %, die Beschäftigtenzahl im höheren Dienst um 0,8 % abgesenkt - die Zahl der im höheren Dienst beschäftigten Frauen um fast 7 % gestiegen.

Gleichwohl muss gesagt werden, dass wir uns in einigen Bereichen mehr erhofft haben. An der bereits durch die ersten drei Landesgleichstellungsberichte festgestellten Tatsache, dass eine paritätische Repräsentanz von Frauen längst nicht auf allen Ebenen vorzufinden ist, hat sich auch im Zeitraum von 1999 bis 2003 grundsätzlich leider nichts geändert. Das Problem der ungleichen Karrierechancen zuungunsten von Frauen zeigt sich nach wie vor. Es konnten nur allmählich Fortschritte erzielt werden. Die Defizite machen darüber hinaus deutlich, dass wir auch in den nächsten Jahren nicht auf das Landesgleichstellungsgesetz verzichten können und es ohne eine gezielte Frauenförderung nicht geht.

Allerdings darf in der politischen Diskussion nicht außer Acht gelassen werden, dass die personellen und finanziellen Spielräume der Dienststellen sehr begrenzt sind. Umso mehr muss es in Zukunft darum gehen, sich bei der Ausgestaltung der Gleichstellungspolitik an den Erwartungen und Lebensentwürfen von Frauen und Männern zu orientieren. Deshalb müssen die Bedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben weiter verbessert werden, um Frauen Aufstiegschancen und den Zugang zu Führungspositionen zu ermöglichen. Kinder dürfen nicht länger ein Hindernis für Beruf und Karriere sein. Dazu zählt beispielsweise auch eine flexible Rollenverteilung in der Familie. In der Regel sind es die Mütter, die ihre Berufstätigkeit wegen der Betreuung der Kinder unterbrechen, und es sind auch überwiegend Mütter, die in Teilzeit gehen. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist zwischen 1999 und 2003 von 4 278 auf 5 758 gestiegen. Damit lag die Teilzeitquote 1999 bei 9,3 % und 2003 bei 13,4 %.

Es gibt immer noch zu wenig Frauen in Spitzenpositionen. Behördenleiterinnen sind eher die Ausnahme. Beispielsweise werden nur drei von neun Ministerien von einer Frau geführt; nur 10 % der Bediensteten auf der Ebene der Abteilungsleitung in den Ministerien sind weiblich. Frauen werden nach wie vor zu selten berücksichtigt, wenn es darum geht, das Land in Aufsichtsräten, Beiräten, Sachverständigen- und Mitwirkungsgremien zu vertreten; etwa jedes vierte Mandat wird von einer Frau wahrgenommen. Ich bin davon überzeugt, dass wir nur durch ein Zusammenspiel von verschiedenen Maßnahmen, wie die Bereitstellung von bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangeboten, aber auch flexible, an den Bedürfnissen von Familien orientierte Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen sowie Angebote zur Pflege und Betreuung von Angehörigen, erfolgreicher werden können.

Ich freue mich deshalb, dass das vor kurzem familienpolitische Programm der Landesregierung mit einem Maßnahmenkatalog für mehr Familien- und Kinderfreundlichkeit verabschiedet wurde. Familienpolitik und Gleichstellungspolitik müssen Hand in Hand gehen.

Einige weitere wichtige Aspekte: Der Anteil der Dienststellen mit mehr als 20 Beschäftigten, in dem zum Zeitpunkt der Befragung für den Bericht - Februar 2004 - Gleichstellungspläne in Kraft waren, ist auf knapp 75 % zurückgegangen. Das ist ein schlechtes Zeichen; 1999 waren es über 85 %. Das Ergebnis ist unbefriedigend und wir müssen immer wieder erkennen, dass das einmal Erreichte nicht selbstverständlich ist. Vielmehr muss die Arbeit mit den Gleichstellungsplänen wieder verstärkt und in der Personalpolitik berücksichtigt werden. Gleichstellungspläne sind ein wichtiges Fundament und wir sollten alle Mittel des Landesgleichstellungsgesetzes auch wirklich nutzen. Im Hinblick auf die Erhöhung des Frauenanteils waren insbesondere die Dienststellen erfolgreich, die ihren Gleichstellungsplan, der verbindliche Zielvorgaben enthielt, in die Entscheidungsfindung einbezogen haben. Diese Entwicklung sollten wir überall nachvollziehen.

