Protokoll der Sitzung vom 17.05.2006

In Artikel 2 des Gesetzes werden Vorschriften der Landesbauordnung geändert. Jedoch hat uns das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung gerade erst ausführlich darüber berichtet, dass an einer grundsätzlichen Novellierung der Bauordnung bis zum Jahre 2007 gearbeitet werde.

Des Weiteren wird im Auftrag des Sonderausschusses eine umfängliche Bürokratiekostenmessung anhand der Bauordnung vorgenommen, um herauszufinden, wo denn eigentlich die kostenintensiven und damit auch bürokratischen Gesichtspunkte bzw. besseren Entlastungsmöglichkeiten liegen. Entweder ist das Ministerium uns und dem Wissen über die Ergebnisse der Überprüfung voraus, sodass es die Änderungen heute schon vorwegnehmen kann, oder die Ergebnisse dieser Arbeit interessieren das Haus nicht. Das kann aber nicht Sinn und Zweck solcher Prüfaufträge sein.

Wenn wir uns jetzt und damit schon wieder - immerhin handelt es sich um die vierte Änderung seit der letzten Novellierung im Jahre 2003 - damit beschäftigen, verschenken wir uns und den Modellregionen die Chance, von einzelnen Vorschriften abzuweichen und die daraus resultierenden Erkenntnisse bei den kommenden umfangreichen Novellierungen zu berücksichtigen.

Herr Minister, bekanntermaßen stoßen die vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz weder auf die Begeisterung der Architekten noch auf die der Ingenieurkammer. Insbesondere die

Änderungen in § 66 der Bauordnung, die mit dem Ziel des Abbaus von Bürokratie und Stärkung der Eigenverantwortung der Bürger erfolgen sollen, stehen diametral zu Initiativen anderer Bundesländer. So wollen zum Beispiel Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen die bautechnische Prüfung zur Verbesserung der Gefahrenabwehr und des Verbraucherschutzes verschärfen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht an dieser Stelle vor, dass eine Prüfung der Statik für Gebäude mit geringer Höhe nicht mehr erfolgt, wenn die Standsicherheit von einem berechtigten Fachplaner bzw. Objektplaner nachgewiesen wird. Von dieser Regelung werden im Übrigen 85 % aller Bauvorhaben des Landes Brandenburg betroffen sein, und sicherlich werden die Bauherren kurzfristig von den Gebühren für die bautechnische Prüfung und Bauüberwachung - diese machen übrigens 0,5 bis 1 % der Bausumme aus - entlastet werden können. Doch wird ein Bauherr wirklich eigenverantwortlich und kostenpflichtig die Prüfung seines Bauwerks veranlassen, wenn er es nicht wirklich tun muss, und ist es tatsächlich richtig, den Brandschutz, der einmal Ursache und Ursprung aller Bauordnungen in Deutschland war, jetzt zu privatisieren? Ich lasse diese Fragen erst einmal im Raum stehen, hoffe aber, dass sich der zuständige Fachausschuss mit dieser Problematik noch einmal ernsthaft auseinander setzen wird.

Lassen Sie mich jetzt noch kurz etwas zu einigen anderen Änderungen und Regelungen des Gesetzentwurfs sagen. Die Artikel 6 bis 14 beinhalten Änderungen aus dem Bereich Umweltund Verbraucherschutz. Von diesen 9 Artikeln mit insgesamt sage und schreibe 74 Einzeländerungen können maximal, und das nur bei gutem Willen, 9 Einzeländerungen mit einem für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbaren Bürokratieabbau in Verbindung gebracht werden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Erlaubnis zum Friedfischangeln und die Folgeregelungen im Fischereigesetz sowie um eine Änderung im Waldgesetz. Alle anderen Regelungen haben überwiegend formalen Charakter, beziehen sich entweder auf die Zuständigkeiten der Verwaltung, völlige Anpassungen an andere gesetzliche Regelungen, Behördenstrukturen oder Folgeänderungen innerhalb der geänderten Gesetze. Herr Appel, dagegen haben wir nichts, aber dann bitte ein extra Rechtsbereinigungsgesetz und nicht unter dem Mantel von Bürokratieabbau.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Versuche, unter der Fahne des Bürokratieabbaus politisch gewollte und gesellschaftlich erforderliche Regelungen auszuhebeln, lehnen wir bereits an dieser Stelle kategorisch ab. Das betrifft zum Beispiel die Pflicht zur Abfallvermeidung und die Verbändebeteiligung. In Artikel 10 wird die Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung geändert. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Ihnen wird aufgefallen sein, dass dem Parlament hier eine völlig neue Aufgabe als Gesetzgeber zukommt, die nach meinem Verständnis verfassungsrechtlich durch nichts gedeckt ist. Seit wann bedarf die Änderung einer hauseigenen Gebührenordnung eines Parlamentsbeschlusses? Ganz zu schweigen davon, dass jede Änderung dieser Gebührenordnung zwangsläufig künftighin ebenfalls der Initiative des Gesetzgebers bedürfte.

