Wir geben mit diesem Antrag natürlich auch in Auftrag, hierbei selbstverständlich die Konnexität zu prüfen, denn bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung sind Land, Landkreise und kreisfreie Städte gleichermaßen beteiligt. Das ist eine wichtige Frage, die in diesem Zusammenhang mit zu klären ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt unseres Antrages ist die Frage der elementaren Bildung im Kita-Bereich. Den Qualitätsentwicklungsbericht hatte ich bereits angesprochen. Dieser Bericht war auch für mich - das gebe ich ehrlich zu - insofern eine Ernüchterung, als er die Aussage getroffen hat, dass die Qualität in unseren Kindertagesstätten mittelmäßig ist. Es gibt Kindertagesstätten, die von ihrer Qualität und ihrer inhaltlichen Arbeit her sehr gut sind, sich mit anderen, auch in anderen Bundesländern und im Ausland, vergleichen können, aber es gibt eben auch Kindertageseinrichtungen, die davon noch weit entfernt sind.
Obwohl wir im Kindertagesstättengesetz im § 3 die Aufgaben und Ziele der Kindertagesstätte geregelt haben, zum Beispiel solche Ziele wie ganzheitliche Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebote zu unterbreiten, die Gemeinschaftsfähigkeit der Kinder zu entwickeln und zu stärken, die körperliche, geistige und sprachliche Förderung zu entwickeln, zu forcieren, Einfluss zu nehmen auf die gesunde Ernährung und natürlich auch den verantwortungsvollen Umgang mit unserer Umwelt, müssen wir feststellen, dass die Qualität in den Kindertagesstätten sehr unterschiedlich ist.
Obwohl wir diese Regelung im Gesetz haben, möchten wir mit unserem Antrag schon noch einmal dem Fachministerium den Auftrag erteilen, genau zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die Grundsätze der elementaren Bildung verbindlicher zu gestalten. Übrigens war das auch eine Forderung der Damen und Herren all jener Einrichtungen, die wir in den Fachausschuss zu einer Anhörung zum Thema „Qualität in der Kinderbetreuung im Land Brandenburg“ eingeladen hatten.
In der Begründung unseres Antrags stellen wir natürlich auch auf die Sprachstandsfeststellung und die Sprachstandsförderung ab. Das ist schon ein Bestandteil unseres Familienpaketes. Hier haben wir uns bereits auf den Weg gemacht, indem die ersten Erzieher entsprechend ausgebildet werden. 422 000 Euro sind dafür im Landeshaushalt bereitgestellt worden.
Die Anhörung im Fachausschuss hat sehr wohl deutlich gemacht - Gutachter haben uns das gesagt, ich denke, dass das auch nachvollziehbar ist -, dass eine gute Qualität in Kindergärten mindestens zu einem Jahr Leistungsvorsprung bei der Einschulung führt. Insofern ist die Qualität in den Kindertageseinrichtungen wichtig. Es ist auch hier noch einmal sehr deutlich die Qualität der Kindertagesstätten angesprochen worden, dass wir in Brandenburg durchaus unter dem Durchschnitt liegen, diesbezüglich in der Tat Nachholbedarf haben.
Es ist auch bekannt, dass etwa 18 % der Kinder bei den Einschulungen Sprachprobleme aufweisen und 25 % aller Kinder Entwicklungsdefizite haben. Insofern stellt unser Antrag auf all diese Dinge ab. Meine Damen und Herren, wir bitten, diesem Antrag zuzustimmen. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. - Während die Abgeordnete Große für die Fraktion der Linkspartei.PDS an das Mikrofon tritt, teile ich Ihnen mit: Ghana - USA 1 : 0, Italien - Tschechien 1 : 0.
Danke, Herr Präsident, für die Erteilung des Wortes und die Ergebnisse. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, eigentlich ist alles nur noch peinlich.
Ich habe das Gefühl, dass es hier nicht wirklich um die Kinder geht. Es geht hier um das Besetzen von Themen. Es geht darum, wer derjenige ist, der das Kita-Thema wieder zuerst besetzen kann.
