Tatsächlich ist aus pädagogischen Gründen die Kündigung eines Kita-Platzes - wenn ein Elternteil die Arbeit verloren hat - nicht zufrieden stellend. In solchen Fällen gesetzlich einen Bestandsschutz zu normieren ist deshalb fachlich nur zu begrüßen. Die Formulierung eines entsprechenden Gesetzentwurfes wird leicht zu realisieren sein.
Schwieriger dagegen wird die zu Recht geforderte Feststellung der Kostenfolgen unter Berücksichtigung der Konnexität werden. Dass die Bereitstellung der erforderlichen Mittel aus dem Gesamthaushalt kein einfaches Unterfangen sein wird, brauche ich angesichts der allgemein schwierigen Haushaltssituation hier nicht näher auszuführen.
Ausdrücklich begrüße ich das im Antrag formulierte Ziel, die Grundsätze elementarer Bildung zu einer verbindlichen Arbeitsgrundlage der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg zu machen. Diese Grundsätze werden inzwischen allgemein anerkannt. Wir haben von Trägern, Fachkräften und Eltern große Zustimmung erhalten und ich bin sicher, dass auch eine verbindlichere Ausgestaltung dieses Rahmens akzeptiert werden wird.
Der dritte Bestandteil des Antrags - eine allgemeine Sprachstandserhebung und die anschließende Förderung von Kindern mit Sprachentwicklungsdefiziten - ist ein weiteres zentrales Anliegen. Wie im Entschließungsantrag formuliert, bin auch ich der Meinung, dass die Kita hierfür der geeignete Ort ist. Sprachstandsfeststellungen bringen nur dann verlässliche Ergebnisse, wenn sie von vertrauten Erwachsenen durchgeführt
werden. In fremden Umgebungen und gegenüber fremden Menschen verweigern sich viele sprachkompetente Kinder und liefern massiv gefälschte Ergebnisse ab. Sprachförderung ist dann am wirksamsten, wenn sie in den Alltag integriert ist und einen tragfähigen sozialen Kontakt vorfindet.
Wir werden uns also mit voller Überzeugung zügig ans Werk machen und Ihnen bis zum Jahresende einen Entwurf zur Weiterentwicklung unseres Kita-Gesetzes in den von Ihnen geforderten Bereichen vorlegen. - Danke schön.
Ihnen liegen der Änderungsantrag der DVU-Fraktion in der Drucksache 4/3056 - das ist der weitergehende, weil er den uneingeschränkten Rechtsanspruch fordert -, der Änderungsantrag der Linkspartei.PDS-Fraktion in der Drucksache 4/3088 Rechtsanspruch ab zwei Jahre - und der Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 4/3045 vor.
Die Abstimmung über diese Anträge erfolgt in der eben vorgetragenen Reihenfolge. Wer dem Änderungsantrag der DVUFraktion, der Ihnen in der Drucksache 4/3056 vorliegt, folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Linkspartei.PDS-Fraktion, der Ihnen in der Drucksache 4/3088 vorliegt, folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen ist dieser Änderungsantrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Der Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU, der Ihnen in der Drucksache 4/3045 vorliegt, soll nicht mehr namentlich, sondern direkt abgestimmt werden. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag angenommen.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Linkspartei.PDS-Fraktion. Herr Dr. Scharfenberg, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich am 18. Mai 2006 die Landesregierung im Rahmen der Fragestunde nach dem Verwaltungssitz in Groß Kreutz fragte, erhielt ich zwar eine umfangreiche, aber nichts sagende Antwort. In dieser Antwort war die Tatsache nicht enthalten, dass mit Datum vom 17. Mai 2006 - also ein Tag zuvor - der Bescheid über die Rückzahlung einer im Jahr 2002 erfolgten Zuwendung in Höhe von 1,8 Millionen Euro an die Gemeinde Groß Kreutz ergangen war. Das heißt doch nichts anderes, als dass die Landesregierung im Landtag wohl nicht wahrheitsgemäß, zumindest jedoch nicht aktuell informiert hat. Gerade nach der heutigen Fragestunde halte ich es für erforderlich, sich einmal prinzipiell mit dem Umgang der Landesregierung mit dem Fragerecht von Abgeordneten auseinander zu setzen.
Meine Damen und Herren, es geht uns mit dem vorliegenden Antrag nicht um die Behandlung des Einzelproblems Verwaltungssitz Groß Kreutz, das schon seit mehreren Jahren schwelt. Es geht vielmehr um die exemplarische Darstellung, wie ernst die Landesregierung die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden nimmt.