Die Selbstbindung der Verwaltung im Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes ist die eine, die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten die andere wichtige Säule. Gleichstellungsbeauftragte sollen ihre Dienststelle bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützen, aber auch kontrollieren. Inzwischen haben sich diese in den Dienststellen etabliert und nehmen die ihnen zustehenden Rechte sehr stark in Anspruch. Im Februar 2004 waren in knapp 98 % der Dienststellen Gleichstellungsbeauftragte tätig. Wir haben jedoch einen Nachholbedarf festgestellt, wenn es darum geht, eine frühzeitige und umfangreiche Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten in den Ressorts zu sichern.

Die Situation hat sich etwas verbessert, ist jedoch noch nicht zufrieden stellend. Deshalb richte ich in meiner Eigenschaft als Landesgleichstellungsbeauftragte einen Appell an die Führungskräfte in den Dienststellen, die Gleichstellungsbeauftragten rechtzeitig und umfassend über Pläne in der Personalpolitik zu informieren.

Dem Bereich der Gremienbesetzung kommt eine besondere Rolle zu, da das Ziel einer paritätischen Besetzung noch lange nicht erreicht ist. Insofern müssen die Ressorts die Beschlüsse, die die Staatssekretäre im September und Oktober 2000 sowie

im August 2005 noch einmal bekräftigt haben, stärker als bisher umsetzen. Solange die paritätische Besetzung noch nicht gewährleistet ist, sollten Stellen in Aufsichtsräten und anderen Gremien von geeigneten Frauen besetzt werden. Das wäre ein Stück mehr Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern. - Vielen Dank.

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Es spricht jetzt die Abgeordnete Kaiser.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht beim jetzigen Tagesordnungspunkt um die Anwendung und die Wirksamkeit unseres Gleichstellungsgesetzes und ich beginne meinen Beitrag mit einer Äußerung einer Gleichstellungsbeauftragten:

Das Landesgleichstellungsgesetz ist zu wenig bekannt; auch bei den Entscheidungsträgern in Personalangelegenheiten. Es müsste Gegenstand konkreter Fortbildungsangebote, nicht nur an die Gleichstellungsbeauftragten, sondern auch an die Personalabteilungen sein. Es entsteht der Eindruck, dass das Gesetz lediglich als politisches Bekenntnis verstanden wird, dem man sich abstrakt gern anschließt, jedoch kaum als konkrete und verbindliche Handlungsaufforderung. Das Problem der Geschlechtergerechtigkeit wird oft nicht gesehen oder als naturgegeben und unbeeinflussbar hingenommen. So kommt es, dass auch in einer grundsätzlich frauenfreundlichen Atmosphäre kaum Mechanismen entwickelt werden, die geeignet wären, der natürlichen Beeinträchtigung der weiblichen Karriere durch Mutterschaft entgegenzuwirken. Das Gesetz ist ein erster Schritt, durch verbindliche Vorgaben Fortschritte zu erzielen, und bedarf daher gezielter Verbreitung und konsequenter Umsetzung.

Treffender kann man es nicht formulieren. Wenn Frau Ministerin Ziegler heute Fortschritte konstatiert, dann sind die wohl sehr relativ. Auf der Tagung des Deutschen Juristinnenbundes im Dezember vergangenen Jahres haben Sie gesagt, es würden sich erste Erfolge in der Gleichstellungspolitik Brandenburgs abzeichnen. - Lag der Frauenanteil in der obersten Laufbahngruppe - höherer Dienst - im Jahr 1994 bei 30 %, so liegt er nun, 2003, bei 38 %. Ich meine, das ist kein Ergebnis aktiver Gleichstellungspolitik, sondern eher das Ergebnis der Nichtbesetzung frei gewordener Stellen. Hier wirkt die Frauenquote. Deswegen, Frau Ministerin, ist es für mich und meine Fraktion eine Frage des Maßstabs.