Der Titel des Antrags lässt Großes vermuten. Groß sind auch Ihre „Wunschanbaupläne“ für ein kinderfreundliches Brandenburg. Winzig aber sind Ihre Schritte, die einfach nur schon einmal Vorhandenes wiederherstellen oder schon längst Festgelegtem zum Durchbruch verhelfen sollen.
Ihr Antrag zeugt davon, dass Sie Ihre großen Vorankündigungen in der Öffentlichkeit nur zu einem Bruchteil umsetzen, Herr Kollege Petke - diesmal sind Sie ja wenigstens da -, wenn es konkret wird. Davon konnten wir uns ja schon im Januar überzeugen, als wir Ihre öffentlichen Ankündigungen über eine Ausweitung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz - Ihre Ankündigungen, Herr Kollege Petke - ernst genommen haben und einen entsprechenden Gesetzentwurf einbrachten. Sie haben damals eine schlechte Figur gemacht.
Auch jetzt - nach dem großen Donnerschlag - kreißte der Berg und gebar lediglich ein Mäuschen. Sie belügen sich und vor allem die Kinder und Eltern dieses Landes, wenn Sie behaupten, das Kita-Gesetz habe sich bewährt und biete eine geeignete
Grundlage zur Gewährleistung einer quantitativ und qualitativ bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg. So steht es im Antrag. Richtig ist, dass Sie mit Ihrem Antrag eine der größten Ungerechtigkeiten dieses Kita-Gesetzes aus dem Weg räumen wollen, indem Sie Kindern Bestandsschutz für eine weitere Betreuung sichern, auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen entfallen sind. Das betrifft, wie Kollegin Lehmann sagte, 330 Kinder, nicht gerade viel, wie wir alle wissen.
Zweifellos ist damit vielen Kindern und Eltern geholfen, die in den letzten Jahren durch das von Ihnen verabschiedete Gesetz zum Teil unwürdigen Prozeduren ausgesetzt waren. Doch haben Sie immerhin drei Jahre gebraucht, um sich einzugestehen, eine falsche Entscheidung getroffen zu haben,
die die noch dazu erwarteten Einsparungen gar nicht bringen konnte. Jetzt haben Sie sich endlich zur Korrektur durchgerungen. Doch auch das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Andere Ungerechtigkeiten lassen Sie außen vor. Nötig ist eine Änderung der Anspruchsvoraussetzungen.
Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, deren Eltern erwerbslos sind, haben weiterhin keinen Anspruch auf einen Platz in einer Kita, obwohl Sie genauso gut wie wir wissen, dass gerade diese Kinder der Betreuung in einer Kita dringend bedürfen, dass gerade für diese Kinder die Erlangung sozialer und anderer Kompetenzen enorm wichtig ist. Hier hätten wir mehr Konsequenz von Ihnen erwartet, gerade auch angesichts Ihres Postulats, ein kinderfreundliches Brandenburg schaffen zu wollen.
Ebenso inkonsequent sind Sie beim zweiten Punkt Ihres Antrags. Wir sind uns sicher einig in der Wertung, dass die Grundsätze elementarer Bildung dringend nötig und nützlich sind und einen wichtigen Schritt auf dem Weg der Kitas zur Bildungseinrichtung darstellen. Wenn Sie sie verbindlich ausgestalten wollen, ist das begrüßenswert und sinnvoll, doch nur, wenn Sie dafür auch die nötigen personellen und sächlichen Voraussetzungen schaffen. Dass es bisher nicht gelungen ist, die Kitas in kommunaler Trägerschaft auf diese Grundsätze festzulegen - um diese geht es vor allem -, lag doch nicht an der ablehnenden Haltung oder Weigerung der Kita-Erzieherinnen oder der Kommunen, sondern einfach nur an den fehlenden finanziellen Voraussetzungen. Hier erwarten wir von Ihnen eine solide Ausfinanzierung und nicht nur einen Ausgleich im Gesamthaushalt. Auch die prognostizierten Mittel, die Sie in den Haushalt einstellen wollen, lassen uns vermuten, dass es letztendlich nur um die gestiegene Kinderzahl und den Ausgleich der Kinderkostenpauschale geht. Das wird nicht ausreichen. Wir erwarten also eine solide Ausfinanzierung. Die Ausund Fortbildung der Erzieherinnen gehört ebenso dazu wie ein zu überarbeitender Schlüssel Erzieherinnen/Kinder.