In Artikel 14 - Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes - werden uns auf zwei Seiten Änderungen von Minister- und Ämterbezeichnungen untergejubelt. Was hat das mit Bürokratieabbau zu tun?

Artikel 18 ändert das aktuelle Brandenburgische Schulgesetz. Aber Minister Rupprecht reist zurzeit durch das Land, um das neue Schulgesetz zu erklären. Warum also sollen wir das alte Gesetz ändern, wenn wir wissen, dass wir im Herbst ohnehin ein neues Gesetz verabschieden werden? Ganz zu schweigen davon, dass durch diese Änderung lediglich die Zahlungspflichtigen bei der Schülerbeförderung klargestellt werden, dass dies also nicht wirklich eine Änderung ist.

Herr Appel, Sie haben im Zusammenhang damit bemerkt, dass die Eigenständigkeit der Schulen erhöht werde. Dies geschieht aber doch nicht erst durch den vorliegenden Entwurf; denn es gibt Schulen, in denen bereits seit zwei Jahren mit dem MoSeS-Modell gearbeitet wird.

Auch die unter Artikel 22 aufgehobenen Gesetze und Verordnungen sprengen zum Teil keine bürokratischen Fesseln. Das liegt wohl daran, dass diese Gesetze und Verordnungen bisher auch keinen Nutzen entfaltet haben.

Die Absicht, bei dieser Gelegenheit das WGT-Gesetz zum 1. Januar 2010 auszuhebeln, hat mit Bürokratieabbau aber wohl überhaupt nichts zu tun; vielmehr wird damit die Tatsache ignoriert, dass es im Land Brandenburg immer noch 22 000 ha solcher Liegenschaften gibt, die noch nicht einer zivilen Nutzung zugeführt werden konnten. Wir dürfen die 18 betroffenen Kommunen unseres Landes mit dieser Aufgabe nicht allein lassen. Erst dann, wenn diese Aufgabe erfüllt ist, liegt die Berechtigung vor, das Gesetz aufzuheben.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wann dies sein wird, entscheidet der Erfolg der Umsetzung des bestehenden Gesetzes. Ein entsprechendes Schreiben ist Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, vom Forum für Konversion und Stadtentwicklung mit Datum vom 15. Mai zugegangen.

Jetzt komme ich noch zu einem besonders schönen Beispiel für geballten Unfug: die Gebrauchtwarenverordnung. Gestatten Sie mir, dazu kurz den Wortlaut der Gesetzesbegründung zu zitieren:

„Durch eine Änderung der bundesrechtlichen Gewerbeordnung wurde die früher auch für das Land Brandenburg bestehende Gebrauchtwarenverordnung im Jahre 1998 abgeschafft. Nachdem Berlin von der neuen Rechtslage Gebrauch gemacht hatte und eine neue Gebrauchtwarenverordnung ohne Abstimmung mit Brandenburg in Kraft setzte, folgte Brandenburg unter dem Gesichtspunkt der Schaffung eines einheitlichen Rechtsgebietes Brandenburg/Berlin mit einer eigenen Verordnung zum 01.05.2000.“

Also: Berlin macht eine Verordnung, und wir machen auch eine. Im Übrigen begrüßen wir die Rechtsangleichung in den beiden Bundesländern ausdrücklich.