Zur Vorgeschichte: Nach dem Zwangszusammenschluss der Ämter Groß Kreutz und Emster-Havel zur Gemeinde Groß Kreutz im Jahr 2003 gehörte die neu gebildete Gemeinde zu den höchst verschuldeten Gemeinden des Landes Brandenburg.
Zugleich wurde bereits vor dem Zwangszusammenschluss darauf aufmerksam gemacht, dass zwei Verwaltungsgebäude - eines in Groß Kreutz und eines in Jeserig - vorhanden sind. In der Begründung zum Entwurf des Vierten Gemeindegebietsreformgesetzes heißt es dazu:
„Der Einwand, die Investition in das Verwaltungsgebäude Jeserig sei verloren, geht fehl. Zunächst wird es ohnehin erforderlich sein, beide Verwaltungsgebäude - in Jeserig und in Groß Kreutz - zu nutzen. Sollte später die Verwaltung an einem Ort zusammengeführt werden, obliegt die Entscheidung darüber der gemeinsamen Vertretung ebenso wie die Entscheidung über die Verwertung oder Nachnutzung eines dann möglicherweise frei werdenden Gebäudes.“
Aber Wort und Tat bilden nicht immer eine Einheit. Sie wissen, meine Damen und Herren, dass sich die Gemeindevertretung seit 2003 mehrfach und mehrheitlich für den Verwaltungssitz im Ortsteil Groß Kreutz, den mit Abstand größten und am besten entwickelten Ortsteil, entschieden hatte und dass der Bürgermeister den Vollzug dieser Entscheidungen immer wieder boykottiert hat. Hier geht es offensichtlich gar nicht darum, welche Entscheidung tatsächlich wirtschaftlicher ist. Das sind nach meiner Ansicht eher Ausreden, um einen demokratischen Mehrheitsentscheid nicht umsetzen zu müssen.
Seit 2004 und verstärkt seit 2005 haben die Kommunalaufsicht des Landkreises und das MI als obere Kommunalaufsicht eingegriffen. Diese Eingriffe haben aber nicht zu einer Lösung des Problems, sondern eher zu einer Verschärfung beigetragen; denn unbestritten ist, dass die Entscheidung über den Verwaltungssitz ureigenste gemeindliche Entscheidung ist.
Meine Damen und Herren, die aktuelle Konstellation ist vereinfacht gesagt die, dass der Bürgermeister gemeinsam mit der Kommunalaufsicht bestrebt ist, die Mehrheit der Gemeindevertretung - warum auch immer - zu einer anderen Entscheidung zu bewegen. Die Situation scheint festgefahren zu sein. Eine Einigung vor Ort ist nicht in Sicht, wobei die eine Seite die Umsetzung der gefassten Beschlüsse, die andere Seite eine Änderung der Beschlusslage fordert. Hier aber setzt die Verantwortung der Kommunalaufsicht ein, beratend und schlichtend tätig zu werden. Das Nächstliegende wäre dabei, dass sich die Vertreter der Kommunalaufsicht vor Ort begeben und in der Diskussion mit den Gemeindevertretern und dem Bürgermeister auf eine Einigung hinwirken. Das ist leider nicht geschehen, obwohl sich der Vorsitzende der Gemeindevertretung wiederholt mit einem solchen Anliegen an das MI und an den Landrat gewandt hat.
Mit dem für die Betroffenen völlig überraschenden Rückforderungsbescheid vom 17. Mai dieses Jahres wird aber seitens des MI eine solche dringend notwendige Einigung vor Ort nicht zu erreichen sein. Vor dem Hintergrund der dramatischen Finanzsituation der Gemeinde wird so ein enormer Druck hinsichtlich der Entscheidung zum Verwaltungssitz aufgemacht; denn die Rückzahlung wird damit begründet, dass die Gemeinde nicht den entsprechenden Auflagen - Stichworte Wirtschaftlichkeit, Gutachtenbeauftragung, Verkauf - nachgekommen sei. Einerseits weigert sich das MI, die Gemeinde bei der Lösung des Problems des Verwaltungssitzes beratend zu unterstützen, und zwar mit der Begründung: Sie sollen sich mal selbst einigen! Andererseits wird mit der Keule der Rückzahlung ein solch starker Einfluss ausgeübt, dass nun von einer freien Entscheidung, die ja eigentlich schon getroffen wurde, keine Rede mehr sein kann. Ich wiederhole, dass die hohe Verschuldung der Gemeinde Groß Kreutz wesentlich durch die Gemeindegebietsreform und den zwangsweisen Zusammenschluss beeinflusst worden ist.