Aus der Umsetzung der elementaren Grundsätze ergibt sich für Erzieherinnen ein erheblich höherer Aufwand, zum Beispiel für die Dokumentation der Entwicklung der Kinder, für Elterngespräche, Vorbereitungen, Nachbereitungen. Auch für Leiterinnen entsteht eine Mehrbelastung in der Führung dieses Prozesses.
Das alles ist nicht für nichts zu haben. Wenn Sie es damit ernst meinen, erhalten Sie immer unsere Unterstützung. Dies kann
ich im vorliegenden Antrag nur ansatzweise erkennen und werbe deshalb für unseren Änderungsantrag. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Januar lag uns ein Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS vor, der einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung im dritten Lebensjahr vorsah. Diesen Entwurf haben wir abgelehnt. Herr Senftleben hat in seiner Rede zu Recht darauf verwiesen, dass sich das Land, die Kreise und die Kommunen die Kita-Betreuung viel Geld kosten lassen und dass laut OECDStudie Brandenburg ein gutes bis sehr gutes Kita-Netz hat.
Trotz dieses quantitativ sehr guten Angebots haben wir aber durchschnittlich eine schlechte Bildungsförderung. Insbesondere die sprachlichen Fähigkeiten der Kinder werden seit Jahren immer wieder kritisiert. Mein Kollege hat damals angekündigt, dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner über die Kita-Betreuung beraten werden. Genau das haben wir in den zurückliegenden fünf Monaten sehr intensiv getan. Frau Kollegin Große, Sie können davon ausgehen, dass intelligente Menschen nicht nur lernfähig sind, sondern auch ihre Umwelt und Umgebung sehr gut beobachten und die Wirkung des Gesetzes auch sehr gut beobachtet haben. Kinder von Eltern, die ihre Arbeit verloren haben und das Kind laut derzeitiger Rechtslage vor Vollendung des dritten Lebensjahres aus der Kita nehmen müssten, sollen aus pädagogischen und psychologischen Gründen in der Kita bleiben. Wir wissen, dass das zum Teil ohnehin vor Ort so gehandhabt wurde, aber eben nur zum Teil.
Die Formulierung im Kita-Gesetz, dass die Betreuung auch erfolgen kann, wenn es die familiäre Situation erfordert, hatte einen großen Ermessensspielraum geschaffen, ist also ein sozialer Indikator, der auch in der Begründung Ihres Antrags, den Sie vorgestellt haben, enthalten ist. Dennoch gab es auch Kinder, die die Einrichtung tatsächlich verlassen mussten. Ein Kind, das sich gerade eingelebt hat, das vielleicht auch Freunde gefunden hat, versteht nicht, weshalb es von Spielgefährten, die es gefunden hat, getrennt wird. Deshalb sollen Plätze künftig nicht mehr gekündigt werden, wenn Eltern arbeitslos werden.
Vor dem Hintergrund der schlechten sprachlichen Fähigkeiten, die ca. 20 % der Kinder aufweisen, gewinnt der Bildungsauftrag der Kita zunehmend an Bedeutung. Deshalb unser zweiter Punkt, die verbindliche Ausgestaltung der Grundsätze elementarer Bildung. Wir meinen, dass die Grenzsteine, die wir schon seit einigen Jahren erproben, nicht ausreichen. Sie sind aber eine gute Grundlage für die Erarbeitung von Bildungsstandards in der Kita.
Die Kindertagesstätte - das ist auch in der Antragsbegründung formuliert - ist der geeignete Ort für Sprachstandsfeststellungen und Fördermaßnahmen. Die Qualität der Kita-Betreuung gewinnt zunehmend an Bedeutung; denn Kita ist mehr als ein Aufbewahrungsort für Kinder bei Berufstätigkeit der Eltern.
Das ändert nichts an unserer Grundauffassung, die Herr Senftleben im Januar nochmals formuliert hat, dass die Familien für uns der Ort sind, wo Kinder Geborgenheit, Vertrauen und Liebe finden, aber auch Streit, Toleranz und Versöhnung kennen lernen. Das ist für die Mehrheit der Kinder eigentlich das Beste.
