Protokoll der Sitzung vom 28.10.2004

(Frau Dr. Schröder [SPD]: Sie sind gegen alles!)

Nehmen Sie sich selbst ernst, handeln Sie nach Ihrem Koalitionsvertrag!

(Frau Dr. Schröder [SPD]: Sie sind gegen alles!)

Wir haben hier heute nichts weiter als die Möglichkeit dazu eröffnet.

(Beifall bei der PDS)

Ich schließe die Aussprache. - Ich würde darum bitten, dass wir alle versuchen uns so zu verhalten, dass der Begriff Aussprache noch zutreffend ist. Manchmal kommen ja die Emotionen hoch. Ich bitte einfach darum, diese gelegentlich leicht zu unterdrücken.

Die Aussprache ist damit beendet und wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der PDS hat beantragt, die Drucksache 4/34, Bundesratsinitiative zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, punktweise abstimmen zu lassen. Der Abgeordnete Schulze von der SPD-Fraktion hat mir gegenüber Bedenken gegen die Trennung in der Abstimmung geltend gemacht. Möchten Sie dazu sprechen?

(Schulze [SPD]: Nein!)

Er hat Bedenken...

(Zuruf von der PDS: Das ist beantragt!)

Ja, ich weiß, das ist beantragt und ein Abgeordneter hat Bedenken namens seiner Fraktion angemeldet, aber das ist in dem Zusammenhang sogar unwichtig. § 66 Abs. 2 lautet:

„Jeder Abgeordnete kann die Teilung des Abstimmungsgegenstandes beantragen.“

Das ist geschehen.

„Werden gegen die Teilung Bedenken erhoben, entscheidet der Landtag.“

Das lasse ich jetzt abstimmen. Es sind Bedenken gegen... Herr Vietze, bitte!

Ich möchte gegen den Antrag sprechen. Ich verweise darauf, dass unter Punkt I. die Landesregierung aufgefordert wird, im Bundesrat ein Aufhebungsgesetz zum Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt einzubringen, und die Landesregierung mit II. den Auftrag erhält, eine Bundesratsinitiative zu ganz bestimmten Sachinhalten zu ergreifen. Es handelt sich also um zwei unterschiedliche Aufgabenstellungen. Daraus ergibt sich, dass dieser Einspruch zunächst zurückzuweisen ist, weil über I. und II. getrennt abzustimmen ist. Die Notwendigkeit, über II. abzustimmen, ergibt sich nur, wenn man I. ablehnt. Sollte dieses Parlament I. zustimmen, würde unsere Fraktion II. zurückziehen. Damit wäre ein logisches Abstimmungsverfahren gewährleistet.

Insofern widerspreche ich dem Antrag des Abgeordneten und bitte darum, das bei der Entscheidung in diesem Parlament zu berücksichtigen. Wenn Herr Abgeordneter Schulze eine namentliche Abstimmung einzelner Punkte unter II. ablehnt, so hat dieses Parlament darüber gesondert abzustimmen. Dann würden wir für Punkt II. eine gesonderte namentliche Abstimmung beantragen. - Ich danke Ihnen.

Herr Abgeordneter Schulze, bitte.

Herr Präsident, der Abgeordnete Vietze hat mit seinem Redebeitrag untermauert, dass meine Bedenken berechtigt sind, wenn er selbst vorträgt, dass eine Teilung des Antrages in der hier von ihm vorgetragenen Art und Weise vielleicht geboten sei. Der Antragsteller hätte die Möglichkeit gehabt, zwei Anträge vorzulegen; dann hätten wir das umgehen können. In § 66 Abs. 2 steht nicht geschrieben, dass ich meine Bedenken näher begründen muss. Ich stelle den Antrag, die getrennte Abstimmung nicht zuzulassen. Die Geschäftsordnung regelt ganz klar, dass darüber der Landtag entscheidet. Dann werden wir weitersehen.

(Unruhe im Saal)

Wir lassen über die Bedenken abstimmen. Die Geschäftsordnung sieht vor: Wenn Bedenken vorgetragen werden, entscheidet der Landtag. Deshalb ist die Situation klar: Der Landtag soll entscheiden. Bleibt die Frage der Formulierung. Ich frage: Werden die Bedenken des Abgeordneten Schulze vom Landtag geteilt? Das würde bedeuten, dass wir keine Teilung der Abstimmung durchführen lassen. Wer diesen Bedenken zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]:Alles Bedenkenträger!)

- Die Gegenprobe.

(Schulze [SPD]: Bedenkenlose!)

- Enthaltungen? - Wir haben uns abgestimmt und halten ein Nachzählen der Stimmen nicht für nötig.