Wenn man im Übrigen einmal vergleicht, wie auf Landesebene verfahren wird - Vergleiche hinken immer, sage ich vorab -, dann ist in den Kommunen noch weniger Verständnis zu erwarten. Ich verweise auf die Entscheidung zum Landtagsneubau, bei der ausgerechnet die teuerste Variante gewählt wurde und der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit anderen, vorwiegend politischen Motiven nachgeordnet wurde. Wie heißt es so schön? - Wasser predigen und Wein trinken.
Meine Damen und Herren von der Koalition! Mit Ihrem Entschließungsantrag haben Sie deutlich gezeigt, dass das Problem in Groß Kreutz ernst zu nehmen und gerade nicht als Einzelfall abzutun ist. Zwar bleibt Ihr Antrag zum Teil hinter unserer Intention zurück, aber da die Gemeindevertretung von Groß Kreutz letzte Woche selbst eine Entscheidung durch das MI zum Verfahren bzw. die Beauftragung eines Gutachters durch das MI gefordert hat, werden wir Ihrem Entschließungsantrag zustimmen. Wir fordern die Kommunalaufsicht im MI auf, endlich im Gespräch mit den Beteiligten schlichtend und beratend zu wirken. Verhärtete Fronten bringen keiner Seite etwas.
So ist, denke ich, auch der Beschluss der Gemeindevertretung zu verstehen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Erstes möchte ich feststellen, dass sich der Landtag hier mit einer Angelegenheit befasst, die nicht in den Landtag gehört.
Wir tun es dennoch, weil wir der Auffassung sind, dass sich in Gemeindevertretungen auch Verwaltungsbeamte durchaus sehr viel Mühe geben, vor Ort die Probleme so zu lösen, dass sie den Menschen, die sie dort vertreten, auch ins Gesicht schauen können. Hier ist eine wirklich verfahrene Situation festzustellen. Ich habe die Unterlagen zwei Tage lang studiert - ich bin übrigens auch schon mehrmals in Groß Kreutz gewesen, nicht nur Sie, Herr Kollege Dr. Scharfenberg - und stelle fest: Eine so verfahrene Situation können wir als Abgeordnete hier, die wir für ganz andere Dinge zuständig sind, nicht auflösen, aber wir sind sehr wohl der Auffassung, dass die kommunale Selbstverwaltung ein sehr hohes Gut ist, und wollen uns in diesem Ausnahmefall damit befassen. Aber, Herr Kollege Scharfenberg, die Nummer zieht nicht, dass Sie über diesen Weg jetzt jede Einzelheit - dann könnten wir solche Dinge hundertfach hier im Hause behandeln - in den Landtag ziehen. Das wird auf Dauer nicht funktionieren.
Dennoch will ich sagen: Hier gibt es eine so verfahrene Situation, dass man einen Schritt zurück unternehmen muss, und zwar den Schritt, der auch vom Innenministerium vorgeschlagen worden ist, noch einmal - darüber bitte ich ausdrücklich, wie ich vorhin auch in einem Gespräch gesagt habe, in der Gemeindevertretung nachzudenken - einen unabhängigen Gutachter, eine unabhängige Gutachterin einzuschalten; denn über diesen Weg kann man das Ganze noch einmal neu inszenieren. Was nicht passieren darf, ist, dass die Gemeindevertretung nicht danach gefragt wird, wer der Gutachter sein soll, und dass nicht Beamte einfach darüber entscheiden. Sondern die Gemeindevertretung soll mitentscheiden können, wer dieses Gutachten erstellen soll. Dann wäre das ein Algorithmus auch für andere Gemeinden, solche Dinge in der Zukunft sauber und ordentlich zu behandeln.
Was das Geld angeht: Wir Abgeordnete sind ja in der Lage, das in allen Ministerien genau zu kontrollieren. Dieser Fonds, um den es hier geht, wird von uns genau unter die Lupe genommen. Er ist - auch in der Vergangenheit - sehr sorgfältig behandelt und sehr ehrlich ausgereicht worden. Deshalb sehe ich da keinen Kritikpunkt, Herr Kollege Scharfenberg, wie Sie das hier so unterschwellig unterbringen wollen.