Leider sind nicht alle Familien dazu in der Lage, ihre Kinder so zu fördern, wie es nötig wäre. Schon deshalb ist die Kita eine sinnvolle Ergänzung zur Erziehung in der Familie. Sie ermöglicht nicht nur die Berufstätigkeit der Eltern, sondern erfüllt einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie ist aber noch mehr. Vor dem Hintergrund von Erziehungsversagen in vielen Elternhäusern - Herr Prof. Sturzbecher, Brandenburger Gewächs, spricht von etwa 50 % der Elternhäuser, in denen das auftritt - ist sie ein wichtiges Korrektiv und die Mitarbeiter in den Kitas sind wichtige Mitstreiter im Netzwerk zur Verhinderung physischer und psychischer Gewalt gegenüber Kindern.
Ich möchte an dieser Stelle auch ehrlich anmerken, dass die fachliche Diskussion von der Frage nach der Finanzierung flankiert wurde. Wir wissen, dass wir eigentlich zu viel konsumieren und damit dem Aufschwung im Land schaden. Die KitaBetreuung haben wir vor allem unter dem Gesichtspunkt Investition in die Zukunft gesehen. Wie das Geld im Gesamthaushalt aufgebracht werden soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Ich bin aber optimistisch, dass wir dieses Problem lösen werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegen zu diesem Tagesordnungspunkt gleich drei Anträge vor, ein Antrag der Koalitionsfraktionen und jeweils ein Antrag der jeweiligen Oppositionspartei.
Damit komme ich zum ersten Antrag. Die Koalitionsfraktionen rudern ein wenig zurück, aber leider nicht so weit, wie uns das vorschwebt. Sie haben erkannt, dass die Einschränkung des Rechtsanspruches im Jahr 2003 verkehrt war, und deshalb rudern sie zurück und möchten jetzt einen Bestandsschutz für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, dessen Anspruchsvoraussetzungen entfallen sind.
Jetzt komme ich zum Änderungsantrag meiner Fraktion. Wir haben das Ziel, dass es wieder diesen uneingeschränkten Rechtsanspruch für alle Kinder gibt.
Zum Änderungsantrag der anderen Oppositionspartei, der PDS: Dieser ist etwas kurios. Die PDS möchte den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an. In der Begründung steht aber:
„ist... ein erster Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung des uneingeschränkten Rechtsanspruchs aller Kinder auf Kindertagesbetreuung.“
Ich frage mich allen Ernstes, meine Damen und Herren der PDS, warum Sie nicht einfach unserem Antrag zustimmen können, wenn Sie den uneingeschränkten Rechtsanspruch wiederhaben wollen.
Ihnen empfehle ich, unseren Antrag anzunehmen. Aber auch den Koalitionsfraktionen empfehle ich, unseren Antrag anzunehmen, damit Sie, perspektivisch gesehen, nicht wieder gezwungen sind, zurückzurudern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag bringt in seiner Begründung etwas zum Ausdruck, worüber ich mich gefreut habe. Ich teile diese Einschätzung und stimme ihr ausdrücklich zu; denn das brandenburgische KitaGesetz hat sich bewährt.
Die Landesregierung hat mit ihrem kürzlich vorgelegten Bericht über die Qualität brandenburgischer Kindertagesstätten einen Beleg für diese Aussage geliefert und gleichzeitig noch bestehende Entwicklungsbedarfe und Entwicklungsperspektiven aufgezeichnet. Genau auf solche Entwicklungsbedarfe bzw. Weiterentwicklungen zielt auch der vorliegende Entschließungsantrag.
Tatsächlich ist aus pädagogischen Gründen die Kündigung eines Kita-Platzes - wenn ein Elternteil die Arbeit verloren hat - nicht zufrieden stellend. In solchen Fällen gesetzlich einen Bestandsschutz zu normieren ist deshalb fachlich nur zu begrüßen. Die Formulierung eines entsprechenden Gesetzentwurfes wird leicht zu realisieren sein.