Weiter heißt es in dem Text:

„Zwischenzeitlich hat Berlin seine Gebrauchtwarenordnung wiederum ohne Abstimmung mit Brandenburg am 29.11.2003 außer Kraft gesetzt.

Eine Notwendigkeit für diese Verordnung konnte auch in Brandenburg während ihrer gesamten bisherigen Laufzeit nicht ermittelt werden.“

Na toll! Wenn das die Qualität unseres Bürokratieabbaus ist, dann bitte nicht mit uns! Ich hoffe, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie folgen mir, wenn ich bereits an dieser Stelle dringenden Überarbeitungsbedarf anmelde.

Ich bitte Sie nachdrücklich, dieses Gesetz in den Fachausschüssen hinsichtlich seiner bezweckten Wirkung, nämlich Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaftsunternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Verwaltungen zu schaffen, kritisch zu bewerten.

Wir sind der Gesetzgeber. Damit stehen wir in der Pflicht, den Betroffenen gegebene Versprechen zu halten. Keiner wird fragen, was die Landesregierung mit diesem Gesetz verzapft hat, sondern wir, dieser Landtag, werden Rede und Antwort stehen müssen. Das dürfte uns jedoch schwer fallen bis unmöglich werden, wenn wir an dem vorliegenden Gesetzentwurf festhalten. Noch haben wir Zeit. Ich bitte Sie inständig: Lassen wir sie nicht ungenutzt verstreichen, um in vier Wochen ein Gesetz zu verabschieden, das seinen Namen nicht verdient!

Abschließend möchte ich eines positiv hervorheben: Auch wenn der Sonderausschuss leider nicht in die Diskussion zur Erarbeitung des Gesetzentwurfes einbezogen wurde, möchte ich mich bei den Ministerien für die bisher geleistete gute, konstruktive Zusammenarbeit im Sonderausschuss bedanken. Ich kann mir vorstellen, dass uns diese konstruktive Zusammenarbeit bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfs auch noch gelingen wird. Fassen wir es an! - Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Herzlichen Dank. - Jetzt erhält die Abgeordnete Fischer das Wort. Sie spricht für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier heute um die Lesung des ersten Bürokratieabbaugesetzes. Wir könnten - wie schon gesagt worden ist - es uns leicht machen und sagen: Weg damit, es lohnt sich nicht! Es ist keine Substanz darin! Es ist viel Rechtsbereinigung! Die Vorschläge entlasten nicht! Die Vorschläge greifen nicht!

Wir in diesem Parlament könnten es uns leicht machen, wenn wir dies wollten. Ich meine aber, dass wir es uns in Wahrheit nicht leicht machen können, da wir wissen: Wir brauchen weniger Bürokratie. Bürokratie kostet Zeit, Kraft, Nerven, Ideen, Innovation und Investitionen, Arbeitsplätze, Wettbewerb und auch Wachstum. Wir leben in Brandenburg nicht im luftleeren Raum. Es handelt sich auch nicht um Ideologie, sondern jeder von uns kennt aus seinem Wahlkreis die Beschwerden und das Stöhnen: Zu viel Bürokratie! Tut etwas!

Die Aufgabe bzw. die Zielsetzung, die vor uns allen steht und die wir gemeinsam anpacken müssen, klingt ganz einfach: weniger Gesetze, weniger Normen, weniger Standards. Dies

klingt einfach, die Realität jedoch sieht anders aus. Konsequenter Bürokratieabbau ist Kärrnerarbeit. Wir können nicht auf den großen Wurf warten, es gibt für das Problem auch kein Allheilmittel, sondern das gelingt nur mit einer langfristigen Strategie. Es ist letztendlich nervige Kleinarbeit, sich durch Gesetze, durch Verordnungen hindurchzuwühlen.