(Einzelbeifall)

Manchmal sind die Reihen etwas gelichtet; ich möchte das schon korrekt machen. Damit ist die Teilung der Abstimmung abgelehnt.

Die PDS-Fraktion hat schriftlich die namentliche Abstimmung des gesamten Antrages beantragt. Das ist laut Geschäftsordnung möglich und wird auch so durchgeführt. Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung des gesamten Antrages, Drucksache...

Herr Präsident, ich würde darum bitten, in der Geschäftsordnung zu prüfen, ob der Antrag auf namentliche Abstimmung

nicht vor Schluss der Debatte bzw. vor Eintritt in die Abstimmung gestellt werden muss.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: So ein Affentheater!)

Wir sind hier mit der Entscheidung über die Frage einer punktuellen Abstimmung oder Nichtabstimmung schon in die Abstimmung eingetreten und haben ganz klar den Teil „Aussprache“ verlassen. Ich möchte die Landtagsverwaltung bitten, zu prüfen, ob der Antrag auf namentliche Abstimmung fristgerecht gestellt worden ist. Wenn das nicht der Fall ist, wäre der Antrag nicht zustimmungsfähig.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir. Die Landtagsverwaltung, Herrn Tschoep, bitte ich zu prüfen, wie das im Einzelnen gesehen wird. Ich würde dringend darum bitten, unsere Zeit so zu nutzen, dass wir zu einer klaren Entscheidung kommen.

Es war strittig, ob wir bereits in die Abstimmung eingetreten waren. Das ist zu entscheiden. Ich denke aber, dass es niemanden verbiegt, wenn wir jetzt zur namentlichen Abstimmung kommen. Das ist auch die Meinung der Landtagsverwaltung.

Ich bin nicht Gott, ich mache Fehler. Ich muss mich entscheiden und komme im Interesse der Abgeordneten zur Abstimmung. Es kann Beschwerde dagegen eingereicht werden; ich halte es auf jeden Fall für korrekt. Mein Argument ist: Wir waren nicht in der Abstimmung der Sache, sondern haben über das Verfahren verhandelt. Deshalb lasse ich jetzt in der Sache abstimmen, da die Teilung - das andere Verfahren der Abstimmung - abgelehnt wurde.

Ich komme damit zur namentlichen Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 4/34 und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

(Namentliche Abstimmung)

Gibt es einen Abgeordneten im Saal, der seine Stimme noch nicht abgegeben hat?

(Der Abgeordnete Holzschuher [SPD] gibt sein Votum ab.)

Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Abstimmung bekannt:

Anwesend waren 81 Abgeordnete. 28 Abgeordnete stimmten mit Ja, 48 mit Nein, sechs enthielten sich der Stimme. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 122)

Bevor wir den Tagesordnungspunkt Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses behandeln, möchte Herr Schulze eine Erklärung abgeben.

Herr Präsident, bei allem Respekt für das hohe Amt, das Sie

bekleiden, möchte ich feststellen, dass wir die namentliche Abstimmung ohne jeden Grund durchgeführt haben, und darum bitten, dass wir das in der nächsten Geschäftsführersitzung besprechen. Im § 66 steht - ich darf aus unserer geltenden Geschäftsordnung zitieren - :

„Nach Schluss der Aussprache teilt der Präsident den Wortlaut des Abstimmungsgegenstandes mit und eröffnet anschließend die Abstimmung. Er kann den Abstimmungsvorgang gliedern. Bei Widerspruch, usw. usf.“

Unter § 69 steht:

„Namentliche Abstimmung kann bis zur Eröffnung der Abstimmung schriftlich beantragt werden.“

Ich stelle fest: Wenn wir bereits beim Punkt Gliederung der Abstimmung waren, den Sie erst dann aufrufen können, wenn die Aussprache beendet und die Abstimmung eröffnet ist, müssen wir notwendigerweise in der Abstimmung gewesen sein. Insofern war der Antrag der PDS-Fraktion auf namentliche Abstimmung nicht fristgemäß gestellt worden. Wir monieren das nicht, bitten jedoch, das in einer der nächsten Präsidiumssitzungen klarzustellen und zu einer einheitlichen Rechtsauffassung zu kommen, damit wir in Zukunft keine Auslegungsprobleme in dieser Frage haben. - Ich bedanke mich.

Das ist eine Erklärung; die Landtagsverwaltung sieht es anders. Wir lassen das klären, damit es eindeutig wird. Niemand hat die Absicht, Unkorrektheiten zu begehen. Das wird juristisch geprüft und von der Verwaltung begründet werden.