Fest steht definitiv - wir haben das ermitteln lassen -, dass draußen gerade minus 4 Grad Celsius herrschen. Vor einer Woche hatten wir tagsüber 15 Grad mehr Frost. Das ist eine positive Tendenz in der Temperaturentwicklung; mir gefällt sie sehr gut. Aber kein Mensch würde auf die Idee kommen, zu sagen: Es wird Frühling. - So sehe ich das auch mit der Gleichstellungspolitik. Wir sind hier auf keinem konstruktiven Weg. Es gibt keine wirkliche Veränderung.

Maßstab ist für mich zum einen die Verfassung, das Staatsziel, und nicht die Frage, ob es Gleichstellungspläne in allen Verwaltungen gibt. Maßstab für die Abrechnung sind die Zielvorgaben: Wie und in welchem Zeitrahmen sind sie überhaupt er

reichbar? Maßstab in der Debatte darüber sind für mich zum anderen die Konsequenzen. Die Handlungsmöglichkeiten sind - da muss man realistisch sein - derzeit einfach eingeschränkt. Deshalb wünschte ich mir, dass der Blick bei der Gleichstellung - auch bei einem Gleichstellungsbericht - nicht nur nach innen, in die Verwaltung, sondern viel mehr auch nach außen ginge. Die Landesgleichstellungsbeauftragte sollte sich nicht nur den Verwaltungen, sondern auch der tatsächlichen Situation von Mädchen und Frauen in unserem Land widmen.

Für mich bleiben die Fragen nach der Ausrichtung des Inhalts des Berichtes und nach den Konsequenzen, die die Regierung daraus zieht, offen. Ich will es an der Situation der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten festmachen, die bedauerlicherweise - auch entgegen der Anfänge in den 90er Jahren - im Bericht eine eher untergeordnete Rolle spielen.

Das kommunale Entlastungsgesetz 2003 hat - wie wir wissen die Kommunen nicht entlastet - außer in der Frage der Notwendigkeit gleichstellungspolitischer Aktivitäten. Es gibt nur noch 27 hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen. Wir wissen, dass die Gleichstellungsbeauftragten im Land in der Regel nicht nur Gleichstellungsarbeit machen, sondern zwei-, drei- oder vierfache Beauftragtenfunktion haben und dass ihnen dadurch nur 10 bis 38 Wochenstunden für gleichstellungspolitische Arbeit zur Verfügung stehen, in denen im Übrigen oft nur Verwaltungsaufgaben bewältigt werden müssen.

Ich denke, dass man hier anders herangehen müsste. Es müsste wieder der Bedarf nach öffentlicher Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe entwickelt und politisch eingefordert werden, auch mit einer kritischen Bestandsaufnahme der Situation der Frauen.

Ich frage mich, warum wir das Projekt, einen Frauenreport für Brandenburg zu erstellen, nicht wieder in Angriff nehmen, um Befunde für alle Bereiche der Gesellschaft - zum Schwerpunkt von Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gleichstellung im gesellschaftlichen Leben, zur Besetzung von Funktionen, Ämtern und Mandaten, von diversen Aufsichtsratsposten, zur Frage der Vergleichbarkeit von Löhnen, Gehältern und Renten zu erhalten. Das sind Fragen, die gestellt werden und aus deren Beantwortung wir auch Schlussfolgerungen für die Debatte ziehen müssten. Ich wünsche mir eine Schwerpunktsetzung der Arbeit der Landesgleichstellungsbeauftragten bei gleichstellungspolitischen Themen.

(Ministerin Ziegler: Das war nicht das Thema des Be- richts!)

- Ich sage ja nicht, dass das Thema des Berichts war, sondern ich sage, dass die von uns gestellte Frage auch die Anwendung und die Wirksamkeit des Gesetzes betrifft. Das Gesetz ist so, wie es derzeit angewendet wird, in diesem Land nicht gleichstellungspolitisch wirksam.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich sehe eine entsprechende offensive gleichstellungspolitische Debatte ausdrücklich auch in Korrespondenz mit der familienpolitischen Schwerpunktsetzung - dazu werden wir dann noch kommen -, denn die beste Förderung auch der Familie erfolgt

über eine aktive Gleichstellungspolitik bezogen auf die Frauen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)