Wir haben bei der Handhabung des Instruments Quickscan bemerkt, dass sich für eine Reihe von Gesetzen kein Ministerium zuständig fühlt. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Da haben Zuständigkeiten gewechselt, haben Referate gewechselt. Die Ministerien sagen unisono: Das ist zwar ein Gesetz, aber es gehört nicht zu mir; ich muss es nicht anfassen.

Wir rennen bei dem Thema auch in eine Komplexitätsfalle, auch auf Bundesebene, Stichworte Steuerreform, Gesundheitsreform. Kaum jemand versteht das noch. In dem Wissen, dass nur 10 % der Belange durch Landesrecht geregelt sind, müssen wir da ein Stück weit aufpassen.

Zum Thema Bürokratieabbau und auch mit Blick auf dieses Gesetz kann ich nur sagen: Es wird getrickst, es wird gemogelt und man stolpert dabei schnell in die eine oder andere Abseitsfalle. Es gibt Gesetzesvorhaben, bei denen es heißt: Wir wollen das noch ganz schnell machen; das ist alles kein Problem. - Plötzlich werden die Anhörungsfristen für die Spitzenverbände sehr ausgedehnt, oder wir haben den Gesetzentwurf noch nicht einmal in 1. Lesung, da kommt schon der eine oder andere Kollege aus dem Fachausschuss und sagt: Muss das hinein? Das sehe ich ganz anders. - Man spricht in diesem Zusammenhang von eisernen Dreiecken, bestehend aus den Fachbeamten bzw. Fachmitarbeitern, den Fachabgeordneten, die in den entsprechenden Fachausschüssen sitzen, sowie aus den Interessenverbänden. Das ist keine abstrakte Bedrohung, sondern wir befinden uns längst in diesen eisernen Dreiecken und sind der davon ausgehenden Gefahr ausgesetzt.

Nun stellt sich uns folgende Frage: Was machen wir mit diesem Gesetz? - Man muss trotz aller Zusammenarbeit auch kritisch fragen; ich sehe dies wie Sie, Frau Mächtig. Wir sind gemeinsam mit der Landesregierung ein Stück nach vorn gekommen, jedoch müssen wir uns fragen, ob mit diesem Gesetzentwurf, über den wir diskutieren bzw. heute in 1. Lesung beraten, den wir zu überweisen haben, alle gegenwärtig zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, Bürokratie abzubauen, belastende Regeln für Bürger, Wirtschaft, Kommunen zu streichen, unser Landesrecht zu straffen, es aufgabenkritisch zu hinterfragen. Die Antwort auf die Frage, ob wir alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, ist - es tut mir leid, dass ich das so deutlich sagen muss - Nein.

Auch wenn die Staatskanzlei diesen Prozess moderiert hat, muss man sehen, dass an diesem Spiel neun Spieler - neun Ministerien - beteiligt waren. Der wohl meinende Zuschauer, der das betrachtet, ist aber sicherlich der Meinung, dass wir uns bei mindestens drei Häusern ausdrücklich bedanken sollten, ohne die es dieses Gesetz nicht gegeben hätte, nämlich beim MLUV mit Herrn Minister Dr. Woidke an der Spitze, beim MIR mit Herrn Minister Szymanski sowie beim Innenministerium mit Herrn Minister Schönbohm. Ohne diese drei ganz aktiven Mitspieler, die zu 80 % zur Ausarbeitung dieses Gesetzes beigetragen haben, könnten wir es nicht beraten. Das muss auch deutlich gesagt werden.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und der Linkspartei.PDS)

Ich hoffe nur, dass die Beteiligung bei der WM etwas größer als drei von neun sein wird.

Herr Kollege Scharfenberg, Sie sprachen gerade vom aktuellen Stand und den Vorschlägen aus den Modellkommunen, wobei sie anmerkten, dass so sehr viel davon nicht übernommen worden sei. Das stimmt. Macht man sich jedoch die Mühe und betrachtet das einmal im Detail, stellt man fest, dass auch nicht alles übernommen werden konnte. Ich will es an einem Beispiel verdeutlichen. Ein Vorschlag war: Wir streichen die Bauordnung. - Begründung: Keine. - Das geht nicht.

(Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD)

Viele haben sich intensiv mit dem Thema beschäftigt - nicht nur der Sonderausschuss, sondern das Parlament in Gänze, die Landesregierung, Kommunen, insbesondere die Modellregionen, die sehr viel Zeit und Energie hineingesteckt haben, die kommunalen Spitzenverbände, die Wirtschaftskammern, aber auch die Mitarbeiter in den Verwaltungen.

Dieses Gesetz - da kann ich mitgehen - ist ein erster Schritt; wir sind vielleicht noch nicht alle glücklich damit. Wir müssen jedoch einmal über den Tellerrand hinausschauen und sagen: Im nationalen Vergleich führen wir bei einem solch schwierigen Thema, bei solch kleinteiliger Arbeit, Frau Mächtig, die Tabelle an. Wenn wir in der Gesamtschau sehen, wie eng hier Parlament und Landesregierung im letzten Jahr zusammengearbeitet haben, ist das bundesweit wohl einmalig. Wir haben das erste Bürokratieabbaugesetz. Es steckt mehr darin als in anderen Ländern, beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern.

Zahlreiche Aktivitäten haben in den Ministerien stattgefunden. Alle Häuser haben im Ausschuss aktiv mitgearbeitet. Wir bekommen - hoffentlich bald - eine neue Datenbank. Das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung hat die Nase vorn bzw. hält die Spitze beim Standardkostenmodell, was ich auch betonen möchte. Wir sind beim Quickscan ganz weit vorn. Das wird bundesweit registriert. Es wäre schön, wenn dies auch in Brandenburg wahrgenommen würde.

Als Fazit kann man sagen: Mit diesem Gesetz liegt der Ball in unserem Feld. Ich bitte Sie, in den Fachausschüssen die Arbeit des Sonderausschusses zu unterstützen, damit wir gemeinsam mit diesem Gesetz das nötige Signal senden können. Es muss nachgebessert werden, aber das müssen wir gemeinsam tun das wird nicht leicht, aber wir kriegen das hin -, damit die Menschen merken, dass wir es ernst meinen mit der Modernisierung dieses Landes. Darauf haben sie ein Recht. Das Gesetz enthält gute Ansätze - sie wurden schon erwähnt -, was etwa die Eigenständigkeit der Schulen betrifft. Ich wünschte mir, das Ministerium würde noch mehr den Fokus darauf legen.

Hier sind also einige Punkte enthalten. Wir als Parlament haben jetzt die Verantwortung. Unsere Bürger, die Kommunen und die Wirtschaft haben ein Recht darauf, dass wir diese Verantwortung jetzt wahrnehmen. Meiner Ansicht nach können wir dieser Verantwortung auch gerecht werden.

Wir haben uns schon vor der heutigen Lesung im Rahmen des Selbstbefassungsrechts mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Wir haben einen sehr engen Zeitkorridor: Die 2. und die 3. Le

sung sollen im Juni erfolgen. Ich sage Ihnen: Der Ball liegt jetzt in unserem Feld und der Ball muss ins Tor. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Recht herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Fischer. Während Ihres Redebeitrags wurde auf Ihren Vorschlag, die Bauordnung zu streichen, per Telefon die Frage gestellt, in welcher Farbe sie denn gestrichen werden soll. Vielleicht können Sie diese Frage beantworten. Ich bedanke mich bei Ihnen und erteile Herrn Abgeordneten Claus das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegin Mächtig, Ihnen ist vorhin ein Fehler unterlaufen, wie ich ganz deutlich sagen muss. Sie wollten eine 1. Lesung im April durchführen. Sie können Ihren Parlamentarischen Geschäftsführer fragen, der damals zugestimmt hatte. Ich zitiere Ihnen auch gern aus der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom 5. April 2006:

„Der Regierungsentwurf des Gesetzentwurfs zum Bürokratieabbau stößt bei der Linkspartei-Opposition auf massive Kritik. Aber anders als die DVU-Fraktion, die durch ihr Veto gestern im Landtagspräsidium die für Donnerstag geplante 1. Lesung im Plenum verhinderte, wollte die PDS eine zügige Behandlung dieses Entwurfs.“