Meine Bitte ist - Sie haben es ja schon gesagt -, dass wir mit großer Mehrheit dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zustimmen und dieses Signal auch ins Land senden. Meine Bitte ist auch, hier kein Öl ins Feuer zu gießen, sondern
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Soll die Gemeinde Groß Kreutz etwa erpresst werden? Zumindest scheint es so, wenn man sich das Vorgehen des Innenministeriums gegenüber der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) ansieht. Als engagierter Bürger der Gemeinde Groß Kreutz weiß ich, wovon ich spreche. Ihr Ressort, Herr Innenminister, zeigt sich doch gegenüber der seit der von Ihrem Haus betriebenen Zwangsfusion mit der ehemaligen selbstständigen Gemeinde Emster-Havel mit den Ortsteilen Götz und Jeserig und Groß Kreutz zur hochverschuldeten Gemeinde Groß Kreutz (Havel) nur deshalb so unerbittlich, weil Sie, Herr Minister, und Ihr Parteifreund nicht willens oder in der Lage sind, demokratische Mehrheitsentscheidungen anzuerkennen. Ganz nach Kasernenhofmanier zogen Sie seinerzeit im Falle der Gemeinde Groß Kreutz, die bis zu diesem Zeitpunkt schuldenfrei war, Ihre so genannte Gemeindegebietsreform durch und bescherten unserer Gemeinde durch die Zwangsfusion mit Götz besagte 1,8 Millionen Euro Schulden.
Heute ist die Gemeinde Groß Kreutz (Havel) trotz Haushaltssicherungskonzept mit drastischen Personalreduzierungen, Sachkostensenkungen, Vermögensveräußerungen und drastischer Anhebung der Grundsteuer und der Gebühren an der Grenze seiner finanziellen Leistungsfähigkeit und nur mit Dauerkrediten überhaupt noch kommunalpolitisch lebensfähig. Ich sehe, dass unser Bürgermeister da ist. Er hat wirklich alles versucht, die Schulden abzubauen; das weiß ich. Dafür gebührt ihm auch Dank. Aber, Herr Innenminister, bei der Gemeindegebietsreform haben Sie damals den Ortsteil Derwitz mit einem großen Industriepark, der hundertprozentig ausgelastet ist, Ihrem Parteifreund Große nach Werder zugeordnet. Wust mit seinem Industriepark haben Sie Ihrer Parteifreundin Tiemann nach Brandenburg gegeben. Wo soll Groß Kreutz als die neue Gemeinde Groß Kreutz (Havel) noch Geld verdienen, frage ich Sie ganz ernsthaft?
Da die Mitglieder der Gemeindeversammlung Groß Kreutz am 28.02.2006 auf Verlangen Ihres Ministeriums, Herr Schönbohm, zum wiederholten Mal mit großer Mehrheit den Ortsteil Groß Kreutz wegen der nachgewiesenermaßen besseren Wirtschaftlichkeit als alleinigen Verwaltungsstandort bestätigt hatten, statt - wie vom Bürgermeister und von Ihnen vorgeschlagen - für Jeserig zu stimmen, kommt nun Ihr Haus, Herr Innenminister Schönbohm - zweifellos auf Ihre persönliche Weisung hin - und versucht, in undemokratischer Weise diesen demokratischen Beschluss mittels - ich muss es bald so sagen - Erpressung rückgängig zu machen. Weil sich die Gemeindevertretung zu Recht und mit Grund von Ihnen, Herr Schönbohm,
nicht nach dem Motto „Was kümmert mich die kommunale Selbstverwaltung?“ disziplinieren lassen will, drohen Sie meiner Gemeinde Groß Kreutz nun noch mit Rückforderungen von den besagten 1,8 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds, also mit der finanziellen Vernichtung. Oder, Herr Minister, ist das schon der nächste Schritt zur Auflösung der Gemeinde, deren Aufteilung vielleicht nach Lehnin oder nach Werder? Man weiß es ja nicht.
Die Gemeindevertretung Groß Kreutz hat Ihnen in diversen Schreiben und Stellungnahmen dargelegt, dass, bestätigt durch ein unabhängiges Gutachten vom November 2005, der Ortsteil Groß Kreutz wirtschaftlichster Standort für die Gemeindevertretung ist.
Ich sehe auch, dass in Jeserig ein wunderbares Gebäude steht, aber die Entscheidung ist von der Mehrheit gefällt worden. Dann muss man sich auch der Mehrheit fügen. Das ist Demokratie.